Vielen Dank für die vielen Antworten.
1. Ich bin kein Berufskraftfahrer.
Ich fahre meist mit dem Zug oder dem Fahrrad. Ich besitze kein Auto.
A-B-E-R: Ich miete mir regelmässig ein Auto. Wenn ich fahre, fahre ich maximal eine oder zwei Stunden, dann mache ich eine Fitnesspause oder eine Schlafpause. Danach bin ich topfit.
Lange Fahrten mache ich aber gar nicht mehr. Eigendlich nur Kurzfahrten , wie sollte ich da irgendwie einschlafen ?
2. Anwalt / Anwältin. Ich sehe den Begriff Anwalt als geschlechtsneutral an. Aber da es nun mal eine Frau war, habe ich Anwältin geschrieben. Und es nochmal klar zu sagen, die Dame ist weiblich ...
Dann setze ich jetzt meine Hoffnung auf " Und da die geschilderte Antwort fachlicher Unfug ist und sich der Anwalt in eine Anwältin transformierte, messe ich dem Eingangsbeitrag keinen Wahrheitsgehalt bei. "
Ich interpretiere dass so, dass der Arzt mir nur eine mündliche Empfehlung gegeben hat. Das wäre ja toll. Den Führerschein abgeben will ich nämlich auf gar keinen Fall. So unvernünftig schläfrig zu fahren bin ich nicht. Ich würde nur topfit fahren. Oder den Wagen stehen lassen.
" Lass Dich erst vernünftig einstellen, so daß Du am Steuer nicht einschläfst. " Genau, das will ich tun. Im Zweifel gar nicht fahren. Da ich eh keinen Wagen besitze kann ich das leicht tun. Erst wieder fahren, wenn alles eingestellt ist.
Aber - a priori den Führerschein abgeben - nein. Das will ich auf keinen Fall.
" Anlage 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Tagesschläfrigkeit: " Au weia, au weia ... klingt böse, aber ich bin kein Beruftskraffahrer sondern fahre nur ins Wochenende. Und Kurzstrecken. Und einen Unfall will ich schon gar nicht bauen , fahre seit 25 Jahren unfallfrei ....