Fast-Crash bei 190km/h und wieso ich froh bin, ein sicheres Auto zu haben

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo zusammen und danke an Gott, dass ich noch lebe.

Gestern bei schönem, sonnigen Wetter und ca. 16°C machte ich mich auf den Weg. Trotz privaten Umständen war ich weder wutgeladen, noch unfähig zu fahren.

Ich machte mir mit Winterreifen (195er 65 15" mit gut 7mm Profil) die linke Spur bei 190km/h frei, überholte einen mit selber Geschwindigkeit fahrenden Golf Plus (5er oder 6er).
Es waren relativ wenige Autos unterwegs.

Soweit so gut.
Hinter mir schert der Golf Plus wieder ein und fährt mit doch großem Sicherheitsabstand mit ebenfalls 190km/h hinter mir her.
Von Weitem bewundere ich den C63 AMG, der einem Wagen auf der rechten Spur hinterherfährt.
Was folgt, könnt ihr euch denken. Mein bisher schlimmster Alptraum scheint wahr zu werden.

Ich 50-80m hinter dem AMG setzt er den Blinker und ist im Begriff, nach links zu ziehen. Er tut es teilweise.
Ich lege eine Vollbremsung hin, aus 190km/h binnen Bruchteilen von Sekunden auf gefühlte 110km/h runter (ich schaute nicht auf den Tacho) ist kein tolles Gefühl. Mit linker Hand das Lenkrad gehalten und das Auto während seiner Fahrt in Schlangenlinien stabilisiert, mit rechter Hand voll in die Hupe und mit dem Fuß voll in die Eisen, dass das ABS nachgeregelt hat wie sonst was!
Ich war ungelogen mit meiner Fahrzeugfront auf Höhe seines Fahrzeughecks, als er wieder nach rechts zog.
1. Schock.

2. Schock, den ich nie mehr vergessen werde (meine Lebensgefährtin, der ich das erzählt habe später, hatte in der letzten Nacht schon nen Alptraum...) und den ich keinem wünsche:

Als der AMG nach rechts zog, ich auf seiner Höhe war und die Bremsen leicht wieder löste, schaute ich instinktiv in den Rückspiegel. Gott beschütze uns alle, dass keinem das und noch viel mehr, dass keinem Menschen was passiert.
Ich sah den Golf Plus mit einer dermaßen hohen Geschwindigkeit auf mich zufliegen, sah zwei mal sein Warnblinklicht, sah wie der Fahrer wild das Auto unter Kontrolle bringen wollte, das ebenfalls in Schlangenlinien fuhr und sah nur noch, wie er Richtung Mitte der zwei Spuren fuhr.
Ab da kann ich mich nur noch an zwei Dinge erinnern:
Ich schaute nach vorne und lenkte leicht nach links (Gott sei Dank war ich zuletzt beim Fahrsicherheitstraining). Der Golf Plus war aus dem Rückspiegel verschwunden und ich dachte mir "entweder es knallt jetzt oder nix".

Ab diesem Moment kann ich mich nicht erinnern, was in den darauffolgenden 3-5 Sekunden passiert ist. Irgendwann sah ich nur noch den Golf Plus in 100-150m vor mir fahren.
Ich war am Leben, alle anderen waren am Leben, kein Blechschaden, keine Massenkarambolage, keine Toten.

Ich stand unter Adrenalin, fuhr dem Fahrer des AMG hinterher und (licht-)hupte ihn an wie ein Verrückter. Wäre er mir zwischen die Finger gekommen, ich hätte ihn wortwörtlich auseinandergenommen, wie er mir beinahe die ganze Zukunft versaut hätte!!

