Fake bzw. "Tuning" bei KM Ständen!?

BMW 5er E39

Hi Leute,

ich hab hier ein paar Fragen.

Wieviele haben von Euch Erfarungen mit diesem Thema gemacht bzw. sind vom "Tachotuning" betroffen.?

Welche Erfahrungen habt Ihr mit den Verhalten des Verkäufers gemacht.?

Habt Ihr Eueren 5er vom (BMW) Händler oder von Privat.?

Wie hoch war das "Tuning" bei Euch.?

Und habt Ihr dann den Wagen behalten und eine Wertmminderung bekommen - oder habt Ihr den Wagen dann zurückgegeben?

Wenn Ihr den Wagen behalten habt, gab es später Probleme mit Reparaturen am Wagen.?

Ich frage deshalb, weil mein Schwager hat sich gerade einen schicken 530i aus 2002 mit 63000km auf dem Tacho bei der BMW Niederlassung gekauft, und hat im LCM und Schlüssel aber 116000km gespeichert.

(Ich bin Schuld das er es so schnell gemerkt hat - ich hab hier im Forum nämlich rumgeschnöft und ihm dann geraten mal den Schlüssel und das LCM bei meinem BMW Händler auslesen zu lassen. Es war kurios in einem Schlüssel 116000km, im zweiten 63000km und im LCM waren es auch 116000km)

Reicht das als Nachweis für die Laufleistung oder was müssten wir noch beachten?

Ach so, der Wagen ist aus erster Hand und das Serviceheft passt genau zur Tacholaufleistung, komich oder?

Ich Danke Euch für Euere Mithilfe und Informationen.

Gruß M-Driver

Beste Antwort im Thema

Hallo,

das ist das erste Mal, dass ich mich im Forum äußere; aber da ich mich vor nicht ganz zwei Monaten vor ähnlichem Hintergrund mit BMW beschäftigen durfte, folgendes:

Man sollte sich von der Vorstellung lösen, BMW-Händler oder -Niederlassungen seinen über jeden Zweifel erhaben. Ich habe im Januar diesen Jahres im Gebrauchtwagenzentrum der NL München einen 525i touring (E34) gekauft. Per Zufall kam heraus, dass der km-Stand definitiv verändert wurde (Kodierstecker) und der Wagen komplett verunfallt war (Lackstärkemessungen). Es handelte sich nicht um kleine Schäden, sondern um eine Rundumbehandlung (A-Säulen, B-Säulen, Dach etc.). Die Rückabwicklung war auch sehr nett: auf Anschreiben zwei Wochen keine Reaktion, erst Verweis an beauftragten Anwalt, dann wieder "wir machen das unbürokratisch"; Weigerung, den Wagen durch einen Meister bei der NL Bonn zu begutachten (nur in München), darüber lamentieren, dass ggf. der Kilometerstand nur ausgelesen und nicht verändert wurde (warum allerdings dann keine erneute Versiegelung erfolgt sein soll, konnte nicht erklärt werden). Zur Erläuterung: der Wagen wurde bei der NL lt. Protokoll bei der Inzahlungnahme geprüft und vor der Übergabe an mich. Übriggeblieben vom "größtmöglichen Entgegenkommen" ist, dass wir uns nach sechs Wochen Rumeiern über den von mir zu zahlenden Gebrauchsvorteil pro gefahrenem Kilometer (Stellen hinter dem Komma) auseinandergesetzt haben. Konkret hat sich BMW wegen ca. 200,- € quergestellt. Außerdem wurde zunächst verlangt, den nachgerüsteten Twin-Tec Kaltlaufregler wieder zu entfernen, da es sich dabei nur um eine nützliche, nicht um eine notwendige Aufwendung handele, die nicht ersetzt werden muß (juristisch korrekt). Im Endeffekt hat es dann noch haarscharf außergerichtlich geklappt.
Mein Tip: Der Betreffende soll sehen, dass er die Kiste los wird, den Rücktritt erklären und den Kaufvertrag anfechten. Das ist parallel möglich. Für Details zu einem Anwalt des Vertrauens gehen. Vorher der Gang zum Gutachter (die 250,- € wär´s mir wert). Rückabwicklung deshalb, weil keiner sicher sagen kann, ob der Vorbesitzer die Serviceintervalle tatsächlich eingehalten hat oder einfach welche übersprungen und dann den km-Stand zurückgesetzt hat. Etwaige Schäden wird er definitiv auch nicht bei BMW behoben haben lassen.
Mir wäre es zu unsicher, in einem Jahr einen Motorschaden zu haben und mir dann von einem Gutachter sagen zu lassen:"Ich weiß gar nicht, was Sie wollen - nicht viele Motoren schaffen die 500.000 km-Marke. Abgesehen davon, dass ich mich nicht gerne verarschen und dabei anlächeln lasse.

