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Fahrverbot vom Arzt - Neurologie - erteilt bekommen

Themenstarteram 24. April 2018 um 13:17

Ich leide an einer Schlafapnoe. Das geht seit 2 Jahren und ich habe ein Cpap Gerät bekommen. Seit dem geht es besser, aber ich denk das Gerät ist noch nicht optimal eingestellt. Denn:

Leider bin ich auch tags oft mal müde und schlafte dann zu Hause im Bett.

Um die Sache aber klarer zu fassen, und weil ich ab und zu mal Alpträume habe, die mich beunruhigen, bin ich zum Hausarzt, der mich zum Neurologen überwiesen hat.

Da war ich heute und habe ihm meine Krankengeschichte erzählt. Er war ganz besorgt, gab mir 2 Überweisungen, eine MRT ( Bild machen vom Kopf ) und ein anderes Schlaflabor, wo ich hin soll.

Gut. Ok. Dann wollte ich gehen und er sagte: " Fahrverbot ! "

Ich hab ihn gar nicht verstanden, denn 1. fahre ich nicht so oft Auto und 2. hatte ich noch nie einen Unfall und 3. hab ich keine Punkte und 4. keine Verkehrsstrafen zu bezahlen. Nix. Alles im grünen Bereich.

Warum also ein Fahrverbot ? " Ja , ich bin Arzt, ich darf das ! Sie bekommen ein Fahrverbot !!! "

Ich bin raus und hab meinen Anwalt angerufen. Die Anwältin war vom Arzt begeistert. Sie sagt: Klar, jeder Arzt muss das melden. Wenn jemand sein Kind schlägt muss das auch gemeldet werden. Sie schreibt ferner, der Arzt meldet das automatisch an das Strassenverkehrsamt. Da muss ich den Führerschein abgeben. Ich sei eine Gefährdung im Strassenverkehr !!!

Ich bin total fertig, mir gar keiner Schuld bewusst.

Nur weil ich zu Hause mal einschlafe ... ich bin im Auto noch nie eingeschlafen, halte die Ruhezeiten ein und wenn ich müde bin fahr ich zur Seite. Hatte noch nie einen Unfall, gar nichts.

Was sagt ihr dazu, weis jemand wie das jetzt funktionniert ?

 

Beste Antwort im Thema

Anlage 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Tagesschläfrigkeit:

Liegt eine messbare auffällige Tagesschläfrigkeit vor, dürfen Betroffene nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Bei Schlafapnoe kann sogar der Führerschein entzogen werden, kann aber bei erfolgreicher Behandlung wieder erteilt werden.

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51 Antworten

Der Neurologe hat das empfohlen, nicht der Hausarzt. ;)

Themenstarteram 24. April 2018 um 16:29

Vielen Dank für die vielen Antworten.

1. Ich bin kein Berufskraftfahrer.

Ich fahre meist mit dem Zug oder dem Fahrrad. Ich besitze kein Auto.

A-B-E-R: Ich miete mir regelmässig ein Auto. Wenn ich fahre, fahre ich maximal eine oder zwei Stunden, dann mache ich eine Fitnesspause oder eine Schlafpause. Danach bin ich topfit.

Lange Fahrten mache ich aber gar nicht mehr. Eigendlich nur Kurzfahrten , wie sollte ich da irgendwie einschlafen ?

2. Anwalt / Anwältin. Ich sehe den Begriff Anwalt als geschlechtsneutral an. Aber da es nun mal eine Frau war, habe ich Anwältin geschrieben. Und es nochmal klar zu sagen, die Dame ist weiblich ...

Dann setze ich jetzt meine Hoffnung auf " Und da die geschilderte Antwort fachlicher Unfug ist und sich der Anwalt in eine Anwältin transformierte, messe ich dem Eingangsbeitrag keinen Wahrheitsgehalt bei. "

Ich interpretiere dass so, dass der Arzt mir nur eine mündliche Empfehlung gegeben hat. Das wäre ja toll. Den Führerschein abgeben will ich nämlich auf gar keinen Fall. So unvernünftig schläfrig zu fahren bin ich nicht. Ich würde nur topfit fahren. Oder den Wagen stehen lassen.

