Falsche Aussage bei autokauf

Hallo zusammen,
mein Mann und ich haben im Juni ein Familienauto bei einem Händler gekauft. Kaufvertrag etc wurde abgeschlossen. Mündlich wurde uns mehrfach bestätigt das der Zahnriemen erst gewechselt wurde. Durch einen Marderschaden wurde jetzt festgestellt das der Zahnriemen alt war und noch nie gewechselt wurde.
Wir würden jetzt gerne vom Händler die Kosten für den Wechsel des Zahnriemens inkl Wasserpumpenkit (getrennt macht der Wechsel laut Ford keinen Sinn) zurückfordern oder vom Kaufvertrag zurück treten. Kann man eines von beiden machen? Oder stehen wir schlecht dar da es nicht schriftlich festgehalten wurde?
Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Was soll der Blödsinn mit der Strafanzeige?
Mal Hirn einschalten!!!
Zivil und Strafrecht sollte man schon
bisl trennen um sich nicht zum Honk zu machen.

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Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:35:36 Uhr:



Zitat:

Wenn du mir ein Auto verkaufst und vor gibst du hast den Zahnriehmen gewechselt und es stellt sich heraus das dies nicht der fall ist, ist das eine Straftat. Und keine Zivile Sache

Das keine Straftat,sorry aber das ist Quatsch.
Das ist eine nicht erbrachte Leistung/Zusicherung
und dies ist Lichtjahre von einer Straftat entfernt.

Durch die Tatsache der Täuschung ist dem Käufer ein Finanzieller Schaden entstanden und das ist eine Straftat.

Ist ja jetzt auch egal

Zitat:

@Miri88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:29:35 Uhr:



Zitat:

@Rotherbach schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:20:09 Uhr:


Moin,

Wobei die Objektivität eines verwandten Zeugen immer schlechter ist als einer anderen Person.

Der Preis für den ZR selbst ist sicherlich ein anderer als für ein Kit und der EK ist nochmal was anderes als euer Endpreis.

Das Problem ist halt die Beweislage. Ja, wenn du die Aussage ZR ist neu oder so und so frisch oder da gewechselt worden - dann liegt ein Mangel in der Beschaffenheit des Autos vor. Den muss der VK nachbessern. Kannst du das aber nicht beweisen, kann der VK stets behaupten - wurde nei drüber gesprochen., War nie Thema, war nie so gesagt worden usw.

Eine Täuschung liegt nicht zwingend vor, der VK kann sich ja z.B. mit einen anderen Auto vertan haben. Das ist ihm nicht verboten, er müsste dann eben den Mangel abstellen und gut.

Das Problem eben - wie weist du das nach, wenn der VK nicht grundsätzlich kooperativ ist. Weil sowas eine exht wesentliche Eigenschaft ist - lässt man das in den Vertrag schreiben 😉

LG Kester

Danke 🙂
Zugegeben hat er es halt schon telefonisch, möchte a er nicht alles übernehmen. Mittlerweile hat Auch er mit dem Ford Autohaus telefoniert und auch die wissen (von ihm selbst), was er zu uns gesagt hat.

Aber er sollte sich ja nicht mehrfach vertun wenn öfter darüber gesprochen wird.
Sollte ich jemals nochmal ein gebrauchtes Auto kaufen wird jede noch so kleine Kleinigkeit vertraglich festgehalten. Daraus habe ich jetzt gelernt. 😉

Hat der Händler denn keine eigene Werkstatt? Der Wechsel würde ihn ja nichts kosten.

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:42:49 Uhr:



Zitat:

@Miri88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:29:35 Uhr:


Danke 🙂
Zugegeben hat er es halt schon telefonisch, möchte a er nicht alles übernehmen. Mittlerweile hat Auch er mit dem Ford Autohaus telefoniert und auch die wissen (von ihm selbst), was er zu uns gesagt hat.

Aber er sollte sich ja nicht mehrfach vertun wenn öfter darüber gesprochen wird.
Sollte ich jemals nochmal ein gebrauchtes Auto kaufen wird jede noch so kleine Kleinigkeit vertraglich festgehalten. Daraus habe ich jetzt gelernt. 😉

Hat der Händler denn keine eigene Werkstatt? Der Wechsel würde ihn ja nichts kosten.

Ja hat er. Aber da das Fahrzeug durch einen Marderschaden mit Folgeschaden in der Werkstatt war wurde es dort gemacht. Vorher haben wir natürlich mit dem Händler telefoniert der dann meinte das wir uns einig werden mit der Rechnung. 45€ finde ich keine Einigung. Aber der nette Herr wollte ja auch noch gerne eine öffentliche Bewertung haben, schön dass wir diese noch nicht abgegeben haben..