Viele Grüße

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Hallo Zusammen,

@ peer1st - Deine Lösung ist pragmatisch, aber rechtlich warhscheinlich Erpressung! Denn die NL muss dem Schwager die richtige Laufleistung verkaufen, sonst sieht es schlecht aus mit der €+

So oder so, wird er eine offizielle Bestätigung der Laufleistung haben müssen. Im Extremfall ist der VB guter Stammkunde und man versucht ihn erstmal zu decken.

Aber mal was Anderes, wann hat Dein Schwager denn das Fahrzeug gekauft, gibt es nicht vielleicht noch eine Rückgabemöglichkeit?

Klar, am 24.8.04 hat er ihn gekauft,

könnte er noch - will aber eigentlich nicht -, ich muss bekennen ist auch ein schöner Wagen.

Carbonschwarz - mit guter Ausstattung - und ist eigentlich auch gut gepflegt.

Ich denke er wird zum Anwalt gehen müssen, um die Sache klären/prüfen zu lassen.

PS. Gestern hat er 'ne Rechtschutz Versicherung abgeschlossen, die aber logischerweise diesen Vorgang nicht abdeckt - sondern erst zukünftige.

Jaja, aus Schaden wird Mann und Frau klug. 😉

Ich halt euch auf dem laufenden, und sg was bei der Sache rausgekommen ist.

Geuß an alle M-Driver

Hallo,

das ist das erste Mal, dass ich mich im Forum äußere; aber da ich mich vor nicht ganz zwei Monaten vor ähnlichem Hintergrund mit BMW beschäftigen durfte, folgendes:

Man sollte sich von der Vorstellung lösen, BMW-Händler oder -Niederlassungen seinen über jeden Zweifel erhaben. Ich habe im Januar diesen Jahres im Gebrauchtwagenzentrum der NL München einen 525i touring (E34) gekauft. Per Zufall kam heraus, dass der km-Stand definitiv verändert wurde (Kodierstecker) und der Wagen komplett verunfallt war (Lackstärkemessungen). Es handelte sich nicht um kleine Schäden, sondern um eine Rundumbehandlung (A-Säulen, B-Säulen, Dach etc.). Die Rückabwicklung war auch sehr nett: auf Anschreiben zwei Wochen keine Reaktion, erst Verweis an beauftragten Anwalt, dann wieder "wir machen das unbürokratisch"; Weigerung, den Wagen durch einen Meister bei der NL Bonn zu begutachten (nur in München), darüber lamentieren, dass ggf. der Kilometerstand nur ausgelesen und nicht verändert wurde (warum allerdings dann keine erneute Versiegelung erfolgt sein soll, konnte nicht erklärt werden). Zur Erläuterung: der Wagen wurde bei der NL lt. Protokoll bei der Inzahlungnahme geprüft und vor der Übergabe an mich. Übriggeblieben vom "größtmöglichen Entgegenkommen" ist, dass wir uns nach sechs Wochen Rumeiern über den von mir zu zahlenden Gebrauchsvorteil pro gefahrenem Kilometer (Stellen hinter dem Komma) auseinandergesetzt haben. Konkret hat sich BMW wegen ca. 200,- € quergestellt. Außerdem wurde zunächst verlangt, den nachgerüsteten Twin-Tec Kaltlaufregler wieder zu entfernen, da es sich dabei nur um eine nützliche, nicht um eine notwendige Aufwendung handele, die nicht ersetzt werden muß (juristisch korrekt). Im Endeffekt hat es dann noch haarscharf außergerichtlich geklappt.
Mein Tip: Der Betreffende soll sehen, dass er die Kiste los wird, den Rücktritt erklären und den Kaufvertrag anfechten. Das ist parallel möglich. Für Details zu einem Anwalt des Vertrauens gehen. Vorher der Gang zum Gutachter (die 250,- € wär´s mir wert). Rückabwicklung deshalb, weil keiner sicher sagen kann, ob der Vorbesitzer die Serviceintervalle tatsächlich eingehalten hat oder einfach welche übersprungen und dann den km-Stand zurückgesetzt hat. Etwaige Schäden wird er definitiv auch nicht bei BMW behoben haben lassen.
Mir wäre es zu unsicher, in einem Jahr einen Motorschaden zu haben und mir dann von einem Gutachter sagen zu lassen:"Ich weiß gar nicht, was Sie wollen - nicht viele Motoren schaffen die 500.000 km-Marke. Abgesehen davon, dass ich mich nicht gerne verarschen und dabei anlächeln lasse.