In dem Moment wussten sicherlich alle Beteiligten nicht, was sie machen sollen. Ich hatte mir nicht gedacht, sein Kennzeichen aufzuschreiben.
Ich überholte ihn und ließ meiner Fingersprache freien Lauf. Fuhr mit Warnblinklicht auf der linken Spur weiter zum Golf Plus und versuchte durch Handzeichen mich zu entschuldigen. Vor ihm eingeschert bat er mich mit Lichthupe und Blinker die Ausfahrt anzusteuern. Das taten wir beide auch mit Warnblinklicht. Keiner von uns beiden befand sich in der Lage, in den nächsten Minuten weiterzufahren oder dem AMG Fahrer hinterherzufahren und ihn zur Rede zu stellen bzw. ihm einen deftigen Denkzettel zu verpassen!!!!! Diesem Typen sollte man seinen scheiß Führerschein auf Lebenszeit entziehen. Fast hätte er höchstwahrscheinlich einige Leben ausgelöscht, weil er zu faul war, bei sonnigem Wetter, fast leerer Autobahn, bevor er nach links fährt, in den verdammten Rückspiegel zu schauen, dass dort ein Golf mit Abblend- und Nebellicht ankommt und hinter ihm mit ebenfalls (viel zu) hoher Geschwindigkeit ein Golf Plus.

Wie es nun kam.. der AMG Fahrer hat den Denkzettel seines Lebens bekommen. Seine Beifahrerin hat sich vermutlich noch mehr erschrocken. Falls was passiert wäre, wären ich im Golf und der heranrasende Golf Plus Fahrer eher umgekommen, als der und die in ihrem 2 Tonnen AMG!!!

Nun, ich und der Golf Plus Fahrer lagen uns in den Armen, nah am Wasser gebaut. Bei solchen Aktionen ist es jeder Mann.
An unseren Wagen ist kein Schaden entstanden, es war der erste Schock meines Lebens und der zweite seines, der schonmal wegen einer Frau nen schweren Unfall hatte.

Nun, wie ist es ausgegangen. Haben uns unterhalten, was am besten zu tun ist. Polizei? Bringt nix, Fahrzeuge sind ganz. Hinterherfahren? Der ist über alle Berge und würde uns eh davonrasen.
Also nix tun und erstmal alles verarbeiten. Er meinte er hätte ein "Klong" gehört. Hoffentlich ist des AMG's Spiegel ab, hätte er verdient (eig. hat kein Mensch sowas verdient).

Ich kann mir gut vorstellen, dass der Golf Plus Fahrer einen noch größeren Schrecken bekommen hat, als ich. Plötzlich sind vor ihm zwei Wände und er kommt angerast. Er hatte gehofft dass ich komplett nach links ziehe und Vollgas gebe. Immerhin zog ich nur nach links. In dem Moment macht man es einfach, sei es auch das Falsche. In meinem Fall wars zum Glück richtig.
Und so fuhren wir unsre Strecken weiter....

Das wars erstmal dazu. Gott segne alle Menschen der Erde.

Jetzt ein, zwei technische Aspekte.
1.) Als ich ausstieg, stank mein Wagen ein wenig verbrannt. War es der Motor, der einige Minuten fast Vollgas fuhr oder waren es die stark beanspruchten Bremsen oder sogar die Reifen, die aus 190 auf 110 runterradiert wurden?
2.) Seine Warnblinker gingen an. Meine komischerweise nicht. Beim ADAC Training gingen sie bei 80km/h an.
3.) Eine für mich neue Erkenntnis: Meine Glühlampen-Heckleuchten haben laut Golf Plus Fahrer während meiner Vollbremsung in schnellem Takt geflackert. Ist euch das auch neu? Habe noch nie was davon gelesen. Zumindest nicht bei nem Glühlampenheck.
4.) Breite Reifen sind für hohe Geschwindigkeit besser und lassen das Auto bei ner Vollbremsung nicht ins Schlingern geraten.

So, nochmals: Gott segne uns, fahrt vorsichtig und nicht zu schnell, seid immer gefasst, dass etwas passieren kann. Ich wünsche allen, die das gelesen haben, und auch allen anderen Fahrern und allen Menschen das Beste. Lebt euer Leben, es kann schneller um sein, als ihr denkt. Dennoch lebt nicht zu riskant und passt immer auf euch auf.

