Fahrmodus: Standgeräusch Messung der Polizei

Guten Abend alle zusammen,

leider konnte ich bisher keine anständige Antwort auf meine Frage finden, daher versuche ich hier mein Glück.

Mein Fahrzeug hat eine serienmäßige Abgasanlage und hat unter U.1 im Fahrzeugschein 100db stehen.

Im Falle einer Geräuschmessung durch die Polizei:
In welchem Fahrmodus darf / muss diese Messung erfolgen?
Auf welchen Fahrmodus beziehen sich die im Schein stehenden 100db?

Ich habe im Netz gelesen dass dies abhängig von der Typengenehmigung sein kann, aber verlässliches konnte ich leider nicht finden. Falls hilfreich: In Schein unter Nummer 6 steht 20.11.2015

Liebe Grüße und ich freue mich auf eure Hilfe.

172 Antworten

Ja Typgenehmigung ist nicht mehr AFM sondern 000000

Man kann sagen: das, was mir widerfahren ist, ist absolute Champions League. Und das bei einem Serienfahrzeug mit ausschließlich Zubehörrädern....

Da steckt sicherlich auch viel Politik drin und die Polizisten wussten ganz genau, was Sie tun.

Zu mir meinten Sie noch: bauen Sie den Serienauspuff dran, Distanzscheiben entweder abnehmen lassen mit 19 er Gutachten oder auch einfach bei ebay verkaufen, dann zum TÜV.
TÜV gibt Daumen hoch und Sie stellen Antrag in Fulda. Anschließend zur Zulassungsstelle mit der erteilten BE und dann zeigen Sie es nochmal vor.

Dieser bürokratische und für mein Empfinden absolut unverhältnismäßige Rattenschwanz ist extrem schwer nachvollziehbar.
Wenn ich schon so Probleme habe mit diesem Standardfahrzeug. Was ist dann mit anderen wirklichen Umbauten?

Verstehe die Welt nicht.

Ich denke, dass hier ein paar Infos fehlen.

Wenn auf dem Gutachten steht, dass eben auf Wunsch des Kunden keine Fahrgeräuschmessung durchgeführt wurde obwohl eben das Fahrgeräusch ja von Anfang an Thema war, frage ich mich, aus welchem Grund das gemacht wurde? Offensichtlich hätte es ja auch eben mit dieser Messung keine Probleme bei der Zulassung gegeben.

Was ist denn der Grund für die Ablehnung der Messung des Fahrgeräuschs auf der Referenzstrecke?

Edit: hatte ich falsch verstanden. Die „abgewählte“ Messung hätte wohl 600€ gekostet.

Hast du denn nicht alles gelesen?

Die wollen für die sinnfreie Messung 600€ haben.

Hier fehlen auch keine Infos, wurde doch alle abgebildet.

Ach die 600€ wären direkt in diesem Zusammenhang gewesen? Das hatte ich nicht so verstanden, sorry!

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Genau. Sowohl Polizei, als auch Zulassungsstelle haben gesagt, wenn Serien ESD wieder dran ist und du im Stand wieder 84 DB hast sehen wir keinen Sinn und Notwendigkeit für eine aufwendige und kostenintensive Fahrgeräuschmessung.

Daher hatte ich es weggelassen, weil diese nochmal um die 600 Euro zuzüglich kostet.

Zitat:

@masprof schrieb am 22. Juli 2023 um 11:59:31 Uhr:


Diese Behörde bringt Menschen zur Verzweiflung und möglicherweise den ein oder anderen dazu sein Fahrzeug zu verkaufen.

Mich würde es nicht wundern, wenn man die Leute mit dieser regionalen Vorgehensweise direkt von einem Umbau des Wagens abhalten will. Strafen sprechen sich rum. Das ein defekt des Tuningteiles vorliegt interessiert nicht, denn der könnte absichtlich herbeigeführt worden sein. Auch die Kontrollen sind mancherorts absicht, um bestimmte Fahrzeuge (zu bestimten Uhrzeiten) fern zu halten.

Früher wurden die Leute erwischt, haben den Mangel kurz beseitigt, und später wieder das selbe Tuning gemacht. Die wahrscheinlichkeit erwischt zu werden war gering. Solange man nicht zu bestimmten Zeiten in Poser-Regionen (z.B. Die B8 in Marxloh, an der A59) fährt, ist das heute noch so.

Gibt es denn die Möglichkeit, hier einen offiziellen Weg zu nehmen über eine Beschwerde oder auch einen Anwalt? Am Ende wohl dann bei Erfolg günstiger als die Messung durchzuführen oder in einem anderen Bundesland umzumelden etc.

Ich bin gerade dabei, das Auto abzumelden. Halterwechsel in einem anderen Bundesland. Der dortige Halter meldet das Auto mit den oben angehängten TÜV Papieren an.
Danach wieder Halterwechsel auf mich.
Was bleibt mir anderes übrig.

Anwaltlich vorgehen ist sicherlich möglich. Aber ich habe keine Hoffnung, dass man gegen eine Behörde Recht bekommt.

Das Problem bei solchen Verwaltungsgerichtsverfahren ist ja allgemein schon deren Dauer.

Die durchschnittliche Dauer eines Verfahrens vor einem NRW-Verwaltungsgericht waren im Jahr 2021 immerhin 17,6 Monate.

Ich war vor 2 Wochen zu einer Verhandlung geladen.
Die Anzeige dazu hab ich im Januar 21 geschrieben.
Zeit sollte man haben

Danke für die Info zu dem rechtlichen Weg den du eingeschlagen hast. Die Gerichte sind einfach voll.

Bezog sich nur auf die Dauer des Verfahrens. Der SV ist ein völlig anderer.

