Fahrradfahrer nebeneinander - dürfen die das?

Man erlebt es neuerdings öfter, dass zwei Fahrradfahrer nebeneinander radeln und damit die Spur blockieren. Das Selbstbewußtsein steigt offenbar mit jeder Aktion von Greta.
Davon ab, was sagt die STVO - dürfen die das?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@harald76 schrieb am 26. Dezember 2019 um 14:42:24 Uhr:


Man erlebt es neuerdings öfter, dass zwei Fahrradfahrer nebeneinandern radeln und damit die Spur blockieren. Das Selbstbewußtsein steigt offenbar mit jeder Aktion von Greta.

Das einzige, was zunimmt ist das sinnlose gebrabbel über Greta.
Da habe ich schon keine Lust mehr zu diskutieren.

Nein, man erlebt es nicht erst neurdings, das war schon seit meiner Jugend so.

Ob es erlaubt ist, kann man googeln. Aber mir kommt es so vor, als wenn der Beitrag mal wieder als Hetzkampagne gegen Greta dienen soll...

https://www.recht-gehabt.de/.../...radfahrer-nebeneinander-fahren.html

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Besonders gefährlich und äquivalente Ausdrücke kommen da
oft vor im Entwurf, man lese ganz doll versprochen wir machen es nur
wenn ohne das die Menschheit verschwindet, also fast.
Ich bin mal gespannt (nein nicht wirklich) wie lange diese Einschränkungen halten,
wahrscheinlich bis zum ersten Schild das schon drauf pfeift, die nächsten 1000 nicht anders.
Und natürlich sind Diskussionen vor Ort sinnlos, durchgedrückt wird es eher,
mit Geplärre-begleitung so dass es dir auch bloß vergeht mit schwulen Fakten zu stören.
Dann darf man mit Kostenrisiko klagen, um zu erfahren das man uns keine Unfallstatistik schuldig ist
die belegt dass das Schild da zu recht steht.
Sollte man doch gewinnen, träumen wir mal kurz, bedeutet das für diejenigen die vorher zahlten noch mal was ?
Automatische Rückerstattung, so dass es nicht lohnt darauf zu spekulieren dass ein Teil zahlt ?
Tja soviel zum Thema.

??? ? Was willst du uns mitteilen?

Opelowskis Beiträge sind immer ein Quell der Freude - Satzstellung, Satzzeichen, nicht zu vergessen der Inhalt.

Hier noch die Begründung für die Änderung des Nebeneinanderfahrens, um wieder näher an der Ausgangsfrage zu sein:

Entwurf zu Scheuers-StVO-Novelle:
Durch die Umstellung des § 2 Absatz 4 Satz 1 wird herausgestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Rad Fahrenden generell erlaubt ist, sofern der Verkehr nicht behindert wird. Die bisherige Regelung legte den Fokus auf das Hintereinanderfahren, indem sie die Formulierung, dass mit Fahrrädern einzeln hintereinander gefahren werden muss, voranstellte. Sie konnte dergestalt missverstanden werden, dass ein Nebeneinanderfahren nur in Ausnahmefällen erfolgen könne. Tatsächlich ist dieses jedoch bei nicht vorhandener Verkehrsbehinderung generell erlaubt. Durch die neue Positiv-Formulierung wird diesem Umstand ausreichend Rechnung getragen und Missverständnissen vorgebeugt.

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Als ob irgendjemand die StVO kennt 😁

Da kann man alles ändern bis auf die paar Motortalker und noch eine Hand voll Verkehrsteilnehmer wird die Änderung keiner mitbekommen.

Das Thema geht ja auch durch die Medien, von daher...

Leider dauert das Jahre, bis sich das überall rumgesprochen hat. Selbst dann wird es aber weiter Ignoranten geben.

