Falschangaben beim Kauf / Händler
Hallo liebe Comunity . Ich habe ein paar Fragen und würde mich über euren Ratschlag freuen.
Ich habe mir am 21.03.22 ein BMW 330i Sportline gekauft. Laut der Anzeige im Internet hatte das Fahrzeug:
05/2019 Erstzulassung, war Unfallfrei und Deutsche Ausführung .
Ich habe dann nach der Besichtigung am 21.03.22 den Kaufvetrag unterschrieben und das Geld am 22.03.22 komplett überwiesen.
Da der Händler das Auto noch zum TÜV schicken wollte , habe ich die Papiere noch nicht erhalten.
Diese wollte ich dann 24.03.22 abholen wollen . Leider wurde mir dann gesagt , dass die Papiere nicht gekommen sind. Am 25.03.22 hatte ich eigentlich ein Termin bei der zulassungsstelle um de Wagen komplett anzumelden. Ich habe dann den Termin umgeändert auf ein Kurzkennzeichen und habe vom Händler die Unterlagen als Foto über WhatsApp am 25.03.22 erhalten.
Ich habe am gleichen Tag den Wagen abgeholt.
Allerdings stellte ich schnell fest das , dass Auto irgendwie Dänisch ist . Zum Teil habe ich die My BMW App runtergeladen und habe da gesehen das der Händler in Dänemark ist . Ich habe dann Online durch die Fahrgestellnummer versucht Infos über das Auto zu bekommen . Ich konnte Fotos finden . Ich denke das diese in Dänemark geschossen wurden . In einem der Fotos ist meiner Meinung nach ein Schaden zu erkennen . Diese hat mir der Händler nicht gesagt , außerdem ist dies dann ein Reimport aus Dänemark und eventuell nicht Deutsche Ausführung ? Beim Setzen auf die Werkseinstellung , übernimmt das Auto Dänisch . Die Bedienungsanleitung ist auf Dänisch .
Ich habe also am 28.03.22 das Auto seit sozusagen 1 Woche gekauft, laut Kaufvertrag. Besitzen tue ich ihn seit dem 25.03.22 .
Ich bitte euch über meine rechte mich aufzuklären.
Ich habe das Auto über die Firma gekauft. Die erste Rechnung lief privat auf mich. Diese habe ich dann auf die Firma ändern lassen. Ich habe später bemerkt das er wohl die Gewährleistung rausbekommen hat weil ich Gewerblich bin ? Eine Kopie des ersten Kaufvertrags habe ich auch .
Leider habe ich keine Screenshots vom Inserat aber man kann bei einer Weiterleitung erkennen, was dort beschrieben wurde. Ich füge diese hinzu .Ebenso den Schaden . Ich bin nicht so ein Autoprofi und das sollte mein erstes schönes Auto werden ??
23 Antworten
Jetzt wird es aber wild, die Sachmaengelhaftung hat damit nicht das geringste zu tun.
Die betrifft ausschließlich die technische Maengelfreiheit zum Zeitpunkt des Kaufes.
Steht in dem gewerblichen Kaufvertrag dass es ein dänisches Auto ist, oder nicht?
Der erste Kaufvertrag wurde in gegenseitigem Einvernehmen durch den gewerblichen Ersetzt.
Spielt damit keine Rolle mehr.
Abgesehen davon, ob es jetzt ein „schlimme“ Täuschung mit dem EU Import ist oder nicht, hast du erstmal keine Nachteile davon. Es handelt sich hier ja nicht um einen verunfallten USA Import o.ä. Das ist halt ein Auto, welches normal wie alle anderen deutschen Autos gebaut wurde, eben für den dänischen Markt. Vermutlich gab es das Auto dort netto günstiger , da die Dänen hohe Steuern auf hochpreisige Fahrzeuge haben. Garantie hast du genau so, vermutlich Kulanz auch. Ich fahre selber einen Wagen, der ursprünglich für den Österreichischen Markt bestimmt war. Stört mich überhaupt nicht und wird bei einem späteren Verkauf wahrscheinlich auch keinen höheren Wertverlust habe. Wer mit dem Argument den Preis drücken will, an den wird einfach nicht verkauft.
So kurz nur aus Erfahrung.
Ich habe selber einen Dänen.
Die Ausstattung ist wie hier identisch, da brauchst du dir keine Sorgen machen.
Das einzige was zu beachten ist.
Es gibt nur 2 jährige Garantie nicht 3 wie die „deutschen EZs“
Du kannst es dir einfach auf deutsch codieren, wenn es dich so sehr stört, das es auf dänisch ist beim Zurücksetzen.
Es gibt auch im Sinne von Inspektionen keinen Unterschied zu deutschen.
Ich mache es seit Jahren so
Das einzige ist beim Wiederverkauf kriegst du vlt 1-3t € weniger aber wenn dein Auto gut da steht und alles passt bekommst du auch den normalen Preis, so habe ich es mehrmals erlebt.
Bei Fragen kannst du gerne schreiben oder auch anrufen, würde dir sonst meine Nr geben.
Mit freundlichen Grüßen
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Zitat:
@hoinzi schrieb am 28. März 2022 um 15:24:32 Uhr:
Wobei das Verschweigen eines Reimports als arglistige Täuschung gewertet wird, von einem Ausschluss der Sachmängelhaftung also nicht umfasst ist.
Unfallschäden müssen ungefragt erwähnt werden,
Reimport-Info nur auf Nachfrage.
Ist in der Fahrzeughistorie eine Übergabeinspektion eingetragen? Wenn ja, ist dort ein Händler ersichtlich?
Zitat:
@Tim_1,6 schrieb am 3. April 2022 um 17:25:54 Uhr:
Ist in der Fahrzeughistorie eine Übergabeinspektion eingetragen? Wenn ja, ist dort ein Händler ersichtlich?
Hallo Tim,
beim kürzlich gefahren 320d von Sixt war nur das Datum und die Art der Inspektion ersichtlich, nicht aber der Händler. Hilft also auch nicht wirklich weiter.
Im BMW System ist natürlich mehr ersichtlich als am iDrive Bildschirm, man kann sich als Kunde ja jederzeit die Wartungshistorie ausdrucken lassen.