In diesem Sinne,
Elias.

Beste Antwort im Thema

So ein Schwachsinn.
Du beschwerst Dich über den "AMG-Fahrer" und selber führst du Dich auf als gehört die Straße Dir.
Richtgeschwindigkeit sind 130km/h. Jeder der schneller fährt bekommt bei einem Unfall mindestens Teilschuld bis hin zur kompletten Schuld.
Dann noch Sätze wie: "fuhr dem Fahrer des AMG hinterher und (licht-)hupte ihn an wie ein Verrückter"
oder "Ich überholte ihn und ließ meiner Fingersprache freien Lauf"
Normal solltest du gleich noch eine Anzeige bekommen wegen Nötigung/Beleidigung!
Und nach der Aussage:"Wäre er mir zwischen die Finger gekommen, ich hätte ihn wortwörtlich auseinandergenommen" hast du absolut nichts im Strassenverkehr zu suchen.
Oder: "Diesem Typen sollte man seinen scheiß Führerschein auf Lebenszeit entziehen"
Warum? Weil du zu schnell unterwegs warst?

Überdenke mal deine ganzen Sätze 🙄

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Zitat:

@Meggs07 schrieb am 16. April 2015 um 15:13:09 Uhr:


Da hat sich ja Yolus richtig "geouted"......der typische Oberlehrer im "Erziehungswahn"....

Ich glaube mit Oberlehrer und Erziehungswahn hat das nichts zu tun.

Vielmehr agiert er korrekt und umsichtig.

Wenn sich ein Fahrzeug auf der linken Spur mit Lichthupe nähert, dann macht er das doch sicherlich nur, um vor einer Gefahr zu warnen.

Das einzig richtige in dieser Situation ist, die eigene Geschwindigkeit sofort an die unklare Situation anzupassen.

Ich finde sein Handeln äusserst vernünftig.

Zitat:

@Alf3366 schrieb am 16. April 2015 um 16:32:08 Uhr:


Es gibt Leute die verbringen ihr Zeit lieber bei der Familie oder Freunden, als auf der Autobahn. Für die macht es schon einen Unterschied, ob sie mit 130 km/h oder mit 180 km/h fahren.

Kleines Beispiel: Ich fahre ab und zu am Wochenende 400km (einfach) um meine Eltern zu besuchen. Wenn ich Sonntag Abend/Nacht zurück fahre (BAB relativ leer), dann sind es eben nicht nur 5 min Zeitgewinn die ich habe, wenn ich 180 km/h fahre.

Ich bin damals als Berufseinsteiger fast jedes Wochenende 380km von Südbayern nach Nordbayern gependelt.

Zwischen "mit dem Messer zwischen den Zähnen" (was ich als Jungspund oft genug gemacht habe) und gemütlichen 130-140 lag regelmäßig weniger als eine Viertelstunde, dafür 10l mehr Sprit..

Wenn jemand sagt ich will schnell fahren weils Bock macht ist das OK und seine Sache.
Das Zeitargument dagegen ist keines, man überschätzt den realen Zeitgewinn völlig.

Zitat:

@Matsches schrieb am 17. April 2015 um 08:54:12 Uhr:


Ich bin damals als Berufseinsteiger fast jedes Wochenende 380km von Südbayern nach Nordbayern gependelt.
Zwischen "mit dem Messer zwischen den Zähnen" (was ich als Jungspund oft genug gemacht habe) und gemütlichen 130-140 lag regelmäßig weniger als eine Viertelstunde.
Diese brauchte ich dann alleine um wieder runter zu kommen.
Wenn jemand sagt ich will schnell fahren weils Bock macht ist das OK und seine Sache.
Das Zeitargument dagegen ist keines.

Nun, das mag an einem Freitag Nachmittag (bei hohem Verkehrsaufkommen) richtig sein. Da macht es keinen Sinn Geschwindigkeiten von 180km/h zu erzwingen. Hier stimme ich dir zu.

