Falsche Angabe der Erstzulassung bei Mobile-Inserat: Auto war 2 Jahre älter

Guten Abend,

Ich habe am vergangenen Sonntag, 30.August 2020 ein Auto in Stendal gekauft.

Laut Inserat bei Mobile wurde das Auto angeboten:

Ford Fiesta,
Erstzulassung 2004,
100.000 km,
Farbe weiß,
4 Türen,
Anhängerkupplung,
Kaufpreis: € 500,--
Standort: Stendal in Sachsen-Anhalt

Das Auto stand auf einem Parkplatz an einem Garagenkomplex gegenüber einer Kleingartenanlage.

Der Käufer kam dorthin, ich machte eine kurze Probefahrt, und da das Auto gut gefahren ist, hatte ich es gekauft.

Kaufvertrag wollte der Verkäufer nicht machen. Ich hatte aber Fahrgestellnummern mit Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein verglichen, und alles passte mit der eingeschlagenen VIN NUmmer überein.

Am nächsten Tag habe ich dann festgestellt, dass das Auto Erstzulassung 2002 ist, also demnach 2 Jahre älter.

Da hatte ich mir dann das Auto noch einmal etwas genauer angeschaut, und anstatt der im Inserat genannten
100.000 km standen 135.000 Km auf der Uhr.

Die Verkaufsanzeige ist leider mittlerweilen gelöscht, aber ich habe gehört, dass man auch bereits gelöschte
www.mobile.de Autoanzeigen noch 1 Monat nach Löschung wieder aufrufen kann.

Kann mir jemand schreiben, wie das geht?
Oder evtl. Verlinkung senden

Danke!

Beste Antwort im Thema

und was erhoffst du dir jetzt? Ohne Kaufvertrag, wahrscheinlich auch ohne Zeugen??

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Zitat:

@Stendaler schrieb am 6. September 2020 um 20:52:40 Uhr:


antwortete er, der Ford Fiesta hat einen AT Motor mit 100.000 km
und die Kilometeranzeige bezieht sich auf die Laufleistung des AT Motors, weil so Serviceleistungen und Intervalle wie Zahnriemenwechsel usw. besser überwacht werden können.

Muss ich mir merken... Meiner hat nun 420.000km runter. Also muss ich auf dem Schrottplatz nach einem Motor aus einem Wagen mit 100.000KM gucken. Wenn der eingebaut ist, hat mein Wagen 320.000 KM weniger runter. 😰😰😰

Zitat:

@MvM schrieb am 6. September 2020 um 21:09:29 Uhr:



Muss ich mir merken... Meiner hat nun 420.000km runter. Also muss ich auf dem Schrottplatz nach einem Motor aus einem Wagen mit 100.000KM gucken. Wenn der eingebaut ist, hat mein Wagen 320.000 KM weniger runter. 😰😰😰

So jedenfalls die mündlichen Ausführungen des Verkäufers.

Mit Verlaub, das ist doch Humbug.
Ein KÜS Prüfer trägt irgendeinen KM Stand ein den er in einem Computerprogramm gefunden zu haben, behauptet.
Und dieser Stand soll dann korrekter und vertrauenswürdiger sein als das was der Tacho anzeigt?
Ja niemals nicht. Da brauchtes schon mehr Belege.
Z.B. Mindestens 2-3 vorhergehende HU Berichte in Papierform oder alte Werkstatt Rechnungen.
Frage dochmal in einer Ford Werkstatt nach was die für möglich halten oder rausfinden können.
Oder versuche den letzten oder vorletzten Halter zu kontaktieren.
Ansonsten glaube ich viel mehr der Vermutung von User "fehlzündung"weiter oben, dass nämlich beim TüV Nord im Oktober 2017 statt 127000 versehentlich 227000 km eingegeben wurden.
Wäre kein Einzelfall, hatte ich auch schonmal.

Und was jetzt? Möchtest du endlich handeln oder einfach nur weiter vor dich hin blubbern?
Du hast doch jetzt alle Infos um zum Anwalt zu gehen???

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Zitat:

@Kornpeter schrieb am 06. Sept. 2020 um 21:16:56 Uhr:


Ansonsten glaube ich viel mehr der Vermutung von weiteroben, dass nämlich beim TüV Nord im Oktober 2017 statt 127000 versehentlich 227000 km eingegeben wurden.

Der TE hat doch schon geschrieben, dass der Händler ihm (anscheinend leider nur telefonisch) mitgeteilt hat, dass der Tacho zurückgedreht wurde, da das Fahrzeug einen Austauschmotor bekommen hat.

