Fahrzeugbrief nach dem Kauf per Post?

BMW 3er E46

Hallo

Ich habe vor am Freitag einen Fahrzeug zu besichtigen ggf. kaufen. Das Problem ist der Fahrzeugbrief liegt bei der Bank des Verkäufers. Er wollte mir das Auto angemeldet übergeben und Bank eine Vollmacht einreichen,damit der Bank mir den Brief direkt nach dem Kauf schicken kann. Der Besitzer ist ein 50+j Alter Herr also klingt seriös kein Händler usw. Mir wäre das machbar,da ich Auto und Kennzeichen erhalten werde und dem Verkäufer eigentlich den Brief nicht zuschicken zu riskant ist.Ist das ein normaler Ablauf? Wie sieht ihr die Risiken?

Beste Antwort im Thema

Irgendwie ist es schon etwas befremdlich, wenn hier - gewiss gut gemeinte - Ratschläge erteilt werden, dabei jedoch teils absolute Grundlagen des geltenden Rechts - vmtl. aus Unkenntnis - vollkommen ignoriert werden. Das hilft dann auch bloß niemanden weiter.

Zitat:

@He-Man42 schrieb am 30. Mai 2017 um 17:54:08 Uhr:


... Wer den Brief hat dem gehört das Fahrzeug. Solltest dem VK das Auto bezahlen und der gibt das Geld nicht an die Bank weiter, dann gehört das Fahrzeug immer noch der Bank und du schaust im schlechtesten Fall in die Röhre

Dann schau mal die Zulassungsbescheinigung Teil II ganz genau an. In Zeile C.4c steht ausdrücklich, dass gerade nicht der Eigentümer ausgewiesen wird!

Und auch die Bezahlung hat hierzulande gar nichts mit dem Eigentum zu tun, sondern ist ein davon getrennt zu betrachtendes (Verfügungs-) Geschäft.

Zitat:

@hury schrieb am 30. Mai 2017 um 19:06:52 Uhr:


... Dann hast du das Auto aber Besitzer ist weiterhin die Bank. Er zahlt die Raten nicht weiter , die Bank lässt das Auto stilllegen. Und immernoch guckst du blöd und kannst mit deinem Kaufvertrag nichts machen.

Auch das trifft so nicht zu. Welches noch so geringe Interesse hat denn die Bank am Besitz? Zunächst erst einmal gar keinen. Denn wäre den Banken der Besitz wichtig, würden diese ein Pfandrecht anstelle einer Sicherungsübereignung anstreben. Nur haben daran die Banken kein Interesse, weil ansonsten der Hof voller Karren steht, für die im Zweifel noch Sorge zu tragen wäre.

Und auch hier gilt, dass Verpflichtungs- (Kaufvertrag) und Verfügungsgeschäft (Übereignungen) getrennt und abstrakt von einander zu betrachten sind.

Zum Thema:
Es sollte bedacht werden, das es keinesfalls unüblich ist, dass ein Fahrzeug noch (teilweise) finanziert wird und der Verkäufer lediglich ein Anwartschaftsrecht vorzuweisen hat. Bei vielem Autohäusern ist das sogar eher der Regelfall. Die finanzierenden Banken selbst haben kaum Interesse an einer komplizierten Abwicklung, sodass diese durchaus kooperativ bei Kaufinteresse sind. Daher wäre es doch am ratsamsten, sich mit dem Kreditinstitut in Verbindung zu setzen und die konkrete Abwicklung für das infrage kommende Fahrzeug abzuklären. Denn die Modalitäten können durchaus voneinander abweichen, ohne dass deswegen generell vom Kauf abgesehen werden müsste. Vielmehr kann es doch sogar sein, dass der Verkäufer auf den zeitnahen Verkauf angewiesen ist und daher ggf. Einschnitte beim Preis in Kauf nehmen muss. Ohne nähere Angaben dazu, verkommt das aber zwangsläufig zum "Glaskugel lesen".

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Zitat:

@cemersen schrieb am 3. Juni 2017 um 16:06:06 Uhr:


Habe mich schon für ein anderes Auto entschieden. Ich hatte kein Bock 600 km hin und zurück zu fahren und das ganze ohne Brief

Gute Entscheidung,

Vernünftige Entscheidung.

Die sichere Variante 😉

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