Fahrverbot droht - was kann ich tun?

Hallo zusammen,

kurze Historie:

September 2020 - ich bin über rot gerollt, bin dann aber zurück - 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot (abgeleistet)

Januar 2021 - mit 26kmh zuviel außerorts - 1 Punkt

August 2021 - 44kmh zuviel außerorts - 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot (leiste ich von 1. bis 31. Dez 2021 ab, also im Moment)

Oktober 2021 (Anhörung beim Fahrzeughalter schon da gewesen - er hat mich als Fahrer angegeben, deshalb warte ich noch auf das an mich gerichtete Schreiben) - 27kmh zuviel außerorts

Mit dem Bußgeldbescheid aus dem Oktober 2021 droht mit ein weiteres Fahrverbot. Frage hier: was kann ich rechtlich tun, um das Fahrverbot zu umgehen (Verkehrsschutz? Anwalt? Blitzer anzweifeln? Tauglichkeit der Polizisten in Bezug auf das Messen anzweifeln?)

Beweismittel/Zeugen ist Foto, Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic PoliScan Speed FM1 (mobil)

PS: Ich habe nun ein Auto mit der mir sofort anzeigt, wenn ich zu schnell fahre. Ich werde in Zukunft angemessen fahren.

137 Antworten

Stimmt, ich kriege meinen Kopf schon etwas länger nicht mehr um 180° gedreht.

So steht es in den RS-Versicherungsbedingungen der HUK Coburg:

Unter welchen Voraussetzungen können wir wegen mangelnder
Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit ablehnen?
Wir können den Versicherungsschutz auch ablehnen, wenn unserer
Auffassung nach einer der folgenden Fälle vorliegt:
a. Die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Wegen mangelnder Erfolgsaussichten können wir aber nur bei den folgenden Leistungsarten ablehnen:
• Schadenersatz-Rechtsschutz nach B.3.1.
• Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht nach B.3.2.
• Steuer-Rechtsschutz nach B.3.3.
• Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen nach B.3.4.
b. Sie wollen Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrnehmen. (Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten
in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen.) In
diesem Fall lehnen wir Ihren Antrag auf Versicherungsschutz ab, weil
sonst die berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft
beeinträchtigt würden.
Die Ablehnung müssen wir Ihnen in diesen beiden Fällen unverzüglich in
Textform mitteilen, und zwar mit Begründung.

https://www.der-postillon.com/.../autofahrer-entlarvt-geheimen.html

Man sollte noch ergänzen, dass bei rechtsgelenkten Fahrzeugen dieser Trick in Deutschland nicht zuverlässig funktioniert.

Ähnliche Themen

Ich warte ja derzeit auch auf Post mit einem Fahrverbot (höchstwahrscheinlich qualifizierter Rotlichtverstoß). Tattag war der 16.11. und bisher ist noch nichts gekommen.
Gut ich bin zwar nicht unbedingt scharf auf das Fahrverbot aber den Verstoß habe ich nunmal begangen. Da hilft es jetzt ja auch nichts mehr zu sagen "hätte ich mal doch den Anker geschmissen"

Nur hätte ich es gerne möglichst schnell hinter mir.

Zitat:

@aldo_rayne schrieb am 14. Dezember 2021 um 20:20:51 Uhr:


Hallo zusammen,

kurze Historie:

September 2020 - ich bin über rot gerollt, bin dann aber zurück - 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot (abgeleistet)

Januar 2021 - mit 26kmh zuviel außerorts - 1 Punkt

August 2021 - 44kmh zuviel außerorts - 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot (leiste ich von 1. bis 31. Dez 2021 ab, also im Moment)

Oktober 2021 (Anhörung beim Fahrzeughalter schon da gewesen - er hat mich als Fahrer angegeben, deshalb warte ich noch auf das an mich gerichtete Schreiben) - 27kmh zuviel außerorts

Mit dem Bußgeldbescheid aus dem Oktober 2021 droht mit ein weiteres Fahrverbot. Frage hier: was kann ich rechtlich tun, um das Fahrverbot zu umgehen (Verkehrsschutz? Anwalt? Blitzer anzweifeln? Tauglichkeit der Polizisten in Bezug auf das Messen anzweifeln?)

