Fahrradunfall wie viel % schuld habe ich?

Guten Tag,
ich hatte vor ca.1woche einen fahrradunfall und möchte wissen wie viel schuld ich kriege
ich schildere euch mal den Unfall hergang:

Wie jeden morgen fuhr ich mit dem Fahrrad zur Schule(ohne licht ich weiß ziemlich blöd)
Ich fuhr in den Kreisverkehr gebremst habe ich und auch geschaut ob einer reinfährt in den Kreisverkehr ich habe nichts gesehen dann fuhr ich rein ich war kurz vor der ausfahrt wo es zur schule geht als eine Frau die mich nicht sah aus denn Kreisverkehr fuhr und mich mit ihrem Vorderrad an meinem Fahrrad erwischte ein anderer Mann der zur gleichen zeit im Kreisverkehr war hatte mich gesehen und auch angehalten ob die Frau angehalten hat weiß ich nicht der Mann hat auch ausgesagt bei der Polizei

Ich hatte 2x kattzenaugen an jedem Rad und hatte auch rückstrahler vorne und hinten
es war ziemlich dunkel morgens 7:10-7:15
Falls noch fragen sind posten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Wie jeden morgen fuhr ich mit dem Fahrrad zur Schule(ohne licht ich weiß ziemlich blöd)

Eine Frechheit diese Frage überhaupt zu stellen!

Soll jetzt wieder der Autofahrer Schuld sein... ? Ko...n könnte ich, bei so einer Einstellung.

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An Alle: ich HABE eine Haftpflichtversicherung und die wird das auch bezahlen ich wollte bloß fragen wie viel % schuld ich habe bei dem was hier die meisten schreiben stelle ich mich auf 100% ein

100% ist Quatsch. Max. ein Drittel wird an Dir hängenbleiben. Lies doch mal die Antworten hier im Thread.

Kann Dir doch völlig Wurst sein, wieviel % Schuld Du hast. Die HV zahlt und gut ist. Es KÖNNTE natürlich passieren, dass Du grob fahrlässig gehandelt hast und die HV sich die Kohle von Dir wiederholen möchte. Aber selbst dann ist es völlig unerheblich, wieviel Schuld Du auf Dich geladen hast, sondern nur, wie teuer der Spaß wird.

ICH meine ja dennoch, 100%. Dass sich hier einige echauffieren, es sei unentschuldbar, einen unbeleuchteten Radfahrer umzukarren, kann ich leider nicht verstehen. Diesen Menschen ist wohl nachts im Dunklen und bei Regen noch nie ein unbeleuchteter schwarz gekleideter Radfahrer mit schwarzem Helm und dunklem Rahmen begegnet, der trotz gut ausgebauten Radweges auch noch auf der Straße fuhr.

Mir so noch während der Fahrschule passiert beim Rechtsabbiegen. In einem Moment ist da nichts und im nächsten Moment sitzt er auf der Motorhaube. Auch der Fahrlehrer und diverse weitere Zeugen haben ihn nidht kommen sehen. Wollte sich mit denselben Argumenten rausreden, die hier sämtlich zur Sprache gekommen sind.

Der Richter sah das allerdings so wie die beteiligten Zeugen und er durfte vollständig allein für den Schaden aufkommen. Der Radfahrer solle froh sein, dass er nicht strafrechtlich belangt werde wegen durchaus zu unterstellenden Vorsatzes.

Auch seine private KV wollte nicht für die ihm entstandenen Arztkosten aufkommen, da auch sie ihm nicht nur grobe Fahrlässigkeit, sondern sogar Vorsatz unterstellten. Dummerweise hatte ER weder HV noch RV.

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 2. November 2014 um 11:58:14 Uhr:


Diesen Menschen ist wohl nachts im Dunklen und bei Regen noch nie ein unbeleuchteter schwarz gekleideter Radfahrer mit schwarzem Helm und dunklem Rahmen begegnet, der trotz gut ausgebauten Radweges auch noch auf der Straße fuhr.

Mir so noch während der Fahrschule passiert beim Rechtsabbiegen. In einem Moment ist da nichts und im nächsten Moment sitzt er auf der Motorhaube. Auch der Fahrlehrer und diverse weitere Zeugen haben ihn nidht kommen sehen. Wollte sich mit denselben Argumenten rausreden, die hier sämtlich zur Sprache gekommen sind.

