Falsches Auto geliefert, überfragt wegen weiterem Vorgehen - Nissan Micra

Hallo zusammen,

es tut mir leid, wenn ich jetzt im falschen Forum poste aber ich bin als absoluter Laie nur noch ratlos.
Meine Mutter hat vor einigen Wochen einen Nissan Mitra Tekna als Tageszulassung (Preis bei etwa 16.000) gekauft. Ausdrücklich stand im Kaufvertrag auch drin, dass Ledersitze geliefert werden sollten, was für meine Mutter ein wichtiger Punkt war. Am Tag der Übergabe wusste der Verkäufer davon aber nichts mehr, und so musste meine Mutter noch mal den Kaufvertrag mitbringen. Laut (untröstlichem) Verkäufer handelt es sich um einen Herstellerfehler, und die Ledersitze wären wohl viel zu teuer für den Preis.

Als Wiedergutmachung hat er drei Varianten vorgeschlagen:

-Winterreifen im Wert von 800 Euro
-vergleichbaren Vorführwagen mitnehmen
-oder vom Kaufvertrag zurücktreten

Da ich selbst nicht sehr erfahren bin und meine Mutter (auch aufgrund ihres Alters) sich mit der Entscheidung relativ schwer tut, habe ich mich gefragt, ob jemand hier im Forum vielleicht eine Lösungsmöglichkeit kennt? Nur Winterreifen finde ich schon relativ wenig, aber ich kann das leider nicht beurteilen...

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

@JMB1990
Ich bin in der glücklichen Lage, nicht auf den Verbraucherschutz angwiesen zu sein. ich darf sogar meine Fahrzeuge ohne Gewährleistung erwerben, mit entsprechenden Preisvorteilen natürlich. Was Dich auch nur Ansatzweise zu der Überzeugung bringt, ich wäre ein Beuger, bleibt Dein Geheimnis.
Es ist ja nun geklärt, dass hier ein Rechtsstreit unausweichlich ist. Es ist ja auch geklärt, dass der TE diesen Streit mit Pauken und Trompeten gewinnt. Es ist ja nun auch geklärt, dass die rechtsverbindlichen Auskünfte dieses Forums dem TE absolute Gewissheit geben, im absoluten Recht zu sein. Es ist ja auch geklärt, dass dieses absolute Recht nicht durch Kompromissbereitschaft beeinträchtigt werden darf. Es ist ja auch geklärt, das Ihr, obwohl Ihr über ein gigantisches Rechtswissen verfügt, ständig über den Tisch gezogen werdet. Gut, dass es für Euch den Verbraucherschutz gibt. Da dürft Ihr sogar nach dem Erwerb und der Benutzung von Klopapier vom Kauf zurück treten, schließlich wurdet ihr nicht ordnungsgemäß über Euer Widerrufsrecht informiert.
Glücklicherweise habe ich noch nie und werde auch nie diese Institution benötigen. Wäre ich in der Situation des TE, bräuchte ich kein Forum und hätte es auch schon geklärt. Wie: ganz einfach, wäre zu nem anderen Händler, hätte dort gekauft und auf´s Prinzip geschissen. Vielleicht noch etwas Schadenersatz beim Ersthändler rausgeklingelt, wie zum beispiel eine kostenlose Durchsicht oder ähnliches.

Aber egal: Ihr seid die hilflosen Verbraucher (Deine Ausssage @JMB1990 , nicht meine) und habt Euren Verbraucherschutz und könnt jetzt einen monatelangen Rechtsstreit führen. Und in dieser ganzen Zeit muss Mütterchen auf den räudigen Stoffsitzen Auto fahren. Vieleicht wird der Händler zur Umrüstung verdonnert, ändert aber nichts daran, die ganze Zeit ein nicht gewolltes Fahrzeug zu haben. Oder Ihr nehmt ein Mietfahrzeug wie empfohlen und wartet, ob diese Kosten gezahlt werden (wer glaubt daran? ach ja: sollte keine Stoffsitze haben)
Natürlich ist es auch möglich, dass die Rechtsabteilung den Tipp gibt, die Umrüstung vorzunehmen. Aber diese Option wurde ja überhaupt nicht in Erwägung gezogen. Schließlich seid Ihr ja betrogene Verbraucher, die sich mit aller Macht zur Wehr setzen müssen - und manchmal auch gewaltig auf die Fresse fallen.
Es wurde sogar hier in diesem Thread angeraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Aber nachdem der TE jetzt das BGB auswendig kennt, ist das nicht mehr nötig.