" Lass Dich erst vernünftig einstellen, so daß Du am Steuer nicht einschläfst. " Genau, das will ich tun. Im Zweifel gar nicht fahren. Da ich eh keinen Wagen besitze kann ich das leicht tun. Erst wieder fahren, wenn alles eingestellt ist.

Aber - a priori den Führerschein abgeben - nein. Das will ich auf keinen Fall.

" Anlage 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Tagesschläfrigkeit: " Au weia, au weia ... klingt böse, aber ich bin kein Beruftskraffahrer sondern fahre nur ins Wochenende. Und Kurzstrecken. Und einen Unfall will ich schon gar nicht bauen , fahre seit 25 Jahren unfallfrei ....

Ich würde meine Fahrerlaubnis auch nicht abgeben wollen nur weil ein Arzt mir sagt "ich könnte einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt" während der Fahrt bekommen können.

Wer kann sich davon freisprechen??

Zitat:

@armin-g schrieb am 24. April 2018 um 18:41:34 Uhr:

Ich würde meine Fahrerlaubnis auch nicht abgeben wollen nur weil ein Arzt mir sagt "ich könnte einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt" während der Fahrt bekommen können.

Wer kann sich davon freisprechen??

Du kennst aber schon den Unterschied zwischen einer rein hypothetischen Gefahr wie in Deinem Beitrag und der ganz konkreten Gefährdung bei festgestellter Erkrankung des TE? Wenn Du eine nachgewiesene Herzkranzgefäßverengung mit Infarkt hast, wird Dir der verantwortungsbewusste Hausarzt/Kardiologe ebenso ein Fahrverbot erteilen - und dies ganz leitliniengerecht!

Diese Empfehlungen sollte man im eigenen Interesse und dem der Allgemeinheit tunlichst ernst nehmen und befolgen. Beim OSAS (Erkrankung des TE) kann es zu anfallsweisem Einschlafen ohne Vorwarnung kommen, gerade bei Monotonie - nennt sich das Pickwick-Syndrom. Und das passiert gar nicht einmal so selten. Die Folgen eines Nickerchens bei 120 km/h auf der Autostrada muss ich sicher nicht weiter ausschmücken.

Der Arzt wird sicher nicht die FE-Behörde informieren - dagegen steht die Schweigepflicht. Somit ist der Schein auch nicht in Gefahr. Sollte aber der Belehrte trotz erteilten Fahrverbotes fahren und in einen Unfall verwickelt werden, dann ist die warme braune Masse richtig am Dampfen.

Würde in dem Fall die Schweigepflicht des Arztes bezüglich der Diagnose aufgehoben ?

doppelt

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 24. April 2018 um 20:09:31 Uhr:

Würde in dem Fall die Schweigepflicht des Arztes bezüglich der Diagnose aufgehoben ?

Darum geht es hier nicht. Deshalb würde dir auch kein Arzt raten, nicht Auto zu fahren. Der TE oist akut erkrankt und es besteht nicht nur die hypothetische Gefahr, dass er am Steuer einschläft. Eigentlich sollte der TE selbst so vernünftig sein, diesem Verbot zu folgen. Verursacht er einen Unfall, weil er die dirngende Empfehlung, nicht zu fahren (mehr ist das rechtlich nicht) mißachtet hat, riskiert er seinen Kasko-Versicherungsschutz und macht sich u.U. strafbar.

Grüße vom Ostelch

doppelt

Zitat:

@twindance schrieb am 24. April 2018 um 19:53:15 Uhr:

Zitat:

@armin-g schrieb am 24. April 2018 um 18:41:34 Uhr:

Ich würde meine Fahrerlaubnis auch nicht abgeben wollen nur weil ein Arzt mir sagt "ich könnte einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt" während der Fahrt bekommen können.

Wer kann sich davon freisprechen??

