Fahrradunfall wie viel % schuld habe ich?
Guten Tag,
ich hatte vor ca.1woche einen fahrradunfall und möchte wissen wie viel schuld ich kriege
ich schildere euch mal den Unfall hergang:
Wie jeden morgen fuhr ich mit dem Fahrrad zur Schule(ohne licht ich weiß ziemlich blöd)
Ich fuhr in den Kreisverkehr gebremst habe ich und auch geschaut ob einer reinfährt in den Kreisverkehr ich habe nichts gesehen dann fuhr ich rein ich war kurz vor der ausfahrt wo es zur schule geht als eine Frau die mich nicht sah aus denn Kreisverkehr fuhr und mich mit ihrem Vorderrad an meinem Fahrrad erwischte ein anderer Mann der zur gleichen zeit im Kreisverkehr war hatte mich gesehen und auch angehalten ob die Frau angehalten hat weiß ich nicht der Mann hat auch ausgesagt bei der Polizei
Ich hatte 2x kattzenaugen an jedem Rad und hatte auch rückstrahler vorne und hinten
es war ziemlich dunkel morgens 7:10-7:15
Falls noch fragen sind posten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Wie jeden morgen fuhr ich mit dem Fahrrad zur Schule(ohne licht ich weiß ziemlich blöd)
Eine Frechheit diese Frage überhaupt zu stellen!
Soll jetzt wieder der Autofahrer Schuld sein... ? Ko...n könnte ich, bei so einer Einstellung.
80 Antworten
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 3. November 2014 um 10:50:08 Uhr:
Mit Glück 0%, ist nämlich schon vorgekommen.
Der Hintermann durfte blasen und der Polizist ist dann zum Rückwärtsfahrenden zum Auto gekommen: "Alles klar, der hat 1,9 Promille, der hat tatsächlich behauptet sie währen rückwärts gefahren". 😉Gruß Metalhead
Sowas nennt man "Urban Legends" 😉
Zitat:
@KKolja schrieb am 3. November 2014 um 14:58:39 Uhr:
Sowas nennt man "Urban Legends" 😉
Möglich aber völlig ausschließen würde ich das nicht 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 2. November 2014 um 12:57:24 Uhr:
Es war in diesem Fall nicht stockfinstere Nacht, sondern heller Tag: die Sonne war schon aufgegangen. Es gibt keine Benutzungspflicht für Radwege.Zitat:
@madbros_bln schrieb am 2. November 2014 um 11:58:14 Uhr:
Diesen Menschen ist wohl nachts im Dunklen und bei Regen noch nie ein unbeleuchteter schwarz gekleideter Radfahrer mit schwarzem Helm und dunklem Rahmen begegnet, der trotz gut ausgebauten Radweges auch noch auf der Straße fuhr.Mir so noch während der Fahrschule passiert beim Rechtsabbiegen. In einem Moment ist da nichts und im nächsten Moment sitzt er auf der Motorhaube. Auch der Fahrlehrer und diverse weitere Zeugen haben ihn nidht kommen sehen. Wollte sich mit denselben Argumenten rausreden, die hier sämtlich zur Sprache gekommen sind.
Die Autofahrer, die beim rechts Abbiegen Radfahrer übersehen, sind mir die Liebsten. Übrigens: bei Gefährdung 80 Eur, 1 Punkt, bei Unfall 1 Monat Fußgänger. Du musst den doch überholt haben und keiner hat den gesehen? Es besteht für den Autofahrer eine Wartepflicht. Das üben bei mir immer die Fahrschulen: die biegen immer sofort rechts ab, um dem Fahrschüler zu zeigen, dass man den Radfahrer durchlassen muss.
MaW: deine Räuberpistole glaube ich nicht.
Was soll denn das für ein komisches Gerichtsverfahren gewesen sein? Es muss ja ein Zivilverfahren gewesen sein. Du kannst da ja nur Zeuge gewesen sein, verantworticher Fahrzeugführer war dein Fahrlehrer. Du warst also bei dem Verfahren nur zu geringen Teilen dabei, ab deiner Vernehmung, die Güteverhandlung kannst du gar nicht mitbekommen haben. Nur wer soll da geklagt haben? An irgendeinen wurden Forderungen gestellt, die derjenige nicht zahlen wollte. Hat dein Fahrlehrer den Radfahrer verklagt? Wenn der doch keine RSV und keine HP hatte, dann hätte der doch sinnvollerweise einfach eure Forderungen erfüllt und sich nicht auf das Prozessrisiko eingelassen, bzw spätestens bei der Güteverhandlung wäre er eingeknickt. Oder war dein Fahrlehrer der Beklagte? Dann wäre aber die Klage im schlimmsten Fall nur abgewiesen worden. Kommentare zum Strafrecht kommen bei Zivilverhandlungen relativ selten vor, eigentlich gar nicht, das geht den Richter nix an. Wenn man sich bei Zivilverfahren nicht vergleicht, ergeht das Urteil Wochen später in Schriftform, da gibt es keine Maßregelungen von Prozessbeteiligten. So ein Richter unterstellt auch nichts, schon gar keinen Vorsatz.