Ich bin mir zu 100% sicher, der TE gewinnt und der Verkäufer wird verpflichtet, dem TE jährlich ein neues Auto zur Verfügung stellen zu müssen, natürlich mit Ledersitzen.
Der TE möge doch bitte die Klageschrift hier einstellen

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Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 19. April 2018 um 14:25:15 Uhr:


In seinem Eröffnungspost am 16.04. schrieb der TE
Zitat
"Als Wiedergutmachung hat er drei Varianten vorgeschlagen:
-Winterreifen im Wert von 800 Euro

-vergleichbaren Vorführwagen mitnehmen

-oder vom Kaufvertrag zurücktreten"

Der Verkäufer hat doch angeboten, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, wo ist das Problem?
Und ob es hier wirklich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt? Und wenn diese erst in 2 Jahren ist? Und dann wirklich 2 Jahre kostenlose Nutzung?
Wir werden sehen (oder auch nicht). Der Verkäufer hat ein Friedensangebot unterbreitet, aber der Prolet sucht ja den Streit - mit ungewissen Ausgang.
Viel Spaß
Anscheinend sind die Ledersitze ja gar nicht sooooo wichtig, schließlich wird der Mickrig jetzt gefahren.

Das sehe ich in diesem Fall schon etwas anders. Man hat endlich das gewünschte Produkt zum gewünschten Preis gefunden, und jetzt - nur weil es dem Verkäufer nicht mehr angenehm ist, was er vereinbart hat und er preiswert aus der Nummer raus will - soll der Kunde einen Mehraufwand (nämlich Suche eines neuen Fahrzeuges) und Mehrkosten (nämlich evtl höheren Preis) tragen? Das Angebot der Winterräder ist meiner Ansicht nach nicht den Aufpreis der Lederausstattung wert, es ist vor allem eines: Aufgrund seiner Marge für den Händler viel billiger. Der vergleichbare Vorführer ist eben nicht vergleichbar - warum soll ich ein Auto mit km 0 gegen eines mit km 1500 tauschen, wenn ich keinen Fehler gemacht habe? Oder vom Kaufvertrag zurück treten - das ist auch nur angenehm für den Verkäufer, der Käufer hat davon sein Produkt zum vereinbarten Preis immer noch nicht. Zumal der Händler die Lederausstattung liefern kann - es aber aufgrund der Teilepreise und der Arbeitszeit verbunden mit dem Montagerisiko eben nicht auf sich nehmen will.

Und der gerichtliche Streit ist kein Aufwand?

Und der Kunde soll nun im Nachhinein immer alles akzeptieren was der Verkäufer vorschlägt und draufzahlen? Weil der Verkäufer nicht mehr will zum vereinbarten Preis?

Du und deine Mutter seid alt genug um selbst eigene Entscheidungen zu treffen! Ihr solltet aber nicht denken das ihr das Auto gratis nutzen könnt. Ihr werdet sicher etwas bezahlen müssen und dazu nicht wenig.

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Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 19. April 2018 um 14:25:15 Uhr:


In seinem Eröffnungspost am 16.04. schrieb der TE
Zitat
"Als Wiedergutmachung hat er drei Varianten vorgeschlagen:
-Winterreifen im Wert von 800 Euro

-vergleichbaren Vorführwagen mitnehmen

-oder vom Kaufvertrag zurücktreten"

Der Verkäufer hat doch angeboten, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, wo ist das Problem?
Und ob es hier wirklich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt? Und wenn diese erst in 2 Jahren ist? Und dann wirklich 2 Jahre kostenlose Nutzung?
Wir werden sehen (oder auch nicht). Der Verkäufer hat ein Friedensangebot unterbreitet, aber der Prolet sucht ja den Streit - mit ungewissen Ausgang.
Viel Spaß
Anscheinend sind die Ledersitze ja gar nicht sooooo wichtig, schließlich wird der Mickrig jetzt gefahren.