Du kennst aber schon den Unterschied zwischen einer rein hypothetischen Gefahr wie in Deinem Beitrag und der ganz konkreten Gefährdung bei festgestellter Erkrankung des TE? Wenn Du eine nachgewiesene Herzkranzgefäßverengung mit Infarkt hast, wird Dir der verantwortungsbewusste Hausarzt/Kardiologe ebenso ein Fahrverbot erteilen - und dies ganz leitliniengerecht!

Diese Empfehlungen sollte man im eigenen Interesse und dem der Allgemeinheit tunlichst ernst nehmen und befolgen. Beim OSAS (Erkrankung des TE) kann es zu anfallsweisem Einschlafen ohne Vorwarnung kommen, gerade bei Monotonie - nennt sich das Pickwick-Syndrom. Und das passiert gar nicht einmal so selten. Die Folgen eines Nickerchens bei 120 km/h auf der Autostrada muss ich sicher nicht weiter ausschmücken.

Der Arzt wird sicher nicht die FE-Behörde informieren - dagegen steht die Schweigepflicht. Somit ist der Schein auch nicht in Gefahr. Sollte aber der Belehrte trotz erteilten Fahrverbotes fahren und in einen Unfall verwickelt werden, dann ist die warme braune Masse richtig am Dampfen.

Es soll doch tatsächlich vorkommen dass es Leute gibt die wissen von was sie reden.

ICH hatte probleme mit meinem Kreislauf und Herzrasen bin deshalb zu meinem Hausarzt.......dieser hat mich dann zum Kardiologen überwiesen......der Wiederum hat festgestellt dass bei mir evtl. eine Arterienverkalkung vorliegen könnte. Einige Wochen später ins Krankenhaus um evtl. einen Katheter gesetzt zu bekommen.

Nachdem der Arzt bis zu meinem Herzen vorgestoßen ist und ich nach einer gewissen Zeit wieder wach war wurde mir dann erklärt das er nichts bedrohliches gefunden hat und bei mir kein Katheter gesetzt werden musste. Nun weis ich das bis dahin alles i.O. ist, aber warum ich dieses Herzrasen hatte weiß ich bis heute nicht. Der Arzt hatte dafür auch keine plausible Erklärung. Und nu??

Nur zum Thema verantwortung.:rolleyes:

Zitat:

@armin-g schrieb am 24. April 2018 um 21:20:15 Uhr:

 

Es soll doch tatsächlich vorkommen dass es Leute gibt die wissen von was sie reden.

Stimmt, deshaalb beantworte ich Dir auch gern die folgende Frage :D

Zitat:

ICH hatte probleme mit meinem Kreislauf und Herzrasen bin deshalb zu meinem Hausarzt.......dieser hat mich dann zum Kardiologen überwiesen......der Wiederum hat festgestellt dass bei mir evtl. eine Arterienverkalkung vorliegen könnte. Einige Wochen später ins Krankenhaus um evtl. einen Katheter gesetzt zu bekommen.

Nachdem der Arzt bis zu meinem Herzen vorgestoßen ist und ich nach einer gewissen Zeit wieder wach war wurde mir dann erklärt das er nichts bedrohliches gefunden hat und bei mir kein Katheter gesetzt werden musste. Nun weis ich das bis dahin alles i.O. ist, aber warum ich dieses Herzrasen hatte weiß ich bis heute nicht. Der Arzt hatte dafür auch keine plausible Erklärung. Und nu??

Nur zum Thema verantwortung.:rolleyes:

Solch Herzrasen kann auch ein völlig gesundes Herz bekommen, es kann aber auch Ausdruck einer KHK (Herzkranzgefäßverkalkung) sein - darum der Katheter.

Man muss dann versuchen, im Anfall ein EKG zu schreiben oder aber auf gut Glück ein Langzeit-EKG über 24/48 Stunden abzuleiten,. Bei wiederholten Attacken gibt es auch die Möglichkeit, einen event-recorder unter die Haut einzupflanzen. In Deinem Fall könnte ganz gut eine sogenannte AV-Reentry-Tachycardie, ein Vorhofflimmern/-flattern oder eine Vorhoftachycardie die Ursache sein - aber hier sind wir am Spekulatius.