Es war in diesem Fall nicht stockfinstere Nacht, sondern heller Tag: die Sonne war schon aufgegangen. Es gibt keine Benutzungspflicht für Radwege.

Die Autofahrer, die beim rechts Abbiegen Radfahrer übersehen, sind mir die Liebsten. Übrigens: bei Gefährdung 80 Eur, 1 Punkt, bei Unfall 1 Monat Fußgänger. Du musst den doch überholt haben und keiner hat den gesehen? Es besteht für den Autofahrer eine Wartepflicht. Das üben bei mir immer die Fahrschulen: die biegen immer sofort rechts ab, um dem Fahrschüler zu zeigen, dass man den Radfahrer durchlassen muss.

MaW: deine Räuberpistole glaube ich nicht.

Was soll denn das für ein komisches Gerichtsverfahren gewesen sein? Es muss ja ein Zivilverfahren gewesen sein. Du kannst da ja nur Zeuge gewesen sein, verantworticher Fahrzeugführer war dein Fahrlehrer. Du warst also bei dem Verfahren nur zu geringen Teilen dabei, ab deiner Vernehmung, die Güteverhandlung kannst du gar nicht mitbekommen haben. Nur wer soll da geklagt haben? An irgendeinen wurden Forderungen gestellt, die derjenige nicht zahlen wollte. Hat dein Fahrlehrer den Radfahrer verklagt? Wenn der doch keine RSV und keine HP hatte, dann hätte der doch sinnvollerweise einfach eure Forderungen erfüllt und sich nicht auf das Prozessrisiko eingelassen, bzw spätestens bei der Güteverhandlung wäre er eingeknickt. Oder war dein Fahrlehrer der Beklagte? Dann wäre aber die Klage im schlimmsten Fall nur abgewiesen worden. Kommentare zum Strafrecht kommen bei Zivilverhandlungen relativ selten vor, eigentlich gar nicht, das geht den Richter nix an. Wenn man sich bei Zivilverfahren nicht vergleicht, ergeht das Urteil Wochen später in Schriftform, da gibt es keine Maßregelungen von Prozessbeteiligten. So ein Richter unterstellt auch nichts, schon gar keinen Vorsatz.

Merkwürdig ist, dass der Richter dem Radfahrer angeblich seine durchaus glaubwürdigen Einlassungen nicht abnimmt, aber den Zeugen - die ja alle Unfallbeteiligte gewesen sein sollen - glaubt. Dann war der Radfahrer aber schlecht juristisch vertreten. Denn dass sich beteiligte Zeugen verabreden, soll ja nicht so selten vorkommen, sowas wissen Richter.

Von Versicherungen des Prozessgegners und deren Leistungen oder Nichtleistungen erfährt man auch nichts, wie auch. MaW: deine Story ist nett ausgedacht aber BS

Wenigstens weisst du jetzt in groben Zügen wie es nach ZPO so vor GEricht abgeht, falls du mal in ein Verfahren verwickelt sein solltest, war ja bisher nicht der Fall.

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@TE: Mit Licht am Rad hättest du jetzt weniger Ärger. Es ist eigentlich fast egal, ob man wirklich übersehen wurde oder nicht. Bei einem Unfall wird der Andere dann fast sicher sagen, "den habe ich nicht gesehen", wenn es geknallt hat.

Kauf dir einfach einen Nabendynamo (Problem ist dabei der Einbau) und ein vernünftiges LED-Licht mit Sensor (am besten in Kombination mit Tagfahrlicht). Das ganze kann man einfach dauerhaft auf Automatik stellen und braucht da nicht mehr drüber nach zu denken.

Es sind mittlerweile sogar Akkulampen zu gelassen. Die haben nur dann einen Vorteil, wenn die Lichtanlage den Wert vom Rad übersteigt. Da man die leicht abnehmen/mitnehmen ist es dabei natürlich leicht die vor Diebstahl zu schützen und die an mehreren Rädern zu nutzen. Nachteil ist ganz klar, man muss die Akkus laden und hat ein Problem, wenn man das vergessen hat.

Hier mal mein Tip für gutes zugelassenes Licht mit Dynamo: Alfine Nabendynamo + LUMOTEC IQ2 LUXOS (Modell B oder wenn genug Geld vorhanden Modell U) + TOPLIGHT Line brake plus

Hier mein Tip für ein gutes zugelassenes Akkulicht: IXON IQ Premium + IXXI Rücklicht (gibt beides als Set)

Wenn du jetzt nach siehst was der Spaß kostet wirst du erst mal Schlucken. Aber ich kann dir eines versprechen, nach der ersten Nachtfahrt mit so einer Ausstattung wirst du diese Geräte niemals wieder her geben wollen.