Merkwürdig ist, dass der Richter dem Radfahrer angeblich seine durchaus glaubwürdigen Einlassungen nicht abnimmt, aber den Zeugen - die ja alle Unfallbeteiligte gewesen sein sollen - glaubt. Dann war der Radfahrer aber schlecht juristisch vertreten. Denn dass sich beteiligte Zeugen verabreden, soll ja nicht so selten vorkommen, sowas wissen Richter.
Von Versicherungen des Prozessgegners und deren Leistungen oder Nichtleistungen erfährt man auch nichts, wie auch. MaW: deine Story ist nett ausgedacht aber BS
Wenigstens weisst du jetzt in groben Zügen wie es nach ZPO so vor GEricht abgeht, falls du mal in ein Verfahren verwickelt sein solltest, war ja bisher nicht der Fall.
Weil Du natürlich dabei warst... Und / oder die Weisheit mit Löffeln gefressen hast...
Ich darf relativ oft Verfahren jeder Couleur beiwohnen und habe schon Richter lauthals lachen sehen angesichts hanebüchener Geschichten. Offenbar fehlt DIR da die Erfahrung, denn Richter kommentieren alles und jeden und kanzeln Angeklagte und / oder Zeugen gern mal so ab, dass die ganz klein mit Hut werden.
Was ich also mitbekommen habe und was nicht und wer wann was getan hat, überlass doch bitte mir und meiner Geschichte, da Du ganz offensichtlich NICHT dabei warst und genauso offensichtlich auch keine Ahnung hast. Auf Nachfrage erfährt man natürlich von Leistung und / oder Nichtleistung von Versicherungen. Einfach mal versuchen und keinen... wie nanntest Du es...? Ach ja... BS erzählen.
Tatsächlich hat die Versicherung meines Fahrlehrers den Radfahrer verklagt, einen Choleriker vor dem Herrn, der es tatsächlich drauf ankommen ließ. Und wiederum sowohl MICH als auch den Fahrlehrer auf Schadenersatz verklagt hat. Glaub's oder lass es, nicht mein Bier.
Worauf ich eigentlich hinauswollte: Genau solche dämlichen Kommentare wie (sinngemäß) "Rechtsabbiegende Autos, die Radfahrer umkacheln, sind mir die Liebsten" und dann noch auf die evtl. möglichen Folgen á la Bußgeld und Punkte hinweisen sind es, die MICH ankotzen.
Im Übrigen habe ich nirgendwo geschrieben, dass es sich bei der TE'in so verhält, wie mir direkt hier obendrüber unterstellt wurde. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...
Kann man wegen fahren ohne licht (mit Unfall) eine strafe wie z.b sozialstunden bekommen oder regelt das die Versicherung Haftpflicht bezahlt und gut is? Oder geht das vor Gericht entschieden weil der Polizist hat gesagt das wird an die stattsanwaltschaft weitergeleitet
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Zitat:
@fahrradfahrer76 schrieb am 6. November 2014 um 18:29:18 Uhr:
Kann man wegen fahren ohne licht (mit Unfall) eine strafe wie z.b sozialstunden bekommen oder regelt das die Versicherung Haftpflicht bezahlt und gut is? Oder geht das vor Gericht entschieden weil der Polizist hat gesagt das wird an die stattsanwaltschaft weitergeleitet
Alter, schon mal dran gedacht wenn sie ne sekunde früher da gewesen wäre, wärst du vielleicht tot?
Da hilfts dir auch nicht, wenn du keine Schuld bekommst.
Also licht an!!
Am besten noch schwarze klamotten ey....
Zitat:
@fahrradfahrer76 schrieb am 6. November 2014 um 18:29:18 Uhr:
Kann man wegen fahren ohne licht (mit Unfall) eine strafe wie z.b sozialstunden bekommen oder regelt das die Versicherung Haftpflicht bezahlt und gut is? Oder geht das vor Gericht entschieden weil der Polizist hat gesagt das wird an die stattsanwaltschaft weitergeleitet
Da gibt nichts. Evtl. bekommst du noch einen Bußgeldbescheid von 35 €, das wars dann aber auch.
"Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit - Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung"