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Fahrverbot vom Arzt - Neurologie - erteilt bekommen

Themenstarteram 24. April 2018 um 13:17

Ich leide an einer Schlafapnoe. Das geht seit 2 Jahren und ich habe ein Cpap Gerät bekommen. Seit dem geht es besser, aber ich denk das Gerät ist noch nicht optimal eingestellt. Denn:

Leider bin ich auch tags oft mal müde und schlafte dann zu Hause im Bett.

Um die Sache aber klarer zu fassen, und weil ich ab und zu mal Alpträume habe, die mich beunruhigen, bin ich zum Hausarzt, der mich zum Neurologen überwiesen hat.

Da war ich heute und habe ihm meine Krankengeschichte erzählt. Er war ganz besorgt, gab mir 2 Überweisungen, eine MRT ( Bild machen vom Kopf ) und ein anderes Schlaflabor, wo ich hin soll.

Gut. Ok. Dann wollte ich gehen und er sagte: " Fahrverbot ! "

Ich hab ihn gar nicht verstanden, denn 1. fahre ich nicht so oft Auto und 2. hatte ich noch nie einen Unfall und 3. hab ich keine Punkte und 4. keine Verkehrsstrafen zu bezahlen. Nix. Alles im grünen Bereich.

Warum also ein Fahrverbot ? " Ja , ich bin Arzt, ich darf das ! Sie bekommen ein Fahrverbot !!! "

Ich bin raus und hab meinen Anwalt angerufen. Die Anwältin war vom Arzt begeistert. Sie sagt: Klar, jeder Arzt muss das melden. Wenn jemand sein Kind schlägt muss das auch gemeldet werden. Sie schreibt ferner, der Arzt meldet das automatisch an das Strassenverkehrsamt. Da muss ich den Führerschein abgeben. Ich sei eine Gefährdung im Strassenverkehr !!!

Ich bin total fertig, mir gar keiner Schuld bewusst.

Nur weil ich zu Hause mal einschlafe ... ich bin im Auto noch nie eingeschlafen, halte die Ruhezeiten ein und wenn ich müde bin fahr ich zur Seite. Hatte noch nie einen Unfall, gar nichts.

Was sagt ihr dazu, weis jemand wie das jetzt funktionniert ?

 

Beste Antwort im Thema

Anlage 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Tagesschläfrigkeit:

Liegt eine messbare auffällige Tagesschläfrigkeit vor, dürfen Betroffene nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Bei Schlafapnoe kann sogar der Führerschein entzogen werden, kann aber bei erfolgreicher Behandlung wieder erteilt werden.

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Anlage 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Tagesschläfrigkeit:

Liegt eine messbare auffällige Tagesschläfrigkeit vor, dürfen Betroffene nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Bei Schlafapnoe kann sogar der Führerschein entzogen werden, kann aber bei erfolgreicher Behandlung wieder erteilt werden.

https://www.motor-talk.de/.../...hne-fuehrerscheinentzug-t2480160.html

Das geht in die gleiche Richtung.

Ergebnis:

Der Arzt unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht, wenn er dagegen verstößt macht er sich strafbar (du kannst ihn anzeigen). Bei berechtigten Zweifeln darf er aber die Fahrerlaubnisbehörde informieren, allerdings nur über die mangelnde Eignung und nicht die ganze Krankenakte dorthin schicken.

Vielleicht hilft mein Beitrag ein wenig.

Meine Frau hatte vor Jahren einen epileptischen Anfall. Der erste und auch der letzte......bis heute.

Sie hatte vom Arzt ein Fahrverbot von einem Jahr erhalten.

Daraufhin wurde sie mit Tabletten eingestellt und fährt seit einigen Jahren wieder mit dem Auto ohne Probleme.

Es geht mit eingestellter Medikation sehr gut.

@prinzregent94

Bist du Berufskraftfahrer?

Wäre da nicht der Absatz mit dem Anwalt / der Anwältin, hätte man die Geschichte fast glauben können ...

Ob jetzt eine „Schlaftablette“ mehr oder weniger am Verkehr teilnimmt ist doch Wurst, fällt eh niemandem auf...

