Fahrzeugeinbruch Diebstahl Comand

Mercedes E-Klasse W212

Seit einiger Zeit werden in unserer Gegend ( Raum Mannheim-Darmstadt ) Serien-Einbrüche in Fahrzeuge
verübt. Gerade hier in Lampertheim in den letzen 4 Wochen 2x zugeschlagen. Jedes mal wurden bei 7 Fahrzeugen ( BMW) die Lenkräder sowie Naiv`s und Airbags, geklaut.

Ist beim 212 die Command Einheit sicherer ( Also mit Code , so das diese nur für das eine Fahrzeug benutzbar
ist ? lt. Aussage meiner Werkstatt !) so das ich ggfs. vor einem Diebstahl verschont bin ?

Oder sind die Navi`s ( Command Einheit ) der 212 Serie auch begehrt ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@walterhack schrieb am 20. September 2016 um 12:39:44 Uhr:


also wäre eine Alarmanlage fürs Fahrzeug doch schon eine gute Anschaffung !
Die Wissen ja jetzt auch wo mein Fahrzeug in der Einfahrt steht, sollte Ersatzteilbedarf bestehen !

oder das:
https://www.youtube.com/watch?...

😁😁😁

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Man muss differenzieren zwischen Beschaffungskriminalität und professionellen Banden. Bei ersteren hilft nur: Nix im Auto zu lassen. Die schreckt auch (mangels Kenntnis) gar nix! Bei zweiteren bleibe ich dabei - hier wurden viele schöne Thesen aufgestellt aber keine einzige wurde durch irgend ein Argument unterfüttert. Inbesondere überzeugt mich nicht, dass sich Profis von den DWAs nicht abschrecken lassen. Wenn sie ohne Probleme die werkseitige Alarmanlage überwinden können - warum nehmen sie dann nicht das ganze Fahrzeug mit? Ist doch dann kein großer Schritt mehr.

werden Autos ohne DWA öfters geklaut ?

Die meistens sind doch nur auf Airbags und Comand aus. Jemand der Fahrzeuge klauen will, klaut sie auch.

Thesen, ja fällt mir eine ein. SLK171, 2mal Comand geklaut, trotz Werkseitiger Alarmanlage. Dort mußte man nur das Fahrerschloß "Aufstechen" und schon ging nichts mehr.....Respekt dafür 😁

Ich schließe mich der Meinung von J.M.G. an, was die Aufbruchhäuffigkeit von Autos mit Alarmanlage anbetrifft. Im 211er Forum gab es mal einen ähnlichen Thread und da hatte sich einer die Mühe gemacht und hat etliche Beiträge durchforstet um ein Schema zu erstellen, welche Fahrzeuge besonders oft aufgebrochen werden..

Das Ergebnis war, das kein einziges Fahrzeug aufgebrochen worden ist, welches über eine Alarmanlage verfügte. Das kann natürlich Zufall sein, vielleicht aber auch nicht. Und bei Neupreisen von locker über 60.000€ ist es mir immer wieder ein Rätsel, warum über 1000€ für eine Metalliclackierung oder Alufelgen ausgegeben werden, aber keine 500 für
eine Alarmanlage.

Ich hab mal von einem gelesen, der legt zur Abschreckung gut sichtbar ein gebrauchtes, leeres jedoch auf den ersten Blick einwandfrei erkennbares Pistolenholster aufs Armaturenbrett - daneben noch ein paar passende leere Patronenhülsen. Find' ich persönlich irgendwie witzig und schreckt auch sicher ab. 🙂

Gruss
freezejbc

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Zitat:

@J.M.G. schrieb am 22. September 2016 um 14:27:39 Uhr:


...Bei zweiteren bleibe ich dabei - hier wurden viele schöne Thesen aufgestellt aber keine einzige wurde durch irgend ein Argument unterfüttert....warum nehmen sie dann nicht das ganze Fahrzeug mit? Ist doch dann kein großer Schritt mehr.

Bei meinem Passat hatten Sie vor paar Jahren auf dem Grundstück vor "laufenden Kameras" die Sie auch bemerkt haben, in aller Seelenruhe die Karre aufgemacht und Navi und Airbag ausgebaut....

Warum Sie nicht mein Auto mitgenommen haben ? am selben Tag standen 20 Leute beim freundlichen die auch VW hatten...nur leider auch keine Navis und Airbags mehr.

