Falschparken
Hallo habe bezüglich falschparkens eine frage :
Ich habe vor kurzem auf einem bürgersteig mit 425cm breite kurz geparkt, zwischen fahrzeug + hauswand gut zuerkennen mehr als 160cm platz , zu ersehen auf dem beweisfoto unseren allseits beliebten städtischen knöllchenschreibers, aber ! aus einem fahrendem fahrzeug fotografiert , is das rechtens ? keine 5 minuten dort gestanden um beim freund eine sägen einzuladen , quittung 30€ wegen parken mit behinderung .
Habe wiederspruch eingelegt , darauf das foto bekommen wo man sehen kann das viel platz noch vorhanden ist , und stadt besteht weiterhin auf 30€
Sieht jemand möglichkeit dagegen anzugehen ?
LG Jürgen
Beste Antwort im Thema
Du hast falsch geparkt, das siehst du doch ein, oder? Zwar nur kurz, aber falsch ist falsch. Du wurdest dabei erwischt - Mist, aber so ist es jetzt eben. Du kannst natürlich deinen Anwalt konsultieren, der wird dir schon sagen, was möglich ist und was nicht.
Aber mal ehrlich: Willst du allen ernstes wegen 30 € ein Fass aufmachen? Hier geht's ja nicht um Führerscheinentzug oder sowas... 😉
Zahl die Zeche und park das nächste mal da, wo's erlaubt ist.
So seh ich das.
43 Antworten
Eigentlich ist das Thema seit 3 Seiten durch und wird auch nicht dadurch besser, dass man die bussgeldfähige Ordnungswidrigkeit des geparkten Fahrzeuges bejaht. Mir fehlt nach wie vor ein deutlicher Fotobeweis! Tatsache ist, dass ein Gehweg mindestens 60cm breit bleiben muß. Das ist HIER der Fall, auch wenn ein Teil unbefestigt zu sein scheint ist noch genug Fläche da, um z.B. mit einem Rollstuhl vorbei zu kommen.
Die Tatsache, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, habe ich ja inzwischen auch begriffen und nochmal die entsprechenden Sätze nachgeschaut.
Was mir nicht in die Birne will ist dieses vehemente verteidigen der Methode und kein bisschen Zweifel an dem Bussgeldbescheid. Es ist nun mal nicht alles 100% Wasserdicht was oft von den Behörden kommt. Wer alles ohne nach denken akzeptiert wird ... nicht mein Problem. Jedenfalls lasse ich mir nicht alles gefallen und wenn ich glaube das mir jemand Unrecht tut, wehre ich mich dagegen. Pardon, dafür habe ich bereits zu viel erlebt und sehr oft im nachhinein Recht behalten, nur weil ich nicht alles klaglos schlucke!
Meine Liebste hatte vergessen den Anwohnerparkausweis ins Auto zu legen. Prombt gab es ein Ticket. Nach der Auslegung einiger hier hätte sie das Ticket gezahlt (15 Öhre) wegen falsch parken bzw. parken ohne Parkschein.
Ein Anruf bei der Ordnungsbehörde und die Sache war erledigt!
HIER ist ein Fussballplatz vor der Türe, daneben ein GROSSER Parkplatz, dann eine Straße und auf der anderen Seite das Freibad und Tennisplätze. Das Freibad wird gerade bei DIESEM Wetter gerne besucht. Und immer wieder die gleichen Szenen. Zwischen Parkplatz und Straße ist ein Grünstreifen von ca. 5m Breite. Der Parkplatz ist so gut wie leer. Wo parken einige??? Auf dem Grünstreifen ... Wenn sie Glück haben, dürfen sie sich nach der Rückkehr über ein 30 Öhre Ticket freuen. Gerade sagte mir ein Autofahrer: "ich dachte hier dürfte man parken, weil hier noch andere stehen ..." Was sagt denn nun der Kollege, der mir nochmal zu einer Theoriestunde geraten hat? Im Gegensatz zu mir haben DIE noch nicht so lange die Fahrlizenz und sollten doch eigentlich wissen, das sie DA nicht parken dürfen, oder?