Zitat:

@Miri88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:48:11 Uhr:



Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:42:49 Uhr:


Hat der Händler denn keine eigene Werkstatt? Der Wechsel würde ihn ja nichts kosten.

Ja hat er. Aber da das Fahrzeug durch einen Marderschaden mit Folgeschaden in der Werkstatt war wurde es dort gemacht. Vorher haben wir natürlich mit dem Händler telefoniert der dann meinte das wir uns einig werden mit der Rechnung. 45€ finde ich keine Einigung. Aber der nette Herr wollte ja auch noch gerne eine öffentliche Bewertung haben, schön dass wir diese noch nicht abgegeben haben..

Also habt ihr den Zahnriemen bereits in einer anderen Werkstatt getauscht ohne ausdrücklich die Zusage der Kostenübernahme zu haben?

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Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:42:49 Uhr:



Zitat:

@Miri88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:29:35 Uhr:


Danke 🙂
Zugegeben hat er es halt schon telefonisch, möchte a er nicht alles übernehmen. Mittlerweile hat Auch er mit dem Ford Autohaus telefoniert und auch die wissen (von ihm selbst), was er zu uns gesagt hat.

Aber er sollte sich ja nicht mehrfach vertun wenn öfter darüber gesprochen wird.
Sollte ich jemals nochmal ein gebrauchtes Auto kaufen wird jede noch so kleine Kleinigkeit vertraglich festgehalten. Daraus habe ich jetzt gelernt. 😉

Hat der Händler denn keine eigene Werkstatt? Der Wechsel würde ihn ja nichts kosten.

Und er soll ja auch nur das Material übernehmen. Die Arbeitsstunden haben wir nicht gezahlt da diese bzgl dem anderen Schaden von der Versicherung übernommen wurden.

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:52:22 Uhr:



Zitat:

@Miri88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:48:11 Uhr:


Ja hat er. Aber da das Fahrzeug durch einen Marderschaden mit Folgeschaden in der Werkstatt war wurde es dort gemacht. Vorher haben wir natürlich mit dem Händler telefoniert der dann meinte das wir uns einig werden mit der Rechnung. 45€ finde ich keine Einigung. Aber der nette Herr wollte ja auch noch gerne eine öffentliche Bewertung haben, schön dass wir diese noch nicht abgegeben haben..

Also habt ihr den Zahnriemen bereits in einer anderen Werkstatt getauscht ohne ausdrücklich die Zusage der Kostenübernahme zu haben?

Ja, nachdem das Auto 7 Wochen dort war und in der Zeit unser zweites Kind auf die welt kam, haben wir es doch mal wieder gebraucht.

Zitat:

@Miri88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:53:57 Uhr:



Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:42:49 Uhr:


Hat der Händler denn keine eigene Werkstatt? Der Wechsel würde ihn ja nichts kosten.

Und er soll ja auch nur das Material übernehmen. Die Arbeitsstunden haben wir nicht gezahlt da diese bzgl dem anderen Schaden von der Versicherung übernommen wurden.

WAS haben aber die Arbeitsstunden vom Marderschaden mit den Arbeitsstunden für den Zahnriemen zu tun?

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:57:15 Uhr:



Zitat:

@Miri88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:53:57 Uhr:


Und er soll ja auch nur das Material übernehmen. Die Arbeitsstunden haben wir nicht gezahlt da diese bzgl dem anderen Schaden von der Versicherung übernommen wurden.

WAS haben aber die Arbeitsstunden vom Marderschaden mit den Arbeitsstunden für den Zahnriemen zu tun?

Die Zylinderkopfdichtung war kaputt. Das Auto war also auseinander gebaut und sie konnten entweder den alten zahnriemen einbauen oder den neuen. Also wurde hier nur das Material gezahlt. Und sollte keine Kostenübernahme durch den Händler stattfinden, hätten wir einen ganzen Batzen mehr gezahlt wenn wir den alten hätten einbauen und dann bald wechseln lassen...

Zitat:

@Miri88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 08:44:32 Uhr:


... Mündlich wurde uns mehrfach bestätigt das der Zahnriemen erst gewechselt wurde.

