Fahrradfahrer nebeneinander - dürfen die das?
Man erlebt es neuerdings öfter, dass zwei Fahrradfahrer nebeneinander radeln und damit die Spur blockieren. Das Selbstbewußtsein steigt offenbar mit jeder Aktion von Greta.
Davon ab, was sagt die STVO - dürfen die das?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@harald76 schrieb am 26. Dezember 2019 um 14:42:24 Uhr:
Man erlebt es neuerdings öfter, dass zwei Fahrradfahrer nebeneinandern radeln und damit die Spur blockieren. Das Selbstbewußtsein steigt offenbar mit jeder Aktion von Greta.
Das einzige, was zunimmt ist das sinnlose gebrabbel über Greta.
Da habe ich schon keine Lust mehr zu diskutieren.
Nein, man erlebt es nicht erst neurdings, das war schon seit meiner Jugend so.
Ob es erlaubt ist, kann man googeln. Aber mir kommt es so vor, als wenn der Beitrag mal wieder als Hetzkampagne gegen Greta dienen soll...
https://www.recht-gehabt.de/.../...radfahrer-nebeneinander-fahren.html
124 Antworten
Im Prinzip stimme ich dir zu. Hier gibt es auch eher selten mal Stau aber nervig ist es trotzdem. Es kommt auch immer auf die Strecke an aber auf vielen Fahrten ist man legal mit dem Rad schneller, da man eben viele Wege fahren kann, die für Autos tabu sind.
Mir macht Radfahrer auch Spaß, man bewegt sich, braucht keinen Parkplatz und es kostet kaum Geld.
Zitat:
@FWebe schrieb am 26. Dezember 2019 um 16:40:12 Uhr:
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 26. Dez. 2019 um 16:32:49 Uhr:
. Überholverbot auch für einspurige Fahrzeuge, dafür wird es eigens ein neues Verbotszeichen geben, Verstoß dagegen = 150 Euronen
Finde ich gut, wenn man bedenkt, wie oft nur des Überholens wegen überholt wird. Beim Zweirad kommt dabei ja oft noch hinzu, dass diese einfach weniger Platz wegnehmen und deshalb tendenziell eher überholt werden, selbst wenn es grad nicht unbedingt passt.
Naja, was ist denn mit dem "Überholverbot für einspurige Fahrzeuge" gemeint?
Vermutlich wohl eher, dass einspurige Fahrzeuge nicht überholen dürfen - während du dich hier auf das "überholt werden" beziehst.
Und da braucht man eigentlich dann keine Neuregelung, weil die bisherigen Verkehrsschilder/Regelungen ausreichend sind. Ist ein Überholverbot angezeigt, gilt das für alle Kraftfahrzeuge, unabhängig von der Anzahl der Spuren, oder?
Edit: Sollte doch das andere gemeint sein, würde ja ein Zusatzzeichen reichen - vergleichbar zu dem "Trecker dürfen überholt werden" (flapsig ausgedrückt).
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 27. Dez. 2019 um 13:38:32 Uhr:
Ist ein Überholverbot angezeigt, gilt das für alle Kraftfahrzeuge, unabhängig von der Anzahl der Spuren, oder?
Tatsächlich nicht.
Das aktuelle Zeichen verbietet das Überholen mehrspuriger Fahrzeuge, sprich Zweiräder dürfen überholt werden.
Zur Änderung muss das Zeichen an sich nur geändert werden und dann kann per Zusatzschild das Überholen von einspurigen Fahrzeugen freigegeben werden, wobei da am Ende der Ansatz über das gefahrene Tempo interessanter ist, wie es bei den Traktoren auch schon gemacht wird
Zitat:
@FWebe schrieb am 27. Dezember 2019 um 13:52:09 Uhr:
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 27. Dez. 2019 um 13:38:32 Uhr:
Ist ein Überholverbot angezeigt, gilt das für alle Kraftfahrzeuge, unabhängig von der Anzahl der Spuren, oder?
Tatsächlich nicht.
Das aktuelle Zeichen verbietet das Überholen mehrspuriger Fahrzeuge, sprich Zweiräder dürfen überholt werden.
Zur Änderung muss das Zeichen an sich nur geändert werden und dann kann per Zusatzschild das Überholen von einspurigen Fahrzeugen freigegeben werden, wobei da am Ende der Ansatz über das gefahrene Tempo interessanter ist, wie es bei den Traktoren auch schon gemacht wird
Ok, dann gilt das "Überholen" in diesem Fall in Richtung der Fahrzeuge, die überholt werden dürfen.
Nicht das, was ich zuerst vermutet hat, die überholenden Fahrzeuge selbst.
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Zitat:
@Armani-Biker71 schrieb am 26. Dezember 2019 um 19:02:52 Uhr:
Ich bin des öfteren mit dem Rad in Tempo 30- Zonen am Limit oder drüber, und trotzdem werde ich von Autofahrern überholt; scheine ein Trigger zu sein?!