Sonntag Nacht sieht das aber nun mal anders aus. A93 von Hof nach Rgbg ist ab 22 Uhr relativ leer. Verallgemeinern kann man hier nicht.

Zitat:

@Matsches schrieb am 17. April 2015 um 08:44:40 Uhr:



Zitat:

@Meggs07 schrieb am 16. April 2015 um 15:13:09 Uhr:


Da hat sich ja Yolus richtig "geouted"......der typische Oberlehrer im "Erziehungswahn"....
Ich glaube mit Oberlehrer und Erziehungswahn hat das nichts zu tun.
Vielmehr agiert er korrekt und umsichtig.
Wenn sich ein Fahrzeug auf der linken Spur mit Lichthupe nähert, dann macht er das doch sicherlich nur, um vor einer Gefahr zu warnen.
Das einzig richtige in dieser Situation ist, die eigene Geschwindigkeit sofort an die unklare Situation anzupassen.
Ich finde sein Handeln äusserst vernünftig.

Bei unklarer Situation sollte er dann aber auch möglichst weit rechts fahren.

Übrigens vergessen die meisten, dass ausserhalb geschlossener Ortschaften ein kurzes Lichtzeichen als Überholsignal völlig legitim ist. Zum Nachlesen für die, die in der Fahrschule geschlafen haben:

§5 Absatz 5 StVO „Überholen“ oder §16 Absatz 1 StVO „Warnzeichen“

Zwar nicht automatisch, kann aber passieren. Das OLG Koblenz hatte einen Fahrer der mit 200 angerauscht kam eine 40%ige Teilschuld auferlegt.
Und wie schnell wird "mal eben" 200 und mehr gefahren. Letzten Endes entscheidet das Gericht.

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Zitat:

@QuirinusNE schrieb am 17. April 2015 um 09:54:08 Uhr:


Zwar nicht automatisch, kann aber passieren. Das OLG Koblenz hatte einen Fahrer der mit 200 angerauscht kam eine 40%ige Teilschuld auferlegt.
Und wie schnell wird "mal eben" 200 und mehr gefahren. Letzten Endes entscheidet das Gericht.

Eben. Kann, muss aber nicht. In Deinem Beispiel hat der Fahrer trotz Tempo 200 "nur" 40 % Teilschuld bekommen. Im von mir erlebten Unfall bekam ich trotz 180 km/h Geschwindigkeit 0 % Teilschuld. Vor Jahren habe ich hier sogar mal den Bescheid der Staatsanwaltschaft dazu eingescannt, anonymisiert und hier eingestellt...

Zitat:

@Alf3366 schrieb am 17. April 2015 um 09:05:11 Uhr:



Nun, das mag an einem Freitag Nachmittag (bei hohem Verkehrsaufkommen) richtig sein. Da macht es keinen Sinn Geschwindigkeiten von 180km/h zu erzwingen. Hier stimme ich dir zu.
Sonntag Nacht sieht das aber nun mal anders aus. A93 von Hof nach Rgbg ist ab 22 Uhr relativ leer.

Bestimmt!

Der TE spricht hier aber von „schönem, sonnigen Wetter bei 16°C“ Mitte März.

Ich glaub nicht, dass das Sonntag in der Nacht war.

Dass nachts auf leerer Autobahn der Zeitunterschied ein völlig anderer als tagsüber mit viel Verkehr mit Zwischensprints herauszuholen ist, steht außer Frage.

Aber darum geht’s hier ja nicht.

Zitat:

@Alf3366 schrieb am 17. April 2015 um 09:05:11 Uhr:



Übrigens vergessen die meisten, dass ausserhalb geschlossener Ortschaften ein kurzes Lichtzeichen als Überholsignal völlig legitim ist. Zum Nachlesen für die, die in der Fahrschule geschlafen haben:

§5 Absatz 5 StVO „Überholen“ oder §16 Absatz 1 StVO „Warnzeichen“

Vorsicht. Was genau ist ein "Überholsignal"? Doch wohl die Ankündigung "Ich überhole jetzt, bitte aufpassen."

