Fahrmodus: Standgeräusch Messung der Polizei

Guten Abend alle zusammen,

leider konnte ich bisher keine anständige Antwort auf meine Frage finden, daher versuche ich hier mein Glück.

Mein Fahrzeug hat eine serienmäßige Abgasanlage und hat unter U.1 im Fahrzeugschein 100db stehen.

Im Falle einer Geräuschmessung durch die Polizei:
In welchem Fahrmodus darf / muss diese Messung erfolgen?
Auf welchen Fahrmodus beziehen sich die im Schein stehenden 100db?

Ich habe im Netz gelesen dass dies abhängig von der Typengenehmigung sein kann, aber verlässliches konnte ich leider nicht finden. Falls hilfreich: In Schein unter Nummer 6 steht 20.11.2015

Liebe Grüße und ich freue mich auf eure Hilfe.

172 Antworten

Zitat:

@hk_do schrieb am 23. Juli 2023 um 19:31:27 Uhr:



Letztlich werden doch Fahrzeugmängel gemäß §30 Absatz 1 Nummer 21 (auch) im zentralen Fahrzeugregister gespeichert (**). Damit würde auch eine fremde Zulassungsbehörde für die Wiederzulassung einen Nachweis der Mängelbeseitigung sehen wollen (der aber im vorliegenden Fall auch vorliegt und vermutlich außerhalb von Hessen auch akzeptiert wird! (*)).

Das ist auch so. Nur liegt die Bestätigung der Vorschriftmäßigkeit, dass das Fahrzeug dem COC entspricht ja vor,da alles zurück gebaut wurde.
Eine wiederzulassung mit Einzel-BE und Genullter Schlüsselung würde ich auf keinen Fall akzeptieren.

Zitat:

@hk_do schrieb am 23. Juli 2023 um 19:31:27 Uhr:


Ich fände es aus grundsätzlichen Erwägungen gut, wenn der TE den Sachverhalt gerichtlich klären lassen würde, weil ich das Vorgehen der Behörden auch für falsch halte. Allerdings kann ich gut verstehen, dass er den Weg des geringeren Widerstandes gehen will.

Das wäre begrüßenswert, nur bräuchte man da auch einen Anwalt der da richtig bock zu hat und der TE für die Zeit einen Leihwagen.

Ich schwöre, wenn ich die finanziellen Mittel dazu hätte, würde ich mich durch alle Instanzen klagen, weil mir unrecht getan wird. Allein die Tatsache, dass ich für einen Serien E92 mit Zubehörfelgen von Avis 18 Zoll mit KBA eine 21 er Abnahme machen musste, ist absoluter Wahnsinn.
Hätte ich mal lieber einen Pickup-Umbau mit integriertem Kühlschrank eingebaut, und wäre damit zum TÜV für ne 21 er Abnahme 🙂)))

Wer entscheidet denn über die genullte Typschlüssenummer? Aus dem Gutachten ist ja ersichtlich, dass Fahrzeug auf Serie rückgerüstet und Zubehörrad. Es müsste doch rein logisch wieder AFM sein.

Was spricht gegen einen Termin mit dem Leiter der Zulassungsbehörde, bzw. Bündelungebehörde ?

Ähnliche Themen

Wenn das Fahrzeug wie dem COC entspricht, dann ist auch das Merkmal der Betriebserlaubnis Feld 17 ein K einzutragen.

Mich würde echt interessieren wie die dort begründen,dass das Fahrzeug nicht einem genehmigten Typ entspricht und eine Einzelgenehmigung erteilt werden muss

Mit Herrn Schm*** von der Bündelungsbehörde habe ich gesprochen. Sehr ruhig und höflich.
Er sagt aber: Es ist egal, welchen Auspuff Sie dran haben. Es muss eine Fahrgeräuschprüfung gemacht werden, weil ihr Fahrzeug ist eine Lärmbelästigung und Sie schaden damit der Gesundheit anderer Menschen.
(Was bei einem Serien ESD vom 325i, welches bei 4825 Umdrehungen 84 db hat sicherlich nicht möglich)

Ich habe ihn gefragt: Was sagen Sie dann zu den ganzen ekelhaft lauten AMG Fahrzeugen oder andere Supersportwagen? Die sind doch von Werk aus erlaubt.
Seine Antwort: Die würde ich auch alle stilllegen lassen. Sie müssen das mit dem Kraftfahrtbundesamt klären, wie die ihre Zulassungen durchboxen.

...

Zitat:

@hk_do schrieb am 22. Juli 2023 um 14:27:14 Uhr:


Obwohl das Gutachten bestätigt, dass das Fahrzeug mit Ausnahme der Sonderräder (für die eine ABE vorliegt) der ursprünglichen Typgenehmigung entspricht soll es jetzt offensichtlich als einzelgenehmigtes Fahrzeug zugelassen werden

Verstehe ich das jetzt richtig?

Laut Zulassungsstelle ist das jetzt kein BMW 325i E92 mehr, sondern ein BMW Einzelanfertigung / Prototyp?

Bis zur Zulassungsstelle Hanau habe ich es noch gar nicht geschafft.
Die Bündelungsbehörde sagt 21 er Abnahme trotz Rückbau auf Serie.

