Falsch geparkt? Wo liegt der Fehler?
Heute morgen hatte ich ein Ticket an der Windschutzscheibe.
Hat jemand eine Erklärung warum ich dort nicht parken durfte?
Siehe Bild
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Ohne dementsprechende Abmarkierung bleibt Bürgersteig Bürgersteig, auf dem ein Auto nicht parken darf. Lernt man das in der Fahrschule nicht mehr😁
Naja, immerhin ist der Bereich anders gepflastert.
173 Antworten
Damit der Thread nicht einschläft, hier der nächste Fall für die drei Fragezeichen:
Ich hab mir vor der Parkung nichts dabei gedacht, ich hab dringend einen Parkplatz gebraucht und sonst war nichts frei. Den Strafzettel hab ich in Kauf genommen und bestimmt auch zu Recht bekommen. Ich stand da rechts von dem Schild, am Freitag Nachmittag ohne Parkschein. Nur steht ja da auch ein Behinderten-Schild. Was war jetzt mein Fehler? War ich nicht behindert, oder hab ich keinen Schein gezogen? Was wäre wenn ich behindert wäre aber ohne Parkschein parke oder: wenn ich nicht behindert bin, keinen Parkschein habe, dafür nur nachts dort parke? Viel Mühe hab ich mir zwar auch nicht gegeben, das ist schon länger her, aber so richtig schlau bin ich bis heute nicht daraus geworden .😉
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Ich sehe da keine Interpretationsschwierigkeiten, die Parklücken (Parklücken SIND Seitenstreifen) sind eindeutig abgegrenzt und die unterschiedlichen Strukturen der Oberfläche sind nicht ausreichend um eine bauliche oder eindeutige Abgrenzung zu gewährleisten. Es könnte aber durchaus deutlicher sein, es ist aber so auch vollkommen ausreichend und auf den ersten Blick klar.
Ich sehe da durchaus einen Seitenstreifen...
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich sehe da durchaus einen Seitenstreifen...Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Ich sehe da keine Interpretationsschwierigkeiten, die Parklücken (Parklücken SIND Seitenstreifen) sind eindeutig abgegrenzt und die unterschiedlichen Strukturen der Oberfläche sind nicht ausreichend um eine bauliche oder eindeutige Abgrenzung zu gewährleisten. Es könnte aber durchaus deutlicher sein, es ist aber so auch vollkommen ausreichend und auf den ersten Blick klar.
...ich sehe dort eine Fahrbahn, dann einen Bordstein welcher die Fahrbahn vom Gehsteig abtrennt, und dort parkte der Fragesteller. Einen Seitenstreifen sehe ich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
@ Bootsmann: Wo steht das, mit den Hydranten? Das würde mich ganz wertneutral tatsächlich interessieren. Schließlich will ich nicht abgeschleppt werden. Ich habe das noch nie gehört und achte - vor allem des nachts - nicht, was für Deckel da in den Boden eingelassen sind. Nach Recherche habe ich zumindest herausgefunden, dass das Parken nach §12 III Nr. 4 StVO
Erstens der
LINKstellvertretend hier von der Feuerwehr Gunzenhausen. Das kann man nun als Blödsinn abtun und es darauf ankommen lassen. Man könnte die Sache natürlich auch ernst nehmen ...
Zudem habe ich nicht behauptet das auf dem 2. Foto ein Hydrant IST, es sieht lediglich so aus und es fehlt das Schild am Haus, was auf einen Hydranten hinweist. Ergo ist da auch keiner und ich habe mich in dem Punkt geirrt. *muss dringend den Termin beim Augenarzt machen*
Zum 2. das Zusatzschild unter dem absoluten Halteverbot sagt aus: Parken auf dem Seitenstreifen (GEHWEG von mir aus) ist nicht erlaubt! LINK Wenn man nur in der Stadt rumfährt, kennt man das Schild natürlich nicht, weil es meist an Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften steht.
Zum 3. wiederhole ich es gerne noch einmal. Das parken ist DIenstags zu der angegeben Uhrzeit auf der STRASSE NICHT erlaubt. In der übrigen Zeit darf auf der STRASSE - NICHT auf dem Seitenstreifen, weil es durch das Zusatzschild untersagt ist! - geparkt werden, wenn es denn nicht durch ein zusätzliches Schild, was wir nicht kennen, nicht erlaubt ist.
Ich habe ein paar Jahre in einer Straße gewohnt, in der genau solche Halteverbotschilder für DIenstags (da) von 7-14 Uhr standen, weil da DIenstags die Kehrmaschine lang fuhr. Wer trotzdem da parkte bekam ein Ticket.
Nun dürft ihr gerne noch 40 Seiten mit dem Unsinn füllen ... oder noch mal die Fahrschule besuchen.