Reine Psychologie?
Jene 2-Räder, die an mehrspurigen Fahrzeugen vorbeifahren können, tun das ob der meist schnelleren Beschleunigung auch;
jene Fahrzeugführer mehrspuriger Fahrzeuge, die, ob ihrer gegenüber einem 2-Radfahrer ohne oder mit eher geringer Motorisierung höheren Beschleunigungsfähigkeit, selber aber aus Platzgründen nicht überholen können, geraten in schier unendlich seelische Pein, wenn sie, weil sie sonst überholt werden, dem langsameren Fahrzeug hinterher zuckeln müssen.
Diese so arg gepeinigten Fahrzeugführer mehrspuriger Fahrzeuge merken tlw. noch nicht einmal, daß sie sich selber ausbremsen, wenn sie hinter einem langsameren Fahrzeug herzuckelnd auf Fernlicht schalten, offenbar in der Annahme, sie seien noch nicht bemerkt worden, da das vorausfahrende langsamere Fahrzeug evtl. dann noch langsamer fährt, weil dessen Fahrer/Fahrerin durch das nachfolgende, hinter ihm herzuckelnde auf Fernlicht schaltende Fahrzeug über die Rückspiegel ihres langsamer fahrenden Fahrzeuges geblendet wird.
Gerade im und um den morgendlichen Berufsverkehr herum könnte fast jeder langsamere Verkehrsteilnehmer der interessierten Nachwelt Romane füllende Schilderungen hinterlassen.
Stimmt das:
Sind 16 oder mehr Radfahrer auf Tour, dann bilden sie einen Verband im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Das bedeutet, dass sie auch nebeneinander fahren dürfen (§ 27 StVO).
Nur dann, sonst nicht.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 27. Dezember 2019 um 13:38:32 Uhr:
Naja, was ist denn mit dem "Überholverbot für einspurige Fahrzeuge" gemeint?
Damit ist dieses wundervolle Kunstwerk gemeint - siehe Anhang.
"Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen"
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 27. Dezember 2019 um 17:21:30 Uhr:
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 27. Dezember 2019 um 13:38:32 Uhr:
Naja, was ist denn mit dem "Überholverbot für einspurige Fahrzeuge" gemeint?
Damit ist dieses wundervolle Kunstwerk gemeint - siehe Anhang."Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen"
Cool, hab ich aber in freier Wildbahn noch nicht gesehen
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 27. Dezember 2019 um 19:16:02 Uhr:
Cool, hab ich aber in freier Wildbahn noch nicht gesehen
Kommt das nicht auch erst jetzt demnächst?
Vor allem ist das Schild unglücklich gestaltet; es hätte genügt, ein Einspurfahrzeug wie auch ein Mehrspurfahrzeug übereinander abzubilden. Damit wäre doch das Überholen von Motorrad/Roller/Fahrrad und Pkw/Lkw durch Pkw/Lkw untersagt? Oder zählt ein Gespannfahrzeug nicht als Mehrspurfahrzeug?
Es reicht ein schwarzes Einspurfahrzeug, weil damit mehrspurige inkludiert sind.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 27. Dezember 2019 um 19:36:27 Uhr:
Damit wäre doch das Überholen von Motorrad/Roller/Fahrrad und Pkw/Lkw durch Pkw/Lkw untersagt?
Darum geht es ja nicht, sondern nur um ein Überholverbot zum Schutz von Zweiradfahrern.
Aus dem Entwurf zur StVO-Novelle:
Durch das neu eingeführte Zeichen 277.1 werden die bestehenden Überholverbote für Kraftfahrzeuge jedweder Art (Zeichen 276 und Zeichen 277) durch den Sonderfall des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ergänzt. Das Verbot soll angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich ist, insbesondere an besonders gefahrenträchtigen Fahrbahnabschnitten, Engstellen sowie Gefäll- und Steigungsstrecken. Das Überholen von Fahrrädern und sonstigen einspurigen Fahrzeugen durch mehrspurige Kraftfahrzeuge weist aufgrund der unterschiedlichen Größen und Geschwindigkeiten beider Fahrzeuge bereits eine grundsätzliche Gefährlichkeit auf. Treten weitere Umstände, wie z. B. eine besonders gefahrenträchtige Fahrbahnbeschaffenheit hinzu, kann aufgrund des abermals gestiegenen Risikos ein gänzliches Verbot des Überholens angezeigt sein.
Das neue Schild macht im Prinzip Sinn.
Ansonsten, informativ, die zahlreichen Fahrradfahrer treten insbesondere nach Feierabend im Rheinlande auf.
Es sei ihnen gegönnt, nur eben bitte nicht nebeneinander, denn wirklich einsame Straßen sind hier eher selten.
Biker dürfen dann dort aber auch nicht mehr überholt werden.
Da spricht auch nichts gegen.
Überholverbote haben durchaus oft damit zu tun, dass nicht im Gegenverkehr gefahren werden soll.