Zurück zum Thema:
Was nun folgt ist egentlich nur eine Wiederholung von zig Beiträgen, in denen alle das Gleiche geschrieben wird. Er durfte da nicht parken und soll das Ticket zahlen. Niemand hinterfragt ob alles mit rechten Dingen zu gegangen ist. Ich habe da so meine Zweifel und würde ein über das Ticket hinausgehende Investition riskieren um klären zu lassen, ob das Ticket OK ist. Eben aus der Erfahrung das nicht alles grün ist was blau schimmert. Und gerade im Zeitalter klammer Stadtkassen fahren sicherlich keine 2 Ordnungsamtsmitarbeiter spazieren um Verkehrssünder aufzuschreiben. Dafür sind immer noch Politessen zuständig, weil ruhender Verkehr. Wo ich die Klappe gehalten hätte, wäre gewesen, der Anzeiger hätte angehalten, ausgestiegen(!) und die Situation dann erst fotografiert und zur Anzeige gebracht. Wie will er im vorbei fahren (!) die Situation denn richtig einschätzen? Vielleicht hat der TE nur kurz gehalten? Ist das dann schon parken? NEIN! Es ist erst dann parken, wenn ich das Fahrzeug nicht UMGEHEND wegfahren kann. Dafür muß ich allerdings in Sichtweite sein. Konnte der Anzeiger diese Tatsache im vorbei fahren einschätzen? WOU!
Man, man, man ey ... da sind so viele Fragezeichen, weil die Situation eben NICHT eindeutig ist, ich bleibe dabei! Auch bei 30 Öhre muss ich nicht jede Kröte schlucken!
DANKE für die Hilfe!
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Tatsache ist, dass ein Gehweg mindestens 60cm breit bleiben muß. Das ist HIER der Fall, auch wenn ein Teil unbefestigt zu sein scheint ist noch genug Fläche da, um z.B. mit einem Rollstuhl vorbei zu kommen.
Eben min. 60 cm.
Ein Gehbehinderter mit 4-Fußgehstock benötigt z.B. 110 cm.
Der e-Rolli meiner Frau benötig als asolutes Minimum 80 cm + den Sicherheitsabstand.
Es ist doch herrlich wenn eine Räderseite womöglich auf dem unbefestigem Teil des Gehsteigs bewegt werden muß.
Sorry das ist ein Thema das mich immer wieder im Alltag aufregt.
Ich hab auch mal ein Knöllchen bekommen, bei mir wars aber im Prinzip kein Gehweg, sondern einfach nur eine Freifläche, die keinerlei Funktion hat, aber halt offiziell ein Gehweg ist.
Unterschied ist nur, dass die Polizei hier nur an Sonntagen und wenn eine Veranstaltung in der Nähe stattfindet, die Tickets verteilt.
Aber ich habe hier sowieso den Verdacht, dass hier irgend ein Nachbar gerne denunziert und jeden, der sein Auto nicht ganz korrekt abstellt, meldet. Und dass er gute Kontakte zur Polizei und Ordnungsamt hat, denn die Wohngegend ist nämlich 10km von der Innenstadt entfernt und ist sonst sehr ruhig. (Laut Statistik wohnen hier die reichsten Hamburger, aber den Schnitt ziehe ich runter ;-) Hier verirrt sich sonst keine Polizei oder Ordnungsamt hin. Das lohnt nämlich nicht wirklich.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
auch wenn ein Teil unbefestigt zu sein scheint ist noch genug Fläche da, um z.B. mit einem Rollstuhl vorbei zu kommen.
Also soll der Rollstuhlfahrer einseitig durch unbefestigtes Gelände schieben, weil der TE ein fauler Sack ist und mit zwei gesunden Beinen nicht ein paar Meter mehr laufen kann?
