Falsches Auto geliefert, überfragt wegen weiterem Vorgehen - Nissan Micra
Hallo zusammen,
es tut mir leid, wenn ich jetzt im falschen Forum poste aber ich bin als absoluter Laie nur noch ratlos.
Meine Mutter hat vor einigen Wochen einen Nissan Mitra Tekna als Tageszulassung (Preis bei etwa 16.000) gekauft. Ausdrücklich stand im Kaufvertrag auch drin, dass Ledersitze geliefert werden sollten, was für meine Mutter ein wichtiger Punkt war. Am Tag der Übergabe wusste der Verkäufer davon aber nichts mehr, und so musste meine Mutter noch mal den Kaufvertrag mitbringen. Laut (untröstlichem) Verkäufer handelt es sich um einen Herstellerfehler, und die Ledersitze wären wohl viel zu teuer für den Preis.
Als Wiedergutmachung hat er drei Varianten vorgeschlagen:
-Winterreifen im Wert von 800 Euro
-vergleichbaren Vorführwagen mitnehmen
-oder vom Kaufvertrag zurücktreten
Da ich selbst nicht sehr erfahren bin und meine Mutter (auch aufgrund ihres Alters) sich mit der Entscheidung relativ schwer tut, habe ich mich gefragt, ob jemand hier im Forum vielleicht eine Lösungsmöglichkeit kennt? Nur Winterreifen finde ich schon relativ wenig, aber ich kann das leider nicht beurteilen...
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
@JMB1990
Ich bin in der glücklichen Lage, nicht auf den Verbraucherschutz angwiesen zu sein. ich darf sogar meine Fahrzeuge ohne Gewährleistung erwerben, mit entsprechenden Preisvorteilen natürlich. Was Dich auch nur Ansatzweise zu der Überzeugung bringt, ich wäre ein Beuger, bleibt Dein Geheimnis.
Es ist ja nun geklärt, dass hier ein Rechtsstreit unausweichlich ist. Es ist ja auch geklärt, dass der TE diesen Streit mit Pauken und Trompeten gewinnt. Es ist ja nun auch geklärt, dass die rechtsverbindlichen Auskünfte dieses Forums dem TE absolute Gewissheit geben, im absoluten Recht zu sein. Es ist ja auch geklärt, dass dieses absolute Recht nicht durch Kompromissbereitschaft beeinträchtigt werden darf. Es ist ja auch geklärt, das Ihr, obwohl Ihr über ein gigantisches Rechtswissen verfügt, ständig über den Tisch gezogen werdet. Gut, dass es für Euch den Verbraucherschutz gibt. Da dürft Ihr sogar nach dem Erwerb und der Benutzung von Klopapier vom Kauf zurück treten, schließlich wurdet ihr nicht ordnungsgemäß über Euer Widerrufsrecht informiert.
Glücklicherweise habe ich noch nie und werde auch nie diese Institution benötigen. Wäre ich in der Situation des TE, bräuchte ich kein Forum und hätte es auch schon geklärt. Wie: ganz einfach, wäre zu nem anderen Händler, hätte dort gekauft und auf´s Prinzip geschissen. Vielleicht noch etwas Schadenersatz beim Ersthändler rausgeklingelt, wie zum beispiel eine kostenlose Durchsicht oder ähnliches.
Aber egal: Ihr seid die hilflosen Verbraucher (Deine Ausssage @JMB1990 , nicht meine) und habt Euren Verbraucherschutz und könnt jetzt einen monatelangen Rechtsstreit führen. Und in dieser ganzen Zeit muss Mütterchen auf den räudigen Stoffsitzen Auto fahren. Vieleicht wird der Händler zur Umrüstung verdonnert, ändert aber nichts daran, die ganze Zeit ein nicht gewolltes Fahrzeug zu haben. Oder Ihr nehmt ein Mietfahrzeug wie empfohlen und wartet, ob diese Kosten gezahlt werden (wer glaubt daran? ach ja: sollte keine Stoffsitze haben)
Natürlich ist es auch möglich, dass die Rechtsabteilung den Tipp gibt, die Umrüstung vorzunehmen. Aber diese Option wurde ja überhaupt nicht in Erwägung gezogen. Schließlich seid Ihr ja betrogene Verbraucher, die sich mit aller Macht zur Wehr setzen müssen - und manchmal auch gewaltig auf die Fresse fallen.
Es wurde sogar hier in diesem Thread angeraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Aber nachdem der TE jetzt das BGB auswendig kennt, ist das nicht mehr nötig.
Ich bin mir zu 100% sicher, der TE gewinnt und der Verkäufer wird verpflichtet, dem TE jährlich ein neues Auto zur Verfügung stellen zu müssen, natürlich mit Ledersitzen.
