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Falschparken

BMW 3er E36

Hallo habe bezüglich falschparkens eine frage :

Ich habe vor kurzem auf einem bürgersteig mit 425cm breite kurz geparkt, zwischen fahrzeug + hauswand gut zuerkennen mehr als 160cm platz , zu ersehen auf dem beweisfoto unseren allseits beliebten städtischen knöllchenschreibers, aber ! aus einem fahrendem fahrzeug fotografiert , is das rechtens ? keine 5 minuten dort gestanden um beim freund eine sägen einzuladen , quittung 30€ wegen parken mit behinderung .
Habe wiederspruch eingelegt , darauf das foto bekommen wo man sehen kann das viel platz noch vorhanden ist , und stadt besteht weiterhin auf 30€
Sieht jemand möglichkeit dagegen anzugehen ?

LG Jürgen

20130720-121213
Beste Antwort im Thema

Du hast falsch geparkt, das siehst du doch ein, oder? Zwar nur kurz, aber falsch ist falsch. Du wurdest dabei erwischt - Mist, aber so ist es jetzt eben. Du kannst natürlich deinen Anwalt konsultieren, der wird dir schon sagen, was möglich ist und was nicht.

Aber mal ehrlich: Willst du allen ernstes wegen 30 € ein Fass aufmachen? Hier geht's ja nicht um Führerscheinentzug oder sowas... 😉

Zahl die Zeche und park das nächste mal da, wo's erlaubt ist.

So seh ich das.

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43 Antworten

Seit wann entscheidest du stellvertretend für Andere was sie als Behinderung zu betrachten haben und was nicht?

Grobe Behinderung? WER oder WAS wird hier behindert? Wenn rechts neben dem Wagen der Weg unbefestigt ist, okay! Kann ICH leider nicht erkennen. Ansonsten finde ich nach wie vor das Ticket masslos überzogen! Und, WÄHREND der Fahrt fotografiert? Ein Grund Einspruch einzulegen, weil der Fahrer in dem Moment unkonzentriert war und sich nicht auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren konnte. M.E. genauso straflich wie Telefonieren mit Mobiltelefon am Ohr! Nach wie vor zweifel ich die Rechtmässigkeit an.
Klar, habe ich verstanden und weiß ich auch: Parken auf Gehwegen ist OUT. Trotzdem wird es gemacht ... und sogar da wo wirklich kaum jemand durchkommt. Konsequenz? KEINE!
In diesem Fall - Foto aus dem fahrenden Auto gemacht - frage ich nach wie vor nach der Legitimation. Welche Funktion hat der Knipser? Anscheisser bei der Stadt? Ich bin mir ziemlich sicher, würde man hinter dem Fotografen her fahren, das der selbst die meisten Fehler machen würde, von wegen "Von Amts wegen berechtigt" oder so. Jedenfalls würde ICH degegen angehen, weil ich erhebliche Zweifel an dem zu stande kommen des Fotos habe und die Begründung erst. Lächerlich!
Ansonsten gehe ich ja mit den meisten Schreibern hier mit ... nur in dem Fall bin ich dagegen!

Das Foto wurde ja wohl vom Ordnungsamt der Kommune geschossen. Die Parkraumwächter sind im Auto in der Regel zu zweit unterwegs - also hat das Bildchen wohl der Beigfahrer geschossen. Gaaanz schwache Argumentation - ich würde dem schlechten Geld nicht noch gutes hinterherwerfen. 

Das Bild   - aufrufen und dann nochmal draufklicksen, dann wird es wesentlich größer und der unbefestigte Teil ist sichtbar.

Auf dem Gehweg parken ist nun mal auch dann nicht erlaubt wenn man ein paar Minuten auf einem 10m breiten Gehweg stehen würde so lange es nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist halt so.
Ob die Knöllchenjäger dabei Augenmaß zeigen oder sturste Auslegung der Vorschriften ist dabei eben der Unterschied zwischen Gewinn und Niete beim Loseziehen.
Wer aber meint hier bei einem offensichtlichen Verstoß ein Fass aufmachen zu müssen sollte sich überlegen ob Er nicht leichter nochmals den Theorieunterricht in einer Fahrschule besucht.

