Falsche Aussage bei autokauf
Hallo zusammen,
mein Mann und ich haben im Juni ein Familienauto bei einem Händler gekauft. Kaufvertrag etc wurde abgeschlossen. Mündlich wurde uns mehrfach bestätigt das der Zahnriemen erst gewechselt wurde. Durch einen Marderschaden wurde jetzt festgestellt das der Zahnriemen alt war und noch nie gewechselt wurde.
Wir würden jetzt gerne vom Händler die Kosten für den Wechsel des Zahnriemens inkl Wasserpumpenkit (getrennt macht der Wechsel laut Ford keinen Sinn) zurückfordern oder vom Kaufvertrag zurück treten. Kann man eines von beiden machen? Oder stehen wir schlecht dar da es nicht schriftlich festgehalten wurde?
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Was soll der Blödsinn mit der Strafanzeige?
Mal Hirn einschalten!!!
Zivil und Strafrecht sollte man schon
bisl trennen um sich nicht zum Honk zu machen.
65 Antworten
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 31. Oktober 2019 um 13:31:11 Uhr:
Moin,Naja - da gilt nicht - was kann ich machen in der Theorie, sondern es gelten tatsächlich sowas wie Fachregeln, gute Praxis und fachlich korrekte Ausführung einer Arbeit. Wenn ich dir ein Auto mit neuer Windschutzscheibe verkaufe, dann kannst du - weil es eben fachlich richtig und notwendig ist - auch davon ausgehen, dass die Dichtung mitgetauscht wird, wenn es eine beim Wechsel tauschwürdige ist, denn das Auto muss am Ende ja seinen Zweck weiterhin erfüllen und u.a. auch dicht sein.
Und fachlich ist es eben korrekt, das beim ZR Wechsel bei 90% der Motoren die Rollen mit getauscht werden, es Werkstätten in den Arbeitsplänen auch so vorgeschrieben ist. Demzufolge ist es auch die sogenannte Verkehrsauffassung, dass dies so gemacht wurde. Genauso wie es z.B. - wenn so vorgeschrieben - neue Schrauben umfassen würde.
Für die Wasserpumpe gilt das so nicht - zumindest zum heutigen Zeitpunkt.
Da ist also nix mit Punkt und Basta - sondern da wird das typische Verständnis der Arbeit Zahnriemenwechsel zurate gezogen.
Das Problem wird dadurch aber nicht gelöst - man hat halt nix schriftliches, dass man dem VK um die Ohren hauen könnte.
Und das ist der Kasus Knacktus. Wenn mir der Händler einen einwandfreien Zustand zusichert, lasse ich es mir schriftlich fixieren um ganz sicher zu gehen. Und wenn ein neuer Zahnriemen erörtert wurde, dann lasse ich es mir schriftlich bestätigen. Hier hat das Ehepaar so ärgerlich für es auch ist, nach Treu und Glauben ein Fahrzeug gekauft. Ist mir auch schon passiert, dass ich ein Fahrzeug mit einem Stromfresser von privat gekauft hatte. Der wurde kurz vorher noch schnell aufgeladen. Nur es war privat und unter Ausschluß der Gewährleistung. War ärgerlich, jeden Abend eine Runde zu fahren, damit die Batterie nachts sich nicht komplett entladen hatte. Und die professionelle Suche nach dem Stromfresser hätte mehr gekostet als das Auto wert war. Kam bei mir in die Schublade "Erfahrung gesammelt".
Zitat:
@Miri88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 10:01:46 Uhr:
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:57:15 Uhr:
WAS haben aber die Arbeitsstunden vom Marderschaden mit den Arbeitsstunden für den Zahnriemen zu tun?
Die Zylinderkopfdichtung war kaputt. Das Auto war also auseinander gebaut und sie konnten entweder den alten zahnriemen einbauen oder den neuen. Also wurde hier nur das Material gezahlt. Und sollte keine Kostenübernahme durch den Händler stattfinden, hätten wir einen ganzen Batzen mehr gezahlt wenn wir den alten hätten einbauen und dann bald wechseln lassen...
Oh man...sehe ich das richtig das wir hier von imaginären Kosten sprechen?
Also hätten wir das wechseln lassen...wäre es 1000 Taler gewesen und die hole ich mir nun vom Verkäufer?
