Falsches Auto geliefert, überfragt wegen weiterem Vorgehen - Nissan Micra
Hallo zusammen,
es tut mir leid, wenn ich jetzt im falschen Forum poste aber ich bin als absoluter Laie nur noch ratlos.
Meine Mutter hat vor einigen Wochen einen Nissan Mitra Tekna als Tageszulassung (Preis bei etwa 16.000) gekauft. Ausdrücklich stand im Kaufvertrag auch drin, dass Ledersitze geliefert werden sollten, was für meine Mutter ein wichtiger Punkt war. Am Tag der Übergabe wusste der Verkäufer davon aber nichts mehr, und so musste meine Mutter noch mal den Kaufvertrag mitbringen. Laut (untröstlichem) Verkäufer handelt es sich um einen Herstellerfehler, und die Ledersitze wären wohl viel zu teuer für den Preis.
Als Wiedergutmachung hat er drei Varianten vorgeschlagen:
-Winterreifen im Wert von 800 Euro
-vergleichbaren Vorführwagen mitnehmen
-oder vom Kaufvertrag zurücktreten
Da ich selbst nicht sehr erfahren bin und meine Mutter (auch aufgrund ihres Alters) sich mit der Entscheidung relativ schwer tut, habe ich mich gefragt, ob jemand hier im Forum vielleicht eine Lösungsmöglichkeit kennt? Nur Winterreifen finde ich schon relativ wenig, aber ich kann das leider nicht beurteilen...
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
@JMB1990
Ich bin in der glücklichen Lage, nicht auf den Verbraucherschutz angwiesen zu sein. ich darf sogar meine Fahrzeuge ohne Gewährleistung erwerben, mit entsprechenden Preisvorteilen natürlich. Was Dich auch nur Ansatzweise zu der Überzeugung bringt, ich wäre ein Beuger, bleibt Dein Geheimnis.
Es ist ja nun geklärt, dass hier ein Rechtsstreit unausweichlich ist. Es ist ja auch geklärt, dass der TE diesen Streit mit Pauken und Trompeten gewinnt. Es ist ja nun auch geklärt, dass die rechtsverbindlichen Auskünfte dieses Forums dem TE absolute Gewissheit geben, im absoluten Recht zu sein. Es ist ja auch geklärt, dass dieses absolute Recht nicht durch Kompromissbereitschaft beeinträchtigt werden darf. Es ist ja auch geklärt, das Ihr, obwohl Ihr über ein gigantisches Rechtswissen verfügt, ständig über den Tisch gezogen werdet. Gut, dass es für Euch den Verbraucherschutz gibt. Da dürft Ihr sogar nach dem Erwerb und der Benutzung von Klopapier vom Kauf zurück treten, schließlich wurdet ihr nicht ordnungsgemäß über Euer Widerrufsrecht informiert.
Glücklicherweise habe ich noch nie und werde auch nie diese Institution benötigen. Wäre ich in der Situation des TE, bräuchte ich kein Forum und hätte es auch schon geklärt. Wie: ganz einfach, wäre zu nem anderen Händler, hätte dort gekauft und auf´s Prinzip geschissen. Vielleicht noch etwas Schadenersatz beim Ersthändler rausgeklingelt, wie zum beispiel eine kostenlose Durchsicht oder ähnliches.
Aber egal: Ihr seid die hilflosen Verbraucher (Deine Ausssage @JMB1990 , nicht meine) und habt Euren Verbraucherschutz und könnt jetzt einen monatelangen Rechtsstreit führen. Und in dieser ganzen Zeit muss Mütterchen auf den räudigen Stoffsitzen Auto fahren. Vieleicht wird der Händler zur Umrüstung verdonnert, ändert aber nichts daran, die ganze Zeit ein nicht gewolltes Fahrzeug zu haben. Oder Ihr nehmt ein Mietfahrzeug wie empfohlen und wartet, ob diese Kosten gezahlt werden (wer glaubt daran? ach ja: sollte keine Stoffsitze haben)
Natürlich ist es auch möglich, dass die Rechtsabteilung den Tipp gibt, die Umrüstung vorzunehmen. Aber diese Option wurde ja überhaupt nicht in Erwägung gezogen. Schließlich seid Ihr ja betrogene Verbraucher, die sich mit aller Macht zur Wehr setzen müssen - und manchmal auch gewaltig auf die Fresse fallen.