Jaroslaw XXX konnte man zwar erkennen, aber was bringt ein Foto von jemanden der 15x im Jahr nach Deutschland kommt....verfolgt keiner. Aber seit dem Tag wusste ich wie der Polenschlüssel funktioniert.

Zitat:

@Nico21784 schrieb am 22. September 2016 um 10:04:08 Uhr:



Zitat:

@C-Max der Dritte schrieb am 22. September 2016 um 07:42:09 Uhr:


Ich kann nur jedem für den Fall raten, das sie die Täter beim Bruch beobachten, nicht selbst den Helden zu spielen und mit dem Baseballschläger auf die Typen los zu gehen o.Ä. Bei der Gelegenheit ist ein Arbeitskollege durch zwei "Sicherungsposten" schwerst verletzt worden. Die Personen, die ihr an eurem Auto sehen könnt, sind niemals die Einzigen vor Ort. Brüche in hochpreisigen Fahrzeugen sind zu 90% organisiert. Lieber Polizei informieren und die Tat, wenn möglich, dokumentieren durch Fotos oder Video.

Oder, wie vor Kurzem in meiner Nachbarschaft geschehen, die Nachbarn wecken, als Lockvogel vorgehen und die Nachbarn greifen sich die Aufpasser. Es wurden 4 Autoknacker ziemlich wüst bearbeitet. Leider konnte man nicht so richtig die Spuren auswerten. Die Angreifer sollen wohl ziemlich auf die Händer der Autoknacker losgegangen sein, woraufhin ein Polizist wohl äußerte, das Autobrüche für diese Herren in Zukunft ausfallen.
Ich bin aber absolut gegen Heldenspielerei! Sowas geht schnell sehr schief! Polizei rufen... entgegen der vielen Behauptungen ist unsere Polizei auf solche Typen gut geschult. Ich bemerkte vor Kurzem 3 Leute um die Autos schleichen und rief die Polizei. Sie kamen in einem Zivilfahrzeug ganz ruhig um die Ecke und schnappten die Herren, bevor sie überhaupt merkten was los war. Tatsächlich waren 4 Autoradios und mehrere Nabendeckel in deren Rucksäcken zu finden.

Vor 9 Jahren habe ich spät Abends einen Dieb in unser abgesperrtes Privatgrundstück gesehen und die Polizei angerufen. Er wollte vermutlich meinen Roller klauen, denn dort hatte er auch seine Lederhandschuhe vergessen. Rund eine halbe Minute bevor die Polizisten gekommen sind, ist er wieder rübergeklettert und hat sich zwischen einem LKW und sein Anhänger hingestellt (versteckt). Er hat sehr wahrscheinlich die Polizisten bemerkt.

Er wurde durchsucht und ein geklautes Handy in seiner Tasche gefunden. Auch war er als Dieb schon mehrmals aufgefallen.
Ich habe bei der Polizei ausgesagt und am Ende wurde alles fallengelassen, da Aussage gegen Aussage.

Damals war ich noch ein neuling im Kampfsportverein. Heute weiß ich, was in solch einem Fall zutun ist. Natürlich nur Notwehr und verhältnismäßig. Ein(!) orderntlicher Treffer ins Gesicht und diesmal 112 anrufen... 😉

https://de.statista.com/.../

Die Statistik bildet den Anteil der Autos die mit einer Alarmanlage ausgestattet sind im Jahr 2015 in Deutschland ab. 24 Prozent der im Jahr 2015 erworbenen Neuwagen waren mit einer Alarmanlage ausgestattet. Bei den erworbenen Gebrauchtwagen waren dies 14 Prozent. Bei Fahrzeugen im Bestand waren dies 26 Prozent.

Warum ist der Anteil von Kfz mit Alarmeinrichtung so gering? Sind die Menschen nicht überzeugt vom versprochenen Sicherheitsaspekt?

Alarmanlagen kosten extra - da wird dann bei einem Neuwagen lieber zuerst in ein größeres Navi investiert. Zumal die Versicherung (zumindest meine) keine Rabatte gibt bei Vorhandensein einer Alarmanlage.

Zitat:

Damals war ich noch ein neuling im Kampfsportverein. Heute weiß ich, was in solch einem Fall zutun ist. Natürlich nur Notwehr und verhältnismäßig. Ein(!) orderntlicher Treffer ins Gesicht und diesmal 112 anrufen... 😉

Ich kenne mich mit Kampfsportschulen nicht aus, ich kann nur für die Ausbildung von Fachkräften für Schutz und Sicherheit sprechen. Werdet ihr eigentlich in den speziellen Gesetzesgrundlagen wie z.B.

