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Fahrradfahrer nebeneinander - dürfen die das?

Themenstarteram 26. Dezember 2019 um 13:42

Man erlebt es neuerdings öfter, dass zwei Fahrradfahrer nebeneinander radeln und damit die Spur blockieren. Das Selbstbewußtsein steigt offenbar mit jeder Aktion von Greta.

Davon ab, was sagt die STVO - dürfen die das?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@harald76 schrieb am 26. Dezember 2019 um 14:42:24 Uhr:

Man erlebt es neuerdings öfter, dass zwei Fahrradfahrer nebeneinandern radeln und damit die Spur blockieren. Das Selbstbewußtsein steigt offenbar mit jeder Aktion von Greta.

Das einzige, was zunimmt ist das sinnlose gebrabbel über Greta.

Da habe ich schon keine Lust mehr zu diskutieren.

Nein, man erlebt es nicht erst neurdings, das war schon seit meiner Jugend so.

Ob es erlaubt ist, kann man googeln. Aber mir kommt es so vor, als wenn der Beitrag mal wieder als Hetzkampagne gegen Greta dienen soll...

https://www.recht-gehabt.de/.../...radfahrer-nebeneinander-fahren.html

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Zitat:

@woidcruiser schrieb am 30. Dezember 2019 um 21:04:21 Uhr:

Nein :) Nochmal anders.

Das MTB ist ein Hobby, kein Alltagsgegenstand. Um von A nach B zu kommen nehm ich das Auto.

MTB = Forststraßen, Feldwege, Wanderwege, Steige, Trails, Höhenmeter, Natur,...

Ja, schon klar.:)

Rennrad= vernünftige (!) Radwege und Strassen, Höhenmeter, Natur.

Wir haben doch viele Gemeinsamkeiten. Ich wünsche mir mehr Radwege, die einen vernünftigen Zustand haben, eine angemessene Breite und wo das Auf- und Abfahren sicher ist. Die auch gewartet werden, d.h.gesäubert und geräumt. Viele Radwege wurden gebaut bzw. einfach vorhandene Wege nach Kassenlage so benannt, um die Radfahrer von der Strasse zu bekommen und nicht, um mehr Sicherheit für die Radfahrer zu schaffen.

Zitat:

@maja2004 schrieb am 30. Dezember 2019 um 21:14:20 Uhr:

Viele Radwege wurden gebaut bzw. einfach vorhandene Wege nach Kassenlage so benannt, um die Radfahrer von der Strasse zu bekommen und nicht, um mehr Sicherheit für die Radfahrer zu schaffen.

Dem kann man eigentlich nichts hinzufügen, außer, daß es hier zu einer Änderung in der Einstellung zu diesen Radwegen kommen muß. Wennschon nicht für die Einheimischen, dann wenigsten für Touristen, die nicht wenig Geld in die Regionen bringen.

Wenn man den Radtourismus fördern will, müssen Radwege nicht nur angelegt, sondern auch konsequent gepflegt werden; ist wie mit regulären Wanderwegen für Fußgänger, um die sich dann nach der Ausweisung als Wanderweg auch keiner mehr kümmert.

Das Problem dabei ist dann die gebietskörperschaftenübergreifende Zusammenarbeit, an der es zuweilen hapert.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 30. Dezember 2019 um 20:18:23 Uhr:

Und mittlerweile schreibt die StVO auch nur noch vor, dass Fahrräder erst ab Einsetzen der Dämmerung mit Licht auszurüsten sind. Bei Tag brauchen die Akkuleuchten noch nicht einmal mehr mitgeführt werden.

Der Witz dabei ist, dass im Gegensatz zu PKW Fahrräder auch tagsüber von einer Beleuchtung profitieren.

PKW hingegen sieht man tagsüber auch ohne Beleuchtung ziemlich gut.

Zitat:

@FWebe schrieb am 31. Dezember 2019 um 08:33:37 Uhr:

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 30. Dezember 2019 um 20:18:23 Uhr:

Und mittlerweile schreibt die StVO auch nur noch vor, dass Fahrräder erst ab Einsetzen der Dämmerung mit Licht auszurüsten sind. Bei Tag brauchen die Akkuleuchten noch nicht einmal mehr mitgeführt werden.

Der Witz dabei ist, dass im Gegensatz zu PKW Fahrräder auch tagsüber von einer Beleuchtung profitieren.

PKW hingegen sieht man tagsüber auch ohne Beleuchtung ziemlich gut.

Dazu gibt es Erkenntnisse bzgl. (motorisierter) Zweiräder, die ein besseres, stärkeres Licht haben, als die erlaubten Fahrradfunzeln.

https://m.udv.de/.../auswirkungen-tagfahrlicht-verkehrssicherheit

Zitat:

Die Studie der UDV konnte keine nennenswerten positiven Effekte auf die Verkehrssi­cherheit durch Tagfahrlicht feststellen. Allerdings konnten nach umfangreichen Versuchsreihen im Lichtkanal, im Fahrsimulator und im realen Straßenverkehr auch keine negativen sicherheits­relevanten Einflüsse auf schwächere Verkehrsteilnehmer festgestellt werden. Weder wird der Blick von Pkw-Fahrern durch Tagfahrlicht „gebunden“, noch wird ein schwacher Verkehrsteilnehmer später oder gar nicht gesehen. Dies gilt auch für Motorradfahrer, die bislang tagsüber schon mit Licht unterwegs sind.

 

Da die eigentliche Frage hier scheinbar nichts mehr hergibt mach ich dann mal zu.

Das eine oder andere OT könnte in einem eigenen Thread besprochen werden, einiges

gehört auch nicht in ein Automobilforum.

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