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Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Zum 3. wiederhole ich es gerne noch einmal. Das parken ist DIenstags zu der angegeben Uhrzeit auf der STRASSE NICHT erlaubt. In der übrigen Zeit darf auf der STRASSE - NICHT auf dem Seitenstreifen, weil es durch das Zusatzschild untersagt ist! - geparkt werden,
Das ist jetzt aber wieder Käse! Zumindest ist Deine Sichtweise wieder ganz was Neues. Nach der Ansicht die Dr. Mabumsen vertritt, bezieht sich das Zusatzschild nur auf die Parkbuchten. Der Rest zwischen den Parkbuchten wäre demnach kein Seitenstreifen, sondern Gehweg und sowieso grundsätzlich tabu. Auch ganz ohne Schild.
Das Schild hätte nach dieser Auffassung dann lediglich folgende Bedeutung:
Parken in den Parkbuchten UND auf der Straße ist zwischen 9-11 am Dienstag nicht erlaubt. Ansonsten schon. In der übrigen Zeit hat das Schild überhaupt keine Wirkung. Für den Zwischenraum zwischen den Buchten (dann also Gehweg) hat es sowieso keine Bedeutung.
Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Damit der Thread nicht einschläft, hier der nächste Fall für die drei Fragezeichen:Ich hab mir vor der Parkung nichts dabei gedacht, ich hab dringend einen Parkplatz gebraucht und sonst war nichts frei. Den Strafzettel hab ich in Kauf genommen und bestimmt auch zu Recht bekommen. Ich stand da rechts von dem Schild, am Freitag Nachmittag ohne Parkschein. Nur steht ja da auch ein Behinderten-Schild. Was war jetzt mein Fehler? War ich nicht behindert, oder hab ich keinen Schein gezogen? Was wäre wenn ich behindert wäre aber ohne Parkschein parke oder: wenn ich nicht behindert bin, keinen Parkschein habe, dafür nur nachts dort parke? Viel Mühe hab ich mir zwar auch nicht gegeben, das ist schon länger her, aber so richtig schlau bin ich bis heute nicht daraus geworden .😉
Da Behindertenpakplätze breiter sind oder zumindest ein sollten (3,5 m) ist dies ein Hinweis, dass dort ein solcher Sonderparkplatz ist.
Mit dem entsprechenden Behindertenusweis brauchst keinen Parkschein ziehen.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Da Behindertenpakplätze breiter sind oder zumindest ein sollten (3,5 m) ist dies ein Hinweis, dass dort ein solcher Sonderparkplatz ist.
Mit dem entsprechenden Behindertenusweis brauchst keinen Parkschein ziehen.
Ein genereller Behindertenparkplatz soll das wahrscheinlich nicht sein. Wenn man sich wirklich Mühe gibt um die Hiroglyphen zu interpretieren, ist das wahrscheinlich nur von Mo-Do zwischen 17-23 Uhr ein Behindertenparkplatz.
Darunter steht dann außerhalb dieser Zeit dürfen alle anderen dort parken. (Also auch Verständnisbehinderte). Und da gilt dann von Mo-Do 9-17h mit Parkschein, und von Fr-Sa 9-23h mit Parkschein. Und der der Rest der Zeit der noch übrigbleibt, also z.B. am Sonntag darf man unbehindert und ohne Parkschein parken. Aber nächstes mal humple ich vorsichtshalber. 😉
Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Das ist jetzt aber wieder Käse! Zumindest ist Deine Sichtweise wieder ganz was Neues. Nach der Ansicht die Dr. Mabumsen vertritt, bezieht sich das Zusatzschild nur auf die Parkbuchten. Der Rest zwischen den Parkbuchten wäre demnach kein Seitenstreifen, sondern Gehweg und sowieso grundsätzlich tabu. Auch ganz ohne Schild.Das Schild hätte nach dieser Auffassung dann lediglich folgende Bedeutung:
Parken in den Parkbuchten UND auf der Straße ist zwischen 9-11 am Dienstag nicht erlaubt. Ansonsten schon. In der übrigen Zeit hat es keine Wirkung. Für den Zwischenraum zwischen den Buchten (dann also Gehweg) hat es sowieso überhaupt keine Bedeutung.
Die Auffassung von Bootsmann entbehrt jeglicher Grundlage und das wird jedem klar, der ein wenig in der Fahrschule aufgepasst hat und die Zusatzschilder lesen kann.
Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Darunter steht dann außerhalb dieser Zeit dürfen alle anderen dort parken. (Also auch Verständnisbehinderte).
Wenn Du für Deine (offensichtliche) "
Verständnisbehinderung" einen "
Verständnisbehindertenausweis" hast, dann darfst Du selbst
verständlichdort parken. 😛
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... oder noch mal die Fahrschule besuchen.