Beweismittel/Zeugen ist Foto, Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic PoliScan Speed FM1 (mobil)

PS: Ich habe nun ein Auto mit der mir sofort anzeigt, wenn ich zu schnell fahre. Ich werde in Zukunft angemessen fahren.

Lass dir erst mal vom KBA einen "Kontoauszug" kommen, welcher neben dem Gesamtsaldo beinhaltet wie lange welche Punkte noch laufen (einmal jährlich kostenfrei möglich).

Bin zwar nicht ganz so eng getaktet wie du unterwegs mit den Vergehen jedoch häufig genug. Bei mir ging es auch nach 15-16 Jahren Führerschein ohne grobe Schnitzer los.

Ich habe die letzten Jahre so auch zwei mal den Lappen für je einen Monat aufgrund Geschwindigkeitsvergehen abgegeben. Beim zweiten mal hat der Staatsknecht versucht eine Wiederholungstat und 3 Monate sowie eine 4-eckige Geldstrafe daraus zu stricken, wurde jedoch -da knapp 1,5 Jahre Abstand zwischen den Vergehen- von mir initiiert Erstinstanzlich vor Gericht wieder eingefangen und aufgrund des zeitlichen Abstand auf einen Monat und ~250€ zurückgeführt.

Habe beide Monate jeweils während des kalten deutschen Winters einmal in Thailand und einmal auf Kuba verbracht und sehr genossen.
Seither fahre ich ausschließlich mit Blitzerapp welche sehr zuverlässig weitere grobe Schnitzer vereiteln konnte.

Nichts desto trotz haben kleinere Patzer dazu geführt dass ich wegen 5 angehäufter Punkte Anfang 2020 vom Kreis angeschrieben wurde ob ich nicht mal was in Form eines Seminars abbauen will (Friendly Reminder quasi).
Wie es das Schicksal wollte kam dann allerdings ab März 2020 Corona bei uns an und seither 100% Homeoffice für mich. Dadurch sind mittlerweile 3 Punkte wieder weg und der Stand bei 2 kommenden Februar verfallenden Punkten.

Ich drücke dir daher beide Däumchen und würde in jeden Fall versuchen dagegen vorzugehen.
Wenn nicht Gerichtlich gibt es da durchaus auch noch andere Wege (einfach mal googlen 😉 ).
Alleine schon interessant dürfte bereits sein wie weit genau welche Art von Vergehen auseinanderliegen und ob sie daher überhaupt als Wiederholungstat gewertet werden können. Einen Rotlichtverstoß und Geschwindigkeitsverstoß -je im Bereich eines Fahrverbots- kannst du beispielsweise mit einem Tag Abstand begehen ohne dadurch Wiederholungstäter zu sein.

Zitat:

@Meetthecutthe schrieb am 22. Dezember 2021 um 18:42:45 Uhr:



Seither fahre ich ausschließlich mit Blitzerapp welche sehr zuverlässig weitere grobe Schnitzer vereiteln konnte.

Hast Du auch ein Problem mit dem Erkennen oder der Deutung der Schilder?

Ich fahre grundsätzlich nie mehr als 10 km/h schneller (vor der Änderung des Bußgeldkatalogs waren es 20 km/h) als auf dem Schild steht.

Dieses Verfahren ist nach einer gewissen "Angewöhnungszeit" absolut stressfrei anzuwenden und durchzuhalten - man muss halt nur rechtzeitig zu Hause losfahren um ohne rasen zu müssen trotzdem pünktlich anzukommen.

Und - welch Wunder - hatte noch nie einen Punkt. Fehlte mir auch wirklich nicht im Leben...

Falls jetzt die Meinung hochkommt, ich sei ein lahmarschiger und spießiger Rentner, dem ist nicht so, siehe Bild (Nur "Rentner" stimmt in obiger Beschreibung 😉 )

TT-Verbrauch

Zitat:

Hast Du auch ein Problem mit dem Erkennen oder der Deutung der Schilder?