TÜV Gutachter aaS sagt, dass das Auto aufgrund der erloschenen BE kein AFM mehr ist, sondern genullt.
Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll

Mein toller gepflegter Einzelabnahme BMW mit 270.000 km 😁

Zitat:

@masprof schrieb am 23. Juli 2023 um 21:2:40 Uhr:


Mit Herrn Schm*** von der Bündelungsbehörde habe ich gesprochen. Sehr ruhig und höflich.
Er sagt aber: Es ist egal, welchen Auspuff Sie dran haben. Es muss eine Fahrgeräuschprüfung gemacht werden, weil ihr Fahrzeug ist eine Lärmbelästigung und Sie schaden damit der Gesundheit anderer Menschen.

Welche Funktion hat der Herr?

Gibt es da noch eine Instanz darüber?

Das wäre ja eine glatte Lüge, dass das Fahrzeug eine Lärmbelästigung ist, und andere Menschen schadet.
Das ist ja sachlich falsch. Damit behauptet der Mitarbeiter, dass der aaS, welcher die vorschriftsmäßigkeit bescheinigt, nicht richtig arbeitet.
Dann kann er ja nicht vom gleichen noch eine Fahrgeräuschmessung verlangen 😮

Der Herr ist der Sachverständige des Hauses laut dem Herrn, der die Telefonate in der Bündelungsbehörde Fulda annimmt.

Google mal nach "Tuningszeneanwalt". Die können da evtl. weiter helfen. Die sind auf sowas spezialisiert.

Zitat:

@masprof schrieb am 23. Juli 2023 um 21:02:40 Uhr:


Mit Herrn Schm*** von der Bündelungsbehörde habe ich gesprochen. Sehr ruhig und höflich.
Er sagt aber: Es ist egal, welchen Auspuff Sie dran haben. Es muss eine Fahrgeräuschprüfung gemacht werden, weil ihr Fahrzeug ist eine Lärmbelästigung und Sie schaden damit der Gesundheit anderer Menschen.
(Was bei einem Serien ESD vom 325i, welches bei 4825 Umdrehungen 84 db hat sicherlich nicht möglich)

Ich habe ihn gefragt: Was sagen Sie dann zu den ganzen ekelhaft lauten AMG Fahrzeugen oder andere Supersportwagen? Die sind doch von Werk aus erlaubt.
Seine Antwort: Die würde ich auch alle stilllegen lassen. Sie müssen das mit dem Kraftfahrtbundesamt klären, wie die ihre Zulassungen durchboxen.

...

Und wenn bei der Fahrgeräuschmessung die Werte herauskommen,die in der EG-TG enthalten sind, dann bleibt Dein Fahrzeug mit Merkmal K und bestehender EG-TG zugelassen?

Wenn die da so drauf sind,wundert mich,dass da nicht schon ein paar gegen geklagt haben.

Wenn Du den gesamten Ablauf gut zu Papier gebracht bekommst, würde ich das mal an s Verkehrsministerium mailen und den KBA ebenfalls zur Kenntnis. Dort den Kontakt für die Typgenehmigung raussuchen.

Wenn ein Fahrzeug nachweislich einer Bestätigung eines aaS einem genehmigten Typ entspricht, halte ich das Vorgehen der Behörden dort für nicht korrekt und für Willkür, um über den Weg dem Halter noch eine mitzugeben.
Das Bußgeldverfahren kommt ja trotzdem.
Also ungestraft,kommst Du ja eh nicht weg.

Danke für die Tipps. Ich werde meine Energie sammeln und wirklich ein Fass aufmachen müssen.

Tuningszeneanwalt und Verkehrsministerium und KBA habe ich mir aufgeschrieben.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 23. Juli 2023 um 22:19:31 Uhr:



Das ist ja sachlich falsch. Damit behauptet der Mitarbeiter, dass der aaS, welcher die vorschriftsmäßigkeit bescheinigt, nicht richtig arbeitet.
Dann kann er ja nicht vom gleichen noch eine Fahrgeräuschmessung verlangen 😮

Das ist der für mich springende Punkt.

Die Bescheinigung eines aaß über die Vorschriftmäßigkeit anzuzweifeln muss die Behörde mal ordentlich begründen, wenn sie eine Fahrgeräuschmessung des selben Prüfers anerkennen würden,nur um eine Einzelgenehmigung zu erteilen.

So eine Verfahrensweise denkt sich ja nicht ein Schreibtischtäter allein aus.
Wie ist die Bündelungsbehörde entstanden, was ist deren Aufgabe?
Ist mir aus anderen Bundesländern nicht bekannt.
Steht das Ministerium für Verkehr der Bündelungsbehörde vor?
Wird diese Verfahrensweise in ganz Hessen so durchgeführt oder nur im LK Fulda.

Wenn man sich die vorderen Scheiben beklebt, verliert man die BE, sind wir uns einig.
Entferne ich die bei der Kontrolle, lassen die einen weiterfahren und gut ist. Bußgeld gibt's trotzdem.
Hier scheint jemand mächtig übers Ziel hinauszuschießen.

Aus technischer Sicht gibt es doch nur den Zustand entspricht der EG-TG oder nicht.
Und hier bescheinigt ein SV dieses und eine Behörde zweifelt das an?

Vorgesetzte Behörde der Bündelungsbehörde müsste das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen seine.

Ausführlich den Sachverhalt zu Papier bringen und alle in CC oder besser BCC, dann bekommst vielleicht mehrere antworten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen