Falsch geparkt? Wo liegt der Fehler?

Heute morgen hatte ich ein Ticket an der Windschutzscheibe.

Hat jemand eine Erklärung warum ich dort nicht parken durfte?

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Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Ohne dementsprechende Abmarkierung bleibt Bürgersteig Bürgersteig, auf dem ein Auto nicht parken darf. Lernt man das in der Fahrschule nicht mehr😁

Naja, immerhin ist der Bereich anders gepflastert.

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Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Ohne dementsprechende Abmarkierung bleibt Bürgersteig Bürgersteig, auf dem ein Auto nicht parken darf. Lernt man das in der Fahrschule nicht mehr😁

Und was ist im Winter? Oder bei starken Laub? Da sieht man keine Markierung/Begrenzung.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so schwer ist, es zu begreifen.

Meine Güte, macht diesen Thread zu!

Warum denn?

Endlich mal ein gepflegtes Diskussionsthema hier im Forum. 🙂

Die Idee von raser1000 mit dem einfach mal auf der Fahrbahn parken statt auf dem Bereich wo es das Knöllchen gab ist wirklich gut.

Und ich persönlich würde da wirklich auf Verbotsirrtum gehen - was hat man denn zu verlieren?
Gut, ein bischen Geld, aber es geht ums Prinzip. 😉

Abgesehen von der Frage ob das jetzt ein Parkplatz ist oder nicht - der Behindertenparkplatz und das Parkverbotschild auch auf dem Seitenstreifen passt ebenfalls nicht zusammen.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so schwer ist, es zu begreifen.

Meine Güte, macht diesen Thread zu!

Es geht ja weniger ums begreifen, sondern um's nicht akzeptieren von Strafzetteln aufgrund unklarer, dämlicher Regelungen. Bestimmt bist Du sehr gütig, aber von Deiner Güte hängt es ja nicht ab. Der Thread bleibt wahrscheinlich offen! 😉

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Für mich stellt sich das eher so dar, dass Frau oder Herr Knöllchenschreiber einfach davon ausgegangen ist, dass der Wagen auch nach 9 Uhr noch dort steht und hat das Ticket unrechtmäßig ausgestellt.

Das Zusatzschild besagt ganz klar, dass das Parken auf dem Gehweg Dienstags zwischen 9 u. 11 Uhr verboten ist.

Das generelle Halteverbot gilt meiner Meinung nach für die Straße, da rechts und links auf den erweiterten Bordsteinen geparkt werden darf. Wozu hätte man die sonst absenken und anders pflastern sollen?
Der eigentliche Gehweg ist doch ganz klar als solcher erkennbar und das Laub auf dem Parkstreifen spricht ganz deutlich dafür, dass dort ständig Autos stehen.

Ich würde mich definitiv beschweren und mir das Schild notfalls erklären und schriftlich belegen lassen.

@DerTraumtänzer: Du liegst falsch und das wurde schon mehrfach im Thread klar gestellt. Die Beschilderung ist eindeutig und muss so aussehen, da gibt es KEINEN Interpretationsspielraum. Nochmals für dich:
- Parken auf dem Gehweg ist dort IMMER verboten, es fehlt das Schild, dass den Gehweg zum Parken freigibt.
- Das absolute Park- und Halteverbot gilt in der angebenden Zeit für die Straße und wegen dem Zusatzschild auch für die Parkbuchten. Wäre das Zusatzschild Parkverbot auf dem Seitenstreifen wäre in der angegeben Zeit nur ein Parkverbot auf der Straße, nicht aber in den Parkbuchten.

Bereiche die von Autos befahren werden dürfen wie Parkbuchten und die Einfahrt wurden sehr grob gepflastert und sind dadurch eindeutig zu erkennen. Der Bereich in dem der TE geparkt hat ist eindeutig ein Gehweg und damit ist das Parken dort aus oben genanntem Grund verboten.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


@DerTraumtänzer: Du liegst falsch und das wurde schon mehrfach im Thread klar gestellt.

Es wurde mehrfach behauptet (besonders von dir) aber wo wurde es genau und nachvollziehbar definiert?

