Fahrzeug Kaufvertrag - Chiptuning?

BMW 1er

Hallo,

bin gerade am vorbereiten eines Kaufvertrages für meinen 120d.
Das Fahrzeug hat eine geänderte Software (Chiptuning) die nicht vom Tüv eingetragen ist.
Wie schreibe ich das in den Kaufvertrag, um von der Haftung ausgeschlossen zu sein.

mfg

PS.: Bitte keine Belehrungen den Chip eintragen zulassen!

Beste Antwort im Thema

@ briley?? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? *kopfschüttel*

@ the_transporter:
"Das Fahrzeug ist aktuell nicht für den öffentlichen Straßenverkehr im Sinne der StVO gedacht! Es besitzt im aktuellen Zustand keine gültige Betriebserlaubnis und auch keinen Versicherungsschutz"

Dann bist im Prinzip auf der sicheren Seit, ob das Auto dann allerdings jemand kauft ist ne andere Frage...

Wie wärs einfach damit, das Tuning wieder rückgängig zu machen? Seriöse Tuner bieten dies durchaus (teilweise sogar kostenlos) an

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Hast Recht, 😠

Kannst du draußen auch nie merken. Müßte man einen Leistungsprüfstand dabei haben. Sowas habe ich bis jetzt nur bei Motorrädern gehört. (Bayern, BW)

Außer du hast einen schweren Unfall mit Personenschaden, dann kann es sein das die Staatsanwaltschaft eine Überprüfung durch einen Gutachter anfordert, vor allem wenn der Unfall ursächlich auf Geschwindigkeit zurückzuführen ist. Hier wird die Manipulation bestimmt bemerkt.

Aber alles andere ob die Versicherung bezahlt, ob das BMW bemerkt usw berührt nur zivilrechtliche Ansprüche gemäß BGB und hat mit Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht nichts zu tun.

Hier kann dir nur ein Mängelbericht, sowie eine Ordungswidrikeit gemäß § 3 FZV (3 Punkte 50,- Euro) blühen.

Wenn man es zu sehr übertreibt, Felgen, Auspuff, Spoiler usw. kann es auch sein, dass der Kollege vor Ort entscheidet das die Karre nicht mehr verkehrssicher ist, dann wird sie abgeschleppt, und darf erst wieder in den öffentlichen Verkehrsraum wenn sie der FZV entspricht.

mfg Uli

@apachix
danke für die ausführliche erläuterung.

Auto ist verkauft.Hab mir das ganze nun schriftlich bestätigen lassen, das ich den käufer daruf hingewiesen habe.

Der will ihn jetzt eh zurück rüsten lassen, also alles im grünen Bereich!

mfg

Zitat:

@justmammal schrieb am 8. März 2007 um 11:42:49 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von the_transporter


Dieser Vorschlag klingt gut !

So werd ichs wohl machen !

...weil drankriegen kann er dich nur wg. vortäuschung falscher tatsachen bzw. betrugs, und wenn du nachweisen kannst, dass er es zum zeitpunkt des kaufs (auf datum und uhrzeit achten! der kaufvertrag darf nicht vor der erklärung unterschrieben worden sein!) wusste, dann bist fein raus!

lg,
martin

EDIT: "der käufer xy erklärt, vom verkäufer yz über das noch nicht tüv-genehmigte chiptuning im fahrzeug (Fgst.nr...) informiert worden zu sein und verzichtet auf alle schadenersatzansprüche ..." oder so ähnlich

Hi,

sorry das ich diesen alten Schinken nochmal auspacke, ich hätte da noch eine Frage.
Also extra Erklärung unterschreiben lassen, über die Leistungssteigerung und Teile die nicht eingetragen sind, ist jetzt klar.
Aber welche Leistung schreibt man dann am besten in den Kaufvetrag?
Wenn ich nur die Serienleistung erwähne, ist das doch auch nicht korrekt?

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