Fahrzeugwandlung? Wie siehts rechtlich aus...

VW Passat B6/3C

Guten Morgen,

habe vor 2 Monaten einen Passat von einem Vertragshändler mit 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie gekauft!
Jetzt ist das Automatik Getriebe kaputt -> Kostenpunkt: ca. 6200 €
Ich soll davon 60 % selbst bezahlen.
Sehe das nicht ein, da ich das Fahrzeug erst 2 Monate & den Mangel seit Anfang an habe!
Eine Rücknahme des oben genannten Fahrzeuges bietet der Händler an, allerdings müsste ich meinen, damals inzahlunggegebenen PKW wieder nehmen, der bereits an einen Händler Kollegen verkauft wurde.
Ich finde, das dies so nicht rechtens ist, so wie der Händler das wünscht.
Bitte um Rat.
Danke

Beste Antwort im Thema

Ist doch ganz einfach. Beim Gebrauchtwagenkauf hast man 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung auf Mängel die bei Kauf des Fahrzeuges schon bestanden haben. In den ersten 6 Monaten muss der Händler dir beweisen daß kein Mangel vorgelegen hat, danach tritt die Beweislastumkehr ein und du musst beweisen dass ein Mangel vorgelegen hat.
Da beide dies in der Praxis nicht beweisen können und du innerhalb der ersten 6 Monate bist, muss der Händler dir den Schaden ohne Eigenbeteiligung wieder instand setzten. Und lasse dich nicht mit irgendwelchen Garantiebedingungen der Gebrauchtwagenversicherung abspeissen, die Garantie ist nur eine freiwillege zusätzliche Leistung die die Händler dem Kunden anbieten um ihr Risiko im Schadenfall zu minimieren. Was rechtlich zählt ist die Gewährleistung, denn die ist gesetzlich geregelt und hat nichts mit der freiwilligen Garantie zu tun. Das wird nur oft im allgemeinen Sprachgebrauch falsch dargestellt.

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Zitat:

Original geschrieben von error126


Ich verstehe das Problem auch nicht so recht... Du schreibst, du hast nur Ärger bislang mit dem Passat. Dokumentier alle Mängel schriftlich, geh damit zum Händler und lass dir quittieren, dass er das erhalten hat. Dann darf er fröhlich für dich zum Nullkostenpreis alles reparieren, was besseres kann dir doch eigentlich gar nicht passieren. stellt er sich quer ---> Anwalt.
Kannst ihn dann in dem Fall darauf hinweisen, dass er zusätzlich zu den Reperaturkosten noch die Anwaltskosten Zahlen darf, ob er sich den jetzt wirklich querstellen wolle... Das ganze ist gesetzlich geregelt, da kann er sich auf den Kopf stellen, er wird nichts daran ändern können. Problematisch für dich wäre es nur, wenn er die bemängelten Dinge bereits im Kaufvertrag als bekannt gelistet hätte, ich gehe aber mal davon aus, dass das nicht der Fall war. ich habe die ganze Nummer samt Anwalt auch durch wegen einigen Sachen, einzig der Zeitaufwand ist nervig, aber das Ergebnis zählte da für mich.
Was die Wandlung angeht, so kann er deinen doch nur zurückholen, wenn es explizit EIN Vertrag ist, in dem die Inzahlungnahme deines Fords mit dem Kaufpreis des Passat gegengerechnet wurde. Handelt es sich um zwei separate Verträge, kann er zurückholen, was er will, aber du musst den Ford nicht nehmen.

Endlich mal einer der mich Versteht.

Danke, danke, danke 🙂

So sehe ich das auch...

Ich würde das Auto ja gerne repariert haben, er weigert sich aber.

Somit werde ich wohl den Wagen zurückgeben, und mir wo anders ein neues, gebrauchtes baby holen 🙂

Ist halt nur alles zeitaufwändig 🙁

Da würde ich ggf aber ebenfalls kurz beim Anwalt nachfragen, wie sich die Sache verhält... Meines Wissens nach muss er wahlweise reparieren oder dir einen vergleichbaren mangelfreien Wagen zum selben Preis hinstellen, ich glaube nicht, dass er dich zur Kaufrückabwicklung zwingen kann (nichts anderes wäre das ja eigentlich).