Der TE möge doch bitte die Klageschrift hier einstellen
90 Antworten
Zitat:
@audi4never schrieb am 18. Apr. 2018 um 00:0:04 Uhr:
du dir einen Leihwagen in der gewünschten Austattung leihst zu kosten des Autohauses bis die in die Puschen kommen...
Wenn da jemand nur rudimentäre Rechtskentnisse hat, macht man sich mit dieser Drohung nur lächerlich und unglaubwürdig. Oder auf welcher Rechtsgrundlage gedachtest du denen die Kosten in Rechnung zu stellen?
Na Schadenersatz aufgrund von Verzug, ein gängiges Rechtsmittel, muss nur rechtzeitig angemahnt werden.
Zitat:
@audi4never schrieb am 18. Apr. 2018 um 00:5:50 Uhr:
Verzug,
Bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein hinab...
Ausserdem ist das Fahrzeug ja da, von Verzug kann man hier nicht sprechen, meiner Meinung nach.
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Zitat:
@audi4never schrieb am 18. April 2018 um 00:00:04 Uhr:
Mann die machen auch eine Story daraus, da schraubt man einfach Ledersitze aus einem anderen Karren raus und setzt die um, dauert 30min, währendessen bekommt der Kunde ne Pizza und nen Kaffee..lächerlich diese Autohäuser. Ich würde da mal drohen das du dir einen Leihwagen in der gewünschten Austattung leihst zu kosten des Autohauses bis die in die Puschen kommen...
Wenn es denn nur die Sitze sind!
Meißten gehört zu einer Lederausstattung noch mehr, wie zum Beispiel mit Leder überzogene Türtafeln oder auch Teile des Amaturenträger.
Evtl. können die Sitze auch mehr als die Standardsitze und es muß noch ein Kabelbaum samt Steuergerät rein?
Dann ist das nicht in 30 min. und für kleines Geld erledigt.
Gruß,
der_Nordmann
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. April 2018 um 14:17:52 Uhr:
Nö, eher die unverbindliche Preisempfehlung. Für unseren Golf 7 (16" - Rial Alu mit Dunlop D4 oder D3) hab ich 600,- € gelöhnt. Lagen beim VW-Händler mit über 900,- € ausgezeichnet, allerdings auf "Original-VW-Alus". Der Micra dürfte wohl etwas kleinere Schuhe haben.
Kleinere Schuhe oder kleinere Sensoren?
Stichwort RDKS.
Die hat ein Golf nicht, ein Micra aber durchaus. ALs Originalteil sind 50€ / Stück nicht unrealistisch.
DIe gut ausgestatteten Micra (z.B. der im Beispiellink) haben durchweg 17" Räder. Also etwas größer und pro Rad ruckzuck nochmal 50€ teurer als an deinem Golf.
Dass Zubehörfelgen billiger sind als Originalteile ist ebenfalls nicht so ganz neu.
@TE: Besteht auf den vertragsgemäßen Sitzen. Gespartes Geld für Reifen ist schnell vergessen. Über die Sitze ärgert man sich bei jedem EInsteigen.
ABer: Wenn der VK das nun an seine Rechtsabteilung überwiesen hat, wird das dauern. Klingt nicht nach einer schnellen Lösung.
So einfach ist das mit dem Umbau auch nicht.
Selbst Sitze sind ja heute nicht einfach mehr irgendwelche Rohrgestelle mit Stoffüberzug.
Bei ledersitzen hast Du z.B. oft eine Sitzheizung verbaut, die es unter Umständen bei Stoff garnicht giebt. Also hat das Stoffsitzauto wohlmöglich keinen Anschluß dafür. 2. Du hast Sensoren in den Sitzen. Die müssen auch angeschlossen werden. Stecker sind nicht genormt. Die Senspren hast Du wegen der Gurte und wegen des Airbags.
Der wiederrum hat auch seinen Platz in der Rückenlehne.Da giebt es soviele Komponenetn die dazu führen können, das der Umbau ohne Weiteres garnicht möglich ist. Ganz zu schweigen von der Rückbank oder einem Lederbezogenen Armaturenbrett oder Türverkleidungen...
So, wir sind jetzt zu dem Entschluss gekommen, noch mal eine Frist zu setzen zur Nacherfüllung. Der Verkäufer wird am Ende so oder so entweder neu liefern oder nachbessern müssen, daher werden wir das Auto jetzt auch wieder abholen. Im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs wird der Verkäufer auch 0,0 Euro an Nutzungsersatz im Falle einer Neulieferung verlangen können, so lange wir nicht zurücktreten (und warum sollte sie das tun, sollen die doch gucken, wie die ihren Fehler wieder gut machen.). Wir bleiben beim abgeschlossenen Vertrag. Und falls der Verkäufer sich dann in 2 Wochen nicht meldet, wird eben gerichtlich die Nacherfüllung geltend gemacht. Solange kann man aber natürlich schon mit dem Auto rumfahren, oder sehe ich das falsch?
