Fahrmodus: Standgeräusch Messung der Polizei
Guten Abend alle zusammen,
leider konnte ich bisher keine anständige Antwort auf meine Frage finden, daher versuche ich hier mein Glück.
Mein Fahrzeug hat eine serienmäßige Abgasanlage und hat unter U.1 im Fahrzeugschein 100db stehen.
Im Falle einer Geräuschmessung durch die Polizei:
In welchem Fahrmodus darf / muss diese Messung erfolgen?
Auf welchen Fahrmodus beziehen sich die im Schein stehenden 100db?
Ich habe im Netz gelesen dass dies abhängig von der Typengenehmigung sein kann, aber verlässliches konnte ich leider nicht finden. Falls hilfreich: In Schein unter Nummer 6 steht 20.11.2015
Liebe Grüße und ich freue mich auf eure Hilfe.
172 Antworten
Ich habe den Sachverhalt soeben dem Kraftfahrtbundesamt und dem Verkehrsministerium geschickt.
Jetzt hier auf Opfer der Behördenwillkür machen, aber sich vorher Null Gedanken über die Veränderungen am Fahrzeug machen.
Außerdem ist es auch fragwürdig, wenn man relativ genaue persönliche Informationen des Mitarbeiters postet. Keiner weiß, ob das was ihm hier in den Mund gelegt wird, wirklich so gesagt wurde. Ich wäre hier für eine etwas defensivere Kommunikation.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. Juli 2023 um 20:57:13 Uhr:
Mich würde echt interessieren wie die dort begründen,dass das Fahrzeug nicht einem genehmigten Typ entspricht und eine Einzelgenehmigung erteilt werden muss
Das entspricht dem Wortlaut der StVZO, die ein "Wiederaufleben" der BE schlichtweg nicht kennt und stumpf regelt, dass nach dem Erlöschen der BE eine neue BE unter Vorlage eins §21-Gutachtens beantragt werden muss, siehe §19(5). Das ist so mehr oder weniger unverändert seit 30 Jahren geregelt, und bisher hatte der Verordnungsgeber offensichtlich nicht das Bedürfnis, hier irgendeine klarstellende Änderung bzgl. Rückrüstungen vorzunehmen. Trotzdem wird in fast ganz Deutschland das "Wiederaufleben" der BE angenommen, wenn die baulichen Veränderungen rückgängig gemacht wurden. (Verspätet durchgeführte Abnahmen nach §19(3) sind ja im Grunde das gleiche Thema, verlangt Hessen da etwa auch die Anwendung von §21?!)
Nun ist ja die Ausführung der StVZO bekanntlich Ländersache (bzw. des Bundes, wenn es um seine eigenen Fahrzeuge geht), und deswegen wird das KBA auch nichts zur hessischen Auslegung der StVZO sagen können. 17 Beteiligte setzen die selbe Rechtsgrundlage um. 16 machen es gleich, einer macht es anders. Trotzdem machen es alle 17 richtig. Der Föderalismus ist nunmal ein elementares Staatsprinzip in der BRD, und wer etwas dagegen sagen würde, der würde sich ja gegen das Grundgesetz stellen 😉
Zitat:
@HmGer schrieb am 23. Juli 2023 um 21:34:06 Uhr:
Laut Zulassungsstelle ist das jetzt kein BMW 325i E92 mehr, sondern ein BMW Einzelanfertigung / Prototyp?
Ein e92 wird es wohl noch sein, und von einer Einzelanfertigung oder einem Prototypen ist ja auch keine Rede.
Das Fahrzeug hat nach dem von Hessen gewollten Procedere eher den vergleichbaren Status wie ein Importfahrzeug. Die sind ja i.d.R. auch Serienfahrzeuge, aber halt ohne EGTG.
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Zitat:
@masprof schrieb am 23. Juli 2023 um 20:50:04 Uhr:
Wer entscheidet denn über die genullte Typschlüssenummer?