Ich glaube du hast das Grundprinzip von einem Vertrag nicht verstanden und machst dann solche Kommentare. Unfassbar wie ungebildet manche Leute hier sind.

Ein VERTRAG ist keine OPTION.

@CivicTourer
Ich bedaure Dich, wirklich.
Der Kunde soll nichts akzeptieren, denn der Klageweg steht ihm offen. Und das ist mit Sicherhet absolut ohne irgendwelchen Aufwand..
Ihm wurde die kostenneutrale Stornierung angeboten. Will er nicht. Ihm wurde ein Vorführer angeboten - will er nicht, da hätte man ja noch zusätzlich die Winterräder mitnehmen können oder einen Preisvorteil, oder beides.
Erst wird im Eröffnunspost wit weinerlicher Stimme um Hilfe gebeten und einige postings weiter mit großen Getöse dargelegt, dass man "Als juristischer Laie" nur ein bißchen was lesen muss, und sofort ist man ausgebildeter Jurist und kann sofort erkennen, welche Schadenersatzansprüche bestehen.
Lustigerweise sind die Ledersitze dermaßen wichtig, das Mütterchen unter schwersten Depression wegen des Fehlens eben jener leidet. Dennoch wird das Fahrzeug ohne Ledersitze bis zum Rechtsstreit genutz. Wow! Aber "Als juristischer Laie" ist sich ja der TE sicher, dass er hier Entschädigungen in ungeahnter Höhe bekommt.
Unstrittig ist, dass ein Fehler beim Verkäufer geschehen ist. Man kann entsprechend verhandeln oder die große Keule schwingen. Der TE soll nur gewaltig aufpassen, dass diese Keule nicht ihn trifft.
In diesem Sinne. Viel Erfolg beim Rechtstreit.
Jetzt kommen mit Sicherheit noch viele, viele Tipps, wie der Verkäufer, der diesen Vorgang einem gebildeten Juristen, welcher sich nicht in Foren ausheult, weiter gegeben hat, unter Druck gesetzt werden kann, bis dieser um Gnade fleht.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 19. April 2018 um 14:54:10 Uhr:


Und der Kunde soll nun im Nachhinein immer alles akzeptieren was der Verkäufer vorschlägt und draufzahlen? Weil der Verkäufer nicht mehr will zum vereinbarten Preis?

Woher weißt du, dass der Kunde draufzahlen wird? Der Händler hat einen Fehler gemacht und bietet dem Kunden verschiedene Lösungsvorschläge an. Wenn die Mutter ohne Leder nicht leben kann, muss sie das Fahrzeug auch nicht abnehmen.
Vom Kaufvertrag zurücktreten und einen passenden Micra kaufen, wird bei so einem Allerweltsauto nicht sonderlich aufwendig sein.
Aber immer schön hetzen und dem Kunden zu einem monatelangen, nervenaufreibenden Rechtsstreit raten, der dann vermutlich eh in einem Vergleich endet und aus dem nur die Anwälte als Gewinner rausgehen.

Zitat:

@Johnny202 schrieb am 19. Apr. 2018 um 14:57:45 Uhr:


Ihr solltet aber nicht denken das ihr das Auto gratis nutzen könnt. Ihr werdet sicher etwas bezahlen müssen und dazu nicht wenig.

Die Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung des Kaufvertrages kann man Recht leicht berechnen. Diese ist:
(Kaufpreis*gefahrene Kilometer)/erwatrtbare Laufleistung.
Die erwatrtbare Laufleistung wird bei einem Kleinwagen vom Gericht bei rund 150tsd. Kilometern angesetzt. Also ganz grob 10ct pro Kilometer werden dann vom zurückzuerstattenden Kaufpreis einbehalten werden.