Wäre es nicht besser - wenn sowieso der Klageweg angestrebt wird - das richtige Vorgehen gleich mit dem späteren Rechtsanwalt des Vertrauens abzustimmen?
Das kostet für den Anfang erst mal noch kein Vermögen.
Ich würde den Wagen stehen lassen. Wenn ihr den jetzt doch nutzen wollt, könnte ein Gericht auch zu den Schluss kommen, dass der Zustand für euch gar nicht so unerträglich ist und euch deshalb einen geringeren Ersatz zuspricht.
Ansonsten solltest ihr euch tatsächlich anwaltlich beraten und vor allem dem Händler gegenüber vertreten lassen.
Ich würde euch empfehlen den Wagen nicht zu holen da ihr dann keine Nachlieferung mehr verlangen könnt sondern nur mehr die Verbesserung oder eine Preisminderung! Das macht allesfür euch nur unnötig kompliziert!
Als juristischer Laie und bei Lektüre des Gesetzes zeigt sich ja, dass wir hier einen Verbrauchsgüterkauf haben. Im Rahmen eines solchen kann der Verkäufer nur eine Art der Nacherfüllung verweigern. Wenn der Verkäufer nun sagt „das Auto hat schon 1000 km runter weil Sie damit gefahren sind“, entbindet das ihn ja nicht von seiner Pflicht, trotzdem die Ledersitze einzubauen. Das kann er nach dem Gesetz überhaupt nicht verweigern. Im schlimmsten Fall (für ihn) geht man dann zu einer Werkstatt und lässt im Rahmen der selbstvornahme die Sitze einbauen, und stellt das dann dem Verkäufer in Rechnung. Das Auto war ein Wunsch Auto und wird auch schnellstmöglich gebraucht, das alte Auto wurde in Zahlung gegeben. Ich glaube auch nicht, dass man sich nur weil man das Auto benutzt, mit dem Mangel zufrieden gibt. Letztendlich steht schwarz auf weiß im Vertrag „Ledersitze“. Wie will der Verkäufer sich da raus mogeln, so lange man auf Erfüllung beharrt? Der Verkäufer trägt doch hier das Risiko, am Ende ein „gebrauchtes“ Auto zurücknehmen zu müssen. Selbst im schlimmsten Falle eines Rücktritts muss der Verbraucher doch nur für die Nutzung zahlen (peanuts im Vergleich zu einem Mietwagen für den selben Zeitraum.). Das Auto wird leider umgehend gebraucht und bis ein Rechtsstreit den Verkäufer zur vertragseinhaltung verdonnert können Monate vergehen.
Die Argumente hören sich schlüssig an, jedoch bin in diesen Dingen juristischer Laie.
Soweit ich mitgelesen habe, hat der Verkäufer den "Fall" an die Rechtsabteilung abgegeben.
Dort sitzen i.d.R. gut ausgebildete Juristen.
Um Eure Rechte zu wahren, solltet ihr den oben schon gegebenen Rat befolgen und euch durch einen Anwalt vertreten lassen.
Dieser wird sich im Verbraucherrecht, mit der stillschweigendende Abnahme oder mit der notwendigen Fristsetzung sicher besser auskennen.
Eine Rechtsschutzversicherung könnte hilfreich sein, jedoch kann der Verkäufer durchaus davon ausgehen das er die Kosten eines Rechtsstreites zu tragen hat. Aber auch dort wird ein guter Anwalt dir im Vorfeld schon etwas zu sagen können.
Vielleicht motiviert ein solches Vorgehen den Verkäufer ja etwas.🙂
In seinem Eröffnungspost am 16.04. schrieb der TE
Zitat
"Als Wiedergutmachung hat er drei Varianten vorgeschlagen:
-Winterreifen im Wert von 800 Euro
-vergleichbaren Vorführwagen mitnehmen
-oder vom Kaufvertrag zurücktreten"
Der Verkäufer hat doch angeboten, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, wo ist das Problem?
Und ob es hier wirklich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt? Und wenn diese erst in 2 Jahren ist? Und dann wirklich 2 Jahre kostenlose Nutzung?
Wir werden sehen (oder auch nicht). Der Verkäufer hat ein Friedensangebot unterbreitet, aber der Prolet sucht ja den Streit - mit ungewissen Ausgang.
Viel Spaß
Anscheinend sind die Ledersitze ja gar nicht sooooo wichtig, schließlich wird der Mickrig jetzt gefahren.