Lichthupe, um dem Vordermann zu signalisieren, er möchte doch bitte die Spur räumen, ist aber was anderes - da bedeutet die Lichthupe: Mach bitte Platz, ich will vorbei. Zwar durchaus legitim, falls man den Sicherheitsabstand einhält und es mit der Festbeleuchtung nicht übertreibt - aber ein "Überholsignal" i.S.v. §5 StVO ist es nicht.

Zitat:

@CV626 schrieb am 17. April 2015 um 10:42:07 Uhr:



Zitat:

@Alf3366 schrieb am 17. April 2015 um 09:05:11 Uhr:



Übrigens vergessen die meisten, dass ausserhalb geschlossener Ortschaften ein kurzes Lichtzeichen als Überholsignal völlig legitim ist. Zum Nachlesen für die, die in der Fahrschule geschlafen haben:

§5 Absatz 5 StVO „Überholen“ oder §16 Absatz 1 StVO „Warnzeichen“

Vorsicht. Was genau ist ein "Überholsignal"? Doch wohl die Ankündigung "Ich überhole jetzt, bitte aufpassen."

Lichthupe, um dem Vordermann zu signalisieren, er möchte doch bitte die Spur räumen, ist aber was anderes - da bedeutet die Lichthupe: Mach bitte Platz, ich will vorbei. Zwar durchaus legitim, falls man den Sicherheitsabstand einhält und es mit der Festbeleuchtung nicht übertreibt - aber ein "Überholsignal" i.S.v. §5 StVO ist es nicht.

Sorry, sehe das als "Erbsenzählerei"...dürfte jedem klar sein, dass der Benutzer der "Lichthupe" in gebührendem Abstand dem Vordermann zu signalisieren dass er überholen will.....die Betonung liegt auf gebührendem Abstand.....und der Möglichkeit das Rechtsfahrgebot zu nutzen

Zitat:

@Meggs07 schrieb am 17. April 2015 um 10:52:37 Uhr:



Zitat:

@CV626 schrieb am 17. April 2015 um 10:42:07 Uhr:


Vorsicht. Was genau ist ein "Überholsignal"? Doch wohl die Ankündigung "Ich überhole jetzt, bitte aufpassen."

Lichthupe, um dem Vordermann zu signalisieren, er möchte doch bitte die Spur räumen, ist aber was anderes - da bedeutet die Lichthupe: Mach bitte Platz, ich will vorbei. Zwar durchaus legitim, falls man den Sicherheitsabstand einhält und es mit der Festbeleuchtung nicht übertreibt - aber ein "Überholsignal" i.S.v. §5 StVO ist es nicht.

Sorry, sehe das als "Erbsenzählerei"...dürfte jedem klar sein, dass der Benutzer der "Lichthupe" in gebührendem Abstand dem Vordermann zu signalisieren dass er überholen will.....die Betonung liegt auf gebührendem Abstand.....und der Möglichkeit das Rechtsfahrgebot zu nutzen

In der Rechtssprechung ist das aber keine Erbsenzählerei sondern 2 grundverschiedene Dinge.

Bei der ersten Lichthupe machst Du Dich bemerkbar und vorderst zur Aufmerksamkeit auf.
In der zweiten Lichthupe machst Du Dich bemerkbar und forderst zum Spurwechsel auf.
Erst dann kannst Du überholen.

Und der gebührende Abstand hat Seltenheitswert !

Zitat:

@Meggs07 schrieb am 17. April 2015 um 10:52:37 Uhr:


Sorry, sehe das als "Erbsenzählerei"...dürfte jedem klar sein, dass der Benutzer der "Lichthupe" in gebührendem Abstand dem Vordermann zu signalisieren dass er überholen will.....die Betonung liegt auf gebührendem Abstand.....und der Möglichkeit das Rechtsfahrgebot zu nutzen

Sehe ich genauso. Im Gesetzestext gibt es keinen Unterschied zwischen Landstraße und BAB. Da ist nur von "Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften" die Rede und dazu gehört für mich die Autobahn. Mit einem kurzen Lichtzeichen kündige ich damit sowohl auf der BAB als auch auf der Landstrasse meine Absicht zu überholen an.