Und wenn was passiert ist dann der Arzt am Pranger. Dieses Risiko würde ich als Arzt auch nicht eingehen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. April 2018 um 16:33:31 Uhr:

Wäre da nicht der Absatz mit dem Anwalt / der Anwältin, hätte man die Geschichte fast glauben können ...

Wo bist du denn jetzt drauf??

Besser einen Anwalt fragen als die Meinungen der User hier.

Der Anwalt muss rechtsverbindliche Auskunft geben!!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. April 2018 um 16:33:31 Uhr:

Wäre da nicht der Absatz mit dem Anwalt / der Anwältin, hätte man die Geschichte fast glauben können ...

Hallo, was soll das denn auf -Deutsch - bedeuten ?

Machst du darüber noch Witze ?

Das ist ernst , kann toternst sein und der Arzt hat seiner Verantwortung entsprechned gehandelt .

Giovanni.

Zitat:

@armin-g schrieb am 24. April 2018 um 16:39:06 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. April 2018 um 16:33:31 Uhr:

Wäre da nicht der Absatz mit dem Anwalt / der Anwältin, hätte man die Geschichte fast glauben können ...

Wo bist du denn jetzt drauf??

Besser einen Anwalt fragen als die Meinungen der User hier.

Der Anwalt muss rechtsverbindliche Auskunft geben!!

Der Anwalt hätte dann aber erklären müssen, dass der Arzt nur eine Empfehlung nicht zu fahren geben kann.

Das ist richtig. Und da die geschilderte Antwort fachlicher Unfug ist und sich der Anwalt in eine Anwältin transformierte, messe ich dem Eingangsbeitrag keinen Wahrheitsgehalt bei. Das ist eben meine Meinung dazu.

Grundsätzlich ist alles gesagt. Juristisch verbindlich ist das FV nicht und der Arzt darf nicht die FSSt informieren. Aber: fährst Du trotzdem und es passiert etwas, kann es sehr teuer werden.

Lass Dich erst vernünftig einstellen, so daß Du am Steuer nicht einschläfst.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. April 2018 um 16:45:42 Uhr:

Das ist richtig. Und da die geschilderte Antwort fachlicher Unfug ist und sich der Anwalt in eine Anwältin transformierte, messe ich dem Eingangsbeitrag keinen Wahrheitsgehalt bei. Das ist eben meine Meinung dazu.

ich bin so ein bisschen dazu geneigt, mich dem anzuschliessen ...

Das FV vom Arzt ist ähnlich zu betrachten wie die Hinweise auf dem Beipackzettel von Medikamenten. Es sind Empfehlungen, mehr nicht. Wie ernst die jeder nimmt ist sein Problem. Im Ernstfall muss er sich dann auch persönlich dafür rechtfertigen und die Verantwortung übernehmen.

Einerseits wünschen sich hier viele im Forum im Grundtenor, das man ab einem gewissen Alter die Fahrtauglichkeit durch einen Arzt untersuchen lassen sollte. Andererseits hat nun ein Arzt festgestellt, das ein Fahrer wohl zumindest potenziell eine Gefahr im Straßenverkehr darstellt ... nun ist das aber nur eine Empfehlung mit "solange es gut geht"? War es nicht der Zweck von Vorsorgeuntersuchungen, das die Fahrtauglichkeit nicht erst nach einem Vorfall geprüft wird?

Zitat:

@Knergy schrieb am 24. April 2018 um 18:16:24 Uhr:

Einerseits wünschen sich hier viele im Forum im Grundtenor, das man ab einem gewissen Alter die Fahrtauglichkeit durch einen Arzt untersuchen lassen sollte. Andererseits hat nun ein Arzt festgestellt, das ein Fahrer wohl zumindest potenziell eine Gefahr im Straßenverkehr darstellt ... nun ist das aber nur eine Empfehlung mit "solange es gut geht"? War es nicht der Zweck von Vorsorgeuntersuchungen, das die Fahrtauglichkeit nicht erst nach einem Vorfall geprüft wird?

Das FV wurde ja vom Hausarzt empfohlen. Danach kam beim TE die Untersuchung und Behandlung im Schlaflabor.

Ich betrachte die Empfehlung vom Hausarzt nur für die Zeit bis zur weiteren Behandlung sinnvoll. Wenn dann vom Schlaflabor zur Fahrtauglichkeit keine weiteren Hinweise kommen, ist alles okay.

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