Viele Grüße

Hi Oxford,

ganz Deiner Meinung, guter Beitrag!

Zumal der Vertrag noch frisch ist, gibt es doch noch eine Art Umtauschrecht, oder? Dann wäre es sogar egal, wie der Sachverhalt liegt.

Kann ja verstehen, dass man dazu geneigt, dass "schöne" Auto behalten zu wollen. Aber das Risiko der Vorbehandlung wäre mir auch zu groß. Ausserdem ist der Markt für solche Autos ja nun auch nicht der kleinste.

Ich würde jetzt nur nicht zuviel Zeit verlieren, denn noch braucht man meines Wissen für die Rückgabe keine Gründe, nachher Gutachter und das ganze Hick Hack.

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Hallo,

ich sehe es genauso, den Wagen schnell abgeben und dann wird man sehen wie die NL reagiert. Ich hoffe ich liege richtig, technisch gesehen dürftest Du keinen Schlüssel haben mit 68000, jeder Schlüssel nimmt die Daten aus dem LCM sobald Du in ins Schloss steckst, sogar beim Türschloss, nicht aus dem Tacho. Das heisst dieser Schlüssel hat nach 68000 kein Schloss mehr gesehen, das is Vorsatz. LCM liefert falsche Daten, ein Witz.
Überlegung, die Leasingfirma könnte auch grosses Interesse daran haben, daß das Fahrzeug wenig gelaufen hat. Vorbesitzer anrufen und sich freundlich über das Fahrzeug unterhalten und nebenbei den KM Stand ins Gespräch bringen, mich würde es nicht wundern wenn die L Firma die Finger drin hat.

@M5-Driver,

gibt es was Neues? Bin neugierig, wie sich Dein Schwager entschieden hat.

@Nachtfalke_1971

Er hat sich einen Anwalt genommen, dieser wird die Sache weiterführen.

Den Wagen möchte er behalten - naja, muß er selber wissen.

Gruß M-Driver

PS. BMW behauptet die Laufleistung wäre richtig.

LCM hätte Fehler.!!

Uralt beitrag... 🙄

Aber mich würde das Ende interessieren?

Hallo,

meine mich aus einem anderen Thread zum Thema erinnern zu können, dass der km - Stand auch in einigen der Steuergeräte hinterlegt ist. Ist dem so, besteht immer noch die Hoffnung, das etwas "vergessen" wurde - würde die Sache vielleicht vereinfachen. Um den RA+SV kommt man hier offenbar nicht herum. 

Ich finde es in solchen Fällen auch angezeigt, wie "Oxfordgrün" es gehandhabt hat, Ross und Reiter zu nennen. Für mögliche Käufer/Interessenten sind solche Infos Bargeld wert, finde ich, wollen sie nicht Ähnliches erleben.

Ab einem gewissen Baujahr wird im Tacho,im LCM und im Schlüssel hinterlegt.

Bei ersten Baujahren wird nur im Tacho und im LCM Codiert.Haben diese beiden einen
unterschiedlichen Wert,so leuchtet der Manipulationspunkt.Wurde beides Überspielt,so
kann man eine Auslesung vergessen.

Is das Service Heft bis 150000km bei Bmw geführt,so kann man auch nur die Historie
bis dahin verfolgen.Sind danach noch andere Einträge vorhanden,so kann man dort
anrufen.Hat man Pech,dann gehört die Werkstatt zu dem VB,so kann man leider
nichts machen.

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