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Bußgeld wegen Falschparken

VW
Themenstarteram 25. November 2021 um 8:05

Hallo,

mal ne kurze Frage.

Ich hab zuletzt auf nem Parkplatz in Speyer geparkt.

Mit gültigem Parkschein, direkt neben nem Parkscheinautomaten und auf der durch Schotter gekennzeichneten Parkfläche.

Nun kam ich wieder und hatte n Knöllchen.

Ich würde den Zugang zum Parkscheinautomaten belegen und um Halteverbot parken.

Ich bekam dazu ein Foto, das nicht am selben Tag aufgenommen wurde, mein Auto nicht zeigt, dafür aber eine Reihe Autos, die auf dieser durch Schotter gekennzeichneten Fläche auf derselben Höhe parken, wie mein Auto stand.

Nudem hatte ich selber Fotos gemacht. Und auf einem meiner Fotos bedient grad zufällig irgendeine Frau den Parkscheinautomaten und läuft auf einem weiteren Bild wieder zurück zu Ihrem Auto.

Also ist der Zugang ja eigtl. nicht blockiert und der Automat auch nicht. Es ist auch zu erkennen dass ich auf der Schotterfläche stehe und darunter nichts gekennzeichnet ist zum "nicht-parken".

Einspruch einlegen oder zahlen?

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70 Antworten

Einspruch

Was steht denn auf dem Zettel: 5 €uro? –> ZAHLEN und Schluß! Mehr? –> Einspruch und viele Tage Aufwand und Ärger.

Themenstarteram 25. November 2021 um 8:37

25,-

ich ärgere mich eigtl. vielmehr darüber, dass ich n Knöllchen kriege trotz korrektem Parken. Und dazu n Beweisfoto, dass eigtl. kein Beweisfoto ist (auch wenn ich mir durchaus bewusst bin, dass es eigtl. überhaupt keins braucht).

Nachdem ich aber selber Fotos gemacht habe, weil ich zu dem Zeitpunkt nicht ganz nachvollziehen konnte, was ich falsch gemacht haben soll und nun kommt ich würde den Parkscheinautomaten blockieren.... obwohl der gut zugänglich ist.

Das ist so willkür :-(

Also Bußgeld fängt bei höhreren Beträgen an...dass hier ist eine Ordnungswidrigkeit.

Widerspruch einlegen...wenn Rechtsschutz, dann mittels Verkehrsrechtsanwalt (ADAC usw,)...die Feld-Wald-und Wiesenanwälte verlieren meist...

Wie lautet der Tatbestand/Tatvorwurf?

am 25. November 2021 um 18:16

Zitat:

@Bergewerkzwerg schrieb am 25. November 2021 um 09:05:56 Uhr:

.....

Ich bekam dazu ein Foto, das nicht am selben Tag aufgenommen wurde, mein Auto nicht zeigt, dafür aber eine Reihe Autos, die auf dieser durch Schotter gekennzeichneten Fläche auf derselben Höhe parken, wie mein Auto stand.

....

Einspruch einlegen oder zahlen?

Tatvorwurf bestreiten, du hast da natürlich nicht wie vorgeworfen geparkt, sondern regelrecht;

aufgrund des falschen Fotos, das nicht Dein Auto zeigt, gehst Du von einem Missverständnis aus....

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 25. November 2021 um 12:12:36 Uhr:

...die Feld-Wald-und Wiesenanwälte verlieren meist...

Woher stammt denn dieser Unsinn? Für die Bearbeitung solcher Kinkerlitzchen setzt man einen Referendar ein und der macht seine Sache 1a nach Lehrbuch.

Zitat:

@remix schrieb am 25. November 2021 um 19:16:48 Uhr:

Zitat:

@Bergewerkzwerg schrieb am 25. November 2021 um 09:05:56 Uhr:

.....

Ich bekam dazu ein Foto, das nicht am selben Tag aufgenommen wurde, mein Auto nicht zeigt, dafür aber eine Reihe Autos, die auf dieser durch Schotter gekennzeichneten Fläche auf derselben Höhe parken, wie mein Auto stand.

....

Einspruch einlegen oder zahlen?

