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Innerhalb von drei Monaten zweimal geblitzt und zweimal Fahrverbot

Themenstarteram 1. Dezember 2017 um 14:25

Hallo Kollegen

Nachdem ich lange Glück hatte wurde ich letztens geblitzt und habe einen Bußgeldbescheid bekommen mit einem Monat Fahrverbot leider habe ich nun noch einmal eine Anhörung bekommen mit 59 km h zuviel nach Toleranz.

Dies bedeutet nachdem Bußgeldrechner auch einen Monat Fahrverbot.

Meine Frage ist nun wenn ich in beiden Fällen belangt werde muss ich dann zwei Monate Fahrverbot ertragen oder gibt es da noch eine andere Strafe?

In dem zweiten Fall wusste ich schlichtweg nicht dass dort noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung galt aber in der Anhörung steht dass mir ein Vorsatz zugrunde gelegt wird.

Nun meine Frage was dies bedeuten kann wobei ich der Meinung bin dass sowas leicht zu widerlegen ist da es in dem Fall ja tatsächlich so war dass ich es nicht wusste.

Beste Antwort im Thema

Baustellen sind üblicherweise maximal mit Tempo 80 beschildert. Wie bist du denn da auf 120 gekommen? Wenn es innerhalb einer Baustelle war, dann halte ich den Vorwurf des Vorsatzes für absolut nachvollziehbar.

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Themenstarteram 1. Dezember 2017 um 14:26

Sehr ärgerlich auch dass mich die Anhörung nach 80 Tagen des Vorfalls erreicht hat und nach 90 Tagen wäre dieses offiziell verjährt

Zu dem was der Bußgeldkatalog bei Vorsatz vorsieht kann noch eine erzieherischen Maßnahme kommen.

Weiteres Fahrverbot, MPU etc.

Wenn man aus einer Seitenstraße hätte kommen können und dort kein Schild steht wäre es eine Erklärung warum man das nicht wusste besser gesehen haben kann. Für die Unwissenden stehen ja die Schilder.

Vorsatz = doppeltes Bußgeld

Voreintragung = eigentlich auch Erhöhung des Bußgeldes, keine Ahnung ob es mehr als das Doppelte werden kann. Außerdem gibt es noch einen Monat Fahrverbot zusätzlich (waren die +59 Außerorts? Sonst sind es sowieso schon 2 Monate, mit Voreintragung 3)

Wenn es eh schon einen zweiten Monat Fahrverbot gibt, gibt es keinen dritten Monat wegen Beharrlichkeit. Eine MPU steht auch nicht im Raum. Für das zweite FV gibt es keine 4Monatsfrist, das muss direkt im Anschluss abgeleistet werden.

Nicht wissen schützt nicht vor Strafe, dafür gibt es ja die Schilder. Um den Vorsatz könnte man vielleicht drumrumkommen.

Editiert - ich darf dringendst darum bitten, die Frage rein sachlich zu betrachten und jegliche empörte Stellungnahme zurückzuhalten!
Der TE hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm das Limit im Fall 2 unbekannt war.
twindance/MT-Moderation

Zitat:

@pico24229 schrieb am 1. Dezember 2017 um 15:25:29 Uhr:

Nun meine Frage was dies bedeuten kann wobei ich der Meinung bin dass sowas leicht zu widerlegen ist da es in dem Fall ja tatsächlich so war dass ich es nicht wusste.

Du kannst Einspruch einlegen und diesen entweder auf den Tatvorwurf im Ganzen beziehen oder auf den behaupteten Vorsatz beschränken. Ob das "leicht zu widerlegen" ist kann man so nicht sagen. Wenn es beispielsweise innerorts war und dies auch an der Bebauung erkennbar war, dann wird es schon schwer. Auf einer Autobahn kann es anders sein. Da müsstest du mal die Details schildern.

Entfällt der Vorwurf des Vorsatzes, dann ändert das aber am Fahrverbot und an den Punkten nichts. Es wird dann nur der Regelsatz des Bußgeldes fällig.

Hallo, Pico24229,

Zitat:

@pico24229 schrieb am 1. Dezember 2017 um 15:25:29 Uhr:

.....aber in der Anhörung steht dass mir ein Vorsatz zugrunde gelegt wird.

gibt es einen Anhaltspunkt, warum Dir Vorsatz vorgeworfen wird?

Wo hat sich die Geschwindigkeitsüberschreitung ereignet (Autobahn, Landstraße, Stadt)?

Viele Grüße,

Uhu110

Bei 59 km/h drüber ist der Vorsatz ein normaler Vorwurf. da man davon ausgeht, dass man eine solche Übertretung merkt.

In der Stadt oder auf der Landstraße dürfte das auch nicht passiert sein.

Themenstarteram 2. Dezember 2017 um 7:30

Es war auf der Autobahn nachts um 1. Noch im Baustellen Bereich aber 3 spurig. Ich hatte zunächst gehofft dass da ein 120er limit ist.

Das andere war innerorts, kurz vor dem 70er Schild aber natürlich blöd von mir

Vielleicht lohnt es sich in diesem Fall einen Anwalt einzuschalten. Der könnte dich in diesem Fall vielleicht doch besser beraten.

Baustellen sind üblicherweise maximal mit Tempo 80 beschildert. Wie bist du denn da auf 120 gekommen? Wenn es innerhalb einer Baustelle war, dann halte ich den Vorwurf des Vorsatzes für absolut nachvollziehbar.

Da braucht man nichts mehr zu sagen

Zitat:

@AMenge schrieb am 2. Dezember 2017 um 11:22:24 Uhr:

Baustellen sind üblicherweise maximal mit Tempo 80 beschildert. Wie bist du denn da auf 120 gekommen? Wenn es innerhalb einer Baustelle war, dann halte ich den Vorwurf des Vorsatzes für absolut nachvollziehbar.

Naja, ich kann es verstehen - so hab ich damals auch mein (bisher einziges) Fahrverbot ergattert. Brückenbaustelle an einer Brücke (Tempolimit 60), welche die A5 (vor dem Darmstädter Kreuz) überquerte, danach wieder 4 Spuren in Fahrtrichtung Süden und feste Blitzer auf dem Übergang von der A5 auf die A67. Ich dachte, die Baustelle wäre zu Ende und somit auch das Tempolimit und daher bin ich mit 100 km/h (die dort eigentlich erlaubt sind) in die feststehenden Blitzer reingedüst und wundere mich, warum es blitzt.. Im Anhörungsbogen sah ich dann, dass das Tempolimit 60 wohl erst nach den Blitzern aufgehoben wurde. Gepennt, dumm, dass es eine Routinestrecke war, die ich zu kennen glaubte... war halt eben mein Fehler..

Also, damals knapp 130 € (iirc) und 4 Wochen Fußgänger - konnte ich aber glücklicherweise mit Urlaub (stand eh der Jahresurlaub) und verständnisvollen Kollegen (Fahrgemeinschaft) überbrücken...

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