Falsch geparkt? Wo liegt der Fehler?
Heute morgen hatte ich ein Ticket an der Windschutzscheibe.
Hat jemand eine Erklärung warum ich dort nicht parken durfte?
Siehe Bild
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Ohne dementsprechende Abmarkierung bleibt Bürgersteig Bürgersteig, auf dem ein Auto nicht parken darf. Lernt man das in der Fahrschule nicht mehr😁
Naja, immerhin ist der Bereich anders gepflastert.
173 Antworten
Ich bin auch noch in einem anderem Forum unterwegs, wo solche Fälle bis zum Ende durch-diskutiert werden. Zumeist verliert da der Schilda-Aufsteller.
Wenn es ein Seitenstreifen sein sollte (das ist meine Sicht), stelle ich mich außerhalb Di 9- 11 Uhr da drauf.
Moin, eine heiße Diskussion hat sich ja entfacht 🙂
Danke für Eure Rückmeldungen. Gestern Abend/heute früh standen da übrigens schon wieder 3 Autos auf dieser "Fläche". Die anderen Leute sehen das offensichtlich auch alle als Parkfläche...
Laut Ordnungsamt soll ich abwarten, bis ich schriftlich von denen Bescheid bekomme. Ich gebe Euch dann Rückmeldung.
Zur besseren Übersicht, lade ich nochmal alle Bilder zusammen hoch, die ich gemacht habe.
Ich hab immer noch ein Problem mit dem Behindertenparkplatz.
Also wenn wir annehmen das Schild soll für die Fahrbahn (ab Schild) und Parkbuchten (weiter vorne) gelten und die Stelle an der TE geparkt hat ist Gehweg.
Ja was ist dann mit dem Behindertenparkplatz in der Parkbucht?
Fällt der unter das Haltverbotschild? 🙂
Wie schon geschrieben, ich sehe hier zumindest einen Verbotsirrtum.
TE:
Interessant wäre mal ein Foto vom Anfang der Verbotsstrecke und wie andere Parkbuchten da im Verlauf aussehen. Also mehr Fotos.
Oder gibt es da evtl. eine Streetviewansicht die du verlinken könntest?
@ichtyos:
es könnte auch der lang verschollene "andere" Radweg sein? 😁 😉
Diese "Parkbuchten" sind die ganze Strasse entlang, nur an dieser einen Stelle eben nicht.
Google kam mit dem Streetviewwagen leider noch nicht hier lang 🙂
Einen Radweg gibt es nur auf der anderen Strassenseite.
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Nachdem du die Beschilderung hier eingestellt hast, kann ich nur sagen: Verwirrend! Absolutes Halteverbot, das 2. Schild von oben soll den Bürgerstein schützen und dann der Hinweis mit Dienstag 9-11 h. Was ist außerhalb dieses Tages erlaubt? Kommt an diesem Tag wohl die Kehrmaschine und man will sicherstellen, dass dort niemand parkt? Was mir auch aufgefallen ist: Die Randsteine sehen wie abgesenkt aus - als Einladung zum Parken?!
Hast du der Behörde deine Fotos mal vorgelegt?
@freddi2010: Die Beschilderung wurde jetzt schon 4 mal im Thread genau erklärt, es wäre schön wenn du vor dem posten das auch lesen würdest!
Zitat:
Original geschrieben von mr999
Moin, eine heiße Diskussion hat sich ja entfacht 🙂Danke für Eure Rückmeldungen. Gestern Abend/heute früh standen da übrigens schon wieder 3 Autos auf dieser "Fläche". Die anderen Leute sehen das offensichtlich auch alle als Parkfläche...
Laut Ordnungsamt soll ich abwarten, bis ich schriftlich von denen Bescheid bekomme. Ich gebe Euch dann Rückmeldung.
Zur besseren Übersicht, lade ich nochmal alle Bilder zusammen hoch, die ich gemacht habe.
Ich hab's mir ausgeschlafen grad nochmal angeschaut. Die Beschilderung hat ja mit Deinem Strafzettel nichts zu tun. Es geht darum, dass man Deine Parkung abmahnt weil Du angeblich nicht in einer Parkbucht stehst.