Es wurde sogar hier in diesem Thread angeraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Aber nachdem der TE jetzt das BGB auswendig kennt, ist das nicht mehr nötig.
Ich bin mir zu 100% sicher, der TE gewinnt und der Verkäufer wird verpflichtet, dem TE jährlich ein neues Auto zur Verfügung stellen zu müssen, natürlich mit Ledersitzen.
Der TE möge doch bitte die Klageschrift hier einstellen
90 Antworten
Nachtrag:
Recht auf Rückabwicklung ist nicht gegeben, wenn die Nachrüstung unwesentlich ist. Als unwesentlich gilt eine Nachrüstung, wenn die Kosten geringer als 5 % des Kaufpreises sind. Wenn ich mich recht erinnere, war früher die Grenze 10 % .
O.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 16. Apr. 2018 um 19:11:29 Uhr:
Als unwesentlich gilt eine Nachrüstung, wenn die Kosten geringer als 5 % des Kaufpreises sind.
Das stimmt soweit im Grunde. Das gute dadran ist: sind die Kosten Der Mangelbeseitigung geringer als 5% kann sich der Verkäufer erst recht nicht auf unverhältnismäßige Kosten berufen 😉
Es ist unterschiedlich ob man das Auto schon angenommen hat oder nicht! Wenn deine Mama es nicht angenommen hat muss ihr der Händler falls sie es will, dass vereinbarte Auto liefern. Sie kann auch vom Kaufvertrag zurücktreten und die Preisdifferenz vom Händler für eine Ersatzbeschaffung verlangen wenn das gleiche Auto zb. Bei einem anderen Händler steht aber teurer ist.
Gewährleistung Ids. Nachbesserung wie viele schreiben hat man erst wenn man das Auto angenommen hat also Achtung.
Ich persönlich würde darauf bestehen dass vereinbarte Auto zu bekommen und auch dem Händler sagen wenm ich es nicht bekomme beschaffe ich es wo anders aber da wird es teuer. Vom Vertrag zurückzutreten oder Reifen annehmen müsst ihr nicht. Ebenso wenig mit einem Preisnachlass einverstanden sein.
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Zitat:
@Johnny202 schrieb am 16. April 2018 um 19:57:35 Uhr:
Gewährleistung Ids. Nachbesserung wie viele schreiben hat man erst wenn man das Auto angenommen hat also Achtung.Ich persönlich würde darauf bestehen dass vereinbarte Auto zu bekommen und auch dem Händler sagen wenm ich es nicht bekomme beschaffe ich es wo anders aber da wird es teuer. Vom Vertrag zurückzutreten oder Reifen annehmen müsst ihr nicht. Ebenso wenig mit einem Preisnachlass einverstanden sein.
1. Nacherfüllung und Gewährleistung sind zwei verschiedene Dinge.
2. Habe doch darauf hingewiesen, dass der Käufer hier das Recht auf Nachrüstung, Rückgabe oder Preisnachlass hat, ggfs. erst bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen.
Bei nicht vertragsgemäßer Leistung ist Käufer Herr des Verfahrens.
O.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 16. Apr. 2018 um 20:48:44 Uhr:
1. Nacherfüllung und Gewährleistung sind zwei verschiedene Dinge.
2. Habe doch darauf hingewiesen, dass der Käufer hier das Recht auf Nachrüstung, Rückgabe oder Preisnachlass hat, ggfs. erst bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen.
Bei nicht vertragsgemäßer Leistung ist Käufer Herr des Verfahrens.
