ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. 1 Monat Fahrverbot

1 Monat Fahrverbot

Themenstarteram 23. August 2016 um 7:51

Hallo, bin neulich Nachts in einer Großstadt in einem Tempo 30 Bereich (wegen Umweltschutz)

geblitzt worden, wenn ich Pech habe, war ich knapp über 60 schnell, das bedeutet einen Monat

Fahrverbot,

ich habe gehört, dass die Behörden öfters mal ein Fahrverbot streichen und dafür ein höheres

Bußgeld fordern,

könnt ihr mir Tipps geben, wie ich begründen muß, dass das Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld

getauscht wird?

Ich habe keine Punkte, fahre c. 60.000 KM im Jahr bisher immer unfallfrei, das sind alles Argumente,

die für mich sprechen.

Sollte ich um ein Fahrverbot nicht rumkommen, würde mich noch interessieren, ob ich selber den Zeitraum

aussuchen darf und in welchem Zeitraum (12 Monate, 6 Monate, 3 Monate) ich das Fahrverbot legen kann,

mir wäre es ganz lieb, den Januar 2017 dafür zu nehmen, weil ich dann wieder frischen Urlaub habe

Beste Antwort im Thema
am 23. August 2016 um 18:32

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 23. August 2016 um 18:45:54 Uhr:

peikifix: hättest nicht so geizig sein sollen und ein paar euronen mehr ausgeben sollen für eine vernünftige

bleibe, im übrigen war das eine geschäftsstrasse mit wenigen anwohnern

Glaubst Du im Ernst dass Dich das jetzt sympathischer macht?

Witzig finde ich solche Bemerkungen jedenfalls nicht, die gehen nämlich auf meine Kosten und die anderer Menschen, die nicht 60.000 km pro Jahr fahren wollen.

Oder kurz: Man kann sich auch so zum Depp machen, wenn man es nicht schon ist.

65 weitere Antworten
Ähnliche Themen
65 Antworten

Wenn keine Voreintragungen vorliegen und der Führerschein dringend beruflich gebraucht wird, kann die Bußgeldstelle einmalig gegen Verdoppelung des Bußgeldes auf das Fahrverbot verzichten. In einem gewissen Rahmen ist es möglich, den Zeitraum des Fahrverbotes mit der Bußgeldstelle "auszuhandeln", denn das macht jede Stelle so, wie sie es will.

Themenstarteram 23. August 2016 um 8:07

R 129 Fan: Danke zunächst für Deine Antwort, aber:

ich bin ein Bürohengst und brauche für meine Arbeit kein Auto,

aber ohne Auto zur Arbeit mit öffentlichen zu kommen, kostet mich gut 2 Stunden, mit dem

Auto dagegen 45 Minuten, jeweils je Strecke, reicht das evtl. schon als Begründung aus?

Über den Unfug mit Tempo 30 wegen Umweltschutz möchte ich mit den Behörden lieber nicht diskutieren,

ich meine aber, dass es einen Unterschied macht, ob man nachts in einer Umweltzone zu schnellfährt,

oder ob man tagsüber vor einer Schule / Kindergarten / Altersheim / Krankenhaus zu schnell fährt,

aber diese Faktoren gehen bei der Strafbemessung leider nicht ein.

§ 24 (2a) StVG:

Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot gegen den Betroffenen nicht verhängt worden und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht verhängt, so bestimmt die Verwaltungsbehörde oder das Gericht abweichend von Absatz 2 Satz 1, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft. Werden gegen den Betroffenen weitere Fahrverbote rechtskräftig verhängt, so sind die Fahrverbotsfristen nacheinander in der Reihenfolge der Rechtskraft der Bußgeldentscheidungen zu berechnen.

Das Aushandelnd ist also im Gesetz geregelt bzw. bestimmt.

Wenn bis zum gewünschten Termin mehr als vier Monate vergehen sollten, muss halt die Rechtskraft verzögert werden. Einspruch einlegen und abwarten. Dann zeitgerecht den Einspruch zurück nehmen. Sollte hier aber kein Problem sein, da bis Januar ohnehin nur noch vier Monate und eine Woche vergehen.

Einzig wirksames Argument ist, dass der Schein beruflich benötigt wird und ansonsten Arbeitslosigkeit droht. Ob du bisher unfallfrei oder viel oder wenig gefahren bist, interessiert nur am Rande.