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 19. April 2018 um 15:57:24 Uhr:


@CivicTourer
Ich bedaure Dich, wirklich.
Der Kunde soll nichts akzeptieren, denn der Klageweg steht ihm offen. Und das ist mit Sicherhet absolut ohne irgendwelchen Aufwand..
Ihm wurde die kostenneutrale Stornierung angeboten. Will er nicht. Ihm wurde ein Vorführer angeboten - will er nicht, da hätte man ja noch zusätzlich die Winterräder mitnehmen können oder einen Preisvorteil, oder beides.
Erst wird im Eröffnunspost wit weinerlicher Stimme um Hilfe gebeten und einige postings weiter mit großen Getöse dargelegt, dass man "Als juristischer Laie" nur ein bißchen was lesen muss, und sofort ist man ausgebildeter Jurist und kann sofort erkennen, welche Schadenersatzansprüche bestehen.
Lustigerweise sind die Ledersitze dermaßen wichtig, das Mütterchen unter schwersten Depression wegen des Fehlens eben jener leidet. Dennoch wird das Fahrzeug ohne Ledersitze bis zum Rechtsstreit genutz. Wow! Aber "Als juristischer Laie" ist sich ja der TE sicher, dass er hier Entschädigungen in ungeahnter Höhe bekommt.
Unstrittig ist, dass ein Fehler beim Verkäufer geschehen ist. Man kann entsprechend verhandeln oder die große Keule schwingen. Der TE soll nur gewaltig aufpassen, dass diese Keule nicht ihn trifft.
In diesem Sinne. Viel Erfolg beim Rechtstreit.
Jetzt kommen mit Sicherheit noch viele, viele Tipps, wie der Verkäufer, der diesen Vorgang einem gebildeten Juristen, welcher sich nicht in Foren ausheult, weiter gegeben hat, unter Druck gesetzt werden kann, bis dieser um Gnade fleht.

Und ich bedauere dich.

Der Verkaeufer hat alles angeboten ausser einer zufriedenstellenden Loesung: Ledersitze nachzuruesten. Und genau diesen Anspruch hat die Mutter des TEs. Eine Nachruestung oder die Kosten dafuer.

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 19. Apr. 2018 um 15:57:24 Uhr:


Dennoch wird das Fahrzeug ohne Ledersitze bis zum Rechtsstreit genutz. Wow!

Nicht "Wow!", nennt sich Schadenminderungspflicht...

@guruhu
Ich lach mich tot.

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 19. Apr. 2018 um 16:9:03 Uhr:


Ich lach mich tot.

Das trifft sich gut. Ich kann mir vorstellen, dass es sich ohne diese Selbstironie, ziemlich schwierig Leben würde.

Ne @guruhu , das hat nichts mit Selbstironie zu tun. Es ist schon faszinierend, welchen Blödsinn Du schreibst und mit welchem Urvertrauen du diesen Müll glaubst. Wo wird durch die Nutzung des Fahrzeugs ein Schaden gemindert?

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 19. Apr. 2018 um 16:16:17 Uhr:


Ne @guruhu , das hat nichts mit Selbstironie zu tun. Es ist schon faszinierend, welchen Blödsinn Du schreibst und mit welchem Urvertrauen du diesen Müll glaubst. Wo wird durch die Nutzung des Fahrzeugs ein Schaden gemindert?

Zum Beispiel im Vergleich zu einen Mietwagen, der als Alternative Beförderungsmöglichkeit im Raum steht.

Von mir aus verbreite du deinen Quatsch und deine mit dem deutschen Recht inkompatiblen Ratschläge ruhig weiter. Dass du darin gut zu sein scheinst, hast du schon in einigen Threads gezeigt. Von daher sehe ich von weiteren nutzlosen Diskussionen mit die ab. Es ist sinnlos. Viel Spaß noch bei deinem Blödsinn!

Der Verkäufer hat sich an den Vertrag zu halten. Bist du selbst Auto Verkäufer? In Deutschland gibt es das BGB, und da steht ausdrücklich drin, was für Rechte Verbraucher haben. Mag für dich unverständlich sein. Es gibt da so einen Spruch „pacta sunt servanda“. Google das mal.

Gut, dass du mich als Prolet bezeichnest. Tatbestand der Beleidigung sagt dir auch was, oder? Aber im deutschen Recht kennst du dich anscheinend nicht so gut aus.

Übrigens, ob der Wagen in zwei Jahren schon „benutzt“ ist, ist dann das Problem des Verkäufers. Friedensangebot? Lächerlich. Schönen Tag dir noch.

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