Falsche Aussage bei autokauf
Hallo zusammen,
mein Mann und ich haben im Juni ein Familienauto bei einem Händler gekauft. Kaufvertrag etc wurde abgeschlossen. Mündlich wurde uns mehrfach bestätigt das der Zahnriemen erst gewechselt wurde. Durch einen Marderschaden wurde jetzt festgestellt das der Zahnriemen alt war und noch nie gewechselt wurde.
Wir würden jetzt gerne vom Händler die Kosten für den Wechsel des Zahnriemens inkl Wasserpumpenkit (getrennt macht der Wechsel laut Ford keinen Sinn) zurückfordern oder vom Kaufvertrag zurück treten. Kann man eines von beiden machen? Oder stehen wir schlecht dar da es nicht schriftlich festgehalten wurde?
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Was soll der Blödsinn mit der Strafanzeige?
Mal Hirn einschalten!!!
Zivil und Strafrecht sollte man schon
bisl trennen um sich nicht zum Honk zu machen.
65 Antworten
Kühlerachlauch war durch. Wir sind 200 m gefahren bis wir es festgestellt haben und das war dann der Folgeschaden. Hat mich auch gewundert, aber es klappt 😉
Gibt es dafür etwas offizielles bzw hast du die Bestätigung vom Gutachter persönlich bekommen? Oder ist es die Aussage der Werkstatt die dich schon mal übers Ohr hauen wollte? Und selbst wenn,die Rede war vom Zahnriemen und nicht von anderen Teile die du hast mittauschen lassen. Man kann es natürlich versuchen. Man sollte sich nur überlegen ob es sich lohnt für 150 Euro einen Rechtsstreit anzufangen, vor allem wenn man ziemlich schlechte Karten hat. Selbst wenn man eine RSV hat. Da kann schnell eine Kündigung von der Versicherung ins Haus flattern und beim nächsten Ernstfall steht man blöd da.
Zitat:
@polystyrol schrieb am 31. Oktober 2019 um 10:33:07 Uhr:
eventuell OT aber mich interessierts trotzdem: Wie kann ein Marder eine ZKD killen?
indem er irgendeinen Kühlwasserschlauch zerbeißt ... an einem regnerischen Morgen die Lache auf der nassen Strasse nicht auffällt ...
... und der unbedarfte Nutzer ein paar km mit nur noch luftgekühltem Motor fährt 😉
Zitat:
@Miri88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 10:14:13 Uhr:
...
Nur hätte ich diese Thema gerne hinter mir. Ich gebe die Sache einem Anwalt weiter. ...
mit welchen BEWEISMITTELN???
(insbesondere hinsichtlich der mündlichen Zusicherung seitens des Händlers)
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Zitat:
@camper0711 schrieb am 31. Oktober 2019 um 10:43:50 Uhr:
Zitat:
@polystyrol schrieb am 31. Oktober 2019 um 10:33:07 Uhr:
eventuell OT aber mich interessierts trotzdem: Wie kann ein Marder eine ZKD killen?indem er irgendeinen Kühlwasserschlauch zerbeißt ... an einem regnerischen Morgen die Lache auf der nassen Strasse nicht auffällt ...
... und der unbedarfte Nutzer ein paar km mit nur noch luftgekühltem Motor fährt 😉
Dafür gibt es eigentlich einen Kühlwasserstandsensor.
Moin,
Den nicht jedes Auto hat. Außerdem muss der bei Fahrtantritt noch nicht leer gewesen sein. Wenn der Schlauch beschädigt ist, dann fahrst du los, alles gut, dann reißt, platzt der Schlauch, wenn der Motor den Schlauch belastet, Kühlmittelverlust ohne Dampfwolke, man ist nen Moment unaufmerksam und dann killt sich der betriebswarme Motor mit Pech auf ein paar 100m. Ist meinem Dad in den 80ern mal auf der Autobahn bei Vollgas passiert, da war der schöne 280E im Bug dann nur noch ein Haufen Altmetall.
LG Kester
Moin,
Es sind aber eben alles nur mündliche Aussagen und ob die sich ALLE erinnern, wenn es drauf ankommt?! Ist dir die Vergesseritis schonmal aufgefallen, wenn jemand Geld von einem will oder wenn man jemanden belasten könnte, mit dem man Geld verdient?!
Idealistisch gesehen müsste das klappen - aber realistisch? Ich weiß nicht so Recht.