Und das obwohl den größten Teil der Kosten bereits durch jemand anders, nämlich die Versicherung für den Marderschaden getragen wurde?
Nun bietet der Verkäufer an den Riemen als Teil zu zahlen, quasi euren tatsächlichen wirtschaftlichen Schaden...und das reicht Euch nicht und ihr wollt wandeln bzw. die imaginären Kosten des Austausches vom ZR?
Hm, das Verhalten des Verkäufers ist sicher nicht redlich...aber mit Verlaub...Eures schon 3mal nicht.
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:13:11 Uhr:
Zitat:
@Miri88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 10:01:46 Uhr:
Die Zylinderkopfdichtung war kaputt. Das Auto war also auseinander gebaut und sie konnten entweder den alten zahnriemen einbauen oder den neuen. Also wurde hier nur das Material gezahlt. Und sollte keine Kostenübernahme durch den Händler stattfinden, hätten wir einen ganzen Batzen mehr gezahlt wenn wir den alten hätten einbauen und dann bald wechseln lassen...
Oh man...sehe ich das richtig das wir hier von imaginären Kosten sprechen?
Also hätten wir das wechseln lassen...wäre es 1000 Taler gewesen und die hole ich mir nun vom Verkäufer?
Und das obwohl den größten Teil der Kosten bereits durch jemand anders, nämlich die Versicherung für den Marderschaden getragen wurde?
Nun bietet der Verkäufer an den Riemen als Teil zu zahlen, quasi euren tatsächlichen wirtschaftlichen Schaden...und das reicht Euch nicht und ihr wollt wandeln bzw. die imaginären Kosten des Austausches vom ZR?Hm, das Verhalten des Verkäufers ist sicher nicht redlich...aber mit Verlaub...Eures schon 3mal nicht.
Wenn es um imaginäre Kosten gehen würde, gäbe es diesen Beitrag nicht. Man kann seine Meinung zu so etwas äußern, sollte aber erstmal Hinterfragen bevor man verurteilt. Also bitte erstmal das eigene Verhalten beurteilen.
Durch den Marderschaden ist es aufgefallen. Kosten sind uns trotzdem in Höhe von 350€ durch eine Falsche Aussage entstanden. Und einen Teil der Kosten möchte ich verständlicherweise zurück fordern.
Wie setzen sich die 350€ Schaden die Euch entstanden sind zusammen?
Der Riemen sind 45€..oder lass es auch 70 sein wenn es nicht der allerbilligste ist...
Was ist der Rest? Lohn kann es ja nicht sein, da der Motor ja offen war.
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Ich wüsste nicht aus welchem Grund ich jemandem der so unfreundlich anfängt sagen sollte woraus sich die Kosten zusammen setzen. Sie sind da und ich habe eine ordentliche Rechnung darüber. Das sollte an Info reichen.
Zitat:
@Miri88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:55:26 Uhr:
Ich wüsste nicht aus welchem Grund ich jemandem der so unfreundlich anfängt sagen sollte woraus sich die Kosten zusammen setzen. Sie sind da und ich habe eine ordentliche Rechnung darüber. Das sollte an Info reichen.
und der Händler wird keinen Grund haben, jemandem der keine vor Gericht verwertbaren Beweismittel in der Hand hat, mehr an Kosten zu erstatten als er gnädigerweise Lust hat ...
Zitat:
@Miri88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:55:26 Uhr:
Ich wüsste nicht aus welchem Grund ich jemandem der so unfreundlich anfängt sagen sollte woraus sich die Kosten zusammen setzen. Sie sind da und ich habe eine ordentliche Rechnung darüber. Das sollte an Info reichen.
diese Antwort unterstreicht den Anfangsverdacht...versuchte Bereicherung anhand imaginären Schaden.
Fakt ist...zugesagt war der Wechsel des ZR. Den würde der Händler bezahlen. Weiter nichts da Euch kein weiterer finanzieller Aufwand entstanden ist.
Weitere Anbauteile wie Umlenkrollen oder WAPU waren nicht Bestandteil des Zusage gemäß Deinen bisherigen Ausführungen.
Vielmehr solltet ihr dem Marder danken, dass nun durch diesen es zusätzlich zum Austausch von Umlenkrollen und ggf. WAPU kam... und das für kleines Geld, da der Motor eh offen war.