Das Hauptproblem ist doch nicht das Licht, sondern dass er den Kreisel quer durch die Mitte abgekürzt hat! Das hat hier zum Unfall geführt.

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 2. November 2014 um 11:58:14 Uhr:


ICH meine ja dennoch, 100%. Dass sich hier einige echauffieren, es sei unentschuldbar, einen unbeleuchteten Radfahrer umzukarren, kann ich leider nicht verstehen. Diesen Menschen ist wohl nachts im Dunklen und bei Regen noch nie ein unbeleuchteter schwarz gekleideter Radfahrer mit schwarzem Helm und dunklem Rahmen begegnet, der trotz gut ausgebauten Radweges auch noch auf der Straße fuhr.

Deine blühende Phantasie ist hier fehl am Platz.

Der Threadersteller hat weder was von Regen, noch von schwarzer Kleidung noch von Farben seines Helms (oder des Rades), geschweige denn von einem benutzungspflichtigen Radweg geschrieben.

Das hast alles du hinzu erfunden.

(Und das, obwohl hier bereits appelliert wurde, auf die üblichen "typisch", "weiss man doch, daß die ...."- Parolen zu verzichten)

Im übrigen stellte sich im Theadverlauf raus, daß nichmal das Problem der Autofahrerin so ganz klar (und nachvollziehbar) ist und auch nicht, wie dunkel es um die Zeit wirklich war.

Zitat:

@Jochen42 schrieb am 2. November 2014 um 02:08:58 Uhr:


Der TE ist im Kreisverkehr offenbar einfach gerade aus durch gefahren, anstatt im Kreis rum zu fahren wie alle anderen.

Das würde voraussetzen, daß überhaupt eine befahrbare Mittelinsel vorhanden ist. Hat es die nicht, und auch keinen benutzungspflichtigen Radweg, der zum gleichen vom Radfahrer anvisierten Ziel führt, ist es egal, ob der Radfahrer die ganze Fahrbahnbreite ausnutzt. Überholen, und dann auch noch rechts, IST im einspurigen Kreisverkehr ein NoGo. Mir erzählt niemand, daß man frühmorgens gegen 07:00 Uhr einen unbeleuchteten Radfahrer nicht sieht.

@TE
Deine Versicherung sollte mal die Handykontaktdaten der Autofahrerin abfragen; evtl. stellt sich ja heraus, daß diese während der Fahrt handyfonierte? Dann wäre auch klar, daß sie Dich, weil abgelenkt, u. U. nicht wahrnahm.

@invisible_Ghost
Wem möchtest Du drohen? Einen User speedjet hat es hier im Thema nicht.

Wie würde das ganze jetzt. Geklärt? Kommt ein Brief von der Polizei oder wie? Ein ausfüllbogen habe ich schon bin ihrer Versicherung bekommen denn werde ich dann mal ausfüllen zahlt die Haftpflicht auch denn schaden am Fahrrad oder muss man den selber zahlen

Zitat:

@Brunolp12


Das hast alles du hinzu erfunden.

Aber deshalb das Gegenteil von dieser und vieler anderer Erfindungen hier anzunehmen, ist doch auch nur eine Spekulation, nicht anders, und auch nicht besser.

Die Unschuldsvermutung gilt nicht nur für den Radfahrer, sondern ebenso und nicht weniger für den Autofahrer. Das hier von einigen Vorgebrachte, basiert auf einer Parteilichkeit aufgrund persönlicher Motivation, aber doch niemals aufgrund der vielen fehlenden, für eine halbwegs objektive Betrachtung notwendigen Fakten.

Kontaktdaten des Handys der Autofahrerin sind ja ganz nett, aber vielleicht sollte dann auch im Gegenzug der Radfahrer offen legen, ob nicht eine wichtige Klassenarbeit, nicht gemachte Hausaufgaben oder ein schlechter Notendurchschnitt im Unterrichtsfach der ersten Stunde an etwas anders hat denken lassen, als an den Straßenverkehr.

Oder einfach überlegen, ab wann es komisch wird, weil ein Antworter nur seine Fantasie von der Kette gelassen hat.

