fahrwerk

Audi 80 B3/89

Hallo hab mir jetzt das unten erwähnte fahrwerk einbauen lassen.Hatte dazu allerdings nur ein Teilegutachten was also hies ab zum Tüv und eintragen lassen. Das hab ich dann auch promt erledigt alles ok kein Prob. Aber jetzt kommt der hacken: War mit jetzt noch Winterreifen dort also wurde das Fahrwerk mit den Reifen geprüft und eingetragen. Hab dann den Wisch bekommen und den Prüfer gefragt wenn ich jetzt im Sommer Sommerreifen fahre die ja ne andere Größe haben mus ich die auch schon wieder eintragen lassen? Worauf er mit ja antwortete.
Jetzt zu meiner frage: hab bis jetzt im Sommer immer 205/50R15 auf Audialus gefahren,(fragt mich jetzt bitte net nach der Felgengröße mus erst schauen😛) kann ich die weiterhin fahren oder passen die nimmer unters Auto wegen dem Fahrwerk? weil er jetzt ja 4cm tiefer liegt?

Gruß der Knopf

24 Antworten

Servus,
na klar müssen die wieder eingetragen werden. Aber bitte warum fährst du mit Winterreifen zum eintragen?????
Ich hätt halt die größeren Sommerräder abnehmen lassen und gut,dann hät dir später mit den kleineren WR auch keiner mehr ans bein gepinkelt.
Jetzt zahlst du zweimal!!!

prinzipiell gilt es in verbindung mit rädern,die der serie entsprechen,die können auch 205/50R15 auf 7J15 ET 42 sein

wenn de jetzt nachrüstfelgen,also keine originalen felgen hast,kann es schon wieder anders aussehen,musste evtl. gutachten des fahrwerks & der felgen abgleichen,ob irgendwo so was wie "nur in verbindung mit serienfahrwerk" oder "geprüft mit serienbereifung" drin steht,im zweifel halt mit den ganzen kram zum tüv

wenns felgen in 7J15 bis zu ner ET35 sein sollten,kann ich mir net vorstellen,dass es probleme geben sollte,ich selber fahre bei ner 60/60mm tieferlegung 205/50R15 auf 7J15 ET38 & 215/40R16 auf 7J16 ET37,da is noch bequem luft 😉

Zitat:

Original geschrieben von Red Baron888


Servus,
na klar müssen die wieder eingetragen werden. Aber bitte warum fährst du mit Winterreifen zum eintragen?????
Ich hätt halt die größeren Sommerräder abnehmen lassen und gut,dann hät dir später mit den kleineren WR auch keiner mehr ans bein gepinkelt.
Jetzt zahlst du zweimal!!!

ja hinterher bin ich jetzt auch schlauer🙁😛

meinst du ich bekomm probleme beim tüv? zwecks das sie in den radkästen schleifen oder so ?

Zitat:

Original geschrieben von Red Baron888


Servus,
na klar müssen die wieder eingetragen werden.

im text zur eintragung steht nix dazu,mit welchen rädern das fahrwerk geprüft wurde,steht lediglich hersteller,nummer & farbe der federn drin & ob auflagen begutachtet wurden,der rest erschliesst sich aus dem gutachten & wenn da nicht drin steht,dass es explizit nur mit 175/7R14 auf stahlscheibenrad 5,5J14 ET45 geprüft wurde,solltest das komplett mit allen von werk aus zugelassenen rad-/reifenkombinationen nutzen können 😉

wenns natürlich ne andere felge oder anderes reifenmass is,kommste um ne erneute abnahme nicht herum,aber auch da werden die sachen einzeln eingetragen & da gibts auch keine kombi

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Zitat:

Original geschrieben von emil2267



Zitat:

Original geschrieben von Red Baron888


Servus,
na klar müssen die wieder eingetragen werden.
im text zur eintragung steht nix dazu,mit welchen rädern das fahrwerk geprüft wurde,steht lediglich hersteller,nummer & farbe der federn drin & ob auflagen begutachtet wurden,der rest erschliesst sich aus dem gutachten & wenn da nicht drin steht,dass es explizit nur mit 175/7R14 auf stahlscheibenrad 5,5J14 ET45 geprüft wurde,solltest das komplett mit allen von werk aus zugelassenen rad-/reifenkombinationen nutzen können 😉

wenns natürlich ne andere felge oder anderes reifenmass is,kommste um ne erneute abnahme nicht herum,aber auch da werden die sachen einzeln eingetragen & da gibts auch keine kombi

So hab mal das Gutachten hochgeladen hoffe amn kann es lesen

Ja jetzt wär halt interessant was für Räder du im Sommer fährst.
Wenns andere sind als die ab Werk müssen die zu dem Fahrwerk eingetragen werden.
Weil jetzt is das Fahrwerk bestandteil deines Autos und dazu müssen zubehör Räder einzeln abgenommen werden!!!!!

btw:
da schleift NIEMALS was....

Also laut deiner Prüfbescheinigung darfst du nur 175/70 14 fahren.

Tschuldigung hab grad gesehen du fährst 205/50 15 im Sommer.
Aber was steht den jetzt im Schein für ne größe sprich welche Winterräder?

Zitat:

Original geschrieben von Red Baron888


Ja jetzt wär halt interessant was für Räder du im Sommer fährst.
Wenns andere sind als die ab Werk müssen die zu dem Fahrwerk eingetragen werden.
Weil jetzt is das Fahrwerk bestandteil deines Autos und dazu müssen zubehör Räder einzeln abgenommen werden!!!!!

Also hab schnell geschaut die Felgen sind AZE Felgen und habne 7J 15 über die Einpresstiefe hab ich nix gefunden

Also schleifen sollte da nix,aber eintragen wirst sie müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Red Baron888


Tschuldigung hab grad gesehen du fährst 205/50 15 im Sommer.
Aber was steht den jetzt im Schein für ne größe sprich welche Winterräder?

Also laut Fahrzeugbrief (alter brief) darf ich auf dem Auto fahren :

175/70R14 und 195/60R14

Es wurden aber auch schonmal 205/50R15 genehmigt aber mit warhscheinlich nem Fahrwerk von 25/25 weil um genau das hat sich die höhe des fahrzeugs geändert

Ja aber was hat der Prüfer den jetzt für Rader eingetragen???bzw. wie groß sind deine WR

schneeketten darfste net mehr fahren,erstaunlich ich darfs mit nem 60er weitec-fahrwerk,zumindest weiss ich nix anderes 😕

ansonsten passen 175/70R14,195/60R14 & 205/50R15 auf passenden felgen drauf

du hast jetzt aber keine originalen felgen,also läufts schon wieder anders,wenn de ne ABE zu den felgen hast,steht bestimmt was bei den auflagen,ob de evtl. die räder doch noch eintragen lassen musst,kann aber auch sein,dass ABE weiterhin reicht,vom fahrwerk selber sollte es keine probleme geben ?!

wichtig is das sportlenkrad,wenn eins verbaut is,manche sind nur mit serienrädern & -fahrwerken geprüft,kann schonmal vorkommen,dass bei umbauten auch da die ABE erlischt & du es eintragen lassen musst 😉

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