Das Recht auf Rückgabe (Wandlung) oder Nachrüstung (verbesserung) hat man erst wenn man das Auto schon angenommen hat.
Hat man das Auto nicht angenommen kann man auf Vertragserfüllung beharren oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
Man kann kein Recht auf Rückgabe haben wenn man das Auto nicht übernommen hat! Sondern nur auf Vertragsgemäße Lieferung wie der Händler das schafft ist egal! Ob er jetzt ein neues Auto herranschaft oder die Sitze von einem anderen Auto einbaut. Man hat keinen Anspruch auf genau dieses Auto sondern nur den Anspruch auf ein solches Auto in der bestellten Ausstattung!
Zitat:
@Johnny202 schrieb am 16. April 2018 um 22:12:04 Uhr:
Man kann kein Recht auf Rückgabe haben wenn man das Auto nicht übernommen hat! Sondern nur auf Vertragsgemäße Lieferung wie der Händler das schafft ist egal! Ob er jetzt ein neues Auto herranschaft oder die Sitze von einem anderen Auto einbaut. Man hat keinen Anspruch auf genau dieses Auto sondern nur den Anspruch auf ein solches Auto in der bestellten Ausstattung!
Bei einer Tageszulassung würde ich nicht automatisch von einer Schuld aus der Gattung ausgehen. VIN Nummer könnte im KV vermerkt sein, dann liegt eine Stückschuld vor.
Steht im Kaufvertrag: Ledersitze, dann müssen auch welche rein.
Sind keine drin, dürfte die Sache recht klar sein. Oder?
Hallo zusammen, entschuldigt die späte Antwort. Vielen Dank noch mal an alle, freut mich sehr, auf so viel Hilfe zu stoßen!
Der Verkäufer gibt die Sache jetzt an seine Rechtsabteilung weiter, nachdem ich ihn höflichst darauf hingewiesen habe, dass wir auf die Ledersitze bestehen. Im Rahmen des Telefonats hat er seinen Fehler auch zugegeben, daher weiß ich nicht, wie die sich aus der Sache rausmogeln wollen. Finde das ganze mehr als traurig! Alles auf dem Rücken des Kunden.
Der Gefahrübergang war bereits, der Verkäufer hat meiner Mutter versucht zu erklären, sie hätten sich nie auf Ledersitze geeinigt. Erst zu Hause hat meine Mutter dann im Vertrag schwarz auf weiß noch mal gelesen, dass dort Ledersitze drin stehen. Das Auto steht jetzt wieder beim Händler, da meine Mutter sich weigert, mit diesem Auto zu fahren.
Ich würde ihn auf jeden Fall nochmals per Einschreiben unter Setzung einer angemessenen Frist zur Mangelbeseitigung auffordern. Nicht, dass er sich an das
Zitat:
@AntonRa schrieb am 17. Apr. 2018 um 15:16:59 Uhr:
Der Verkäufer gibt die Sache jetzt an seine Rechtsabteilung weiter, nachdem ich ihn höflichst darauf hingewiesen habe, dass wir auf die Ledersitze bestehen.
in ein paar Tagen nicht mehr erinnern kann.
Zitat:
@guruhu schrieb am 17. Apr. 2018 um 15:23:03 Uhr:
Ich würde ihn auf jeden Fall nochmals per Einschreiben unter Setzung einer angemessenen Frist zur Mangelbeseitigung auffordern. Nicht, dass er sich am das@AntonRa schrieb am 17. Apr. 2018 um 15:16:59 Uhr:
Der Verkäufer gibt die Sache jetzt an seine Rechtsabteilung weiter, nachdem ich ihn höflichst darauf hingewiesen habe, dass wir auf die Ledersitze bestehen.in ein paar Tagen nicht mehr erinnern kann.
Man setzt in dem Fall keine Frist zur Mängelbeseitigung sondern zur vertragsgemäßen Lieferung! Kleiner aber gewichtiger Unterschied!