Dann musst du halt argumentieren, dass mit öffentlichen Verkehrsmitteln dein Arbeitsplatz nur sehr schwer erreichbar ist, du auch Überstunden schieben darfst usw. Beim Ersttäter sind die Behörden meistens kooperativ, dafür wird das Bußgeld dann verdoppelt. Nicht mit dem Verhandeln warten, bis der Bußgeldbescheid kommt, sondern sofort nach dem Anhörungsbogen.

Wie lange der Weg zur Arbeit ist, interessiert in diesem Zusammenhang leider auch niemanden. Ich würde den Tip meines "Vorschreibers" anwenden, da kannst du den Zeitpunkt halbwegs festlegen.

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 23. August 2016 um 10:07:02 Uhr:

R 129 Fan: Danke zunächst für Deine Antwort, aber:

ich bin ein Bürohengst und brauche für meine Arbeit kein Auto,

aber ohne Auto zur Arbeit mit öffentlichen zu kommen, kostet mich gut 2 Stunden, mit dem

Auto dagegen 45 Minuten, jeweils je Strecke, reicht das evtl. schon als Begründung aus?

Das ist eher die ganz normale Härte, nicht die Dringlichkeit, die zur Umwandlung des Fahrverbotes notwendig wäre.

Zitat:

Über den Unfug mit Tempo 30 wegen Umweltschutz möchte ich mit den Behörden lieber nicht diskutieren,

ich meine aber, dass es einen Unterschied macht, ob man nachts in einer Umweltzone zu schnellfährt,

oder ob man tagsüber vor einer Schule / Kindergarten / Altersheim / Krankenhaus zu schnell fährt,

aber diese Faktoren gehen bei der Strafbemessung leider nicht ein.

Dieses Diskutieren würde ich auch auf jeden Fall unterlassen. Sonst wird aus der fahrlässigen Überschreitung des Tempolimits ganz schnell eine vorsätzliche Überschreitung. Die einzig richtigen Antworten bei einer Überschreitung sind "habe ich übersehen" oder "ich war in Gedanken", niemals "ich war in Eile" oder "ich sehe den Sinn dieses Limits nicht ein"...

Themenstarteram 23. August 2016 um 8:32

meine Firma ist kulant, man hat mir schon angedeutet, eine entsprechende Bescheinigung

auszustellen, einem Kollegen hat es vor zwei Jahren auch geholfen.

aber ich bin ab und zu mit dem Auto für einen anerkannt gemeinützigem Verein ehrenamtlich mit dem PKW

unterwegs, das könnte evtl. auch meinen Führerschein retten

bleib mal gelassen. Von den knapp über 60 gehen noch 3 km Messtoleranz weg und ein bisschen Voreilung hat Dein Tacho auch. Es müssten schon ca. 66 auf dem Tacho gestanden haben, damit Du wirklich in den Fahrverbotsbereich reinrutschst. Meist ist es in real dann doch weniger als befürchtet.

Themenstarteram 23. August 2016 um 8:50

Hallo Kai, Tachovoreilung und Meßtoleranz habe ich schon bei den ca. 60 Km/h berücksichtigt,

ich schätze, dass ich lt Tacho c. 65 - 70 drauf hatte, es wird also auf jeden fall eng

Für sowas bietet jeder Verkehrsverbund Monatskarten. 20 Arbeitstage mal länger unterwegs - das ist doch nicht so das Problem. Habe ich immer am Ende der Motorradsaison und einen E-Book-Reader für den Zug.

Und es einfach wie ein Mann nehmen fällt flach?

Ich meine klar ist es unangenehm aber ...

Der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Außerdem lässt er sich nicht gern was vorschreiben.

Man sieht es im Verkehr... :rolleyes:

Zitat:

@Kevin_Nrw schrieb am 23. August 2016 um 11:23:51 Uhr:

Und es einfach wie ein Mann nehmen fällt flach?

ganz wichtiger Hinweis. War ja klar, dass sich irgendein Neunmalkluger meldet. Jetzt fehlt dann noch der Beitrag, dass der TE ein böser Raser ist und bestimmt zur MPU geschickt wird.

Gibt es denn einen Punkt, wo der TE durchblicken lässt, dass er sich vor den Folgen drücken will? Es geht nur darum, bestmöglich mit den Folgen klarzukommen, was doch ein absolut legitimes Interesse ist. Genau dafür sollte ein Forum da sein: um Informationen zu bekommen, unvoreingenommen und zielführend

Themenstarteram 23. August 2016 um 9:59

Danke Kai !!!

Ähnliche Themen