....

Umgekehrt fehlt hier offenbar das Textverständnis. Wir sind hier nicht im Thread : "Selbstbeweihräucherung zur Einhaltung von Verkehrsregeln", sondern bei "Was gibt der KBA-Saldo noch her und wie kann ich ihn möglicherweise strecken".

Auch wenn irgendwelche Oberlehrer dass anders sehen mögen, bleibt es dennoch "Thema verfehlt" 😉

Habe gar nicht gewusst das man zu schnell fahren kann.

Zitat:

@Meetthecutthe schrieb am 22. Dezember 2021 um 19:16:22 Uhr:



Zitat:

Hast Du auch ein Problem mit dem Erkennen oder der Deutung der Schilder?

....

Umgekehrt fehlt hier offenbar das Textverständnis. Wir sind hier nicht im Thread : "Selbstbeweihräucherung zur Einhaltung von Verkehrsregeln", sondern bei "Was gibt der KBA-Saldo noch her und wie kann ich ihn möglicherweise strecken".

Auch wenn irgendwelche Oberlehrer dass anders sehen mögen, bleibt es dennoch "Thema verfehlt" 😉

Aber auch nicht im Thread „wie beweihräuchere ich mich selbst am Besten für meine tollen Leistungen bezüglich erfolgreicher Geschwindigkeitsüberschreitung ohne erwischt zu werden“ oder alternativ „wie verbringe ich den Führerscheinentzug am schönsten“.

Aber die ganze Formulierung lässt ahnen, mit was für einen Schlag man es jeweils zu tun hat („Staatsknecht“). Da ist mir der Oberlehrer fast lieber … beim Lesen und beim Begegnen im Straßenverkehr …

Zitat:

Aber auch nicht im Thread „wie beweihräuchere ich mich selbst am Besten für meine tollen Leistungen bezüglich erfolgreicher Geschwindigkeitsüberschreitung ohne erwischt zu werden“ oder alternativ „wie verbringe ich den Führerscheinentzug am schönsten“.

Aber die ganze Formulierung lässt ahnen, mit was für einen Schlag man es jeweils zu tun hat („Staatsknecht“). Da ist mir der Oberlehrer fast lieber … beim Lesen und beim Begegnen im Straßenverkehr …

Das erste ist ein Seiteneffekt als unweigerliches Resultat der eindeutig vom Threadersteller gegebenen Fragestellung "habt ihrer Erfahrungen damit - wie verfahre ich am besten?" . Da gebietet es sich regelrecht aus dem eigenen Erfahrungsschatz zu teilen auch wenn es dir nicht passen mag und du lieber irgendwelche abgedroschenen und hier nicht hilfreichen Flosskeln von wegen "auf die rotumrandeten Zeichen achten" sehen willst.

Das letzte ist reine Wortklauberei. Da mir der Lakei damals tatsächlich -unrechtmäßig wie das Urteil danach ja ergab- ans Leder wollte, nehme ich mir diese Bezeichnung einfach mal heraus.

Zitat:

@Meetthecutthe schrieb am 22. Dezember 2021 um 18:42:45 Uhr:


Seither fahre ich ausschließlich mit Blitzerapp welche sehr zuverlässig weitere grobe Schnitzer vereiteln konnte.

Das ist mir viel zu aufwendig, zumal ich das gleiche Ergebnis mit einem simplen Tachoabgleich erreichen kann.

Hoffentlich erwischt diese rücksichtslosen Zeitgenossen - mal so richtig - ein mobiler Blitzer, den die App noch nicht kennt. Nachbarn hat es - gut so.

Zitat:

@Meetthecutthe schrieb am 22. Dezember 2021 um 19:16:22 Uhr:



Umgekehrt fehlt hier offenbar das Textverständnis. Wir sind hier nicht im Thread : "Selbstbeweihräucherung zur Einhaltung von Verkehrsregeln", sondern bei "Was gibt der KBA-Saldo noch her und wie kann ich ihn möglicherweise strecken".