Willst du das ich es ein 4. mal wiederhole? Gerne:
- Parken auf dem Gehweg ist dort IMMER verboten, es fehlt das Schild, dass den Gehweg zum Parken freigibt. Parken auf dem Gehweg ist nur mit dem Zusatzschild 315 zulässig. Dies fehlt!
- Das absolute Park- und Halteverbot gilt in der angebenden Zeit für die Straße und wegen dem Zusatzschild 1052-37 auch für die Parkbuchten. Wäre das Zusatzschild Parkverbot auf dem Seitenstreifen wäre in der angegeben Zeit nur ein Parkverbot auf der Straße, nicht aber in den Parkbuchten.

Das ganze sollte man in der Fahrschule gelernt haben! Deine Aussage das Parken auf dem Gehsteig außerhalb der genannten Zeit erlaubt sei entbehrt aus obigen Gründen jeglicher Grundlage.

Das ist deine Interpretation, wie Du sie seit mehreren Seiten vehement vertrittst.
Dennoch würde ich sie in dieser Situation unter den gegebenen Örtlichkeiten klar anzweifeln.

Bin mal gespannt, wie die Geschichte ausgeht.

🙂

Das ist die Rechtslage, denn Parken auf dem Gehweg ist nur dann zulässig, wenn es durch das Zeichen 315 erlaubt wurde oder durch eine EINDEUTIGE Markierung einzelner Parkplätze. Auch wenn du es nicht einsehen willst, du liegst falsch. Grundlage ist die VwV-StVO!

@TE:

Beschwer' dich und leg Widerspruch ein!!!

Ich drücke dir die Daumen!

Die Daumen kannst du ihm drücken, aber er darf nicht auf die Beschilderung verweisen. Diese ist eindeutig und unzweifelhaft. Möchte er eine Chance haben, muss er mit der aus seiner Sicht unzureichenden Abgrenzung von Parkbuchten und Gehweg argumentieren.

So Leute, ich habe mich geirrt! Ja, ich gebe es demutsvoll zu! Wie ich zu dieser plötzlichen Eingebung gekommen bin? Ganz einfach. Morgens gehe ich Brötchen holen ... Der Backladen ist an einer Hauptverkehrstraße mit Parkstreifen und Parkscheinautomat. Jau, was seh ich? Genau zwei so Schilder wie sie der TE gepostet hat. Guckst du unten.
Nun wird die Situation wohl auch deutlicher, oder? Denn, VOR dem Halteverbot ist parken mit Parkschein erlaubt. Dahinter ist LADEZONE und das halten bzw. parken nur zum entladen erlaubt. NACH 20 Uhr bis 7 Uhr darf man dort auch OHNE Parkschein stehen. Danach gibt's ein Ticket. Der Porschefahrer hatte witzigerweise eine Parkschein hinter der Scheibe liegen und wird sich über ein Ticket freuen. Der DHL Wagen stand auf der anderen Straßenseite.
Und nun fällt mir auch ein Zeitungsartikel ein, in dem sich ein Autofahrer über ein Ticket beschwert hat, dass er erhielt, weil er MIT Parkschein in der Verbotszone stand, genau dort wo jetzt der DHL Wagen steht.
Ich entschuldige mich noch mal bei ALLEN für meine Interpretationen. Denn, der Sachverhalt dürfte nun klarer sein, oder immer noch nicht? Demnach ist DI von 9-11 Uhr absolutes Halteverbot auf dem Stück, auf dem der TE gestanden hat. Nur hätte er VOR 9 kein Ticket bekommen dürfen ... wenn er denn VOR 9 da gestanden hat. NACH 11 Uhr darf er dort wiederum parken. Die Lösung kann so einfach sein ... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Ich entschuldige mich noch mal bei ALLEN für meine Interpretationen. Denn, der Sachverhalt dürfte nun klarer sein, oder immer noch nicht? Demnach ist DI von 9-11 Uhr absolutes Halteverbot auf dem Stück, auf dem der TE gestanden hat. Nur hätte er VOR 9 kein Ticket bekommen dürfen ... wenn er denn VOR 9 da gestanden hat. NACH 11 Uhr darf er dort wiederum parken. Die Lösung kann so einfach sein ... 😁

Nochmals, aus oben genannten Gründen liegst du falsch. Du hättest Recht, wenn der TE auf dem Seitenstreifen (Parkbuchten sind Seitenstreifen) geparkt hätte. Da er auf dem Gehweg stand ist die Beschilderung unerheblich.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen

Das kannst du vergessen, es ist genau das eingetreten was ich bei der Dicken vermutet habe. Es geht nur noch darum Recht zu haben, ...

😁🙂😁

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