fahrneuling+Ubb+Polizei
HI @ all!
bin so eben von der polizei angehalten worden da ich ubb während dem fahren an hatte
der polizist hat gesagt das macht einen punkt und 40€ strafe. daraufhin hab ich ihn gefragt was noch passiert weil ich ja noch probezeit habe.
darauf antwortete er das er nicht sicher ist aber es wahrscheinlich dabei bleiben würde.
jetzt mal eine frage an euch.
war schon mal jemand von euch in der situation oder weiß jemand was mit fahrneulingen passiert???
P.S.: was ist mit dem punkt??? gammelt der vorsich hin oder wird da irgendwas höher (an kosten)??
gruß andy
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48 Antworten
Hab es erst jetzt gelesen:
UBB ist alles kein Problem! Es muss nur alles über Türkontakt laufen. D.h. wenn die Türe offen ist, darf sie ansein, wenn zu, dann aus. So isses und nicht anders.
Also beim Fahren die Türen offen lassen! Juhu!!
Da Alex
Zitat:
Original geschrieben von Lunatic-D-Evil
Hab es erst jetzt gelesen:
UBB ist alles kein Problem! Es muss nur alles über Türkontakt laufen. D.h. wenn die Türe offen ist, darf sie ansein, wenn zu, dann aus. So isses und nicht anders.
Eine UBB ist definitiv nicht zulässig und deshalb auch nicht eintragungsfähig. Bei der beschriebenen Schaltung handelt es sich um eine EINSTIEGSHILFE.
Moin,
einige (auch Herren in Grün/Weiss) haben offenbar noch nicht mitbekommen dass sich die rechtliche Grundlage in Beleuchtungsfragen stark geändert hat. Einstiegs/Ausstriegsbeleuchtungen müssen so eingebaut werden, das sie selbst eingeschaltet das optische Erscheinen eines fahrenden Autos nicht beeinflussen. Das heißt in die TÜRUNTERKANTE (Da ist meine übrigens Serienmässig auch eingebaut).
Alle Lampen, die nicht an ein Fahrzeug gehören, oder ausdrücklich erlaubt sind (Steht in der STVZO) stellen einen SCHWEREN Mangel am Fahrzeug dar, da sie das Fahrzeug optisch für andere Verkehrsteilnehmer verändern. Befürchtung dabei, es könnte einerseits angenommen werden, das das Fahrzeug steht oder das z.B. Wegerechte vorgetäuscht werden könnten, oder das vor einer Gefahrenstelle gewarnt wird etc.pp...
Das heißt, dass die Grünen dein Fahrzeug direkt stillegen können, und das du KEINEN TÜV-Stempel bekommst. Wie das EIN und AUSSCHALTEN funktioniert, spielt dafür keine Rolle (mehr). Mit Einschrnkungen gilt das auch für Innenraumbeleuchtungen.
Das heißt, solche Einrichtungen sind nicht mehr STVZO-Fähig und dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nicht BETRIEBEN werden. Umkehrschluss, du hast eine erloschene ABE. Solltest Du einen Unfall haben, und irgendjemand kommt auf die Idee, das die veränderten Teile irgendeinen Einfluss gehabt haben könnten, zahlt die Versicherung zwar, aber du darfst den Betrag zurückzahlen. Kann bei einem Personenschaden sehr teuer werden, eventuell gehst du dein Leben lang für jemand anderes arbeiten.
Und wer sich drüber freut, das er "straffrei" mit 70 durch die Innenstadt fahren darf, der dürfte meiner Meinung nach gleich seinen Führerschein wegen mangelnder charakterlicher Eignung zum führen eines Kraftfahrzeuges abgeben.
Offenbar sind härtere Strafen doch nötig.
MFG Kester
moin moin,
also es ist erstmal def. so das du sobald du nen punkt hast du zur nachschulung darfst.
und was das nächste ist Rotherbach hat recht, mit der UBB auch im innenraum sind nun diese beschränkungen.
