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Fehlende Ausstattung nach Kauf

Themenstarteram 9. Oktober 2008 um 10:28

Hallo Leute,

ich habe am vergangenen Samstag (04.10.08) den Kaufvertrag für einen Opel Astra-H 1.6 Edition TP unterschrieben. Das Auto hat 18.000 km drauf, keinerlei Vorschäden. Er sollte 14.250 € kosten. Durch das ich meinen alten Vectra in Zahlung gegeben habe, hat er am Ende 13.500 € gekostet. Das ganze war bei einem Opel-Gebrauchtwagenhändler.

Als erstes die Frage, was sagt ihr zum Preis?

Jetzt zu meinem eigentlichen Problem.

Ausgesucht habe ich mir das Auto bei Auto-Scout 24. Dort war das Auto natürlich auch mit der entsprechenden Ausstattung beschrieben. Ich habe mir das Auto dann mit meinen Eltern anngeschaut. Fachmännisch durchchecken konnten wir es allerdings nicht, da meine Eltern und ich nicht so große Ahnung haben. Allerdings habe ich mich beim Berater erkundigt ob die im Internet angegebene Ausstattung auch tatsächlich der wirklichen entspricht. Das versicherte er mir sofort.

Seit Dienstag fahr ich jetzt das Auto und musste erstmal feststellen, dass angegebene Lichtautomatik fehlt. Gestern konnte ich noch feststellen, dass es den Regensensor nicht gibt obwohl er natürlich auch angegeben war.

Und jetzt? Was sagt ihr dazu?

Soll oder kann ich auf Kaufpreisminderung bestehen?

Oder soll ich sogar soweit gehen und das Auto zurückbringen? Man hat ja soweit ich weiß ein 14-tägiges Rücktrittsrecht bzw. innerhalb der ersten 500 km.

Ich hoffe auf Meinungen und Ratschläge...

Gruß Markus

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23 Antworten

ganz ernsthaft....

das cd30 als auch das cd30mp3 sind klanglich eher nicht der hit....

der bordcomputer gibt dir auch nur deine verbrauchswerte an...mit etwas kopfschmalz bekommst du das auch so hin....

annerven würde mich eher die lichtautomatik und der regensensor...das sind praktische features...

ich würde mir talers rausgeben lassen und mir ein vernünftiges radio reinsetzen....lichtsensor und regensensor würde ich nachrüsten lassen...ausser du hast die panoramascheibe

Themenstarteram 10. Oktober 2008 um 10:54

Ich dachte Regen- und Lichtsensor lässt sich nicht nachrüsten?

Und mit Geld zurückgeben lassen meinte auch jemand, dass die Ausstattung bei nem Gebrauchtwagen nicht mehr so viel wert ist!?

Ein Autoverkäufer beim FOH hat mir auch erzählt, das du den Wagen innerhalb 14Tagen ohne Begründung zurück geben kannst!

Zitat:

Original geschrieben von pibaer

Zitat:

Ganz so einfach ist es nicht, denn mündliche Zusagen werden ebenso Vertragsbestandteil. Man muss sie nur nachweisen können, am besten durch glaubhafte Zeugen. Und man sollte nicht unterschrieben haben, dass es keine Nebenabreden gibt.

Da hast Du völlig recht. War mein Fehler, sorry. Natürlich fließen mündliche Zusagen in einen Kaufvertrag unter der Maßgabe, dass dort nicht explizit bemerkt wird, dass Nebenabsprachen nicht getroffen wurden.

In dem Fall sind ja glücklicherweise Zeugen da.

Doch meistens ist es ja leider so, dass am Ende Aussage gegen Aussage steht. Und wenn dann solche Dinge nicht schriftlich fixiert sind, gehört man der Katze :-(

Aber wie gesagt, in dem Fall sieht es schon viel besser aus. Ich drücke Dir die Daumen, dass ihr euch einvernehmlich einigen könnt.

Gibt es hier was neues?

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt

Ein Autoverkäufer beim FOH hat mir auch erzählt, das du den Wagen innerhalb 14Tagen ohne Begründung zurück geben kannst!

Nein, kann er nicht. Kaufvertrag ist in diesem Falle Kaufvertrag!;)

Zitat:

Original geschrieben von cki77

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt

Ein Autoverkäufer beim FOH hat mir auch erzählt, das du den Wagen innerhalb 14Tagen ohne Begründung zurück geben kannst!

Nein, kann er nicht. Kaufvertrag ist in diesem Falle Kaufvertrag!;)

Ich habe es schon gemacht. Und er ist sofort darauf eingegangen!;)

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt

Zitat:

Original geschrieben von cki77

 

 

Nein, kann er nicht. Kaufvertrag ist in diesem Falle Kaufvertrag!;)

Ich habe es schon gemacht. Und er ist sofort darauf eingegangen!;)

Ja, ist schon richtig. Du sprichst hier von einer Rücknahme aus Kulanz. Jedoch

ist ein Händler nicht verpflichtet, in diesem Fall sich drauf einzulassen, sondern kann

auf Erfüllung des KV bestehen!:D

Ich hatte vorher mit einem Verkäufer von einen anderen FOH gesprochen und er sagte, das man innerhalb 14Tage den Wagen uneingeschränkt zurück geben kann. Dabei ist es sogar egal, ob der Wagen finanziert wurde. Das war seine Aussage.

 

Kulanz kann ich mir beim anderen FOH nicht vorstellen. Der Verkäufer war danach extrem sauer auf mich, aber er hatte keine Wahl!

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