§32 StGB, "Notwehr",
§33 StGB, "Überschreitung der Notwehr",
§34 StGB "Rechtfertigender Notstand",
§229 BGB, "Erlaubte Selbsthilfe" und
§127 StPO, "Vorläufige Festnahme durch Jedermann"

geschult? Oder liest man euch die, wenn überhaupt, nur vor? Man sollte nämlich nicht nur wissen wie der Gesetzestext lautet, sondern auch genau wissen wie er wann anwendbar ist.

Zitat:

@freezejbc schrieb am 22. September 2016 um 17:26:20 Uhr:


Ich hab mal von einem gelesen, der legt zur Abschreckung gut sichtbar ein gebrauchtes, leeres jedoch auf den ersten Blick einwandfrei erkennbares Pistolenholster aufs Armaturenbrett - daneben noch ein paar passende leere Patronenhülsen. Find' ich persönlich irgendwie witzig und schreckt auch sicher ab. 🙂

Gruss
freezejbc

Ja, aber das könnte zu neuen Straftaten animieren. Die Typen vermuten dann nämlich das im Haus Schußwaffen zu holen sind und besuchen dich dann mal wenn Du nicht zu Hause bist, oder auch wenn Du zu Hause bist, sind vorbereitet und treffen Maßnahmen, falls du dich mit der nicht vorhandenen Schußwaffe zur Wehr setzen willst.

Ich hab schon so Einiges erlebt gerade in Verbindung mit Eigentumsdelikten, wenn ihr mir eins glauben könnt, diese professionellen Banden sind ohne Skrupel. Die sind straff organisiert und haben reichlich Man- und Materialpower. Werden mal ein paar erwischt ist das nur ein Teilerfolg. Die Köpfe sitzen meist im Ausland fernab von der Zuständigkeit unserer Staatsmacht.

Zitat:

@Nico21784 schrieb am 22. September 2016 um 10:04:08 Uhr:


Oder, wie vor Kurzem in meiner Nachbarschaft geschehen, die Nachbarn wecken, als Lockvogel vorgehen und die Nachbarn greifen sich die Aufpasser. Es wurden 4 Autoknacker ziemlich wüst bearbeitet. Leider konnte man nicht so richtig die Spuren auswerten. Die Angreifer sollen wohl ziemlich auf die Händer der Autoknacker losgegangen sein, woraufhin ein Polizist wohl äußerte, das Autobrüche für diese Herren in Zukunft ausfallen.
Ich bin aber absolut gegen Heldenspielerei! Sowas geht schnell sehr schief! Polizei rufen... entgegen der vielen Behauptungen ist unsere Polizei auf solche Typen gut geschult. Ich bemerkte vor Kurzem 3 Leute um die Autos schleichen und rief die Polizei. Sie kamen in einem Zivilfahrzeug ganz ruhig um die Ecke und schnappten die Herren, bevor sie überhaupt merkten was los war. Tatsächlich waren 4 Autoradios und mehrere Nabendeckel in deren Rucksäcken zu finden.

Mich würde interessieren wie die Nachbarn strafrechtlich dabei weggekommen sind, denn auf den §32 StGB Notwehr wird sich wohl keiner berufen können es sei denn die Burschen sind beim Ansprechen mit Schraubenzieher und sonstiges auf die Nachbarn losgegangen. Allenfalls denkbar ist eine Entschuldbarkeit nach §229 BGB. Zivilcourage hin oder her, man sollte sich schon genau im Klaren sein das man zwar Rechtfertiguns- und Entschuldigungsgründe zur Seite hat, allerdings müssen die Vorraussetzungen und die Durchführung auch stimmen.