Wenn man meint das an dieser Stelle Gehwegparken weder behindert noch sonstige Nachteile hätte sondern viellicht sogar Vorteile für den Verkehr kann bei den zuständigen Behörden anregen das Gehwegparken zukünftig erlaubt wird. Was nichts daran ändert das das aktuelle Knöllchen zu zahlen ist.

Ist halt ein Spiel, mal verliert man und mal gewinnen die Anderen.
Aber sich über ein  berechtigtes Knöllchen aufregen? Wäre für mich Zeitverschwendung.

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Zitat:

Original geschrieben von jojojn13


Mir ging es eigentlich um die behinderung , der gehweg ist dort geteert, hatte dort knappe 5 min gestanden um eine kleine tischsäge einzuladen, der knolleschreiber schoss das foto während der fahrt aus dem auto, 10 € wären ja ok gewesen , aber wegen dem tatbestand grobe behinderung extra hinzuzufügen weils stadtsäckerl leer ist.......

Aufm Gehweg parken ist nicht erlaubt, da kann der auch 50m breit sein, das ist egal.

Seitdem Knöllchen mittlerweile von Ordnungsämtern verteilt werden werden die Regelungen 100%ig ausgelegt, da wird nie(!) ein Auge zugedrückt.

Hatte schonmal gesehen wie jemand mit seinem fetten SUV ein Knöllchen bekommen hat, der auf einem markierten Parkplatz stand (weißes Rechteck auf dem Bürgersteig aufgemalt) und mit einem Reifen die weiße Linie um 0,5cm überfahren hatte. Er stand also mit einem Reifen ganze 5mm faktisch auf dem Gehweg.

Hättest du auf der Fahrbahn geparkt, hättest du übrigens kein Knöllchen bekommen ;-).

Frage an den TE: 1. Kannst du noch mal ein Foto machen, was nicht so pixelig ist und wo man erkennen kann, wie der Gehweg beschaffen ist, ob der befestigt ist?
2. kannst du ein Foto machen, auf dem die Straßensituation ca. 50m VOR der Parksituation ist? Stehen da eventuell Schilder auf den das Parken eingeschränkt oder verboten ist? Vielleicht ein Überholverbot oder 30iger Zone?
Mir geht hier die Gesetzestreue ein wenig zu weit. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier nur Verkehrsteilnehmer posten, die sich penibel an die Verkehrsregeln halten. Denn in der Straße, wo ich wohne steht 20m ein STOP Schild! Dahinter ist ein deutlich markierter (in ROT) Radweg. 80% der Verkehrsteilnehmer fahren ohne Halt über das STOP Schild um erst an der Einmündung zu halten, wenn überhaupt. Das noch kein Radfahrer, die an der Stelle mit ziemlichem Tempo ankommen, weil es Bergab geht, in ein Auto geknallt ist ... wundert mich und es ist nur eine Frage der Zeit wann das passiert. Dagegen habe ich selbst schon oft gesehen, wie Radfahrer die auf dem Radweg unterwegs sind, einfach ignoriert werden. Selbst die Polizei hält nicht immer am STOP Schild an.
Und den theoretischen Unterricht mache ich gerne, wenn der Schreiberling dafür die praktische Prüfung machen würde ...
Mich stört nach wie vor das pixelige Foto, auf dem nicht zu erkennen ist, ob der Weg befestigt ist. Was ich in das Bild hineininterpretiere ist eine andere Sache. Nach wie vor kann ich keinerlei Behinderung erkennen, sollte diese Begründung auf dem Bescheid stehen, ist der schon mal zu bemängeln.
Die Problematik, die ich hier bei den Beiträgen sehe ist, diese bedingungslose Hörigkeit. Zumal ein bisschen kritisches Hinterfragen würde ich mir wünschen, ohne gleich die großen Geschütze aufzufahren.
So würde ich z.B. wissen wollen WER da vom Ordnungsamt womit und in welcher Funktion unterwegs war. Die lapidare Aussage: Die waren vom Ordnungsamt und zu zweit unterwegs, zweifel ich an! Jedenfalls ist mir ein solches Fahrzeug noch nirgendwo begegnet und ich bin schon viel rum gekommen.
In einem Punkt bin ich da core: Fehler gemacht, Ticket erhalten, zahlen. Nur muss die Begründung nachvollziehbar sein und keine Phantasievorwürfe, oder sind alle Ordnungsamtsmitarbeiter perfekt?