Auch wenn irgendwelche Oberlehrer dass anders sehen mögen, bleibt es dennoch "Thema verfehlt" 😉

Ich denke, so wie Du hier gleich "lospolterst", Du hast noch einen langen Weg vor Dir, ruhiger zu werden. Ich war auch mal jung 😉 - Revoluzzer der 68er-Generation. Kann Dich deshalb gut verstehen! 😉

Der TE ist schon weiter, er hat schon was eingesehen, Zitat:

Zitat:

@aldo_rayne schrieb am 14. Dezember 2021 um 20:20:51 Uhr:



.... Ich werde in Zukunft angemessen fahren.

Meine Erfahrung lehrt, dass die weitaus meisten Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder da stehen, wo es Sinn macht, dass sie genau da stehen..

Nur ein Beispiel: Wäre ich damals mal nachts um halb zwei mit 100 km/h oder mehr (statt der vorgeschriebenen 50 km/h) durch den Wald geknallt (was von den sonstigen Gegebenheiten her durchaus machbar gewesen wäre), dann hätte ich wahrscheinlich das Wildschwein, das mir genau vor den Kühler gelaufen ist, in die ewigen Jagdgründe begleitet. (So war nur das Schwein tot, das Auto krank und mir ist nichts passiert.

So gesehen, lieber Oberlehrer als wegen Untätigkeit, weil tot, aus MT entfernt.
Mit Selbstbeweihräucherung hat es auch absolut nichts zu tun, wenn jemand beschreibt, dass er sich an Vorschriften hält.
Denn: Würden das mehr Menschen als selbstverständlich ansehen, sich an REGELN zu halten, wäre das von Vorteil - für alle. (Das gilt nicht nur bei Punkten in Flensburg).

Dass es Rechtsmittel gibt, eine evtl. ungerechte "Bestrafung" abzuwenden, ist sicher hilfreich, richtig und notwendig.

Logisch versucht der TE, alle Möglichkeiten zu Nutzen, den "Schaden" klein zu halten, es ist sein gutes Recht.
Leider kann ich - mangels Erfahrung in diesem Bereich, nicht viel dazu beitragen.

TIPP für Dich: Schau doch mal nach, was Dich lt. NEUEM Bußgeldkatalog erwartet, falls Deine Geschwindigkeitswarn-APP mal jemandem von der Rennleitung "auffallen" sollte ... 😉

Zitat:

@situ schrieb am 22. Dezember 2021 um 20:10:48 Uhr:


Hoffentlich erwischt diese rücksichtslosen Zeitgenossen - mal so richtig - ein mobiler Blitzer, den die App noch nicht kennt. Nachbarn hat es - gut so.

Der erste Teil zeugt vom hilflosen und undefinierten Wutbürger\Frustbuben.
Dazu sei jedoch gesagt das die Apps mit Nutzermeldungen arbeiten deren Anzahl wiederum exponentiell zur stattlichen Bemühung wächst alle paar hundert Meter einen Blitzanhänger an Straße zu stellen (zumindest hier im Rhein-Main-Gebiet). Vor allem nochmal drastisch seitdem das Strafmaß erhöht wurde. Mittlerweile sind es in der größten -von mir auch genutzten- App dieser Art fast 1Mio Mitglieder und jeder mobile neue Blitzer wird meist binnen Minuten detektiert und live eingepflegt.

Zum zweiten sehr wage gehaltenen Anhängsel darf ich sagen dass hier im KFZ seit 2 Jahren eine Dashcam nebst Nachtsicht und Bewegungsgesteuerter Aufzeichnung rund um die Uhr 340° (..einen kleinen toten Winkel gibt es..) auf die 512GB Karte läuft.
Auch wenn dies nicht zur gerichtlichen Auswertung taugt -da die Aufnahme in dieser Form nicht zulässig sind- reicht es mir doch zur Verifizierung des übereifrigen Nachbarn der hier die ebenso verbotene Selbstjustiz zu üben können meint - mir würde das reichen ... 😁 .

Ähnliche Themen