Ich meine auch, dass DU es entscheiden kannst, was gemacht wird. Er muss den Wagen auf jeden Fall reparieren, wenn Du darauf bestehst.

Nimm Dir einen Anwalt um Deine Interessen durchzusetzen, sonst hast Du hinterher nur Nachteile (Verhandlung der Nutzungspauschale etc.).

Er kann Dich auf keinen Fall zwingen den alten Wagen zurückzunehmen, weil das ein ganz separater Fall/Vertrag ist und er zwischenzeitlich auch gar nicht mehr Eigentümer des Fahrzeugs ist.

Wenn 2 getrennte Verträge OHNE gegenseitigen Hinweis vorliegen ist das gut für den OP. Wahlrecht
Mängelbeseitigung hier steht, wer was zu tun hat.

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Zitat:

Original geschrieben von Maxi292


Naja schon klar.

Nur ist der Ankaufvertrag (Ford) getrennt vom Kaufvertrag des Passats geschrieben worden.

Ich finde das nur komisch, dass der Jaguar bereits verkauft ist (an einen Händler).

Naja Wandlung wäre mir fast lieber... Hab mit dem Passat leider nur Ärger...

Jetzt bin ich verwirrt 😁

Interessante Sache, halt uns bitte auf dem Laufendem.

Ich würde gleich von Anfang an alles über einen Anwalt machen, mit höflich bitten oder nett gucken kommst du bei den Geiern nicht weiter. Ich hatte mal ähnliche Probleme mit einem Audi und erst als ich einen Anwalt eingeschaltet habe, haben die entsprechend reagiert...

Na der Händler scheint ja ein besonders schlauer zu sein.
Meint er, er hat mit der Rückholung Deines alten Wagens ein Druckmittel in der Hand? Erstens wird er den Weg der Rückholung nicht wirklich gehen wollen, weil das mit Sicherheit auch für ihn mit Kosten verbunden ist, zweitens hast Du ja eh zwei unabhängige Verträge, oder? Also Luftnummer, würde ich freundlich lächelnd vom Tisch wischen.
Im Fall des defekten Getriebes stellst Du den Händler vor die Wahl der Wandlung zu den üblichen Bedingungen oder des Austauschs des Getriebes auf 100% Kostenübernahme durch den Händler.
Kommt er wieder mit irgendeinem faulen Zauber, dann Schreiben vom Anwalt.

Gruß
Nic

Zitat:

Original geschrieben von geonic


Na der Händler scheint ja ein besonders schlauer zu sein.
Meint er, er hat mit der Rückholung Deines alten Wagens ein Druckmittel in der Hand? Erstens wird er den Weg der Rückholung nicht wirklich gehen wollen, weil das mit Sicherheit auch für ihn mit Kosten verbunden ist, zweitens hast Du ja eh zwei unabhängige Verträge, oder? Also Luftnummer, würde ich freundlich lächelnd vom Tisch wischen.
Im Fall des defekten Getriebes stellst Du den Händler vor die Wahl der Wandlung zu den üblichen Bedingungen oder des Austauschs des Getriebes auf 100% Kostenübernahme durch den Händler.
Kommt er wieder mit irgendeinem faulen Zauber, dann Schreiben vom Anwalt.

Gruß
Nic

Genau, da hast du recht....

Naja er hat mich ja fast angebettelt, dass wir es ohne Anwalt regeln sollen...

Habe ende der Woche noch einen Termin dort.

Gruß

Wobei ich fast für ein neues DSG votieren würde, denn das kann dann erstmal nicht kaputtgehen ;o)

Kommt drauf an...
Möchte 0,00 € zahlen 😉

Also die meisten Händler sind da echt furchtbar! Hauptsache das Auto ist verkauft und das Geld in der Tasche!!!! Danach ist alles egal. Der Kunde wird schon irgendwann klein beigeben...
Ich kenne das aus eigener Erfahrung!
Hier wird ein Starker Durchsetzungswille und ein langer Atem benötigt um regelmäßig Druck zu machen. Am besten gleich zum Anwalt und auf euer Recht bestehen!!! Ich finde das man ja auch nicht gerade wenig für das Auto bezahlt hat. Man möchte ja auch zufrieden sein als Kunde!

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