Zitat:

Original geschrieben von jojojn13


Hallo habe bezüglich falschparkens eine frage :

Ich habe vor kurzem auf einem bürgersteig mit 425cm breite kurz geparkt, zwischen fahrzeug + hauswand gut zuerkennen mehr als 160cm platz , ...

Werden es die Leute nie lernen?

Bei solchen (ungeheuerlichen 😉 ) Verkehrsverstößen fragt man niemals (!!!) hier um Rat an.
Kommt, außer Belehrungen von Unfehlbaren, fast nichts dabei heraus.

Der erste vernünftige Beitrag kam von Bootsmann22 (ein "Danke" von mir dafür).
Ich hätte zum Be- und Entladen auch mal eben dort geparkt.

Gut, man hätte evtl. auch auf der Straße parken können, wie es @ichtyos in seinem Posting empfahl.
Nur dort würde man viel mehr als auf dem breiten Gehweg eine Behinderung darstellen.

Das mag rechtlich zwar besser sein. Von Standpunkt des gesunden Menschenverstandes - wird hier doch immer gerne drauf gepocht - ist es aber eher schlechter.

An den TE: Ob es Sinn macht, sich gegen das Bußgeld zu wehren? Wahrscheinlich nicht.
Kannst ja mal versuchen Widerspruch einzulegen (im Zweifel Extrakosten), oder in einem aufgeschlosseneren Forum (Jura - Verkehrsrecht) um Rat fragen.

Ärgern würd's mich auch, wegen so einer Lappalie zahlen zu sollen. Auch wenn es nur 30 Euro sind. Einem Straßenräuber würde ich nicht mal freiwillig 3 Euro übergeben.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



In diesem Fall - Foto aus dem fahrenden Auto gemacht - frage ich nach wie vor nach der Legitimation. Welche Funktion hat der Knipser? Anscheisser bei der Stadt? ...

Wahrscheinlich steckt

Knöllchen Horst

dahinter .

Unter welchem Nick der wohl bei MT aktiv ist?

Würde mich noch nicht mal wundern, wenn der hier im Fred seinen Senf schon hinzu gegen hätte.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


... Und den theoretischen Unterricht mache ich gerne, wenn der Schreiberling dafür die praktische Prüfung machen würde ...

😁

Zitat:

...
Die Problematik, die ich hier bei den Beiträgen sehe ist, diese bedingungslose Hörigkeit. Zumal ein bisschen kritisches Hinterfragen würde ich mir wünschen, ...

Daumen hoch, sage ich da.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow


Bei solchen (ungeheuerlichen 😉 ) Verkehrsverstößen fragt man niemals (!!!) hier um Rat an.
Kommt, außer Belehrungen von Unfehlbaren, fast nichts dabei heraus.

man ist ja geneigt, einer belehrung grundsaetzlich etwas positives abzugewinnen, insbesondere wenn sich dadurch neue erkenntnisse erschliessen. das fehlt mir hier dann doch ein stueck weit. die meisten beitraege erschoepfen sich darin sachverhalte zu eroertern, die mit der fragestellung des te keinerlei zusammenhang besitzen.