Zitat:

@fahrradfahrer76 schrieb am 2. November 2014 um 18:46:56 Uhr:


Wie würde das ganze jetzt. Geklärt? Kommt ein Brief von der Polizei oder wie? Ein ausfüllbogen habe ich schon bin ihrer Versicherung bekommen denn werde ich dann mal ausfüllen zahlt die Haftpflicht auch denn schaden am Fahrrad oder muss man den selber zahlen

Die Versicherungen machen das unter sich aus bzw. anhand der Beschreibungen der Beteiligten/Zeugen wird eine Schuld-/Haftungsverteilung festgelegt. Du wirst im "Ausfüllbogen" sicherlich auch befragt, welche Schäden bei dir aufgetreten sind? Dort schreibst du die Schäden an deinem Fahrrad nieder.

Jede Versicherung bezahlt am Ende dem jeweiligen Unfallgegner was ihm zusteht.

Seid ihr, die Unfallbeteiligten (bzw. Geschädigten) damit nicht zufrieden, geht ihr eben vor Gericht. Kannst das ganze auch jetzt schon einem Anwalt geben.

Du wirst also sicherlich informiert werden bzw. kannst doch jederzeit bei deiner Versicherung anrufen und nach dem aktuellen Stand fragen.

Hoffentlich füllst du den "Ausfüllbogen" etwas genauer und verständlicher aus.

Zitat:

@Moly schrieb am 1. November 2014 um 12:06:48 Uhr:


Ich hab mal ne Frage, bin rückwärts durch den Kreisverkehr gefahren (Ausfahrt verpasst), da ist mir einer draufgefahren, wieviel % Schuld habe ich???

Mit Glück 0%, ist nämlich schon vorgekommen.

Der Hintermann durfte blasen und der Polizist ist dann zum Rückwärtsfahrenden zum Auto gekommen: "Alles klar, der hat 1,9 Promille, der hat tatsächlich behauptet sie währen rückwärts gefahren". 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@UTrulez schrieb am 1. November 2014 um 11:14:56 Uhr:


Radfahrer und 100% Schuld, schließen sich praktisch aus 😁

Die automatisierte Teilschuld eines Autofahrers bei Unfall mit einem Radfahrer wurde aus dem Gesetz gestrichen. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber feststellte, dass dadurch ein Persilschein an Fahrradfahrer ausgestellt wurde und diese sich immer weniger an Verkehrsregeln halten.

Automatisierte Teilschuld gibt es nur noch wenn die Radfahrer Kinder, alte oder gebrechliche Menschen sind.
Da greift dann die besondere Rücksichtnahmepflicht der Autofahrer.

Auch der Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer wurde verschärft.
Fahrradfahrern kann per Gericht auch untersagt werden Fahrrad fahren zu dürfen. Eine gerichtliches Fahrradfahrverbot gilt unbefristet. Es kann erst durch MPU und Berufungsverfahren aufgehoben werden.

Wer durch Fahrrad Punkte in Flensburg kassiert und noch keinen KFZ-Führerschein besitzt, kann einen KFZ-Führerschein erst erwerben wenn die Punkte wieder abgebaut sind.
Punkte kann man als Fahrradfahrer leicht kassieren. Es reicht schon für einen Punkt in Flensburg, wenn ein Fahrradfahrer bei Rot eine Ampel überfährt oder rote Ampel unter Nutzung Fußweg/Fußgängerampel umfährt. Auch das befahren von Fußgängerübergängen oder Zebrastreifen werden als Fahren bei Rot geahndet (Fahrradfahrer müssen zur Nutzung von Fußgängerübergängen das Fahrrad schieben).
Ab 8 Punkten kann ein Gerichtsverfahren zum Entzug des Fahrrad-Fahrens eröffnet werden.

Zitat:

@jschie66 schrieb am 3. November 2014 um 12:13:35 Uhr:


Auch das befahren von Fußgängerübergängen oder Zebrastreifen werden als Fahren bei Rot geahndet (Fahrradfahrer müssen zur Nutzung von Fußgängerübergängen das Fahrrad schieben).

Hat überhaupt nichts mit einem Kreisverkehr zu tun (auch wenn es beides in Kombination gibt). Darüber hinaus ist es falsch. Radfahrer dürfen über Zebrastreifen fahren. Vorrang durch den Zebrastreifen bekommen aber nur Fußgänger.

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