Mich würde jetzt aber schonmal interessieren, wo diese 350 € auf einmal herkommen.
Weiter vorn hast Du von 195 € Material (ZR-Satz) gesprochen.
Zitat:
@Miri88 schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:32:33 Uhr:
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:13:11 Uhr:
Oh man...sehe ich das richtig das wir hier von imaginären Kosten sprechen?
Also hätten wir das wechseln lassen...wäre es 1000 Taler gewesen und die hole ich mir nun vom Verkäufer?
Und das obwohl den größten Teil der Kosten bereits durch jemand anders, nämlich die Versicherung für den Marderschaden getragen wurde?
Nun bietet der Verkäufer an den Riemen als Teil zu zahlen, quasi euren tatsächlichen wirtschaftlichen Schaden...und das reicht Euch nicht und ihr wollt wandeln bzw. die imaginären Kosten des Austausches vom ZR?Hm, das Verhalten des Verkäufers ist sicher nicht redlich...aber mit Verlaub...Eures schon 3mal nicht.
Wenn es um imaginäre Kosten gehen würde, gäbe es diesen Beitrag nicht. Man kann seine Meinung zu so etwas äußern, sollte aber erstmal Hinterfragen bevor man verurteilt. Also bitte erstmal das eigene Verhalten beurteilen.
Durch den Marderschaden ist es aufgefallen. Kosten sind uns trotzdem in Höhe von 350€ durch eine Falsche Aussage entstanden. Und einen Teil der Kosten möchte ich verständlicherweise zurück fordern.
Davor hast du von 195 Euro gesprochen für zahnriemen, Wasserpumpe etc. Der Händler hat dir einen neuen Riemen versprochen und der kostet um die 50 Euro. Den Rest hast du auf deinen eigenen Wunsch gewechselt und musst dafür selber aufkommen. Letztendlich übernimmt der Händler alles was er übernehmen muss. Wenn mir der Händler verspricht die kosten für neue Bremsklötze zu übernehmen, kann ich auch nicht die ganze Bremsanlage wechseln lassen und dafür die Kosten fordern
Marderbiss ist Teilkaskoschaden, 150,- € Selbstbeteiligung wären da denkbar.
Also ab zum Anwalt, die 195,- € geltend machen. Dank der Rechtsschutzversicherung freut man sich. Doch der Anwalt vergleicht sich dann mit der Gegenseite, die zahlt 100,- €, jeder trägt seine Kosten selbst. Dank RS-Versicherung der TE also nichts, doch halt, auch hier könnte eine Selbstbeteiligung von 150,- € und mehr drohen.
Konsequenz: Der Anwalt freut sich über ein sattes Honorar von rund 172,- €, 100,- € hat er vom Gegner erhalten, 50,- € bekommt er von der TE'in und 22,- € von der RS-Versicherung.
Ach hätte ich doch die 45,- € vom Händler angenommen...
Hi,
der neue Zahnriemen müsste meiner Meinung nach eigentlich von der Versicherung übernommen werden. Einen schon mal montierten Zahnriemen verwendet man einfach nicht wieder egal ob der 10 jahre im Einsatz war oder 1 Monat.
Wapu und Spannrollen ist zwar Sinnvoll aber da mag es korrekt sein das es die Versicherung nicht übernimmt.
Den großen Brocken der Arbeitskosten müsst ihr nicht zahlen, am Ende sind es irgendwas um die 150-200€ für das Material. Klar ist ist nicht korrekt vom Verkäufer und wenn die Zusicherung im Vertrag stehen würde ,würde ich da evtl. auch weitere Schritte einleiten.
Aber so nur mit einer mündlichen Zusicherung wäre mir persönlich das so viel schwendete Lebenszeit für zu wenig Geld.
Hat sich vielleicht andere Antworten erhofft. 12000 für ne Kiste hinblättern aber zu knickrig wegen den lausigen Ersatzteilkosten. Ich glaube, wenn die in Urlaub fahren, sind sie die ersten, die sich wegen zu viel Sand am Strand beschweren.
Da wüsste ich in Südfrankreich einen schönen Strand. Tolle Felsen, bleiben mit ziemlicher Sicherheit nicht zwischen den Zehen kleben.