LG Kester
Zitat:
Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:35:36 Uhr:
Zitat:
Wenn du mir ein Auto verkaufst und vor gibst du hast den Zahnriehmen gewechselt und es stellt sich heraus das dies nicht der fall ist, ist das eine Straftat. Und keine Zivile Sache
Das keine Straftat,sorry aber das ist Quatsch.
Das ist eine nicht erbrachte Leistung/Zusicherung
und dies ist Lichtjahre von einer Straftat entfernt.l
Finnzieller Schaden = Schadenersatzansprüche KEINE Straftat! das ist Zivilrecht kein Strafrecht.
Eine Straftat wäre es erst bei nachgewiesener arglistiger Täuschung. das wäre in der Tat ein Betrugsvorwurf und das ist eine Straftat. Aber das Problem dabei ist: Eine Straftat muß bewiesen werden. Solange gilt in Deutschland die Unschudsvermutung (in Dubio pro Reo) und das ist auch gut so.
Und was Zeugen angeht: Ist zwar vor Gericht das häufigste aber leider auch unsicherste Beweismittel.
Sprich Zeugen gibt es meist, aber die Aussagen bringen einen oft nicht weiter. Beispiel: Der sog. Knallzeuge: Hat sich umgedreht als es gekracht hat, aber hat nicht gesehen wiso es passiert ist.
Fakt ist: Der Händler scheint ein Schlitzohr zu sein, aaaaaaaaaaaaaber......
Ihr habt darüber nur mündlich gesprochen! Wenn das Fahrzeug (so wie Du es beschreibst) immer bei der gleichen Ford-Werkstatt gewartet wurde, dann wäre es ein Leichtes gewesen, den für Euch so wichtigen Umstand vor endgültiger Vertragsunterzeichnung abklären zu lassen.
Jetzt im Nachhinein und zudem nach auf eigener Faust veranlasstem Wechsel des ZR muss er Euch gar nichts zahlen.
Nehmt die 45 € und freut Euch darüber, dass der ZR mit Rollen jetzt ganz frisch ist und nicht schon xxx km gelaufen. Das kommt Euch doch zu Gute, genauso wie die Verbundarbeit, aufgrund dessen Ihr ja nur das Matrial bezahlt habt. Das sind auf den Kaufpreis gerechnet nichtmal 2%.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 31. Oktober 2019 um 11:37:15 Uhr:
Zitat:
l
Finnzieller Schaden = Schadenersatzansprüche KEINE Straftat! das ist Zivilrecht kein Strafrecht.
Eine Straftat wäre es erst bei nachgewiesener arglistiger Täuschung. das wäre in der Tat ein Betrugsvorwurf und das ist eine Straftat. Aber das Problem dabei ist: Eine Straftat muß bewiesen werden. Solange gilt in Deutschland die Unschudsvermutung (in Dubio pro Reo) und das ist auch gut so.
Durch die Tatsache der Täuschung ist dem Käufer ein Finanzieller Schaden entstanden und das ist eine Straftat.
Und was zeugen angeht: ist zwar vor Gericht das häufigste aber leider auch unsicherste Beweismittel.
Sprich zeugen gibt es meist, aber die Aussagen bringen einen oft nicht weiter. beispiel: der sog. Knallzeuge: hat sich umgedreht als es gekracht hat, aber hat nicht gesehen wiso es passiert ist.
Und welcher Schaden ist dem Käufer entstanden? Die Ausgaben für den Zahnriemen. Die will der Händler übernehmen. Warum soll der Händler neue Wasserpumpe etc übernehmen wenn er das gar nicht zugesichert hat?
Mündlich ist nicht schriftlich. Und wenn ein Zahnriemen gewechselt wurde, sollte dies durch ein Aufkleber im Motorraum ersichtlich sein. Man sagt nicht umsonst Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf und selbst wenn es beim seriös erscheinenden Gebrauchtwagenhändler ist. Und wie Rothenbach schon anmerkte zählt ein Ehegatte als Zeuge fast nichts. Was wurde durch den Maderbiss beschädigt? Im Kaufvertrag wird lediglich bestätigt, dass ein Fahrzeug verkehrssicher ist die techn. Daten und der KM-Stand. Mängel am Fahrzeug müssen explizit mit aufgeführt werden. Was ich aber jetzt noch anmerken möchte, wenn ich für 12000 € für ein gebrauchtes Fahrzeug übrig habe nun aber auf den Ersatz für einen Zahnriemen + Wasserpumpenkit poche steht der Preis für die Ersatzteile in keinem Verhältnis zu dem Anschaffungspreis des Fahrzeugs. Ihr fühlt euch von einem Spatz gepieckt und wollt nun mit schweren Geschütz anrücken. Seht es als eine gewonnene Erfahrung an.