1. Problem:

mündliche Bestätigungen sind halt leider im Ernstfall (also vor Gericht) schwierig zu verwerten bzw. zu beweisen 🙁

Zitat:

@Miri88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 08:44:32 Uhr:


Wir würden jetzt gerne vom Händler die Kosten für den Wechsel des Zahnriemens inkl Wasserpumpenkit (getrennt macht der Wechsel laut Ford keinen Sinn) zurückfordern oder ...

2. Problem:

generell ist im Falle eines "Gewährleistungsfalles" als erstes eine

Nachbesserung

durch den Verkäufer vorgesehen!

also:

dass Du ihm im Zuge der Reklamation das Auto hinstellst und er (auf die für ihn kostengünstigste Weise) den "Schaden" beheben kann!

wenn der Händler also - als richtiges "Autohaus" - einen Lehrbuben hat, oder als Kiesplatz-Ali einen Schwager aus Ostanatolien, der für Kost und Logis und 1.000 Euro Taschengeld im Monat alle anfallenden Arbeiten erledigt, dann wird er weder Lust noch Veranlassung haben, hierfür teure Werkstattstunden zu bezahlen ...
und Teile wird er im Großhandel auch deutlich günstiger bekommen als ein Endkunde beim Vertragshändler!

Zitat:

@Miri88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 10:01:46 Uhr:


Die Zylinderkopfdichtung war kaputt. Das Auto war also auseinander gebaut und sie konnten entweder den alten zahnriemen einbauen oder den neuen. ...

ok, das ist natürlich ein Sonderfall ...

Zitat:

@Miri88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 10:01:46 Uhr:



Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:57:15 Uhr:


WAS haben aber die Arbeitsstunden vom Marderschaden mit den Arbeitsstunden für den Zahnriemen zu tun?

Die Zylinderkopfdichtung war kaputt. Das Auto war also auseinander gebaut und sie konnten entweder den alten zahnriemen einbauen oder den neuen. Also wurde hier nur das Material gezahlt. Und sollte keine Kostenübernahme durch den Händler stattfinden, hätten wir einen ganzen Batzen mehr gezahlt wenn wir den alten hätten einbauen und dann bald wechseln lassen...

Also hat der Händler gar keine Möglichkeit bekommen nachzubessern. Ob der Zahnriemen wirklich alt war könnt ihr wahrscheinlich auch nicht beweisen da er schon längst auf dem Schrott liegt. Vielleicht wollte die jetzige Werkstatt nur ein paar Taler dazu verdienen. Der Händler sprach nur von Zahnriemen und nicht von Wasserpumpen und Umlenkrollen etc was jetzt auch noch getauscht wurde. Es geht also um großen und ganzen um 150 Euro auf den du sitzen bleibst wenn ich das richtig verstehe. Da würde ich mir überlegen ob sich der Aufwand wirklich lohnt. Deine Lage sieht zumindest nicht rosig aua.

Die Chance wollten wir ihm ja geben. Er sagte wir sollen es in einem machen lassen und wir werden uns einig. Auch hier wieder die Sache mit dem mündlichen. Wir haben daraus gelernt und werden keinem Händler mehr vertrauen.
Nur hätte ich diese Thema gerne hinter mir. Ich gebe die Sache einem Anwalt weiter. Auch wenn wir dann wohl 0 auf 0 rauskommen wegen den Anwaltskosten, aber der Händler soll seine Kosten übernehmen.

Zitat:

@Miri88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 10:14:13 Uhr:


Die Chance wollten wir ihm ja geben. Er sagte wir sollen es in einem machen lassen und wir werden uns einig. Auch hier wieder die Sache mit dem mündlichen. Wir haben daraus gelernt und werden keinem Händler mehr vertrauen.
Nur hätte ich diese Thema gerne hinter mir. Ich gebe die Sache einem Anwalt weiter. Auch wenn wir dann wohl 0 auf 0 rauskommen wegen den Anwaltskosten, aber der Händler soll seine Kosten übernehmen.

Der Händler ist genauso abgesichert. Der Händler ist ja auch bereit die Kosten für den Zahnriemen zu übernehmen. Wenn du noch Wasserpumpe , Spannrollen und Umlenkrollen austauschst ist es dein Bier. Außerdem gibt es immer noch kein Beweis ob der Zahnriemen wirklich alt war. Die Aussage einer anderen Werkstatt ( die dich ja sowieso übers Ohr hauen wollte wie du selbst sagst ) reicht dafür nicht aus.

Der Gutachter war zweimal da und hat den alten zahnriemen bestätigt.

eventuell OT aber mich interessierts trotzdem: Wie kann ein Marder eine ZKD killen?

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