Bei Dir würde mich tatsächlich interessieren,wie die Zulassungsstelle die Anmeldung Gerichtsfest verweigert, wenn Dein Fahrzeug nachweislich in den Zustand wie bei Auslieferung zurück versetzt wurde.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du eine BU erhalten.
Kommst Du dieser nach, ist das Verfahren wegen Mängeln abgeschlossen.

Gehst Du dann später wieder hin, mit gültiger HU wird der Wagen angemeldet.

Geht bei den richtigen Dokumenten auch online und Du müsstest nicht aufs Amt
.
Wenn die sich bei Dir in der Zulassungsstelle nichts intern speichern(und wie lange wollen sie das zu Deiner Fin speichern,um eine Zulassung abzulehnen), wie sollen sie Dir dann die Zulassung verweigern, wenn das Fahrzeug nachweislich wieder Vorschriftmäßig ist.
Das jetzt mit der Behörde auszufechten und die Zeit dazu muss man sich nehmen wollen.

Das Mit dem Halterwechsel hin und her ist ja auch nur um Deine Zulassungsstelle zu umgehen.
Da ist es einfacher, Du meldest Dich bei Oma Opa oder sonst wen im andern Landkreis/Bundesland an und gehst dann dort in die Zulassungsstelle und lässt dor einen Standortwechsel ohne Halterwechsel vornehmen.

Danach ziehst wieder in Deine Bude und machst das gleich wieder in Deiner Zulassungstelle, oder halt online, wenn Du den passenden PA mit Lesegerät oder die Ausweisapp hast.

Das alles ist natürlich nur eine trickserei, die meiner Ansicht nicht notwendig ist,wenn die aktuelle Bestätigung eines aaS vorliegt,die aufzeigt,dass das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht.

Ja solche Bestätigungen gibt es sicherlich auch als "Gefälligkeitsgutachten" aber wenn man grundsätzlich davon ausgehen würde,dann müssten die MA in der Zulassungsstelle auch noch aaS sein und sämtliche Gutachten Euch selbst abnehmen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. Juli 2023 um 19:18:50 Uhr:


Ja solche Bestätigungen gibt es sicherlich auch als "Gefälligkeitsgutachten" aber wenn man grundsätzlich davon ausgehen würde,dann müssten die MA in der Zulassungsstelle auch noch aaS sein und sämtliche Gutachten Euch selbst abnehmen.

Das ist ja gerade das Irrsinnige dieser elenden Bündelungsbehörde! Wie kann es sein, daß jemand ein Gutachten prüft/bemängelt/anzweifelt...., das ein ausgebildeter (in meinem Fall Voll-)aaS nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat? 😕

Und hier im vorliegenden Fall hat der Sachbearbeiter nun mal schlicht unrecht, Ende. 😠

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. Juli 2023 um 19:18:50 Uhr:



Bei Dir würde mich tatsächlich interessieren, wie die Zulassungsstelle die Anmeldung Gerichtsfest verweigert, wenn Dein Fahrzeug nachweislich in den Zustand wie bei Auslieferung zurück versetzt wurde.

Hier gegen die Zulassungsstelle vorzugehen würde vermutlich zu einem Eigentor werden:
Die Zulassungsstelle kann (und muss IMNSHO auch) sich darauf berufen, dass das Fahrzeug eben keine Betriebserlaubnis hat. Damit ist die Zulassung abzulehnen.

Zitat:

Gehst Du dann später wieder hin, mit gültiger HU wird der Wagen angemeldet.

Geht bei den richtigen Dokumenten auch online und Du müsstest nicht aufs Amt

Eigentlich sollte ja bei festgestellten Fahrzeugmängeln eine HU nicht ausreichen?!

Zitat:

Wenn die sich bei Dir in der Zulassungsstelle nichts intern speichern(und wie lange wollen sie das zu Deiner Fin speichern,um eine Zulassung abzulehnen), wie sollen sie Dir dann die Zulassung verweigern, wenn das Fahrzeug nachweislich wieder Vorschriftmäßig ist.

Letztlich werden doch Fahrzeugmängel gemäß §30 Absatz 1 Nummer 21 (auch) im zentralen Fahrzeugregister gespeichert (**). Damit würde auch eine fremde Zulassungsbehörde für die Wiederzulassung einen Nachweis der Mängelbeseitigung sehen wollen (der aber im vorliegenden Fall auch vorliegt und vermutlich außerhalb von Hessen auch akzeptiert wird! (*)).

Zitat:

Das jetzt mit der Behörde auszufechten und die Zeit dazu muss man sich nehmen wollen.

Ich fände es aus grundsätzlichen Erwägungen gut, wenn der TE den Sachverhalt gerichtlich klären lassen würde, weil ich das Vorgehen der Behörden auch für falsch halte. Allerdings kann ich gut verstehen, dass er den Weg des geringeren Widerstandes gehen will.

(*)
wobei es noch eine Überlegung wert wäre, vielleicht doch noch im Wunsch-Bundesland ein Gutachten nach §5 FZV anfertigen zu lassen um die Einzel-BE mit genullten Schlüsselnummern zu umgehen :think:

(**)
Frage an den TE: Hast du die Möglichkeit, die online einen Registerauszug zu erstellen und mal nachzuschauen, was da jetzt wirklich zu dem Thema drinsteht?

§5 FZV anfertigen zu lassen, um wieder AFM als Typschlüssel zurück zu erhalten ist eine Idee. Aber wieder mit Kosten verbunden.

Ich recherchiere mal den von dir genannten Registerauszug.
(Habe den Antrag hierzu eben ausgefüllt)

Danke für die rege Anteilnahme 🙂

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