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 6. September 2020 um 21:16:56 Uhr:



Z.B. Mindestens 2-3 vorhergehende HU Berichte in Papierform oder alte Werkstatt Rechnungen.

alte Werkstattrechnungen gibt es nicht, und die letzte HU wurde vom TÜV-Nord im Oktober 2017 gemacht, also nächsten Monat sind es genau 3 Jahre her.

Zitat:

Frage dochmal in einer Ford Werkstatt nach was die für möglich halten oder rausfinden können.

Das ist eine gute Idee.
Die Papiere habe ich ja, und ebenso den letzten HU Bericht von diesem Monat.

Zitat:

Oder versuche den letzten oder vorletzten Halter zu kontaktieren.

auch eine gute Idee.
Der letzte halter steht im Fahrzeugbrief.
Es ist eine Frau.

Zitat:

@Stendaler schrieb am 6. September 2020 um 21:26:52 Uhr:



Zitat:

@Kornpeter schrieb am 6. September 2020 um 21:16:56 Uhr:



Z.B. Mindestens 2-3 vorhergehende HU Berichte in Papierform oder alte Werkstatt Rechnungen.

alte Werkstattrechnungen gibt es nicht, und die letzte HU wurde vom TÜV-Nord im Oktober 2017 gemacht, also nächsten Monat sind es genau 3 Jahre her.

Zitat:

@Stendaler schrieb am 6. September 2020 um 21:26:52 Uhr:



Zitat:

Frage dochmal in einer Ford Werkstatt nach was die für möglich halten oder rausfinden können.

Das ist eine gute Idee.
Die Papiere habe ich ja, und ebenso den letzten HU Bericht von diesem Monat.

Zitat:

@Stendaler schrieb am 6. September 2020 um 21:26:52 Uhr:



Zitat:

Oder versuche den letzten oder vorletzten Halter zu kontaktieren.

auch eine gute Idee.
Der letzte halter steht im Fahrzeugbrief.
Es ist eine Frau.

Warum sollte das ne gute Idee sein? Ohne Anwalt kannst du auch den Papst kontaktieren, es wird dir halt absolut GARNICHTS bringen. Dein Ziel war es das Auto aufgrund seiner nicht mit dem (mündlichen) Vertrag übereinstimmenden Eigenschaften zurückzugeben.
Was ist aus diesem Ziel geworden?
Oder möchtest du die nächsten Monate noch Privatdetektiv spielen im Auftrag eines 500€ Autos um dir danach selbst auf die Schultern zu klopfen?

Zitat:

@E97 schrieb am 6. September 2020 um 21:18:33 Uhr:


Und was jetzt? Möchtest du endlich handeln oder einfach nur weiter vor dich hin blubbern?
Du hast doch jetzt alle Infos um zum Anwalt zu gehen???

Berlin-Paul hatte es doch in seinem Beitrag so schön erklärt, wie sich die Rechtsanwaltsgebühren aufschlüsseln:

um € 499 möglicherweise zugesprochen zu bekommen, sind vorab ersteinmal € 469,09 zu investieren.

wobei ich kaum glaube, dass eine Klage in Höhe von € 499 angemessen ist im Hinblick auf die weitverbreitete Rechtsprechung und die Tendenz vieler Richter & Richterinnen, auf einen Vergleich hinzuwirken.

Käme ein solcher Vergleich 50/50 zustande, dass ich nur € 250,-- zugesprochen bekäme durch einen Vergleich, habe aber auf € 499 geklagt, zu kämen für mich dann noch hälfige Gerichtsgebühren von
ca. 235,-- hinzu vorausgesetzt, der beklagte Autohändler hat keinen Rechtsanwalt eingeschaltet.

In dem Falle hätte ich € 15,-- gewonnen.

Würde aber der Beklagte Autohändler bei einem 50/50 Vergleich auch einen Rechtsanwalt einschalten, so müßte ich in diesem Falle auch seine hälfigen RA Gebühren tragen, und käme schon ins Minus.

Also im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit eines Vergleiches wäre aus Kostengründen in Abwägung des Risikos eher ratsam, hier auf € 250 zu klagen.

Zitat:

berlin-paul
berlin-paul

Konifere

Um evtl. bis zu 499,- € erstattet zu bekommen, sind max. weitere 469,09 € zu investieren.

Zitat:

@E97 schrieb am 6. September 2020 um 21:33:20 Uhr:



Warum sollte das ne gute Idee sein? Ohne Anwalt kannst du auch den Papst kontaktieren, es wird dir halt absolut GARNICHTS bringen. Dein Ziel war es das Auto aufgrund seiner nicht mit dem (mündlichen) Vertrag übereinstimmenden Eigenschaften zurückzugeben.
Was ist aus diesem Ziel geworden?
Oder möchtest du die nächsten Monate noch Privatdetektiv spielen im Auftrag eines 500€ Autos um dir danach selbst auf die Schultern zu klopfen?

