Fahrzeug Kaufvertrag - Chiptuning?
Hallo,
bin gerade am vorbereiten eines Kaufvertrages für meinen 120d.
Das Fahrzeug hat eine geänderte Software (Chiptuning) die nicht vom Tüv eingetragen ist.
Wie schreibe ich das in den Kaufvertrag, um von der Haftung ausgeschlossen zu sein.
mfg
PS.: Bitte keine Belehrungen den Chip eintragen zulassen!
Beste Antwort im Thema
@ briley?? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? *kopfschüttel*
@ the_transporter:
"Das Fahrzeug ist aktuell nicht für den öffentlichen Straßenverkehr im Sinne der StVO gedacht! Es besitzt im aktuellen Zustand keine gültige Betriebserlaubnis und auch keinen Versicherungsschutz"
Dann bist im Prinzip auf der sicheren Seit, ob das Auto dann allerdings jemand kauft ist ne andere Frage...
Wie wärs einfach damit, das Tuning wieder rückgängig zu machen? Seriöse Tuner bieten dies durchaus (teilweise sogar kostenlos) an
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von briley
ach so meinst du da s🙂 Dahcte du willst einen kauufen, hatte das falsch vertsanden. Dann ist es wie oben besprochen am besten!
Wie am besten? So ein Quatsch! Hätte er den Chip ordnungsgemäß eingetragen müsste man sich über den Scheiß garkeine Gedanken machen!
Sorry, dieser Thread ist lächerlich!
118d
Zitat:
Original geschrieben von 118d
Wie am besten? So ein Quatsch! Hätte er den Chip ordnungsgemäß eingetragen müsste man sich über den Scheiß garkeine Gedanken machen!
Sorry, dieser Thread ist lächerlich!
118d
er hat schon recht, bei meinem Seat war alles eingetragen und die Verischerung wusste auch bescheid, keine Probleme.
aber der Ton hätte etwas freundlicher sein können 😉
Klar,
nur was hätte wäre wenn hilft jetzt ca 3 stunden vor dem verkauf nciht mehr viel....
war ja auch von meiner seite aus nicht böse gemeint
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Zitat:
Original geschrieben von briley
aber der Ton hätte etwas freundlicher sein können
Sorry, mir hatte keiner gesagt, dass das hier ein Mädchengeburtstag ist.
118d
Zitat:
Original geschrieben von the_transporter
Klar,
nur was hätte wäre wenn hilft jetzt ca 3 stunden vor dem verkauf nciht mehr viel....
war ja auch von meiner seite aus nicht böse gemeint
Für mich wäre die Sache als Käufer eindeutig!
Du lässt alles ordnungsgemäß eintragen - nur dann kommt es zum Geschäft!
Ob ich überhaupt gekauft hätte unter diesen Voraussetzungen wüßte ich auch nicht - wer weiß was noch alles geschludert wurde. Ist keine Unterstellung, wäre nur mein Gedankengang - den sicher auch wieder keiner hören will^^
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von the_transporter
ach das zu hören macht mir nichts aus :-)
nur hilft es meiner Fragestellung nicht weiter !
mfg
So ganz stimmt das nicht - würdest Du dieser Forderung nachkommen, hätte sich Dein Problem mit einem Schlag in Luft aufgelöst.
Ich war gestern beim TÜV Felgen für nen Freund eintragen lassen - hat keine 20min gedauert!
Unterlagen solltest Du doch alle haben, oder!?
Grüße
hätte, könnte, müsste, wollte, eigentlich, wäre, also mir nicht...
🙄
kinder!
gebt euch - und vor allem dem armen 118d! - nun wieder artig das spielzeug zurück, sonst kriegt man hier noch das gefühl, heute hat der kindergarten sperrtag und die 5-jährigen jungs vergreifen sich grad an pappi´s computer samt MT-zugang!!!
nicht böse sein, aber das kippt gerade ins bodenlose!
da wird´s geradezu überflüssig, auf einen einzelnen beitrag zu antworten!
so, ich geh jetzt mal wieder, und lasse mich überraschen, wie the_transporter das problem denn dann morgen gelöst haben wird!
lg,
martin
Zitat:
Original geschrieben von the_transporter
naja der besitz ist noch kein gesetzes verstoss !!
oder sehe ich das falsch ?
Jede unerlaubte Modifikation an einem zugelassenen Fahrzeug ist ein Verstoß!
Also, einer Veränderung des Abgas oder Geräuschverhaltens sowie der Leistung eines PKW zieht gemäß § 3 FZV (Fahrzeugverordnung) (STVZO gibt es seit dem 01.03.2007 nicht mehr)
3 Punkte und 50,- Euro nach sich, Vorraussetzung ist jedoch, das dass Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird. Dann bekommen die Fahrzeugführer und Fahrzeughalter (jeweils).
Alles andere, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht ist Zivilrecht, die Versicherung bezahlt dann eventuell Kaskoschäden nicht, oder der Betroffene wird bei Haftpflichschäden in Regress genommen.
Also brauch der Verkäufer hier nichts befürchten. Außer er ist bei der Probefahrt noch Halter.
mfg Uli
Zum Händler fahren, von einem Motorruckeln berichten und die Seriensoftware
wieder aufspielen lassen 🙂
Einen Tuningchip - ohne Tüv - bekommt er überall hinterhergeschmissen.
So seid ihr Beide auf der sicheren Seite...
Zitat:
Original geschrieben von apachix
Alles andere, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht ist Zivilrecht, die Versicherung bezahlt dann eventuell Kaskoschäden nicht, oder der Betroffene wird bei Haftpflichschäden in Regress genommen.
Also brauch der Verkäufer hier nichts befürchten. Außer er ist bei der Probefahrt noch Halter.
mfg Uli
Das stimmt so leider nicht. Es gibt in Deutschland ein Pflichtversicherungsgesetz, § 6 stellt das vom Threaderöffner beschriebene Vorgehen ohne Zweifel unter Strafe - und ich rede hier nicht von einem Bußgeld.
Ich nehme mal an, das dass Fahrzeug versichert ist oder? Also besteht hier niemals ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Er kann das Fahrzeug verkaufen wie er will, solange der Käufer einverstanden ist und Bescheid weiß. Selbst wenn er 22 Zoll Reifen, ne Lachgasanlage und keine Bremse verkauft, hat mit dem Straßenverkehr garnichts zu tun.
Habe übrigens schon viele wegen "Erlöschen Betriebserlaubnis" angezeigt, und in diesem Zusammenhang noch nie nen Verstoß Pflichtversicherungsgesetz. Und das wäre jedesmal ein Statistikpunkt gewesen.
mfg Uli
Zitat:
Original geschrieben von apachix
Ich nehme mal an, das dass Fahrzeug versichert ist oder? Also besteht hier niemals ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Er kann das Fahrzeug verkaufen wie er will, solange der Käufer einverstanden ist und Bescheid weiß. Selbst wenn er 22 Zoll Reifen, ne Lachgasanlage und keine Bremse verkauft, hat mit dem Straßenverkehr garnichts zu tun.
Habe übrigens schon viele wegen "Erlöschen Betriebserlaubnis" angezeigt, und in diesem Zusammenhang noch nie nen Verstoß Pflichtversicherungsgesetz. Und das wäre jedesmal ein Statistikpunkt gewesen.
mfg Uli
Spricht hier einer vom Fach ??
Aber mal eherlich, wie will Polizei, oder Tüv diesen Chip bemerken ?
Ich seh da keine Chance..
die einzigen die das Feststellen können, und auch nur mit aufwand sind BMW bzw. Bosch !
Sehe ich das falsch ?