Und ALK naja gehört nunmal in den Strassenverkehr nicht.
und du hast recht Rotherbach, die Strafen sind zu milde in deutschland, wenn ich es eilig habe fahre ich auch meine + 20, weil ja nix passiert. also keine punkte! mich ärgerts aber was solls. die +10 habe ich grundsätzlich! aber es muss ja nicht sein es ist janur weil nichts passiert!
und ich bin der Meinung im Strassenverkehr 0,000000 Promille. weil ja schon genug passiert!
Und abmachen würde ich die UBB auch, weil mein Führerschein das schon wert ist.
Ich gebe auch MATROSE recht ,kein Alk im Straßenverkehr wer trinken will soll sich fahren lassen und mir wäre der Führerschein viel zu schade wegen der UBB ,zumal die Polizisten mittlerweile fortbildungen machen wegen Auto/Rollertuning die wissen also schon wie und was man so am Auto machen kann ,wenn man an den richtigen kommt...
Zitat:
Original geschrieben von matrose
und ich bin der Meinung im Strassenverkehr 0,000000 Promille. weil ja schon genug passiert!
Ganz meine Meinung. Vielleicht kann sich der Gesetzgeber ja irgendwann mal dazu durchringen.
HIHI Drahkke,
net nur bei der EHE ist irren menschlich.
aber es ist wirklich so. auch mit den allg. Strafen
HIHI Drahkke,
net nur bei der EHE ist irren menschlich.
aber es ist wirklich so. auch mit den allg. Strafen
ubb ist in jedem fall illegal, ob nun türkontakt oder nicht.
1) äussere beleuchtungseinheiten haben 35cm über dem boden angebracht zu sein
2) ausser den normalen lichtern darf nichts vom umliegenden verkehr gesehen werden (kein licht)
3) blau is noch übler, diese farbe ist den einsatzkräften von polizei, feuerwehr, rettungskräften sowie thw vorbehalten
einfach glauben, hab mich monatelang damit beschäftigt
also weg mit der UBB und du hast ruhe oder halt dran lassen und hoffen ,dass sie dich nimmer erwischen ,denn irgendwann dürfen sich glaube ich auch Auflagen machen ,z.B. dass du das Auto ohne vorfahren mußt ,oder wie ist das!?!?!
Hi.
Also ich geb euch mit der UBB und Alk recht, nur um cool zu sein lohnt sich das auf keinen Fall.
Aber wegen der Innenraumbeleuchtung:
Gewisse Veränderungen sind erlaubt, zB: Blaues Innenlicht oder blaue Fussraumbeleuchtung solange diese nicht von aussen gesehen werden kann.
Und wers nicht glaubt ruft einfach mal beim nächsten TüV an und fragt selber nach -> hab ich gemacht und diese Antwort erhalten.
Also fahrt vorsichtig, denn wenn ihr nen Fehler macht müssen andere dran glauben und diese anderen wollt ihr doch auch nicht sein oder?
Bis dann
also was der TÜV sagt ist auch nicht immer korrekt!
so hat dieser mir nämlich gesagt das mir nix passiert solange die über die tür geschalten ist!
Am besten ist es wennst du dir es schriftlich geben lässt dann können die grünen sagen was sie wollen.
Wobie die dann wahrscheinlich die schriftliche erklärung nicht gelten lassen,...
eigentlich können die jungs in grün es so hinbiegen wie sie wollen.
aber was will man da schon machen im Tuning-bereich???
ist nun mal nicht alles legal was geil ist!
gruß andy
die Erfahrung hab ich auch gemacht, das was der TÜV von sich gibt deckt sich manchmal echt überhaupt nicht mit dem was die Polizei sagt ,das kenn ih nämlich auch der eine sagt dann so und der andere gibt dir ein Knöllchen..
Bei aller Lust+Laune, Wissen+Unvermögen von Polizeibeamten vor Ort oder TüV, "3. Macht" wäre noch die Staatsanwaltschaft und dann ist endgültig Feierabend !
Zettelchen und Unwissen, Schalter hier und verstecken da...
alles kein Thema mehr !
Stimmt allerdings auch wieder ,da haste recht...