Ja, er würde das Auto für € 500 zurücknehmen.

ich aber habe zu den bereits bezahlten € 500 noch weitere € 470 für Reparaturen und HU investiert.

also insgesamt fast € 1000 stecken jetzt in dem Ford Fiesta.

Zitat:

@Stendaler schrieb am 6. September 2020 um 21:34:38 Uhr:



Zitat:

@E97 schrieb am 6. September 2020 um 21:18:33 Uhr:


Und was jetzt? Möchtest du endlich handeln oder einfach nur weiter vor dich hin blubbern?
Du hast doch jetzt alle Infos um zum Anwalt zu gehen???

Berlin-Paul hatte es doch in seinem Beitrag so schön erklärt, wie sich die Rechtsanwaltsgebühren aufschlüsseln:

um € 499 möglicherweise zugesprochen zu bekommen, sind vorab ersteinmal € 469,09 zu investieren.

wobei ich kaum glaube, dass eine Klage in Höhe von € 499 angemessen ist im Hinblick auf die weitverbreitete Rechtsprechung und die Tendenz vieler Richter & Richterinnen, auf einen Vergleich hinzuwirken.

Käme ein solcher Vergleich 50/50 zustande, dass ich nur € 250,-- zugesprochen bekäme durch einen Vergleich, habe aber auf € 499 geklagt, zu kämen für mich dann noch hälfige Gerichtsgebühren von
ca. 235,-- hinzu vorausgesetzt, der beklagte Autohändler hat keinen Rechtsanwalt eingeschaltet.

In dem Falle hätte ich € 15,-- gewonnen.

Würde aber der Beklagte Autohändler bei einem 50/50 Vergleich auch einen Rechtsanwalt einschalten, so müßte ich in diesem Falle auch seine hälfigen RA Gebühren tragen, und käme schon ins Minus.

Zitat:

@Stendaler schrieb am 6. September 2020 um 21:34:38 Uhr:



Zitat:

berlin-paul
berlin-paul

Konifere

Um evtl. bis zu 499,- € erstattet zu bekommen, sind max. weitere 469,09 € zu investieren.

Also hast du eingesehen, dass jede weitere Mühe umsonst ist.
Nur leider wissen wir hier alle dass deine Privatrecherche nicht aufhören wird. Hoffentlich belästigt du die Vorbesitzer nicht allzusehr mit deiner Detektivarbeit.

Zitat:

@Stendaler schrieb am 06. Sep. 2020 um 21:37:00 Uhr:


Ja, er würde das Auto für € 500 zurücknehmen.

ich aber habe zu den bereits bezahlten € 500 noch weitere € 470 für Reparaturen und HU investiert.

also insgesamt fast € 1000 stecken jetzt in dem Ford Fiesta.

Ist ja geil, du kommst immer wieder mit neuen Details um die Ecke.

Salamitaktik.

Wenn ich jetzt behaupte, dass die gesamte Geschichte von Anfang bis Ende nicht der Wahrheit entspricht würde ich wieder für mehrere Tage gesperrt werden. Jeder kann sich seinen Teil denken...

Zitat:

@Stendaler schrieb am 6. September 2020 um 21:37:00 Uhr:


Ja, er würde das Auto für € 500 zurücknehmen.

ich aber habe zu den bereits bezahlten € 500 noch weitere € 470 für Reparaturen und HU investiert.

also insgesamt fast € 1000 stecken jetzt in dem Ford Fiesta.

Du hast also das Auto für 470Euro repariert und dann ist dir erst aufgefallen das Inserat und Wirklichkeit nicht zusammenpassen. Ich spreche jetzt nicht von den 227.000Km die der TÜV Prüfer herausgefunden hat.

Zitat:

@E97 schrieb am 6. September 2020 um 21:45:01 Uhr:


Wenn ich jetzt behaupte, dass die gesamte Geschichte von Anfang bis Ende nicht der Wahrheit entspricht würde ich wieder für mehrere Tage gesperrt werden. Jeder kann sich seinen Teil denken...

Man kann es sich kaum vorstellen, aber ich glaube, dass es wirklich Leute wie den TE gibt.

Te: warum hast du die Karte reparieren lassen, wenn du denkst da ist was faul? Willst du jetzt vielleicht 1000€ vom Händler haben?
Was für ein schwachsinniger thread..

Zitat:

@E97 schrieb am 6. September 2020 um 21:45:01 Uhr:


Wenn ich jetzt behaupte, dass die gesamte Geschichte von Anfang bis Ende nicht der Wahrheit entspricht würde ich wieder für mehrere Tage gesperrt werden. Jeder kann sich seinen Teil denken...

Mit dem Gedanken bist du nicht allein.

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