Fahrverbot droht - was kann ich tun?

Hallo zusammen,

kurze Historie:

September 2020 - ich bin über rot gerollt, bin dann aber zurück - 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot (abgeleistet)

Januar 2021 - mit 26kmh zuviel außerorts - 1 Punkt

August 2021 - 44kmh zuviel außerorts - 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot (leiste ich von 1. bis 31. Dez 2021 ab, also im Moment)

Oktober 2021 (Anhörung beim Fahrzeughalter schon da gewesen - er hat mich als Fahrer angegeben, deshalb warte ich noch auf das an mich gerichtete Schreiben) - 27kmh zuviel außerorts

Mit dem Bußgeldbescheid aus dem Oktober 2021 droht mit ein weiteres Fahrverbot. Frage hier: was kann ich rechtlich tun, um das Fahrverbot zu umgehen (Verkehrsschutz? Anwalt? Blitzer anzweifeln? Tauglichkeit der Polizisten in Bezug auf das Messen anzweifeln?)

Beweismittel/Zeugen ist Foto, Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic PoliScan Speed FM1 (mobil)

PS: Ich habe nun ein Auto mit der mir sofort anzeigt, wenn ich zu schnell fahre. Ich werde in Zukunft angemessen fahren.

137 Antworten

"...wo liegt da jetzt der Unterschied zur Autobahn/Landstrasse?"

In der Stadt fahre ich deutlich aufmerksamer, als wenn auf der Autobahn der Tempomat auf 130 eingestellt ist. Die Anzahl der Radfahrer, der Fußgänger, der Ampeln, der Querstraßen usw. ist auf der Autobahn erheblich niedriger.

Punkt 1 müsste ich recherchieren, Punkt 2 wäre zu diskutieren 😁

Man wandelt grad hier auf einem schmalen Grat....

Edit: im Grundsatz gilt bei der RSV doch eine gewisse Erfolgsaussicht, bevor Deckungszusage erteilt wird. Bei der Historie bin ich weiterhin skeptisch.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 15. Dezember 2021 um 10:56:21 Uhr:


Vorsicht, nach neuem Katalog ist man schon mit 16 km/h drüber, mit'm Punkt dabei.
Gruß jaro

Das ist leider nicht richtig. Laut aktuellem Tatbestandskatalog von 11/21 kostet eine Überschreitung innerorts von 16 bis 20 km/h 70€ und außerhalb 60€. Jeweils ohne Punkt. Mit Punkten gehts dann ab 21 zu schnell los.
Nachzulesen auf der Seite des KBA. Innerhalb auf Seit 52 außerhalb auf Seite 53.

https://www.kba.de/.../bkat_owi_09_11_2021.pdf?...

Edit
Zu spät gesehen dass der Fehler bereits bemerkt wurde.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 15. Dezember 2021 um 16:47:27 Uhr:


Die Frage hab ich mir schon beim letzten Mal gestellt. Da gab es auch 2 Versionen. Diese ist Bussgeldkatalog.de
vllt. kann ja jemand von den Wissenden Licht ins Dunkel bringen.
Bei bussgeldkatlog.org gibt's erst ab 21 km/h n Punkt.
So, was suchen wir uns jetzt aus...?
Gruß jaro

Das hier.

https://www.kba.de/.../bkat_owi_09_11_2021.pdf?...

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. Dezember 2021 um 20:38:45 Uhr:


"...wo liegt da jetzt der Unterschied zur Autobahn/Landstrasse?"

In der Stadt fahre ich deutlich aufmerksamer, als wenn auf der Autobahn der Tempomat auf 130 eingestellt ist. Die Anzahl der Radfahrer, der Fußgänger, der Ampeln, der Querstraßen usw. ist auf der Autobahn erheblich niedriger.

Ich meinte das in Bezug auf die Schilder, die angeblich auf der Autobahn weniger wahrgenommen werden, die aber dieselben VZ wie in der Stadt sind...

aussserdem erfordert Autobahn im Berufsverkehr auch Konzentration - und der TS hat einen sehr flotten BMW, mit dem er bestimmt nicht schlafmützig unterwegs ist und deshalb wohl konzentriert fahren wird;

da guckt man dann auch auf die Schilder - es sei denn man ist so schnell, dass die VZ ausserhalb des Tunnelblicks sind, der dann irgendwann kommt (so ab 230 Km/h ?!) 😁

Autobahn erfordert immer Konzentration. Allerdings merkt man, dass viele das nicht so sehen.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 15. Dezember 2021 um 20:40:02 Uhr:


Punkt 1 müsste ich recherchieren, Punkt 2 wäre zu diskutieren 😁

Man wandelt grad hier auf einem schmalen Grat....

Edit: im Grundsatz gilt bei der RSV doch eine gewisse Erfolgsaussicht, bevor Deckungszusage erteilt wird. Bei der Historie bin ich weiterhin skeptisch.

Hier mal ein Link zu den RSV-Bedingungen der Allianz.

https://rsv-bedingungen.de/.../...nz_Versicherungsbedingungen_2017.pdf

Punkt 2.5 (1) behandelt die Möglichkeit, wegen mangelnder Erfolgsaussichten die Zusage abzulehnen. Und dann oben schauen, welche einzelnen Tatbestände das sind. Ordnungswidrigkeiten gehören nicht dazu.