Zitat:
@Johnny202 schrieb am 17. April 2018 um 16:04:53 Uhr:
Zitat:
@guruhu schrieb am 17. Apr. 2018 um 15:23:03 Uhr:
Ich würde ihn auf jeden Fall nochmals per Einschreiben unter Setzung einer angemessenen Frist zur Mangelbeseitigung auffordern. Nicht, dass er sich am das@AntonRa schrieb am 17. Apr. 2018 um 15:16:59 Uhr:
Der Verkäufer gibt die Sache jetzt an seine Rechtsabteilung weiter, nachdem ich ihn höflichst darauf hingewiesen habe, dass wir auf die Ledersitze bestehen.in ein paar Tagen nicht mehr erinnern kann.
Man setzt in dem Fall keine Frist zur Mängelbeseitigung sondern zur vertragsgemäßen Lieferung! Kleiner aber gewichtiger Unterschied!
Nein. Rechtlich gesprochen muss dem Verkaeufer Zeit zur Maengelbeseitung eingeraeumt werden. Er hat geliefert, aber mit Maengel. Bevor das jetzt zur Spitze getrieben wird: ab wann man nicht mehr von einer Lieferung sprechen kann muss von Fall zu Fall entschieden werden. Das gleiche Auto mit Ledersitzen ist auf jeden Fall als Lieferung mit Maengel einzustufen.
Die Frist zur Maengelbeseitung kommt ebenfalls auf den Fall an. Und ich wuerde die Frist nicht zu kurz setzen. Ich wuerde mich ueber die Lieferzeiten von solchen Ledersitzen informieren bei anderen Niederlassungen der Automarke und diese Lieferzeiten schriftlich vorliegen haben bevor du eine Frist setzt.
Wenn eine andere Niederlassung der Automarke 2 Wochen sagt, dann addier noch eine Kalenderwoche drauf. Auch wuerde ich das schriftlich festhalten, wann dem Verkaeufer der Mangel bekannt gemacht worden ist. Diese Zeit zaehlt naemlich auch dazu, weil der Verkaeufer sich ab dem Zeitpunkt schon auf die Maengelbeseitung vorbereiten hat koennen.
Ich koennte das jetzt noch weiter ausfuehren, aber kurz:
Schriftlich ueber den Mangel informieren.
Angemessene Frist finden durch vergleichbare schriftliche Angebote von Konkurrenten(bevorzugt Niederlassungen der Automarke)
Frist zur Maengelbeseitung setzen.
Sich nicht von dem Verkaeufer/Rechtsabteilung bequatschen lassen.
Zur Not kann ich in einem kleinen Rahmen mit der Kommunikation helfen. Die kuschen immer wenn nen Anwalt anruft.
Ist doch wie bei jeder anderen ware auch: Es wurde eine falsche Ausstattung geliefert. Was wäre denn wenn ein falscher Motor drin wäre? da würde man nicht lange überlegen was man macht. warum bei ledersitzen so eie PÜberlegung?
Wenn Deine Mutter so großen wert auf Ledersitze legt, dann soll Sie sich welche auf Händlerkosten einbauen lassen. geht das nicht, doer nur sehr Aufwändig, dann entweder Rückabwicklung, sprich geld zurück oder den Differenzbetrag plus eines eventuellen Schadenersatz auszahlen lassen. ledersitze hat sie dann aber noch immer nicht drin.
Den fehler hat eindeutig der Händler gemacht, also muß auch nur er die Konsequenz tragen. Was deine Mutter bzw. Du willst ist das einzig entscheidende.
Mann die machen auch eine Story daraus, da schraubt man einfach Ledersitze aus einem anderen Karren raus und setzt die um, dauert 30min, währendessen bekommt der Kunde ne Pizza und nen Kaffee..lächerlich diese Autohäuser. Ich würde da mal drohen das du dir einen Leihwagen in der gewünschten Austattung leihst zu kosten des Autohauses bis die in die Puschen kommen...