Zitat:

@C-Max der Dritte schrieb am 23. September 2016 um 08:48:56 Uhr:



Zitat:

@Nico21784 schrieb am 22. September 2016 um 10:04:08 Uhr:


Oder, wie vor Kurzem in meiner Nachbarschaft geschehen, die Nachbarn wecken, als Lockvogel vorgehen und die Nachbarn greifen sich die Aufpasser. Es wurden 4 Autoknacker ziemlich wüst bearbeitet. Leider konnte man nicht so richtig die Spuren auswerten. Die Angreifer sollen wohl ziemlich auf die Händer der Autoknacker losgegangen sein, woraufhin ein Polizist wohl äußerte, das Autobrüche für diese Herren in Zukunft ausfallen.
Ich bin aber absolut gegen Heldenspielerei! Sowas geht schnell sehr schief! Polizei rufen... entgegen der vielen Behauptungen ist unsere Polizei auf solche Typen gut geschult. Ich bemerkte vor Kurzem 3 Leute um die Autos schleichen und rief die Polizei. Sie kamen in einem Zivilfahrzeug ganz ruhig um die Ecke und schnappten die Herren, bevor sie überhaupt merkten was los war. Tatsächlich waren 4 Autoradios und mehrere Nabendeckel in deren Rucksäcken zu finden.

Mich würde interessieren wie die Nachbarn strafrechtlich dabei weggekommen sind, denn auf den §32 StGB Notwehr wird sich wohl keiner berufen können es sei denn die Burschen sind beim Ansprechen mit Schraubenzieher und sonstiges auf die Nachbarn losgegangen. Allenfalls denkbar ist eine Entschuldbarkeit nach §229 BGB. Zivilcourage hin oder her, man sollte sich schon genau im Klaren sein das man zwar Rechtfertiguns- und Entschuldigungsgründe zur Seite hat, allerdings müssen die Vorraussetzungen und die Durchführung auch stimmen.

Ich habe mich von dieser Tat klar distanziert. Wie die Sache ausging weiß ich nicht. Es war ein Beispiel von dem ich wusste. Man muss dabei nicht Gesetzestexte runterbeten. Ich war selber 8 Jahre Soldat und kenne auch die zivilrechtlichen Grundlagen! Deswegen solltest du auch erwähnen das §127StPO aus 4 Teilen besteht und generell die vorläufige Festnahme beschreibt. Der Jedermann-Paragraph ist §127StPO Absatz 1 und dementsprechend in deinem Fall anwendbar. Dabei gilt aber das die Straftat "...auf frischer Tat betroffen oder verfolgt..." anwendbar ist. Es muss sich also eine Straftat gegen Einem selbst oder eigenes Eigentum handeln.
Es bringt also Nichts hier einfach irgendwelche Paragraphen aufzuzitieren um den Leuten falsches Handeln vorzuwerfen. Kampfsportarten haben (meistens) gar nicht den Sinn Gewalt auszuüben, sondern sich selbst zu kontrollieren und in einer Gefahrensituation entsprechend zu handeln.
Hinzu kommt eine Sache, die du wohl anscheinend vergessen hast: Ein Kampfsportverein ist nicht dazu verpflichtet die Gesetzestexte zu schulen, da der allgemeine Bürger nicht in der Pflicht ist sich jeden Gesetzestext zur Gemüte zu führen. In Gefahrensituationen ist eine Überschreitung der Notwehr im gewissen Maße erlaubt, da für den Durchschnittsbürger eine für ihn angemessene Handlung vorgelegen haben könnte (Panikreaktion). Solche Verfahren werden meist eingestellt. Nur bei Missachtung der Verhältnismäßigkeit wird strafrechtlich strenger vorgegangen. Das bedeutet aber, wenn ich mich mit einer Waffe gegen Jugendliche wehre. Übe ich einen Kampfsport aus und wehre mich gegen eine gleichstarke Person, ist dies kein Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit. Ich habe eine Nahkampfausbildung bei der Bundeswehr genossen und dürfte auch Diese gegen Angreifer anwenden, obwohl es dabei zu schweren Verletzungen kommen kann.

Also... mit Gesetzestexten kann Jeder kommen. Man sollte nur die Realität betrachten können.

Zitat:

@C-Max der Dritte schrieb am 23. September 2016 um 08:41:27 Uhr:



Zitat:

@freezejbc schrieb am 22. September 2016 um 17:26:20 Uhr:


Ich hab mal von einem gelesen, der legt zur Abschreckung gut sichtbar ein gebrauchtes, leeres jedoch auf den ersten Blick einwandfrei erkennbares Pistolenholster aufs Armaturenbrett - daneben noch ein paar passende leere Patronenhülsen. Find' ich persönlich irgendwie witzig und schreckt auch sicher ab. 🙂

Gruss
freezejbc

Ja, aber das könnte zu neuen Straftaten animieren. Die Typen vermuten dann nämlich das im Haus Schußwaffen zu holen sind und besuchen dich dann mal wenn Du nicht zu Hause bist, oder auch wenn Du zu Hause bist, sind vorbereitet und treffen Maßnahmen, falls du dich mit der nicht vorhandenen Schußwaffe zur Wehr setzen willst.