Das Fahrradfahren soll gegenüber dem Autofahren attraktiver gemacht werden um die Umwelt zu entlasten. Das ist löblich und zu unterstützen.
Die Überlegungen und Maßnahmen die hierfür in Erwägung gezogen werden entziehen sich MEINER Meinung leider oft jeglicher Logik und führen zum Gegenteil. So auch das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern auf Landstraßen. Ich fahre gerne Und oft Fahrrad, jedoch sicherlich nicht Nebeneinander auf der Landstraße. Ich neige nicht zum Suizid. Auch halte ich das Überholverbot für Kfz gegenüber Fahrradfahrern auf Landstraßen für Quatsch. Es soll ja sogar für Steigungen gelten.
Warum?
Ich sehe im Überholen von Fahrradfahrern keine erhöhte Gefahr ( auch nicht für den Biker). Allerdings sehe ich eine große Gefahr beim Auffahren auf ein langsames Fahrzeug. Der Motorist schließt mit 100km/h auf den 30km/h Radler auf und möchte diesen Überholen. Aus welchen Gründen auch immer wird das geplante Überholmanöver vereitelt ( entgegenkommender Verkehr der mit weit überhöhter Geschwindigkeit „urplötzlich „ auftaucht). Zum Bremsen auf Fahrradgeschwindigkeit bleibt zu wenig Weg, es müssen also drei Fahrzeuge nebeneinander Platz finden. Dies ist auf den meisten Landstraßen möglich, bei einem weiteren Fahrradfahrer wohl nicht. Der Leidtragende ist sicherlich einer der Fahrradfahrer.
Bitte jetzt nicht mit „Fahren auf Sicht kommen“. Sicherlich kann dann nämlich obiger Fall so theoretisch nicht passieren. Praktisch wird es jedoch genau so sein.
ICH als Radfahrer vermeide Landstraßen und nehme dafür lieber einen geschotterten Waldweg in Kauf. Und Nebeneinander Fahren bleibt tabu. Da können tausend Schilder hängen.

Gruß

Ich verstehe das so, dass Radfahrer aber quasi nur dann nebeneinander fahren dürfen, wenn hinter ihnen kein Auto ist, was sie evtl. überholen möchte. Wobei bei den Autofahrern die gefühlte Behinderung vermutlich stark unterschiedlich ausfallen wird.

Radfahrer müssten, wenn ich das nun richtig verstehe, sich dann jedes Mal hintereinander aufreihen, wenn sich von hinten ein oder mehrere Fahrzeuge nähern. Ich befürchte jedoch, dass viele Radfahrer nur das "wir dürfen nebeneinander fahren sehen".

Als ich Anfang der 80er Jahre das radfahren lernte, war es auch noch Pflicht hintereinander zu fahren und zwar, wenn vorhanden auf dem Radweg und sonst auf der Straße möglichst weit rechts, um den Autos noch Platz zu lassen. Auch heute fahre ich noch so Rad und versuche generell Konfliktsituationen mit Autos zu vermeiden. Auch an Stellen wo ich Vorfahrt habe, werde ich ggf. langsamer und achte auf die Autos und ob die Fahrer mit gesehen haben. Meine körperliche Unversehrtheit ist mir nun mal mehr Wert als meine verkehrsrechtliche Vorfahrt.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 28. Dezember 2019 um 09:29:22 Uhr:


Bitte jetzt nicht mit „Fahren auf Sicht kommen“. Sicherlich kann dann nämlich obiger Fall so theoretisch nicht passieren. Praktisch wird es jedoch genau so sein.

Das ist ein Totschlagargument. Damut kannst Du so ziemlich jegliche Regelung aushebeln.

Aber eben weil die meisten Autofahrer mittlerweile nicht mal mehr die einfachsten Regeln beachten, meide ich mit dem Rad auch Landstraßen.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 28. Dezember 2019 um 09:29:22 Uhr:


...Allerdings sehe ich eine große Gefahr beim Auffahren auf ein langsames Fahrzeug. Der Motorist schließt mit 100km/h auf den 30km/h Radler auf und möchte diesen Überholen. Aus welchen Gründen auch immer wird das geplante Überholmanöver vereitelt ( entgegenkommender Verkehr der mit weit überhöhter Geschwindigkeit „urplötzlich „ auftaucht). Zum Bremsen auf Fahrradgeschwindigkeit bleibt zu wenig Weg, es müssen also drei Fahrzeuge nebeneinander Platz finden. Dies ist auf den meisten Landstraßen möglich, bei einem weiteren Fahrradfahrer wohl nicht. Der Leidtragende ist sicherlich einer der Fahrradfahrer.
Bitte jetzt nicht mit „Fahren auf Sicht kommen“. Sicherlich kann dann nämlich obiger Fall so theoretisch nicht passieren. Praktisch wird es jedoch genau so sein.
...

