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Fahrverbot ohne Führerscheinentzug

Themenstarteram 22. November 2009 um 14:38

Hallo Leute!

Habe eine Frage kann ein Fahrverbot erteilt werden ohne das der Führerschein eingezogen wird?

Sagen wir mal ein Arzt scheibt das ein Fahrverbot erteilt worden ist, der ruft aber nicht die Polizei und die Diagonse beruft sich auf keiner Untersuchung des Patienten.

Ist das Fahrverbot nun Rechtskräftig?

Muß nicht irgendwas von Staßenverkehrsamt kommen?

Oder wenigstens von der Polizei?

Danke schon mal für die Antwoten!

Beste Antwort im Thema

Ein Arzt kann nur eine Empfehlung aussprechen, kein Verbot.

Du selbst bist letztendlich dafür verantwortlich, dass du körperlich und geistig fähig bist ein Fahrzeug zu steuern.

Der Arzt kann je nach Untersuchungsergebnis / verschriebene Medikamente und Verdacht das eine Gefährdung durch dich ausgeht weil du offensichtlich, obwohl körperlich nicht in der Lage trotzdem Auto fährst z.B. die Führerscheinstelle informieren, diese wird wenn nötig weitere Schritte einleiten.

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Wenn der Arzt Dir ein Fahrverbot gibt - ist das wohl in deinem Interesse auf Rücksicht anderer Verkehrsteilnehmer! Warscheinlich mußt Du Medikamente einnehmen die deine Fahrtüchtigkeit einschränken - könnten! Wenn Du allerdings eine Permanente Gefahr im Straßenverkehr darstellen solltest, muß der Arzt das weiterleiten und Du bekommst auch Post vom Verkehrsamt!

Ein Arzt kann nur eine Empfehlung aussprechen, kein Verbot.

Du selbst bist letztendlich dafür verantwortlich, dass du körperlich und geistig fähig bist ein Fahrzeug zu steuern.

Der Arzt kann je nach Untersuchungsergebnis / verschriebene Medikamente und Verdacht das eine Gefährdung durch dich ausgeht weil du offensichtlich, obwohl körperlich nicht in der Lage trotzdem Auto fährst z.B. die Führerscheinstelle informieren, diese wird wenn nötig weitere Schritte einleiten.

Themenstarteram 22. November 2009 um 15:00

Danke für die schnellen Antworten.

Der Arzt hat keine Untersuchung durchgeführt und auch keine Medikamente verordnet.

Er hat lediglich zwei Beruhigunstabletten mitgegeben.

Das an dem Abend kein Autofahren mehr möglich war ist klar!

Wie schon geschrieben hat er keine Untersuchung vorgenommen.

Er hat sich auf die Aussagen der Sanitätern verlassen.

Diese haben den Patienten nur ins Krankenhaus eingeliefert. Eine Untersuchung vor Ort war auch war auch nur das diese den Blutdruck Puls und Blutzucker gemessen haben.

Der Patient ist in einem Geschäft zusammengeklappt.

Eine Untersuchung im Krankenhaus ist nicht durchgeführt da der Patient wieder fit war.

Warum nun das Fahrverbot??

Zitat:

Original geschrieben von s_ollis

Er hat lediglich zwei Beruhigunstabletten mitgegeben.

Wie schon geschrieben hat er keine Untersuchung vorgenommen.

Warum nun das Fahrverbot??

Wahrscheinlich genau deswegen. Warum keine Untersuchung? Patient wollte nicht?

Da damit unklar ist warum er zusammengeklappt ist und ob das nochmal passieren kann sicherheitshalber der Hinweis das Autofahren zu unterlassen.

Macht der Arzt das nicht und es passiert was hat er die A-Karte.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von s_ollis

Danke für die schnellen Antworten.

 

Der Arzt hat keine Untersuchung durchgeführt und auch keine Medikamente verordnet.

Er hat lediglich zwei Beruhigunstabletten mitgegeben.

Das an dem Abend kein Autofahren mehr möglich war ist klar!

Wie schon geschrieben hat er keine Untersuchung vorgenommen.

Er hat sich auf die Aussagen der Sanitätern verlassen.

Diese haben den Patienten nur ins Krankenhaus eingeliefert. Eine Untersuchung vor Ort war auch war auch nur das diese den Blutdruck Puls und Blutzucker gemessen haben.

Der Patient ist in einem Geschäft zusammengeklappt.

Eine Untersuchung im Krankenhaus ist nicht durchgeführt da der Patient wieder fit war.