Ich hab schon so Einiges erlebt gerade in Verbindung mit Eigentumsdelikten, wenn ihr mir eins glauben könnt, diese professionellen Banden sind ohne Skrupel. Die sind straff organisiert und haben reichlich Man- und Materialpower. Werden mal ein paar erwischt ist das nur ein Teilerfolg. Die Köpfe sitzen meist im Ausland fernab von der Zuständigkeit unserer Staatsmacht.

Kampfsport ist eine Verteidigungsart. Sagt doch eigentlich alles aus, oder ? Ich lehre meine Schüler, jeden Streit aus dem Wege zu gehen. Auch ab hauen gehört dazu. Nur wenn es keinen Ausweg gibt, aber dann auch kein Mitleid mehr mit dem Angreifer. Klar im Verhältnis muß es sein, versteht sich von selbst.

Mal ne Frage: War es nicht so, daß zum Ende der BR 212 nur noch ein einheitlicher Bildschirm verbaut wurde?

Falls das der Fall ist - wie erkennt dann ein Dieb, ob Comand drin ist oder nicht?

Zitat:

@Nico21784 schrieb am 23. September 2016 um 09:22:41 Uhr:



Zitat:

@C-Max der Dritte schrieb am 23. September 2016 um 08:48:56 Uhr:


Mich würde interessieren wie die Nachbarn strafrechtlich dabei weggekommen sind, denn auf den §32 StGB Notwehr wird sich wohl keiner berufen können es sei denn die Burschen sind beim Ansprechen mit Schraubenzieher und sonstiges auf die Nachbarn losgegangen. Allenfalls denkbar ist eine Entschuldbarkeit nach §229 BGB. Zivilcourage hin oder her, man sollte sich schon genau im Klaren sein das man zwar Rechtfertiguns- und Entschuldigungsgründe zur Seite hat, allerdings müssen die Vorraussetzungen und die Durchführung auch stimmen.

Ich habe mich von dieser Tat klar distanziert. Wie die Sache ausging weiß ich nicht. Es war ein Beispiel von dem ich wusste. Man muss dabei nicht Gesetzestexte runterbeten. Ich war selber 8 Jahre Soldat und kenne auch die zivilrechtlichen Grundlagen! Deswegen solltest du auch erwähnen das §127StPO aus 4 Teilen besteht und generell die vorläufige Festnahme beschreibt. Der Jedermann-Paragraph ist §127StPO Absatz 1 und dementsprechend in deinem Fall anwendbar. Dabei gilt aber das die Straftat "...auf frischer Tat betroffen oder verfolgt..." anwendbar ist. Es muss sich also eine Straftat gegen Einem selbst oder eigenes Eigentum handeln.
Es bringt also Nichts hier einfach irgendwelche Paragraphen aufzuzitieren um den Leuten falsches Handeln vorzuwerfen. Kampfsportarten haben (meistens) gar nicht den Sinn Gewalt auszuüben, sondern sich selbst zu kontrollieren und in einer Gefahrensituation entsprechend zu handeln.
Hinzu kommt eine Sache, die du wohl anscheinend vergessen hast: Ein Kampfsportverein ist nicht dazu verpflichtet die Gesetzestexte zu schulen, da der allgemeine Bürger nicht in der Pflicht ist sich jeden Gesetzestext zur Gemüte zu führen. In Gefahrensituationen ist eine Überschreitung der Notwehr im gewissen Maße erlaubt, da für den Durchschnittsbürger eine für ihn angemessene Handlung vorgelegen haben könnte (Panikreaktion). Solche Verfahren werden meist eingestellt. Nur bei Missachtung der Verhältnismäßigkeit wird strafrechtlich strenger vorgegangen. Das bedeutet aber, wenn ich mich mit einer Waffe gegen Jugendliche wehre. Übe ich einen Kampfsport aus und wehre mich gegen eine gleichstarke Person, ist dies kein Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit. Ich habe eine Nahkampfausbildung bei der Bundeswehr genossen und dürfte auch Diese gegen Angreifer anwenden, obwohl es dabei zu schweren Verletzungen kommen kann.

Also... mit Gesetzestexten kann Jeder kommen. Man sollte nur die Realität betrachten können.

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