An der Parkbucht vorne, mit dem Behindertenparkplatz, läuft der Bordstein flach aus in eine Einfahrt. Bild 3 und Bild 4. Nach der Einfahrt wird der Bordstein zwar nicht weitergeführt, aber es ist auch keine Abgrenzung der Parkbucht nach hinten da. Um den vermeintlichen Parksünder in Sicherheit zu wiegen, wird aber nach der Einfahrt die Abgrenzung zum Fußweg durch die Pflasterung weitergeführt. Wenn man da regelmässig Strafzettel verteilt und es auch keinen Grund für ein Halteverbot gibt, ist das eine ganz hinterlistige, heimtückisch aufgestellte Falle. Ein weiteres Indiz sind die neuen Parker die das offensichtlich alle so verstehen. Das mußt Du nie und nimmer akzeptieren, die Argumente hättest Du alle auf Deiner Seite - vorausgesetzt es ist Dir wegen der paar Euros nicht zu blöd.
@mr999:
Eine andere interessante Frage wäre natürlich, was passiert in der Straße am Dienstag zwischen 9 und 11? Du hast ja den Zettel am Dienstag um 8 bekommen. Wahrscheinlich hat man diesen Zeitraum gewählt, weil die Politesse nur am Dienstag vormittag Zeit hat. Montag ist sie im Nagelstudio und Mittwoch beim Friseur, aber Dienstag passt - also hat man die Schilder für Dienstag aufgestellt. Zwischen 8 und 9 bist Du und die anderen Opfer in der Haltebuchtfalle dran und zwischen 9 und 11 dann der Rest der Straße. Ein straff organisierter Zeitplan.
Wenn Du nächsten Dienstag zum angekündigten Jour fixe Politessentermin so gegen 8 Zeit haben solltest, würde ich mir den Spaß machen. Stell Dich an der Stelle auf die Straße. Denn entweder ist das ein Seitenstreifen, dann war der Strafzettel ungerechtfertigt, oder ein Gehweg, dann darfst Du aber unbehelligt völlig bescheuert, als einziger in der ganzen Straße mitten im Weg auf der Straße stehen. Für beides ein Strafzettel geht nicht. Ich wäre gespannt wie sie reagiert.
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
@freddi2010: Die Beschilderung wurde jetzt schon 4 mal im Thread genau erklärt, es wäre schön wenn du vor dem posten das auch lesen würdest!
Habe mich heute ganz spontan auf das Thema gestürzt - war mein Fehler. Entschuldigung😉
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Habe mich heute ganz spontan auf das Thema gestürzt - war mein Fehler. Entschuldigung😉Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
@freddi2010: Die Beschilderung wurde jetzt schon 4 mal im Thread genau erklärt, es wäre schön wenn du vor dem posten das auch lesen würdest!
Freddi, damit Du auch auf dem Laufenden bist... ich darf Dir das zusammenfassen:
Zum aktuellen Stand der Parkraumforschung, herrscht unter den konservativen Beschilderungs-wissenschaftlern hier etwa folgender Konsens:
Das Halteverbot gilt nur am Dienstag zwischen 9 und 11 für alle Parkbuchten und die Fahrbahn. Das Zusatzschild "durchgestrichenes Auto auf Scheitenstreifen" ist notwendig, sonst würde das befristete Halteverbot nur für die Fahrbahn gelten. Der Bereich zwischen den Parkbuchten ist vermutlich als "Gehweg" zu interpretieren und dürfte grundsätzlich nicht beparkt werden. Die Forscher steiten sich jetzt hauptsächlich darum, ob man deswegen einen Strafzettel akzeptieren muß. Weil offensichtlich ist es wirklich nicht, dass das ein Gehweg sein soll.
Zitat:
Original geschrieben von mr999
Einen Radweg gibt es nur auf der anderen Strassenseite.
Das mit dem "anderen Radweg" ist quasi in Insiderwitz. 😉
Nö - ob da, wo der TE geparkt hat, ein Seitenstreifen, ein Gehweg oder ein anderer Radweg ist, wurde noch nicht abschließend geklärt.
Da war die Fläche als Gehweg proklamiert - ich sehe das halt anders.
Nur weil jemand eine Antwort gibt, muss die nicht zwangsläufig die Richtige sein. Aus einem anderen Forum bin ich die detailverliebten Diskussionen um solche Fälle gewohnt.