Gruß

Doch, genau das ist die Vorgabe, damit diese Problemstellung verhindert wird.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 28. Dezember 2019 um 09:29:22 Uhr:


Ich sehe im Überholen von Fahrradfahrern keine erhöhte Gefahr ( auch nicht für den Biker). Allerdings sehe ich eine große Gefahr beim Auffahren auf ein langsames Fahrzeug. Der Motorist schließt mit 100km/h auf den 30km/h Radler auf und möchte diesen Überholen. .. Zum Bremsen auf Fahrradgeschwindigkeit bleibt zu wenig Weg, es müssen also drei Fahrzeuge nebeneinander Platz finden. Dies ist auf den meisten Landstraßen möglich, bei einem weiteren Fahrradfahrer wohl nicht. Der Leidtragende ist sicherlich einer der Fahrradfahrer.

Bei einem Zusammenstoß und Sturz ist der

Motorradfahrer

eher der Leittragende, wenn er mit höherer Geschwindigkeit fährt - wie hier angenommen.

Aber natürlich muss der Biker so aufmerksam bzw. langsam fahren, dass er bei einem Fahrrad-(Pulk) rechtzeitig bremsen kann. Es könnte ja auch ein E-Fahrstuhl mit 6 km/h sein... Das ist auch bei zügiger Fahrt durchaus möglich, und da spielt die sichtbare Strecke natürlich eine wesentliche Rolle.

Nein, das Problem sehe ich eher im Zusammen- (oder eben nicht) Spiel der beiden Radfahrer. Diese müssten den rückwärtigen Verkehr stets beobachten und den Wechsel ins Hintereinander abstimmen. Das dürfte meist nicht geschehen (Spiegel?), und daraus entstehen gern Missverständnisse, Wackelei, plötzliches Bremsen, Stürze.

Zitat:

@reox schrieb am 28. Dezember 2019 um 13:48:30 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 28. Dezember 2019 um 09:29:22 Uhr:


...Allerdings sehe ich eine große Gefahr beim Auffahren auf ein langsames Fahrzeug. Der Motorist schließt mit 100km/h auf den 30km/h Radler auf und möchte diesen Überholen. Aus welchen Gründen auch immer wird das geplante Überholmanöver vereitelt ( entgegenkommender Verkehr der mit weit überhöhter Geschwindigkeit „urplötzlich „ auftaucht). Zum Bremsen auf Fahrradgeschwindigkeit bleibt zu wenig Weg, es müssen also drei Fahrzeuge nebeneinander Platz finden. Dies ist auf den meisten Landstraßen möglich, bei einem weiteren Fahrradfahrer wohl nicht. Der Leidtragende ist sicherlich einer der Fahrradfahrer.
Bitte jetzt nicht mit „Fahren auf Sicht kommen“. Sicherlich kann dann nämlich obiger Fall so theoretisch nicht passieren. Praktisch wird es jedoch genau so sein.
...

Gruß


Doch, genau das ist die Vorgabe, damit diese Problemstellung verhindert wird.

Ich habe geplant ein Urnengrab zu nehmen. Da ist deine Erklärung zu lange für den Grabstein.
Es tut mit leid, aber warum ist logisch denken so schwer??
Bei manchen Beiträgen frage ich mich definitiv ob diese von Verkehrsteilnehmern kommen oder von Pipi Langstrumpf ( auch hier kann man sich die Welt schönreden wie man will). Reox, hier bist nicht du gemeint . War mir jedoch klar, dass das Fahren auf Sicht zu meinem Problem wird.
Ätsch. Ich versuche das Rentenalter zu erreichen und diese zu kassieren. Somit fahre ich mit der Fahrrad, wenn möglich, neben der Landstraße und definitiv nicht nebeneinander.

Gruß

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 27. Dezember 2019 um 19:16:02 Uhr:



Zitat:

@U.Korsch schrieb am 27. Dezember 2019 um 17:21:30 Uhr:



Damit ist dieses wundervolle Kunstwerk gemeint - siehe Anhang.

"Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen"

Cool, hab ich aber in freier Wildbahn noch nicht gesehen

Kommt ja erst noch

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 28. Dezember 2019 um 09:17:03 Uhr:


Leider dauert das Jahre, bis sich das überall rumgesprochen hat. Selbst dann wird es aber weiter Ignoranten geben.

Gibt es die nicht in allen Bereichen? Viele wissen bis Heute scheinbar nicht, dass man nicht stehlen darf, keine Menschen umbringen und auch Bank überfallen darf.

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