Warum nun das Fahrverbot??

Wie schon gesagt, der Arzt kann kein Fahrverbot aussprechen. Schon gar nicht kann er den Führerschein einziehen. Er spricht lediglich aus medizinischer Sicht die Empfehlung aus, sich nicht ans Steuer eines Autos zu setzen. Wie er zu der Empfehlung kommt, spielt keine Rolle.

Wenn trotzdem gefahren wird und es kommt zum Unfall und es wird bekannt, dass der Arzt diese Empfehlung ausgesprochen hat, wirst Du mitschuldig sein und für die Unfallfolgen zur Kasse gebeten. In welchem Umfang ist so ohne weiteres nicht zu beziffern.

 

O.

Mir hat auch schon mal ein Arzt ein Fahrverbot erteilt.

Aber das war mir nach einer 4-fachen Weisheitszahn-OP mit Vollnarkose völlig egal, ich hatte sowieso bessere Sachen zu tun, wie etwa Blut kotzen und 14 Stunden schlafen. :)

Was ich damit sagen will: Vielleicht hat er Arzt Recht mit dem was er vorschlägt.

Hallole

Ein Mann war nach häuffigeren Zusammenbrüchen, einmal sogar mit erforderlicher

Reanimation. Nicht am Steuer sondern beim Einkaufen auch Stationär im Krankenhaus.

Auf die Bitte an den Behandelnden Arzt ein entprechendes Anschreiben an die

Zulassungsbehörde zu senden hat der Arzt abgelehnt mit dem Zusatz er würde sich

doch nicht mit seinem Patienten anlegen,

die gleiche Antwort kam vom Behandelnden Hausarzt.

Nun nachdem die Untermauerung der Ärzte nicht vorlag haben die Angehörigen trozdem

mit entsprechendem Schreiben an die Zulassungsstelle erreicht das der Herr zur Medizinischen Fahrtauglichkeitsuntersuchung mußte und die Behörde hat in diesem Fall auch dichtgehalten

hat und rein med Gründe für die Untersuchung benannt hat.

Mit 90 Jahren ist dies auch notwendig und richtig.

Die Angehörigen wollten dem Herrn nicht seine mobilität nehmen sondern Ihn und sein Umfeld schützen.

So einfach ist es also nicht das ein Arzt das tut oder kann.

Vermutlich war es wirklich eine Empfehlung die etwas drastischer formuliert war

( wir alle kennen die Alten Bauernärzte alter Schule mit Character und unendlichem Fachwissen) .

Vermutlich war dieses Fahrverbot auch Zeitlich deffiniert oder da ist wirklich was schiefgelaufen.

Wir alle machen Fehler auch Ärzte sind nur Menschen.

Ich tendiere auch das eine odere andere Symtom bei der Fahrzeugdiagnose zu dramatisieren

um den leider oft unensichtigen Kunden ( kostet ja was ) dazu zu bewegen die Bremsen nun

doch reparieren zu lassen weil er es sonnst nicht tun würde. Jol.

am 22. November 2009 um 22:31

Mein Vater hat durch seinen Unfall.. einen Zettel im Krankenhaus beim Arzt unterschrieben.. beidem er versichert, dass er nicht mehr Auto fährt.. Führerschein hat er noch! Nur wenn er jetzt fährt und es passiert was dann hat er große Probleme..

Du musst doch nicht den Führerschein gleich abgeben um nicht mehr fahren zu dürfen. Reicht doch schon so ein Blatt.

Und jetzt ein anderer mir bekannter Fall. Ein Mann hat von seinem Arzt mündlich gesagt bekommen (ewige Jahre her) das er nicht mehr fahren darf.. er fährt aber weiterhin und hat seinen Führerschein..

Also wenn man was unterschrieben hat dann würde ich nichts mehr machen ansonsten muss man selbst entscheiden, ob man sich und das Leben anderer gefährden möchte und falls was passiert damit Leben kann?

Schließlich wird so ein Fahrverbot nicht einfach so erteilt..

Viele Grüße

Mad

Zitat:

Original geschrieben von s_ollis

Danke für die schnellen Antworten.

 

Der Arzt hat keine Untersuchung durchgeführt und auch keine Medikamente verordnet.

Er hat lediglich zwei Beruhigunstabletten mitgegeben.

Das an dem Abend kein Autofahren mehr möglich war ist klar!

Wie schon geschrieben hat er keine Untersuchung vorgenommen.

Er hat sich auf die Aussagen der Sanitätern verlassen.