Tatvorwurf bestreiten, du hast da natürlich nicht wie vorgeworfen geparkt, sondern regelrecht;

aufgrund des falschen Fotos, das nicht Dein Auto zeigt, gehst Du von einem Missverständnis aus....

Und bezahlst dann mehr, wenn man deiner Argumentation nicht folgt.

Das ist jetzt nicht wie das Zitat eine Rechtsberatung, sondern einfach nur ein fallunabhängiger Hinweis.

Ohne auch nur den nebligsten Anflug einer Ortskenntnis und der Parksituation beurteilt sich die Sache immer am einfachsten. Entweder gilt dort ein Halteverbot oder nicht.

Themenstarteram 25. November 2021 um 19:14

Zitat:

@situ schrieb am 25. November 2021 um 19:43:47 Uhr:

Zitat:

@remix schrieb am 25. November 2021 um 19:16:48 Uhr:

Tatvorwurf bestreiten, du hast da natürlich nicht wie vorgeworfen geparkt, sondern regelrecht;

aufgrund des falschen Fotos, das nicht Dein Auto zeigt, gehst Du von einem Missverständnis aus....

Und bezahlst dann mehr, wenn man deiner Argumentation nicht folgt.

Das ist jetzt nicht wie das Zitat eine Rechtsberatung, sondern einfach nur ein fallunabhängiger Hinweis.

Ohne auch nur den nebligsten Anflug einer Ortskenntnis und der Parksituation beurteilt sich die Sache immer am einfachsten. Entweder gilt dort ein Halteverbot oder nicht.

Foto muss eh nichtmal als Beweis da sein, reicht auch Zeuge.

Ein Halteverbot gabs auch, aber nicht dort wo ich stand. Nämlich unmittelbar neben dem Parkscheinautomaten. Auf der geschotterten Parkfläche.

Und auf dem Bild, das die mir mitgeschickt haben, stehen an der selben Stelle auch Autos. Nur wurde das Bild an einem anderen Tag aufgenommen und meins ist nicht dabei (gutes Wetter aufm Bild, grau bei uns).

Deswegen bin ich ja so irritiert, weil sie einem mit dem Bild ja mehr oder weniger zeigen, dass dort auch Autos stehen können?!

Niemand kann das hier aus der Ferne und ohne jede Daten auch nur im Entferntesten beurteilen.

am 25. November 2021 um 19:28

Lade doch mal deine Bilder und das vom Tatvorwurf hoch. Dann kann man was zu sagen.

1. Das ist kein Bußgeldbescheid, was am Wischer hing, sondern ein Angebot auf ein Verwarnungsgeld. Dagegen gibt es kein Rechtsmittel. Akzeptieren und zahlen oder nicht akzeptieren und nicht zahlen. Im zweiten Fall gibt es dann eventuell einen Bußgeldbescheid zzgl. Verwaltungsgebühren.

2. Erst gegen den Bußgeldbescheid kann man dann Einspruch einlegen.

Zitat:

@Bergewerkzwerg schrieb am 25. November 2021 um 09:05:56 Uhr:

Ich würde den Zugang zum Parkscheinautomaten belegen und um Halteverbot parken.

Nudem hatte ich selber Fotos gemacht. Und auf einem meiner Fotos bedient grad zufällig irgendeine Frau den Parkscheinautomaten und läuft auf einem weiteren Bild wieder zurück zu Ihrem Auto.

Also ist der Zugang ja eigtl. nicht blockiert und der Automat auch nicht. Es ist auch zu erkennen dass ich auf der Schotterfläche stehe und darunter nichts gekennzeichnet ist zum "nicht-parken".

Das Halteverbot kann auch durch Schilder gekennzeichnet sein und es reicht vollkommen aus, wenn der Zugang zum Parkscheinautomaten durch dein parkendes Fahrzeug nur eingeschränkt und vollkommen unterbunden wurde.

Es gibt im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog keinen Tatbestand zum Zuparken eines Parkscheinautomaten. Wenn dort keine Schilder standen, wäre interessant zu wissen - wie ich hier schon einmal gefragt habe - wie der Tatvorwurf ist.

@Bergewerkzwerg Bilder sagen darüber hinaus auch mehr als 1000 Worte.

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