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Rückwärtsfahren Unfall. Wer hat schuld?

Themenstarteram 5. Juni 2015 um 12:27

Guten Tag,

undzwar habe ich folgendes Problem. Meine Mutter ist mit ihrem auto von einer Vorfahrtstraße (30er Zone / Rechts vor Links) Rückwärts auf eine Hauptstraße gefahren. Hat sich bevor sie los gefahren ist natürlich ausführlich umgeschaut und als kein Auto kam rückwärts drauf gefahren. Ein Auto kam auf der Hauptstraße und wollte Rechts abbiegen und fährt meiner Mutter hinten auf den Stoßfänger.

Wer ist jetzt Schuld? Ich habe gehört das wenn jemand Rückwärts fährt normalerweise immer Schuld ist. Stimmt das? Zumal meine Mutter ja von der Vorfahrtstraße kommt...

Könnt ihr mir da weiter helfen?

 

LG Wayne93

Beste Antwort im Thema
am 5. Juni 2015 um 13:00

Zitat:

@Wayne93 schrieb am 5. Juni 2015 um 14:27:41 Uhr:

Hat sich bevor sie los gefahren ist natürlich ausführlich umgeschaut und als kein Auto kam rückwärts drauf gefahren.

Das wichtigste ist während dem rückwärts fahren auch nach hinten gucken, nicht nur davor.

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StVO §9 Abs. 5:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html

Themenstarteram 5. Juni 2015 um 12:36

Also hat sich meine Mutter falsch verhalten und ist an diesem Unfall schuld? Entnehme ich das aus der StVO richtig?

Der zweite Fahrzeugführer hätte aber die Rückfahrscheinwerfer sehen müssen und doch Bremsen damit man zügig wieder voran kommt?

Zitat:

@Wayne93 schrieb am 5. Juni 2015 um 14:36:30 Uhr:

Der zweite Fahrzeugführer hätte aber die Rückfahrscheinwerfer sehen müssen und doch Bremsen damit man zügig wieder voran kommt?

Dann müsste Deine Mutter dem Gegner nachweisen (oder der Unfallhergang dies eindeutig erkennen lassen), dass die Situation für den Gegner eindeutig erkennbar gewesen ist und der Unfall für ihn vermeidbar gewesen wäre. Dann könnte es auf eine Teilschuld des Gegners herauslaufen.

Zitat:

@Wayne93 schrieb am 5. Juni 2015 um 14:36:30 Uhr:

 

Der zweite Fahrzeugführer hätte aber die Rückfahrscheinwerfer sehen müssen und doch Bremsen damit man zügig wieder voran kommt?

Nein, deine Mutter hätte anhalten müssen !

Inwiefern vielleicht eine Teilschuld dem anderen zugesprochen werden kann, kommt auf die genauen Umstände (inwiefern der Unfall vermeidbar war) und Aussagen der Beteiligten an und letztendlich wenn es vor Gericht gehen sollte, vom Richter.

Die Hauptschuld trifft wohl deine Mutter, diese hätte gar nicht erst an der Kreuzung rückwärtsfahren sollen, dies ist eine wesentlich höhere Gefahr welche an einer solchen Stelle ausgeht, als rückwärts aus einer Parklücke oder Grundstück zu fahren, und selbst da trägt der Rückwärtsfahrende idR den Großteil der Haftung.

Themenstarteram 5. Juni 2015 um 12:47

Alles klar. Dann bedanke ich mich für die schnellen Antworten. (:

am 5. Juni 2015 um 13:00

Zitat:

@Wayne93 schrieb am 5. Juni 2015 um 14:27:41 Uhr:

Hat sich bevor sie los gefahren ist natürlich ausführlich umgeschaut und als kein Auto kam rückwärts drauf gefahren.

Das wichtigste ist während dem rückwärts fahren auch nach hinten gucken, nicht nur davor.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 5. Juni 2015 um 15:00:39 Uhr:

 

Das wichtigste ist während dem rückwärts fahren auch nach hinten gucken, nicht nur davor.

Naja, so pauschal kann man das nicht sagen. Auch ein Blick in den Rückspiegel kann ab und an nicht schaden, da man so seitliche Abstände viel besser einsehen kann.

Themenstarteram 5. Juni 2015 um 13:37

Sie hat sich nicht nur davor umgeschaut. Auch beim rückwärts fahren. Hat ihn aber wohl übersehen.

Die Vorfahrt hat die Mutter auch rückwarts. Aber eben auch besondere Sorgfaltspflichten. Das geht 50/50 aus

Von was für einem Schaden sprechen wir hier eigentlich ? Gabs überhaupt einen ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 5. Juni 2015 um 16:19:42 Uhr:

Von was für einem Schaden sprechen wir hier eigentlich ? Gabs überhaupt einen ?

..... und fährt meiner Mutter hinten auf den Stoßfänger. :o

am 5. Juni 2015 um 14:43

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 5. Juni 2015 um 16:19:42 Uhr:

Von was für einem Schaden sprechen wir hier eigentlich ? Gabs überhaupt einen ?

Mit Sicherheit.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 5. Juni 2015 um 16:42:02 Uhr:

 

..... und fährt meiner Mutter hinten auf den Stoßfänger. :o

Da muss nicht zwangsläufig ein Schaden vorliegen. Womöglich nur ein Stupser, wo der Schreck viel grösser ist. Da wischst einmal mit ein bissel Wachs/Kunststoffpflege drüber und fertig.Zumal wir nicht mal wissen, ob der Stossfänger lackiert oder blank war.

Dann hätte der TE sicher keinen Thread aufgemacht, wenn nichts passiert wäre bzw. kein Schaden entstanden wäre.

Vielleicht verrät er uns ja noch wer was am Auto hat, und wer an wen Ansprüche stellt.

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