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seit wann ist das parken auf der straße, solange kein park oder halteverbot besteht verboten?? und wenn da iwo so ein schild steht gilt es auch für den gehweg, und wenn es wirklich nur 5 min sind, dann fahr ich halt rechts ran, lad den kram ein und bin wieder weg, da wäre mir die gurkerei auf den gehweg zu kommen und dann am nächsten abgesenkten teil wieder runter zu kommen zu umständlich, und wenn 3m restbreite zu einer evtl vorhanden durchgezogegenen linie bleiben, so what??
aber zwillingstanz hat recht:
bemühe einen anwalt, und unterstütze diearmen einkommensschwachen juristen, die müsen um jeden mandanten kämpfen 😁😁:
Die nächste Frage, warum hat der TE sein Auto nicht ganz an die Hauswand gestellt um einzuladen?
😁 Hätte nicht nur nochmals etwas Weg beim einladen erspart sondern ermöglicht das Gehwegbenutzer nicht auf den unbefestigten Teil ausweichen müssen.
Aber wie auch immer, in jeder deutschen Fahrschule lernt man zumindest in den letzten 30 Jahren das Gehwegparken nur dann zulässig ist wenn ein entsprechendes Schild diese ausdrücklich erlaubt, bzw anordnet. In allen anderen Fällen ist Gehwegparken nun mal ein kostenpflichtiges Vergnügen wenn ein Ordnungshüter vorbeikommt. Das muß man dann halt in die allgemeinen Fahrzeugkosten einkalkulieren oder nicht auf Gehwegen parken wenn nicht erlaubt.
Oder man geht zum Anwalt, denn Der gewinnt in diesem Verfahren garantiert.😁
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Also soll der Rollstuhlfahrer einseitig durch unbefestigtes Gelände schieben, weil der TE ein fauler Sack ist und mit zwei gesunden Beinen nicht ein paar Meter mehr laufen kann?Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
auch wenn ein Teil unbefestigt zu sein scheint ist noch genug Fläche da, um z.B. mit einem Rollstuhl vorbei zu kommen.
Solche Beiträge "liebe" ich.
Da wird der TE als "fauler Sack" beschimpft* und ein nicht existenter Rollstuhlfahrer bemüht, welcher vermeintlich nicht durchgekommen wäre.
Der Haken: Die extrem geringe Wahrscheinlichkeit, das just in den 5 Minuten ein Rollstuhlfahrer vorbei will.
Muß hier alles immer mit "hätte - wäre - wenn" begründet werden? 🙄
Im übrigen kann ich mich nur dieser Aussage anschließen:
Zitat:
Original geschrieben von Prijnce
Laut dem TE waren es ca fünf Minuten - alles über drei Minuten ist nicht mehr Halten, sondern Parken. Das Ordnungsamt hätte ihm dann eben daraus einen Strick gedreht. Und hier würde dann ein Thread stehen, in dem dutzende User ihn mit einem Augenrollen gefragt hätten, warum er sich für die paar Minuten nicht einfach auf den vier Meter breiten Gehweg gestellt hat... ^^Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Unabhängig davon hätte man dort wirklich auch auf der Straße stehen bleiben können, besonders wenn man weiß, dass sich das Ordnungsamt um den städtischen Haushalt so sehr bemüht. 😉
Vorausgesetzt es hätte dafür ein Knöllchen, gefolgt von einem Fred gegeben, wären das exakt die selben User, die ihm jetzt das Parken auf dem Gehweg vorwerfen, gewesesn.
*
für die Verfasser derartiger Beiträge vielen mir auch Beschimpfungen Bezeichnungen ein.
😉
Ich hätte mich an der Stelle auch auf den breiten Bürgersteig gestellt .
Aber nicht weil ich Fussfaul bin , sondern damit die anderen Autofahrer
bei Gegenverkehr nicht wegen mir extra anhalten müssen .