Punkte 1-7 sind ja ausgeschlossen.

Punkt 9 betrachtet die Straf-RS im Bereich der Verkehrs RS. Daher die Frage an Dich, ob dies schon unter die Straf RS fällt oder ob es nicht doch "nur" eine OWI ist.

Kleine Ergänzung: der Punkt 2.5 erfasst nicht die Verkehrs-RS

@NDLimit die verlinkten Bedingungen gelten ja auch nur für Privat- und Berufs-Rechtsschutz. Die (Verkehrs-Rechtsschutz-) Bedingungen der Allianz scheinen nicht so einfach herunterzuladen zu sein - jedenfalls habe ich sie nicht gefunden.

Bei meiner Rechtsschutz ist es so, dass wenn der Anwald eine Erfolsaussicht bejaht, die Kosten übernommen werden.

Geschwindigkeitsüberschreitung allein ist meiner laienhaften Meinung nach keine Straftat. Nur wenn es deswegen zum Unfall kommt, sähe das wohl anders aus.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 14. Dezember 2021 um 22:27:44 Uhr:


Die bisherigen Fahrverbote hast du alle komplett abgeleistet?

Da käme vielleicht noch in Betracht, dass man argumentiert, dass man inzwischen auf den Führerschein im Hinblick auf die Arbeit angewiesen ist. Einmal kann man mit der Argumentation durchkommen. Führt natürlich zu einem höheren Bußgeld und geht nicht ohne Anwalt.

Veto.

Geht ohne Anwalt ich habe einer Mitarbeiterin einen Brief geschrieben, mit dem Sie ein 4wochen Fahrverbot in doppeltes Bußgeld und einen Flensburger Punkt umwandeln konnte.
Bin kein Anwalt.

Und Sie war mit 1-2 Punkten vorbelastet.

Übrigens fährt sie seit dem "anständig"

Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 15. Dezember 2021 um 23:47:05 Uhr:


Geht ohne Anwalt ich habe einer Mitarbeiterin einen Brief geschrieben, mit dem Sie ein 4wochen Fahrverbot in doppeltes Bußgeld und einen Flensburger Punkt umwandeln konnte.

geht garantiert nicht mehr bei der Vorgeschichte des TE. Er hat ja bereits zwei Geschwindigkeitsverstöße im Punktebereich eingetragen.

Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 15. Dezember 2021 um 23:47:05 Uhr:



Zitat:

@WeissNicht schrieb am 14. Dezember 2021 um 22:27:44 Uhr:


Die bisherigen Fahrverbote hast du alle komplett abgeleistet?

Da käme vielleicht noch in Betracht, dass man argumentiert, dass man inzwischen auf den Führerschein im Hinblick auf die Arbeit angewiesen ist. Einmal kann man mit der Argumentation durchkommen. Führt natürlich zu einem höheren Bußgeld und geht nicht ohne Anwalt.

Veto.

Geht ohne Anwalt ich habe einer Mitarbeiterin einen Brief geschrieben, mit dem Sie ein 4wochen Fahrverbot in doppeltes Bußgeld und einen Flensburger Punkt umwandeln konnte.
Bin kein Anwalt.

Und Sie war mit 1-2 Punkten vorbelastet.

Übrigens fährt sie seit dem "anständig"

In der Situation ohne anwaltliche Unterstützung zu agieren halte ich für grob fahrlässig.

Zitat:

@Opel-BMW schrieb am 16. Dezember 2021 um 09:43:21 Uhr:


In der Situation ohne anwaltliche Unterstützung zu agieren halte ich für grob fahrlässig.

es kommt darauf an, was man erreichen will. Anwälte sind auch keine Universalheiler. Normalerweise braucht man für das simple Umwandeln eines FV keinen Anwalt. Im Fall des TE geht das eh nicht.

Zitat:

@Opel-BMW schrieb am 15. Dezember 2021 um 21:11:44 Uhr:


Autobahn erfordert immer Konzentration. Allerdings merkt man, dass viele das nicht so sehen.

"Vorne zum Fenster rausgucken" kommt immer mehr aus der Mode.

Ich habe im Bekanntenkreis einen recht jungen Fahrer mit aktuellem Golf. Der drückt nen Knopf, der Wagen übernimmt und ab dann ist das Handy interessanter als das Geschehen vor Ihm... Ratet mal wer bald seinen Lappen für 4 Wochen abgibt weil er seinem Auto in Sachen zHg widersprochen hat 🙂

Zitat:

@onzlaught schrieb am 16. Dezember 2021 um 11:26:59 Uhr:



Zitat:

@Opel-BMW schrieb am 15. Dezember 2021 um 21:11:44 Uhr:


Autobahn erfordert immer Konzentration. Allerdings merkt man, dass viele das nicht so sehen.

"Vorne zum Fenster rausgucken" kommt immer mehr aus der Mode.

Ich habe im Bekanntenkreis einen recht jungen Fahrer mit aktuellem Golf. Der drückt nen Knopf, der Wagen übernimmt und ab dann ist das Handy interessanter als das Geschehen vor Ihm... Ratet mal wer bald seinen Lappen für 4 Wochen abgibt weil er seinem Auto in Sachen zHg widersprochen hat 🙂

Vor allem hinten rausgucken scheint irre anspruchsvoll zu sein.

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