Falsches Auto geliefert, überfragt wegen weiterem Vorgehen - Nissan Micra
Hallo zusammen,
es tut mir leid, wenn ich jetzt im falschen Forum poste aber ich bin als absoluter Laie nur noch ratlos.
Meine Mutter hat vor einigen Wochen einen Nissan Mitra Tekna als Tageszulassung (Preis bei etwa 16.000) gekauft. Ausdrücklich stand im Kaufvertrag auch drin, dass Ledersitze geliefert werden sollten, was für meine Mutter ein wichtiger Punkt war. Am Tag der Übergabe wusste der Verkäufer davon aber nichts mehr, und so musste meine Mutter noch mal den Kaufvertrag mitbringen. Laut (untröstlichem) Verkäufer handelt es sich um einen Herstellerfehler, und die Ledersitze wären wohl viel zu teuer für den Preis.
Als Wiedergutmachung hat er drei Varianten vorgeschlagen:
-Winterreifen im Wert von 800 Euro
-vergleichbaren Vorführwagen mitnehmen
-oder vom Kaufvertrag zurücktreten
Da ich selbst nicht sehr erfahren bin und meine Mutter (auch aufgrund ihres Alters) sich mit der Entscheidung relativ schwer tut, habe ich mich gefragt, ob jemand hier im Forum vielleicht eine Lösungsmöglichkeit kennt? Nur Winterreifen finde ich schon relativ wenig, aber ich kann das leider nicht beurteilen...
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
@JMB1990
Ich bin in der glücklichen Lage, nicht auf den Verbraucherschutz angwiesen zu sein. ich darf sogar meine Fahrzeuge ohne Gewährleistung erwerben, mit entsprechenden Preisvorteilen natürlich. Was Dich auch nur Ansatzweise zu der Überzeugung bringt, ich wäre ein Beuger, bleibt Dein Geheimnis.
Es ist ja nun geklärt, dass hier ein Rechtsstreit unausweichlich ist. Es ist ja auch geklärt, dass der TE diesen Streit mit Pauken und Trompeten gewinnt. Es ist ja nun auch geklärt, dass die rechtsverbindlichen Auskünfte dieses Forums dem TE absolute Gewissheit geben, im absoluten Recht zu sein. Es ist ja auch geklärt, dass dieses absolute Recht nicht durch Kompromissbereitschaft beeinträchtigt werden darf. Es ist ja auch geklärt, das Ihr, obwohl Ihr über ein gigantisches Rechtswissen verfügt, ständig über den Tisch gezogen werdet. Gut, dass es für Euch den Verbraucherschutz gibt. Da dürft Ihr sogar nach dem Erwerb und der Benutzung von Klopapier vom Kauf zurück treten, schließlich wurdet ihr nicht ordnungsgemäß über Euer Widerrufsrecht informiert.
Glücklicherweise habe ich noch nie und werde auch nie diese Institution benötigen. Wäre ich in der Situation des TE, bräuchte ich kein Forum und hätte es auch schon geklärt. Wie: ganz einfach, wäre zu nem anderen Händler, hätte dort gekauft und auf´s Prinzip geschissen. Vielleicht noch etwas Schadenersatz beim Ersthändler rausgeklingelt, wie zum beispiel eine kostenlose Durchsicht oder ähnliches.
Aber egal: Ihr seid die hilflosen Verbraucher (Deine Ausssage @JMB1990 , nicht meine) und habt Euren Verbraucherschutz und könnt jetzt einen monatelangen Rechtsstreit führen. Und in dieser ganzen Zeit muss Mütterchen auf den räudigen Stoffsitzen Auto fahren. Vieleicht wird der Händler zur Umrüstung verdonnert, ändert aber nichts daran, die ganze Zeit ein nicht gewolltes Fahrzeug zu haben. Oder Ihr nehmt ein Mietfahrzeug wie empfohlen und wartet, ob diese Kosten gezahlt werden (wer glaubt daran? ach ja: sollte keine Stoffsitze haben)
Natürlich ist es auch möglich, dass die Rechtsabteilung den Tipp gibt, die Umrüstung vorzunehmen. Aber diese Option wurde ja überhaupt nicht in Erwägung gezogen. Schließlich seid Ihr ja betrogene Verbraucher, die sich mit aller Macht zur Wehr setzen müssen - und manchmal auch gewaltig auf die Fresse fallen.
Es wurde sogar hier in diesem Thread angeraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Aber nachdem der TE jetzt das BGB auswendig kennt, ist das nicht mehr nötig.
Ich bin mir zu 100% sicher, der TE gewinnt und der Verkäufer wird verpflichtet, dem TE jährlich ein neues Auto zur Verfügung stellen zu müssen, natürlich mit Ledersitzen.
Der TE möge doch bitte die Klageschrift hier einstellen
90 Antworten
Moment mal: Rechtsanwalt heißt ja eben nicht unbedingt Klage und 2 jahre warten sondern erstmal schreibt der Anwalt dem Verkäufer einen Brief zbd wartet die Reaktion ab. da ist noch kein Richter involviert
Erstmal zum Anwalt und beraten lassen (geht als Mitglied eines Automobilclubs sogar kostenlos) und dann weiter sehen. mag sein das in gesetzt A etwas steht aber hier in diesem speziellen fall gesetz B gilt und das sagtw as ganz anderes. Du bist ja eben juristischer Laie.