Bei mir würde auch der Rolli und die Mama mit dem Zwillingskinderwagen
vorbei kommen . Da ich aber dann zu den Autofahrern gehöre , die die
STVO nicht kennen , werde ich in Zukunft lieber an erlaubter Stelle die
Fahrbahn " blockieren " und mit der Schlange hinter mir kein Mitleid haben .
redactros
Zitat:
Original geschrieben von Prijnce
...
Der allgemeine Tenor hier ist allerdings immer wieder erheiternd. In dubio contra reo, und auferlegte Strafen muss man sofort und ohne zu hinterfragen bezahlen.
Mich würde brennend interessieren, wie es gewisse Ankläger hier denn ihrerseits mit Kavaliersdelikten im Straßenverkehr halten.
Deine Einstellung ist aber auch gelinde gesagt interessant. Der TE hat doch eindeutig an einer Stelle gestanden, wo er nicht parken (oder meinetwegen auch halten) durfte.
Da gibt es nix zu hinterfragen.
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Deine Einstellung ist aber auch gelinde gesagt interessant. Der TE hat doch eindeutig an einer Stelle gestanden, wo er nicht parken (oder meinetwegen auch halten) durfte.Da gibt es nix zu hinterfragen.
Genau das meinte ich. Bremst Du auch an jedem Stopschild bis zum Stillstand, obwohl man einen potentiellen vorfahrtsberechtigten VT auf einen halben Kilometer problemlos sehen könnte? 🙂
Ich will damit nicht sagen, dass ich "kleine" Verstöße bzw Parkverstöße gutheiße, aber ganz ehrlich, der TE hat hier drei Möglichkeiten gehabt:
-der Hof, von dem wir nicht wissen, ob ausreichend Platz vorhanden gewesen wäre
-der Gehsteig
-die Fahrbahn
Nehmen wir an, dass im Hof kein Platz ist. Dann gäbe es den vier Meter breiten Gehsteig und eine einspurige Fahrbahn. Fünf Minuten parken darf er weder auf der Fahrbahn noch auf dem Gehsteig.
Da er aber eine Tischsäge (verständlicherweise) nicht bis zum nächsten Parkhaus schleppen will, stellt der Gehsteig die Alternative dar, bei der weniger VT behindert werden.
Was hättest Du in dieser Situation getan?
er hätte auch rückwärts vor das Tor fahren können, so viel platz lassen das dass Tor und Heckklappe geöffnet werden können, einladen und wieder verschwinden,
wenn das Fz mit geöffneter Klappe vor dem offenen Tor steht und man Ladetätigkeit sieht, hätte wohl kein Hahn danach gekräht
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
er hätte auch rückwärts..., hätte wohl kein Hahn danach gekräht
Hätte, hätte, Fahrradkette.
so etwas hatte ich auch mal...hab den freudlich geschrieben das ich die gehbehinderte Oma/Nachbarin ausgeladen hatte und Kopie von ihren Behindertenausweis beigefügt, hatte ich zwar vorne drin liegen, aber im vorbeifahren konnte der Held der Stadt das wohl nicht sehen...bis heute - 2 Jahre später - nie wieder was gehört. Hast Du keine gehbehinderten Verwandten ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Prijnce
Genau das meinte ich. Bremst Du auch an jedem Stopschild bis zum Stillstand, obwohl man einen potentiellen vorfahrtsberechtigten VT auf einen halben Kilometer problemlos sehen könnte? 🙂Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Deine Einstellung ist aber auch gelinde gesagt interessant. Der TE hat doch eindeutig an einer Stelle gestanden, wo er nicht parken (oder meinetwegen auch halten) durfte.Da gibt es nix zu hinterfragen.
Der wird wohl kaum am Stoppschild mit dem Hinterfragen anfangen. Zumal es hier viel eher Sinn macht, eine Vorschrift zu befolgen.