Diese haben den Patienten nur ins Krankenhaus eingeliefert. Eine Untersuchung vor Ort war auch war auch nur das diese den Blutdruck Puls und Blutzucker gemessen haben.

Der Patient ist in einem Geschäft zusammengeklappt.

Eine Untersuchung im Krankenhaus ist nicht durchgeführt da der Patient wieder fit war.

Warum nun das Fahrverbot??

Hallo s_ollis,

 

also, wenn der Arzt irgendjemanden etwas über den  Gesundheitszustand seines Patienten mitteilt, dann gib ihm einen Satz heiße Ohren! Es ist ein Bruch des Arztgeheimnisses und eine Straftat des Arztes! Der Arzt muß gegenüber Dritten immer sein Arztgeheimnis immer solange bewahren, bis er von seinem Patienten von der Schweigepflicht entbunden wurde. Das gilt immer und überall.

Er kann Dir das Autofahren nicht verbietet. Dies kann lediglich nur die Polizei (sie darf Dir den Führerschein bei dohender Gefahr für die Allgemeinheit abnehmen und einstecken, aber nur dann! Dies kommt eben einem sofortigen Fahrverbot gleich) und ein Gericht. Solange Du einen gültigen!!! Führerschein besitzt darfst Du fahren. Aber mit allen Dir sicher bekannten Konsequenzen für Versicherung, etc., denn Du bist für Dich selbst verantwortlich und hast ein Selbstbestimmungsrecht.

 

Aber Du solltest die Fahruntüchtigkeit unterscheiden. Wenn Du z.B. Medikamente eingenommen hast, die Dich regelrecht betäuben (naja eben Betäubungsmittel - was ja auch Drogen und Alkohol sind), dann muß Dich jeder, also nicht nur der Arzt, am Fahren hindern. Allerdings sollte man die Polizei rufen und ihr die Sache übertragen. Die bringt dies vor Gericht und dort wird entschieden, was mit Deinem Führerschein geschieht und ob Du weiter fahren darfst oder nicht. Ein Richter wird hierzu wahrscheinlich aber immer auch ein Gutachten eines Arztes einholen. Aber ein mal eben so behandelnder Arzt oder gar Sanitäter kann Dir keinen Führerschein abnehmen. Sie können eben höchsten die Polizei rufen und ihr mitteilen, daß Du gegenwärtig fahruntauglich bist, sonst nichts. Aber das könnte und müßte auch ich tun, wenn ich Dich z.B. betrunken im Auto antreffen würde.

 

Auch mußt Du zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug unterscheiden. Nach einem Fahrverbot bekommst Du Deinen alten Führerschein wieder. Nach einem Führerscheinentzug mußt Du den Schein neu beantragen und die Prüfungen nochmals machen. Dies muß jedoch alles von einem Gericht festgestellt werden und die Straßenverkehrsbehörde hat das zu überwachen. Auch wenn dieses Rechtsprinzip heute immer mehr von unseren machtgeilen Politikern und Verwaltungsmenschen durchbrochen wird (z.B. kann die Verwaltungsbehörde Deine Eigenschaft zum Führen eines Fahrzeuges in Zweifel ziehen, wenn man Dich stockbetrunken im Straßenverkehr antrifft - das reicht schon als Radfahrer! - und Dich zur MPU schicken) ist es doch ein Grundsatz des Rechtsstaates, daß Du jede Handlungsweise des Staates von einem Gericht überprüfen lassen kannst. Aber ein Arzt ist keine Amtsperson des Staates, sondern nur ein Bürger wie Du und ich.

 

LG Lucolle

 

 

Schön geschrieben ... wenn es denn stimmen würde :rolleyes:

Einen Führerscheinentzug gibt es nicht. Entweder Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis. Wenn schon unterscheiden dann richtig ;)

Für den Entzug der Fahrerlaubnis braucht es zudem kein Gericht. §3 StVG sagt klar dass die Fahrerlaubnisbehörde (üblich gleich Straßenverkehrsamt) die Fahrerlaubnis entziehen MUSS wenn sie Kenntnis davon hat dass jemand ungeeignet oder nicht befähigt ist ein KFZ zu führen. Dies können u.a. gesundheitliche Beeinträchtigungen sein. Sind nur Bedenken vorhanden kann die Fahrerlaubnisbehörde ein Gutachten eines Fach- oder Amtsarztes anordnen oder eine Fahreignungsprüfung verlangen nach §2 Abs. 8 StVG.

Es braucht also nicht unbedingt Polizei oder Gericht hierzu.