Moin,
Vorsichtig 😉 grundsätzlich ist das Verhalten nicht perse OK. Etwas versprechen und es nicht halten gehört sich nicht. Rein formell besteht der Anspruch auf die Nachbesserung ja, die Zwangssituation dürfte hier auch ausreichend sein um den Nachbesserungsversuch zu übergehen. Und auch wenn nur der frische ZR zugesichert ist - in den meisten Fällen gehören die Spannrollen zur fachlich korrekten Arbeit dazu (die Wasserpumpe ist stets eine Empfehlung). Wenn Werkstatt A das macht und das verbaute Set kostet sagen wir 149€ - dann kann der VK nicht sagen, ich geb dir 45€ weil das der billigste Riemen ist, den ich finde. Denn die Käuferin hätte diesen ggf. Nicht wählen können. Sprich - entscheidend wäre der Preis der Wasserpumpe - deren Übernahme kann er verweigern - das wäre vertretbar. Ob wir nun bei 45€ landen oder eher bei 85€ - keine Ahnung.
Formell ist der Ärger also berechtigt. Nur wie man den Händler dazu bringt mehr zu zahlen - also sich seiner Zusicherung entsprechend zu verhalten ... Das ist hier die entscheidende Problematik. Hier könnte vielleicht gelten - lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Oder - lieber 45€ nehmen, als dem schlechten Geld jetzt noch neues gutes hinterher zu werfen. Deshalb lass ich jede Absprache, die ich mit einem Verkäufer treffe immer schriftlich im Vertrag fixieren. Dann wissen eben beide woran sie sind. Aber das ist leider hier hinfällig.
Auch wenn man als handelnder hier sagen mag - doof gewesen, beachtet man dabei eines nicht. Der Verbraucherschutz bemerkt sowas und der Spielraum des Händlers wird auf Dauer dadurch immer kleiner. Dann kommt als nächstes die Pflicht, dass ein Auto nur noch mit für den Kunden kostenlosen Zertifikat eines Gutachters xyz verkauft werden darf oder das alle Schäden innerhalb von 6 Monaten zu übernehmen sind usw.pp. und der Kreativität sind da wenige Grenzen gesetzt.
LG Kester
Neuen Spannrollen, Umlenkrollen, Wasserpumpe sind aber in den meisten Fällen nicht vorgeschrieben. Sie werden aus Bequemlichkeiten getauscht. Der Händler hat einen neuen Zahnriemen zugesichert was anscheinend nicht der Fall ist ( ist aber auch nicht sicher) . Er ist bereit dafür zu zahlen. Punkt.
Moin,
Naja - da gilt nicht - was kann ich machen in der Theorie, sondern es gelten tatsächlich sowas wie Fachregeln, gute Praxis und fachlich korrekte Ausführung einer Arbeit. Wenn ich dir ein Auto mit neuer Windschutzscheibe verkaufe, dann kannst du - weil es eben fachlich richtig und notwendig ist - auch davon ausgehen, dass die Dichtung mitgetauscht wird, wenn es eine beim Wechsel tauschwürdige ist, denn das Auto muss am Ende ja seinen Zweck weiterhin erfüllen und u.a. auch dicht sein.
Und fachlich ist es eben korrekt, das beim ZR Wechsel bei 90% der Motoren die Rollen mit getauscht werden, es Werkstätten in den Arbeitsplänen auch so vorgeschrieben ist. Demzufolge ist es auch die sogenannte Verkehrsauffassung, dass dies so gemacht wurde. Genauso wie es z.B. - wenn so vorgeschrieben - neue Schrauben umfassen würde.
Für die Wasserpumpe gilt das so nicht - zumindest zum heutigen Zeitpunkt.
Da ist also nix mit Punkt und Basta - sondern da wird das typische Verständnis der Arbeit Zahnriemenwechsel zurate gezogen.
Das Problem wird dadurch aber nicht gelöst - man hat halt nix schriftliches, dass man dem VK um die Ohren hauen könnte.