Bei einer nur einmaligen Attacke und Ausschluss einer KHK würde man Dir kein Fahrverbot aussprechen.

Du schweifst etwas weit von Thema ab. Es ging lediglich darum das........

... Ich meine Fahrerlaubnis auch nicht abgeben wollen würde nur weil ein Arzt mir sagt "ich könnte einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt" während der Fahrt bekommen.

Beim TE sind bisher auch "nur" Vermutungen im Raum gestanden.

Das der Arzt empfiehlt; er solle kein Auto fahren dient der Vorsicht.

Zum anderen hat der TE bereits geschrieben das er gar kein Auto hat. (nur Leihweise)

Du solltest sorgfältiger lesen - beim TE ist ein OSAS SICHER diagnostiziert und eine erhöhte Tagesmüdigkeit SICHER diagnostiziert.

DU hast Deinen Fall eingebracht - ich habe lediglich versucht, die Unterschiede herauszuarbeiten.

Außerdem bedeutet ein ärztliches Fahrverbot lange nicht, dass man die FE abgeben muss.

Aber sowas kommt bei Laiendiskussionen raus - wenn die Halbwissenden einfach mal Zurückhaltung zeigen könnten statt auf Biegen und Brechen den Checker geben zu wollen :rolleyes:

Zitat:

@prinzregent94 schrieb am 24. April 2018 um 15:17:31 Uhr:

 

Ich bin raus und hab meinen Anwalt angerufen. Die Anwältin war vom Arzt begeistert. Sie sagt: Klar, jeder Arzt muss das melden. Wenn jemand sein Kind schlägt muss das auch gemeldet werden. Sie schreibt ferner, der Arzt meldet das automatisch an das Strassenverkehrsamt. Da muss ich den Führerschein abgeben. Ich sei eine Gefährdung im Strassenverkehr !!!

Ich bin total fertig, mir gar keiner Schuld bewusst.

Nur weil ich zu Hause mal einschlafe ... ich bin im Auto noch nie eingeschlafen, halte die Ruhezeiten ein und wenn ich müde bin fahr ich zur Seite. Hatte noch nie einen Unfall, gar nichts.

Was sagt ihr dazu, weis jemand wie das jetzt funktionniert ?

Du machst garnix - Du musst nicht zm Amt, Du musst Deine FE nirgends abgeben. Du fährst einfach kein KFZ, bis das Gerät optimal eingestellt ist. Dann fragst Du im Schlaflabor explizit nach Fahrtauglichkeit. Der Arzt wird Dir dann die Freigabe wieder erteilen. Optimal wäre, wenn er Dir dies als kleinen Dreizeiler bestätigt.

am 24. April 2018 um 22:07

Zitat:

 

Ergebnis:

Der Arzt unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht, wenn er dagegen verstößt macht er sich strafbar (du kannst ihn anzeigen). Bei berechtigten Zweifeln darf er aber die Fahrerlaubnisbehörde informieren, allerdings nur über die mangelnde Eignung und nicht die ganze Krankenakte dorthin schicken.

Das ist falsch, wenn eine Gefährdung des Allgemeinwohls vorliegt, muß der Arzt handeln und er hat es korrekt gehandelt, wie der Anwalt bestätigt hat.

am 24. April 2018 um 22:13

Zitat:

Der Arzt wird sicher nicht die FE-Behörde informieren - dagegen steht die Schweigepflicht. Somit ist der Schein auch nicht in Gefahr. Sollte aber der Belehrte trotz erteilten Fahrverbotes fahren und in einen Unfall verwickelt werden, dann ist die warme braune Masse richtig am Dampfen.

Der Arzt muß die Führerscheinstelle informieren, wenn der Fahrer nicht fahrtüchtig ist, bzw. der Fahrer sich nicht einsichtig zeigt und freiwillig darauf verzichtet. Die FE einscheidet dann mit eigenen Ärzten.

Sollte dann ein Unfall folgen und die Erkrankung kommt raus, muß die versicherung nicht zahlen!!!

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