Die Mitteilung des Arztes an die Fahrerlaubnisbehörde ist zudem nicht unbedingt eine Straftat. Er darf natürlich keine Details zur Krankheit übermitteln, aber sehr wohl die mangelnde Fahreignung mitteilen wenn er es für notwendig hält. In dem Falle steht die Abwendung der Gefahr durch die Teilnahme des Betreffenden am Straßenverkehr höher als die Schweigepflicht (§34 StGB).

Gruß Meik, Hobbyparagraphenreiter :p

Zitat:

Original geschrieben von Madness23

Mein Vater hat durch seinen Unfall.. einen Zettel im Krankenhaus beim Arzt unterschrieben.. beidem er versichert, dass er nicht mehr Auto fährt.. Führerschein hat er noch! Nur wenn er jetzt fährt und es passiert was dann hat er große Probleme..

 

Du musst doch nicht den Führerschein gleich abgeben um nicht mehr fahren zu dürfen. Reicht doch schon so ein Blatt.

Viele Grüße

Mad

Das sehe ich anders Mad. Ein Blatt zu unterschreiben reicht nicht aus.

Doch genau, erst wenn Du Deinen Führerschein abgegeben hast darfst Du nicht mehr fahren. Solange ich einen gültigen Führerschein besitze, solange darf ich fahren, selbst wenn ich blind wäre. Ob es vernünftig ist, wäre eine andere Sache.

Zitat:

Original geschrieben von Lucolle

Doch genau, erst wenn Du Deinen Führerschein abgegeben hast darfst Du nicht mehr fahren. Solange ich einen gültigen Führerschein besitze, solange darf ich fahren, selbst wenn ich blind wäre.

Nein, natürlich nicht :eek:

Sobald dir bekannt ist dass du zum führen eines KFZ ungeeignet bist darfst du nicht fahren, egal ob du noch deinen Führerschein in der Hand hast oder nicht. Ergibt sich um mal gleich den passenden Paragraphen zu nennen alleine schon aus §315c StGB: Wer ein Fahrzeug führt obwohl er dazu nicht in der Lage ist ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Fahrerlaubnis muss dir dazu nicht entzogen werden, sie ruht quasi solange wie die Einschränkungen gegeben sind. Bzw. ist es deine Pflicht unter solchen Umständen von ihr keinen Gebrauch zu machen. Der Entzug durch die Behörden ist erst eine folgende Zwangsmaßnahme bei uneinsichtigen Personen.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Schön geschrieben ... wenn es denn stimmen würde :rolleyes:

 

 

Zitat:

Einen Führerscheinentzug gibt es nicht. Entweder Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis. Wenn schon unterscheiden dann richtig

na wollen wir hier ein juristisches Hauptseminar aufmachen?Ja im Behördendeutsch heißt dies Entzug der Fahrerlaubnis. Aber was ist eine Fahrerlaubnis? Soweit ich weiß ein Führerschein. Was ist dann ein Führerscheinentzug?

 

 

 

Zitat:

Für den Entzug der Fahrerlaubnis braucht es zudem kein Gericht. §3 StVG sagt klar dass die Fahrerlaubnisbehörde (üblich gleich Straßenverkehrsamt) die Fahrerlaubnis entziehen MUSS wenn sie Kenntnis davon hat dass jemand ungeeignet oder nicht befähigt ist ein KFZ zu führen. Dies können u.a. gesundheitliche Beeinträchtigungen sein. Sind nur Bedenken vorhanden kann die Fahrerlaubnisbehörde ein Gutachten eines Fach- oder Amtsarztes anordnen oder eine Fahreignungsprüfung verlangen nach §2 Abs. 8 StVG. Es braucht also nicht unbedingt Polizei oder Gericht hierzu.

Ja, aber lies doch einmal § 3 Abs. 3 StVG - wenn Du es Dir von einem Verwaltungsbeamten gefallen läßt den Führerschein, pardon Fahrerlaubnis, abnehmen zu lassen, gut, dann ist es so. Ich werde aber immer von meinem Recht auf Widerspruch Gebrauch machen. Damit gilt die Fahrerlaubnis weiter und es kommt immer zu einem Gerichtsverfahren.

 

Wenn Du meinen Kommentar nochmals liest, wirst Du festsstellen, daß ich es ähnlich sehe wie Du, aber jeden hier ermutigen möchte eine Entscheidung des Staates nicht als Gottgegeben hinzunehmen, sondern zuerst immer Mund halten, zu einem Rechtsanwalt gehen und keine Scheu und Angst haben, gegen diese Bürokratenhengste - auch und vor allem - gerichtlich vorzugehen. Notfalls sogar mit einer einstweiligen Verfügung über die nächste Instanz gehen. Leider ist heute die erste Instanz vor Ort auch nicht mehr unbedingt unparteiisch.