Zitat:

@Matsches schrieb am 17. April 2015 um 10:07:32 Uhr:


Bestimmt!
Der TE spricht hier aber von „schönem, sonnigen Wetter bei 16°C“ Mitte März.
Ich glaub nicht, dass das Sonntag in der Nacht war.

Du hast aber mein Beispiel zitiert und da war schon die Rede von "Abend/Nacht". Es soll aber durchaus auch tagsüber Autobahnabschnitte geben, die schnelles Fahren erlauben.

Wie auch immer. Ich bin völlig bei dir. Die max. Geschwindigkeit ist immer situationsabhängig.

Zitat:

@Alf3366 schrieb am 17. April 2015 um 11:16:44 Uhr:


Mit einem kurzen Lichtzeichen kündige ich damit sowohl auf der BAB als auch auf der Landstrasse meine Absicht zu überholen an.

Wenn Du auf der AB auf der rechten Spur fährst blinkst Du den LKW vor dir auf der rechten Spur kurz an ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. April 2015 um 11:23:30 Uhr:


Wenn Du auf der AB auf der rechten Spur fährst blinkst Du den LKW vor dir auf der rechten Spur kurz an ?

Nein, aber ich dürfte es lt. Gesetz.

Zitat:

@Alf3366 schrieb am 17. April 2015 um 11:34:15 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. April 2015 um 11:23:30 Uhr:


Wenn Du auf der AB auf der rechten Spur fährst blinkst Du den LKW vor dir auf der rechten Spur kurz an ?
Nein, aber ich dürfte es lt. Gesetz.

Jo, da sagt auch keiner was.

Es ging aber um die Lichthupe auf der linken Spur, da sieht es rechtlich ein wenig anders aus.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. April 2015 um 11:52:48 Uhr:


Jo, da sagt auch keiner was.
Es ging aber um die Lichthupe auf der linken Spur, da sieht es rechtlich ein wenig anders aus.

Ich bin kein Anwalt und auch nicht unfehlbar. Ich lege die o.g. Gesetze so aus, dass ich mich im legalen Bereich befinde, wenn ich in so einem Fall eine kurze Lichthupe gebe.

Sollte es ein Gesetz geben, was dieser Auslegung eindeutig widerspricht, bitte zeige es mir. Ich bin dann gern bereit, mein Handeln in Zukunft zu überdenken (und das meine ich ernst).

Bis dahin verfahre ich weiter so: Ausreichender Abstand zum Vordermann + genug Platz zum einscheren + kurze Lichthupe -> die meisten wissen was gemeint ist und fahren auch rüber.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. April 2015 um 11:52:48 Uhr:



Zitat:

@Alf3366 schrieb am 17. April 2015 um 11:34:15 Uhr:


Nein, aber ich dürfte es lt. Gesetz.

Jo, da sagt auch keiner was.
Es ging aber um die Lichthupe auf der linken Spur, da sieht es rechtlich ein wenig anders aus.

Nein, sieht es nicht. Der entsprechende § unterscheidet nicht, von welcher Spur aus die Lichthupe gegeben wird. So lange der Abstand stimmt, ist rechtlich alles ok.

Allerdings habe ich hier ein Sender-Empfänger-Problem. Vielleicht mag der Sender (=der Lichthuper) ja die Botschaft aussenden wollen "Lieber Fahrer vor mir, ich würde gerne überholen, könntest Du wohl bei Gelegenheit die Spur wechseln? Danke im Voraus.", beim Empfänger (=dem Gelichthupten) wird aber ankommen: "Du Ar... verp... Dich von meiner Spur, aber dalli!". Je nach Temperament wird er entsprechend reagieren, in vielen Fällen nicht im Sinne des Hintermannes...

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