zur erinnerung: der te stellt den vorwurf in frage, ob er bzw sein fahrzeug, eine behinderung dargestellt haben. das kann man in der tat in zweifel ziehen, denn selbst fuer einem kampfpanzer war noch genuegend platz auf den gehweg.

es bleibt die abwaegung zu treffen, ob ein widerspruch sich lohnt. das ist eine frage der prioritaetensetzung. wenn es nur ums geld geht, dann lohnt der widerspruch sich nicht. maximal kann man 20,-€ sparen, dafuer hat man aber zusaetzliche aufwendungen, die den betrag vermutlich uebersteigen - und wenn es nur die eigene arbeitszeit ist. die ist ja bekanntlich auch nicht umsonst.

interessiert einen das geld wenig, und es geht um's prinzip, dann sieht die sache anders aus. dann ist der fall bei einem kompetenten rechtsbeistand in guten haenden. man selbst muss nur abwarten und irgendwann zahlen - wenn man pech hat deutlich mehr, wenn man glueck hat auch weniger. auf alle faelle muss man sich nicht den vorwurf machen, seine rechte als buerger nicht genutzt zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Zitat:

...
Die Problematik, die ich hier bei den Beiträgen sehe ist, diese bedingungslose Hörigkeit. Zumal ein bisschen kritisches Hinterfragen würde ich mir wünschen, ...

Daumen hoch, sage ich da.

dem kann ich mich nur anschliessen ... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von jojojn13


Mir ging es eigentlich um die behinderung , der gehweg ist dort geteert, hatte dort knappe 5 min gestanden um eine kleine tischsäge einzuladen, der knolleschreiber schoss das foto während der fahrt aus dem auto, 10 € wären ja ok gewesen , aber wegen dem tatbestand grobe behinderung extra hinzuzufügen weils stadtsäckerl leer ist.......

Und wenn du dort 3 Minuten gestanden hättest um eine Stichsäge einzuladen und der Bürgersteig mit mit Mamor versehen wäre spielt absolut keine Rolle

Es ist ein Bürgersteig und da haben Autos eben nichts zu suchen. Punkt

Man sollte zumindest den ganzen Thread lesen, ehe man in Bausch und Bogen Sachbezogenheit zum Eingangsthread abspricht.

Ich war so frei, das fragliche Foto noch einmal herzunehmen und die Problempunkte farblich zu markieren.

Gelb - ein Tor, dessen Öffnung einen StVO-konformen Parkraum freigegeben hätte.

Rot - einen unbefestigten Teil des Gehweges. Befestigt bleibt schätzometrisch nicht einmal eine halbe Wagenbreite vom GEHweg übrig. Selbst wenn ein Kampfpanzer noch genug Raum haben sollte (wobei hier nicht einmal ein oller SPW 60 durchgepasst hätte. Eine Miniaturisierung der konventionellen Waffentechnik in den Jahren seit meinem Ausscheiden aus der kämpfenden Truppe in derartigem Ausmaß, dass es einem Leo gelingen sollte, halte ich für unwahrscheinlich), so hat dieser eine Geländegängigkeit, die ein Rollstuhl nicht hat. Gerade die heute verbreiteten elektrischen Rollis mit den sehr kleinen Rädern sind selbst auf Feinschotter rettungslos verloren.

Summa summarum -
Gehwerk geparkt - verboten.
Behinderung nicht auszuschließen - zu ahnden.
Fotodokumentation - durch das Ordnungsamt erstellt, vorhanden und nicht anfechtbar.

Das Anrufen eines Gerichtes ist dem mündigen Bürger selbstredend freigestellt. Sicher sind die revolutionären Geister des V&S-Forums bereit, den Gang durch sämtliche Instanzen monetär und moralisch zu begleiten, auf dass das Recht des freien mündigen Bürgers hell erstrahle und die amorphe Masse amtshöriger Dumpfbacken Nutzen ziehe vom hehren Kampfe.