Lange nicht mehr gesehen, aber doch wieder aufgetaucht. Der klassische Bootsmann22 war wieder da. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... oder noch mal die Fahrschule besuchen.
Wäre dir in der Tat anzuraten!
Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
Wenn Du für Deine (offensichtliche) "Verständnisbehinderung" einen "Verständnisbehindertenausweis" hast, dann darfst Du selbstverständlich dort parken. 😛Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Darunter steht dann außerhalb dieser Zeit dürfen alle anderen dort parken. (Also auch Verständnisbehinderte).
Ausweis hab ich keinen, aber wenn's drauf ankommt kann ich mich sehr gut blöd stellen. 😉 Aber jetzt tu nicht so, als hättest Du es auf Anhieb kapiert. 😉
Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Ausweis hab ich keinen, aber wenn's drauf ankommt kann ich mich sehr gut blöd stellen. 😉
Das sollte mittlerweile klar geworden sein. 😉
Zitat:
Aber jetzt tu nicht so, als hättest Du es auf Anhieb kapiert. 😉
Ich tue nicht nur so...
P.S.: Wenn wir beide zusammentreffen, dann geht's immer stramm Richtung OT... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
...ich sehe dort eine Fahrbahn, dann einen Bordstein welcher die Fahrbahn vom Gehsteig abtrennt, und dort parkte der Fragesteller. Einen Seitenstreifen sehe ich nicht.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich sehe da durchaus einen Seitenstreifen...
Auch ein Seitenstreifen kann durch einen niedrigen Bordstein von der Fahrbahn getrennt sein - ein Seitenstreifen muss nicht gegenüber dem Gehweg vom Seitenstreifen abgetrennt sein. Klare Vorschriften gibt es dafür nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Erstens der LINK stellvertretend hier von der Feuerwehr Gunzenhausen. Das kann man nun als Blödsinn abtun und es darauf ankommen lassen. Man könnte die Sache natürlich auch ernst nehmenZitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
@ Bootsmann: Wo steht das, mit den Hydranten? Das würde mich ganz wertneutral tatsächlich interessieren. Schließlich will ich nicht abgeschleppt werden. Ich habe das noch nie gehört und achte - vor allem des nachts - nicht, was für Deckel da in den Boden eingelassen sind. Nach Recherche habe ich zumindest herausgefunden, dass das Parken nach §12 III Nr. 4 StVO
Was eine Feuerwehr schreibt, ist vollkommen egal. Ich gehe nach wie vor von einem Seitenstreifen aus, wo solche Einrichtungen nix zu suchen haben, wenn sie dringend benötigt werden.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Auch ein Seitenstreifen kann durch einen niedrigen Bordstein von der Fahrbahn getrennt sein - ein Seitenstreifen muss nicht gegenüber dem Gehweg vom Seitenstreifen abgetrennt sein. Klare Vorschriften gibt es dafür nicht.Zitat:
Original geschrieben von Kai70
...ich sehe dort eine Fahrbahn, dann einen Bordstein welcher die Fahrbahn vom Gehsteig abtrennt, und dort parkte der Fragesteller. Einen Seitenstreifen sehe ich nicht.
Also selbst wenn das eben zwischen den Buchten offiziell ein Gehweg sein sollte und man auch die etwas seltsame Bedeutung dieses Zusatzschildes kennt (man braucht das eben, weil ohne dieses Schild das befristete Halteverbot nur für die Straße und nicht für die Buchten gelten würde), bleibt das doch für den normalen Autofahrerverstand eine nicht nachvollziehbare Regelung.
Da parken dann die Leute in den Parkbuchten und direkt dahinter, nur weil diese kaum erkennbare Erhöhung als Parkbuchtabgrenzung fehlt, soll man mitten auf der Straße parken - das wäre dann erlaubt?! Ohne irgendeinen erkennbaren Grund warum ausgerechnet an dieser Stelle der gepflasterte Bereich tabu sein sollte. Auf so eine Idee, da mitten auf der Straße zu parken kommt doch keiner, das sieht man doch auch auf den Bildern. Das ist so blödsinnig, dass man sich da mit einem motivierten Wadlbeißeranwalt bestimmt gegen einen Strafzettel wehren könnte. Nur wegen 30 Euro macht das keiner.
Ganz davon abgesehen, würde ich es auch nach der langen Diskussion immer noch nicht so interpretieren. Auch wenn das vom Schildbürgerstreich-Aushecker anders gemeint war. Das sieht für mich nach einem durchgehenden Seitenstreifen aus, der an manchen Stellen höchstens etwas weniger deutlich vom Gehweg abgegrenzt ist.