 

Etwas ganz anderes ist dabei die Fahruntüchtigkeit, aber da muß jeder Bürger eingreifen, wie ich auch schrieb.

 

 

 

Zitat:

Die Mitteilung des Arztes an die Fahrerlaubnisbehörde ist zudem nicht unbedingt eine Straftat. Er darf natürlich keine Details zur Krankheit übermitteln, aber sehr wohl die mangelnde Fahreignung mitteilen wenn er es für notwendig hält. In dem Falle steht die Abwendung der Gefahr durch die Teilnahme des Betreffenden am Straßenverkehr höher als die Schweigepflicht (§34 StGB).

Sorry Meik, aber hier wird von der Politik gerade wieder etwas zurückgedreht, was in den vergangenen Jahren rechtsstaatswidrig und antidemokratisch versucht wurde einzuführen und durchzusetzen: die Schweigepflicht als solches zu durchbrechen. Also nicht nur bei Ärzten, sondern auch bei Rechtsanwälten, Steuerberatern, Journalisten, etc.. Meines Wissens sind dazu auch schon wieder Verfassungsgerichtsbeschwerden anhängig. Weil wir eben in einem demokratischen Rechtsstaat mit Selbstbestimmungsrecht leben und nicht in einem faschistoiden Schnüffelstaat. Und wehe dem Arzt, der irgendjemanden - ohne meine Erlaubnis - etwas zu meinem Gesundheitszustand weitergibt. Er zerstört damit seine eigene Existenzgrundlage.

 

 

Gruß Meik, Hobbyparagraphenreiter :p

Viel Spaß bei Deinem Hobby und frohen Ritt wünscht Dir Lucolle.

 

 

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von Lucolle

Doch genau, erst wenn Du Deinen Führerschein abgegeben hast darfst Du nicht mehr fahren. Solange ich einen gültigen Führerschein besitze, solange darf ich fahren, selbst wenn ich blind wäre.

Nein, natürlich nicht :eek:

 

Sobald dir bekannt ist dass du zum führen eines KFZ ungeeignet bist darfst du nicht fahren, egal ob du noch deinen Führerschein in der Hand hast oder nicht. Ergibt sich um mal gleich den passenden Paragraphen zu nennen alleine schon aus §315c StGB: Wer ein Fahrzeug führt obwohl er dazu nicht in der Lage ist ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

 

Die Fahrerlaubnis muss dir dazu nicht entzogen werden, sie ruht quasi solange wie die Einschränkungen gegeben sind. Bzw. ist es deine Pflicht unter solchen Umständen von ihr keinen Gebrauch zu machen. Der Entzug durch die Behörden ist erst eine folgende Zwangsmaßnahme bei uneinsichtigen Personen.

 

Gruß Meik

Hallo Meik,

 

unterscheide doch bitte zwischen Fahrerlaubnis und Fahrtüchtigkeit. Das beste Beispiel ist doch bei Drogen oder Alkohol am Steuer. Natürlich führt ein Alkohol- oder Drogenrausch zu einer nicht mehr vorhandenen Fahrtüchtigkeit und Straftat. Also Du darfst nicht mehr fahren, aber Du hast nach wie vor die Erlaubnis und könntest fahren. Dies ist doch das Problem mit dem Alkohol und noch mehr mit den Drogen am Steuer. Viele Menschen glauben, trotz Vollrausch immer noch fahrtüchtig zu sein, sie sind es aber nicht mehr. Deshalb machen Sie sich strafbar, klar. Aber sie machen sich nicht strafbar wegen Fahren ohne Führerscheins. Was dann z.B. schon der Fall ist, wenn Du nur den FS mit Klasse B besitzt und einen Anhänger,  sagen wir mit 1,5 to Gewicht ziehst (was z.B. ein Campinganhänger wäre), selbst wenn Du stocknüchtern, Augen wie ein Adler hast und auch ansonsten gesundheitlich topfit bist. Denn Du müßtest den Führerschein Klasse BE haben, um den Anhänger ziehen zu dürfen. Ansonsten fährst Du Auto ohne Fahrerlaubnis und das wäre die Straftat. :eek: Also Anhänger abkoppeln und Du bist wieder legal unterwegs.:)

 

LG Lucolle

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