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Eine Möglichkeit wäre noch, beim Grundbuchamt nachzufragen, was genau an diesem Flurstück zum öffentlichen Verkehrsraum und was zum Privatgrundstück gehört.
Es ist oftmals der Fall, dass Grundstücke bis zur Fahrbahn reichen.

Unabhängig davon hätte man dort wirklich auch auf der Straße stehen bleiben können, besonders wenn man weiß, dass sich das Ordnungsamt um den städtischen Haushalt so sehr bemüht. 😉

Zitat:

Original geschrieben von twindance


Gelb - ein Tor, dessen Öffnung einen StVO-konformen Parkraum freigegeben hätte.

welche freude, einen hellseher unter uns begruessen zu duerfen. kann er doch trotz geschlossenen tor den dahinter befindlichen parkraum erkennen, der noch dazu vollumfaenglich den vorgaben der stvo entspricht. da sieht man mal wieder, zu welchen glanztaten der mensch befaehigt ist, wenn sich einbildung und ueberheblichkeit zu einer grandiosen mischung vereinen.

Zitat:

Rot - einen unbefestigten Teil des Gehweges. Befestigt bleibt schätzometrisch nicht einmal eine halbe Wagenbreite vom GEHweg übrig. Selbst wenn ein Kampfpanzer noch genug Raum haben sollte (wobei hier nicht einmal ein oller SPW 60 durchgepasst hätte. Eine Miniaturisierung der konventionellen Waffentechnik in den Jahren seit meinem Ausscheiden aus der kämpfenden Truppe in derartigem Ausmaß, dass es einem Leo gelingen sollte, halte ich für unwahrscheinlich), so hat dieser eine Geländegängigkeit, die ein Rollstuhl nicht hat. Gerade die heute verbreiteten elektrischen Rollis mit den sehr kleinen Rädern sind selbst auf Feinschotter rettungslos verloren.

auch wenn der rot markierten bereich nicht nur in der etwas zu lebhaften phantasie eines mt-nutzers feinschotter waere, dann wuerde der verbleibende platz noch immer fuer alle rechtmaessig auf dem gehweg verkehrenden fahrzeuge ausreichen. was den kampfpanzer betrifft, so sind die mir bekannten exemplare zumindest soweit gelaendegaengig, als dass feinschotter damit befahren werden kann, ohne rettungslos verloren zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von twindance


Gelb - ein Tor, dessen Öffnung einen StVO-konformen Parkraum freigegeben hätte.

Kennst Du die entsprechende Örtlichkeit? Oder hast Du das in der Glaskugel gesehen?

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber der TE hat zu diesem Tor resp dem Hof dahinter bis jetzt keine Angaben gemacht, wir können also nicht wissen, ob überhaupt genug Platz zum Parken + Verladen einer Säge vorhanden gewesen wäre.

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Unabhängig davon hätte man dort wirklich auch auf der Straße stehen bleiben können, besonders wenn man weiß, dass sich das Ordnungsamt um den städtischen Haushalt so sehr bemüht. 😉

Laut dem TE waren es ca fünf Minuten - alles über drei Minuten ist nicht mehr Halten, sondern Parken. Das Ordnungsamt hätte ihm dann eben daraus einen Strick gedreht. Und hier würde dann ein Thread stehen, in dem dutzende User ihn mit einem Augenrollen gefragt hätten, warum er sich für die paar Minuten nicht einfach auf den vier Meter breiten Gehweg gestellt hat... ^^

Zur Situation selbst möchte ich nicht viel schreiben, denn dazu ist die Qualität des Bildes zu schlecht.

Der allgemeine Tenor hier ist allerdings immer wieder erheiternd. In dubio contra reo, und auferlegte Strafen muss man sofort und ohne zu hinterfragen bezahlen.
Mich würde brennend interessieren, wie es gewisse Ankläger hier denn ihrerseits mit Kavaliersdelikten im Straßenverkehr halten.

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