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Fahrradträger 2er oder 3er, kleines Fahrrad einfach dazwischen?

VW Passat
Themenstarteram 9. Juli 2017 um 16:03

Hallo,

ich lasse gerade eine AHK nachrüsten und werde mir einen Fahrradträger holen.

Zu transportieren sind 2 Fahrräder a 14kg und bislang ein kleines Laufrad. Auf dauer kommt sicher noch ein Fahrrad dazu d.h. ich rechne mal für die nächsten Jahre mit vlt. 2 bikes, 1 kinderrad und ein kleines kinderrad. Bisher dachte ich, ich kauf max. ein 3er träger für hinten und pack das kleine kinderrad irgendwann aufs Dach. Ich meine, von VW gibts auch die Dinger an denen man irgendwann ein drittes Fahrrad nachrüsten kann.

darf man eigentlich euf ein 2er Träger ein Laufrad einfach ordentlich mit Gurten zwischen zwei Bikes schnallen oder ist das nicht zulässig?

oder was meint ihr? ich würde mich über ein paar Gedanken dazu freuen, vielleicht übershe ich einfach irgendwas. Einen Träger find ich, ich finde den zusammenklappbaren von VW ganz cool (oder thule).

 

 

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34 Antworten

Schade, dass bislang niemand auf die Ausgangsfrage des TE eingegangen ist (kleines Rad dazwischen erlaubt). Oder ich habe es überlesen. Jedenfalls würde mich auch interessieren, ob das zulässig ist.

Ansonsten würde mich interessieren, ab welchen Größe Kinderrräder auf AHK-Träger montierbar sind. Leider gestaltet sich die Suche danach recht schwierig. In unserem Fall wäre es ein 14" (Woom 2).

Du hast Recht.. neuer Versuch...

Bei Thule ist es glaube ich so, dass es ein zulässiges Gesamtgewicht für den jeweiligen Träger gibt und ein Höchstgewicht an jeder Stelle. Daher würde ich sagen, wenn du etwas dazwischen packst, dann berücksichtige das vom Gewicht auf die jeweiligen Nachbarstellen. Wenn es vom Gewicht passt, wäre es schon mal ok. Muss halt entsprechend befestigt werden. Wenn man es richtig sichert, warum nicht.

Ehrlich gesagt.. empfehle ich trotzdem einen 4er (bzw. 3+1 z.B. Thule). Denn die Kinder werden größer und die Fahrräder auch. Sicher was ganz kleines dazwischen packen schafft man vielleicht, aber machmal kann man froh sein die normalen fahrräder überhaupt nebeneinander zu packen. Was ich da am Anfang überlegt habe, wie ich die Fahrräder am Besten drauf packe .. da stört der eine Lenker, da stört das... man will ja nicht unbedingt so viel am Fahrrad extra umbauen.

Versicherungsfall ist kein Rechtsfall.

 

Die Herrschaften mit der blauen Reklameleuchte auf dem Dach interessieren sich hauptsächlich für zwei Dinge: Stützlast gem. FZ-Schein und Ladungssicherung.

Wenn mit einem 3. Bike auf einem 2-fach-Träger die Stützlast der Anhängerkupplung nicht überschritten wird und das 3. Bike sicher verstaut ist, dürfte nichts gegen eine Weiterfahrt sprechen.

Eine Gewichtsangabe des Trägerherstellers hat nur versicherungsrechtliche Bedeutung, eine Bedienungsanleitung ist ja kein amtliches Dokument.

Es gibt somit bei einer Kontrolle kein Verwarnungageld, wenn die Angaben des Trägerherstellers unterhalb der Stützlast im Fahrzeugschein liegt, im Schadensfall von einer Versicherung aber möglicherweise Abzüge, wenn diese überschritten wurde.

am 20. November 2021 um 20:44

Zitat:

@writerx schrieb am 18. November 2021 um 22:16:22 Uhr:

Ansonsten würde mich interessieren, ab welchen Größe Kinderrräder auf AHK-Träger montierbar sind. Leider gestaltet sich die Suche danach recht schwierig. In unserem Fall wäre es ein 14" (Woom 2).

Ich befestige ein Woom2 immer mit der Thule Klemme der vierten Schiene (Erweiterung) auf der dritten Schiene am Bike auf der zweiten Schiene. Puh, klingt kompliziert, aber anders kann ich es nicht beschreiben. Geht easy.

Das andere Woom werfe ich einfach in den Kofferraum. Der ist beim Variant schließlich so groß, dass da bislang immer noch reichlich Platz war. Trotz zwei Kindern. 2 Woom 2 auf dem Träger befestigen geht zwar, aber ist mega fummelig, weil die Rahmen so klein sind.

Bitte immer dazu das Datenblatt bzw. die Betriebsanleitung von dem Fahrradträger lesen, bei meinem steht es drinnen das nur 2 Fahrräder damit transportiert werden dürfen.

Schnallt man jetzt ein drittes kleines dazwischen ist im Prinzip die Zulassung für den Träger erloschen, sollte dann was passieren und der Gutachter bekommt das raus hat man ein Problem.

Dieses kann je nach Situation mal kleiner oder größer sein. ;)

Das ist dann übrigens unabhängig davon ob das Gesamtgewicht erreicht wurde oder auch nicht.

Es steht dort auch übrigens eindeutig drinnen das der Träger ausschließlich nur für Fahrräder ausgelegt ist!

Die Betriebsanleitung von meinem Träger gilt für den mit 2 Rädern und für den mit 3 Rädern.

In meinem Fall habe ich einen für 2 Räder, daher greift natürlich auch nur die Aussage für 2 Räder.

20211121
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