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Sind Mofafahrer unter 18 prinzipiell nie Schuld an einem Unfall?

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 17:17

In meinen Verwandtenkreis trug sich folgender Unfall zu:

Ein Auto wollte ein Mofa überholen. Während des Überholvorganges entschloss sich der Mofafahrer links abzubiegen. Er setzte den Blinker auch erst während seines Abbiegevorgangs. Der Autofahrer konnte eine Kollision nicht vermeiden.

Die Versicherung des Autofahrers teilte ihm mit, dass er zu 100% Schuld an dem Unfall hat, da der Mofafahrer erst 17 Jahre alt war. Ein Autofahrer muss damit rechnen, dass ein minderjähriger Mofafahrer sich nicht an die STVO hält.

 

Ich bin über die Entscheidung der Versicherung fassungslos. Würde ein Gericht ähnlich entscheiden?:confused:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tomold schrieb am 11. Oktober 2015 um 21:59:35 Uhr:

Zitat:

@redactros schrieb am 11. Oktober 2015 um 19:43:49 Uhr:

Mofafahrer , die als Minderjährige einen Crash bauen , haben doch

bestimmt alle eine schlechte Kindheit gehabt .

Den Migrationshintergrund hast du vergessen...;)

(Syrien, Sachsen, Afghanistan, Hessen, Bayern...)

(Wer war es denn nun wirklich?:D)

Bei diesem Beitrag hättest Du mal besser Dein Avatarbild benutzt :mad:

Ich erwarte, dass NIEMAND auf diesen Müll anspringt!

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Zitat:

@micci1 schrieb am 11. Oktober 2015 um 19:17:40 Uhr:

Würde ein Gericht ähnlich entscheiden?:confused:

Meiner Meinung nach nicht. Die obige Entscheidung der Versicherung würde ich auch juristisch prüfen lassen.

In deinem geschilderten Fall fehlt wohl noch so einiges am tatsächlichen Unfallhergang, da hat dein Verwandter dir nicht den genauen Unfallhergang erzählt.

Die Entscheidung ist für mein Rechtsempfinden sehr abenteuerlich, da würde ich auf jeden Fall meinen Anwalt bemühen.

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 17:22

Ich vermute, dass die Versicherung keine Interesse hat, das Recht durchzusetzen, da der Schaden relativ gering ist und durch die Prämienerhöhung vermutlich vollständig aufgehoben wird.

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 17:23

Zitat:

@Kai70 schrieb am 11. Oktober 2015 um 19:21:37 Uhr:

In deinem geschilderten Fall fehlt wohl noch so einiges am tatsächlichen Unfallhergang, da hat dein Verwandter dir nicht den genauen Unfallhergang erzählt.

Ich weiß wo der Unfall passiert ist und auch wie. Der Unfallhergang war tatsächlich so. Beim ersten Gespräch mit der Versicherung sicherte sie dem Autofahrer auch zu, dass er evtl. auch gar keine Schuld bekommt.

 

Das sollte einem Anwalt übergeben werden. Manche Sachbearbeiter bei den Schadenabteilungen der Versicherer haben eigenartige Ansichten, die vor Gericht keinen Bestand haben. Am lustigsten fand ich es mal, als die Versicherung dem Radfahrer, der von der sich öffnenden Fahrertür des abgeparkten Autos abgeschossen wurde, erklärte, er bekomme nichts, weil es nicht zum Unfall gekommen wäre, wenn er dort nicht entlang gefahren wäre :D:D:D Manchmal kann man wirklich nur drüber lachen.

Zitat:

@Kai70 schrieb am 11. Oktober 2015 um 19:21:37 Uhr:

In deinem geschilderten Fall fehlt wohl noch so einiges am tatsächlichen Unfallhergang, da hat dein Verwandter dir nicht den genauen Unfallhergang erzählt.

Auch wenn der Unfallhergang etwas anders gewesen ist. Die Aussage "dass er zu 100% Schuld an dem Unfall hat, da der Mofafahrer erst 17 Jahre alt war." Dann hätte ja jeder unter 18 mit einem Mofa oder 50er oder 80er einen Freibrief. Das kann es doch nicht sein.

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 17:31

Zitat:

@martinb71

Auch wenn der Unfallhergang etwas anders gewesen ist. Die Aussage "dass er zu 100% Schuld an dem Unfall hat, da der Mofafahrer erst 17 Jahre alt war." Dann hätte ja jeder unter 18 mit einem Mofa oder 50er oder 80er einen Freibrief. Das kann es doch nicht sein.

Ich sehe das ähnlich. Zudem kann man nicht erkennen, wie alt der Mofafahrer tatsächlich ist.

 

 

Mofafahrer , die als Minderjährige einen Crash bauen , haben doch

bestimmt alle eine schlechte Kindheit gehabt .

am 11. Oktober 2015 um 17:45

Brauchen Jugendliche heutzutage denn keine Prüfbescheinigung (aka Mofa "Führerschein") mehr um die Dinger fahren zu dürfen? In den notwendigen Fahrschul Praxisstunden sollten wohl die Grundregeln der STVO vermittelt worden sein...

am 11. Oktober 2015 um 18:08

Zitat:

@Tante Hilde schrieb am 11. Oktober 2015 um 19:45:40 Uhr:

Brauchen Jugendliche heutzutage denn keine Prüfbescheinigung (aka Mofa "Führerschein") mehr um die Dinger fahren zu dürfen? In den notwendigen Fahrschul Praxisstunden sollten wohl die Grundregeln der STVO vermittelt worden sein...

Natürlich und genau diese bringt nicht nur Rechte mit sich, sondern auch Verantwortung.

So wie es klingt, wird es vermutlich eine Teilschuld.

Wobei die Glaubwürdigkeiten natürlich zu checken sind. Denn wenn die Aussage mit dem Blinker naturgemäß des Mofafahrers etwas anders lautet (also mehr als rechtzeitig eingeschaltet), dann wird die Luft schnell dünn.

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 18:22

Zitat:

@Jupp78

Denn wenn die Aussage mit dem Blinker naturgemäß des Mofafahrers etwas anders lautet (also mehr als rechtzeitig eingeschaltet), dann wird die Luft schnell dünn.

Eher nicht, da der Mofafahrer den rückwärtigen Verkehr beachten muss. Meist kommt es zu einer Teilschuld.

Siehe hier

am 11. Oktober 2015 um 18:38

Zitat:

@micci1 schrieb am 11. Oktober 2015 um 20:22:47 Uhr:

Zitat:

@Jupp78

Denn wenn die Aussage mit dem Blinker naturgemäß des Mofafahrers etwas anders lautet (also mehr als rechtzeitig eingeschaltet), dann wird die Luft schnell dünn.

Eher nicht, da der Mofafahrer den rückwärtigen Verkehr beachten muss. Meist kommt es zu einer Teilschuld.

Siehe hier

Habe ich nicht Teilschuld gesagt?

Ja, auch weil es sich am Ende nicht genau sagen lassen können wird, wer wie wann genau was getan hat.

Zitat:

@redactros schrieb am 11. Oktober 2015 um 19:43:49 Uhr:

Mofafahrer , die als Minderjährige einen Crash bauen , haben doch

bestimmt alle eine schlechte Kindheit gehabt .

Den Migrationshintergrund hast du vergessen...;)

(Syrien, Sachsen, Afghanistan, Hessen, Bayern...)

(Wer war es denn nun wirklich?:D)

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