Ich vermute, das ist eine in Hessen so entschiedene Vorgehensweise. Also wohl das dortige Verkehrsministerium. Es wird ja im Gutachten auch auf irgendeine "Dienstbesprechung" verwiesen.
Grundsätzlich ist es aber richtig, dass bei einer "Vollabnahme" nach §21 das Fahrzeug hinterher genullte Schhlüsselnummern und als Merkmal zur Betriebserlaubnis ein "E" haben muss. Und eigentlich müssen dann auch Variante und Version gestrichen werden, was hier ja wieder nicht der Fall ist. Dafür wird in diesem Gutachten für Feld 22 ja noch dokumentiert, dass das "Basisfahrzeug" der EGTG und die bisherigen Schlüsselnummern hatte. Was dann leider wieder so klingt, dass das Fahrzeug jetzt nicht mehr diesem Zustand entspricht. In unserem Bundesland würde ich eher schreiben "zu 2.2: Fzg. entspr. AFM 00011" und vielleicht noch "zu K: Fzg. entspr. e1*2001/116*0346*03". Damit wäre die Chance größer, dass spätere Änderungen als 19(3)-Fall akzeptiert würden. (wobei man darüber dann immer noch unterschiedlicher Meinung sein könnte!)
Allerdings würde man hierzulande auch nach dem Erlöschen der BE durch bauliche Änderungen (ohne Rückrüstung) keine Vollabnahme machen, sondern eine Änderungsbegutachtung nach §21 i.V.m. §19(2) (umgangssprachlich als "19(2)-Gutachten" bezeichnet) machen. Dabei wird dann (hier und bei uns...) auch keine Schlüsselnummer genullt, und spätere Änderungen können unter Beachtung der Matrix für Mehrfachänderungen und der verbindlichen Arbeitsanweisung des AKE weiter nach §19(3) betrachtet werden. Natürlich ist mir bekannt, dass das früher und/oder andernorts auch anders gehandhabt bzw. verlangt wurde und/oder wird.
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 7. Januar 2022 um 12:56:53 Uhr:
Zitat:
@Boogiessundance schrieb am 7. Januar 2022 um 11:11:42 Uhr:
Denke das es für " Verschleiß " Toleranzen bei den Messungen gibt .Warum sollte es? Hätte ich auch gerne für meine Reifen und Bremsen.
"Ja, Herr Wachmeister, ich weiß das meine Reifen abgefahren sind, aber als ich die Gekauft habe, hatten die noch Genug Profil"
Das Gesicht vom Beamten möchte ich sehen😁
Wieso, gerade bei Reifen gibt's doch 'Toleranzen'. Die haben neu 8mm und dürfen auf 1.6mm runtergefahren werden. Die Beschwerden möchte ich hören wenn von allen Reifen Neu-Profiltiefe verlangt wird 😁
Also daß das Vorgehen der Bündelungsbehöre falsch war, ist unstrittig.
Um dagegen vorzugehen würde ich jedoch woanders ansetzen, nämlich daß die BE gar nicht erloschen war. Wir hatten hier im Forum dieses Thema schon mal ausführlich diskutiert.
Nach Par 19(2) StVZO erlischt die BE ja u.a., wenn durch willentliches Handeln
- sich Abgas- oder Geräuschwerte verschlechtern oder
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
Das erste hat sich als unzutreffend erwiesen, da der Auspuff nicht angebohrt wurde etc., sondern durch Verschleiß/Alterung lauter geworden war.
Und beim Thema "Gefährdung zu erwarten" bei den Distanzscheiben hat das Bundesverkehrsministerium in einer Verkehrsblatt-Verlautbarung eindeutig klargestellt, daß die Gefährdung ganz klar und konkret bevorstehen muß, im vorliegenden Fall z.B. durch Schleifspuren an den Reifen erkennbar oder durch Reifen mit viel zu niegrigem Speed-/Load-Index usw.
Eine rein abstrakte Möglichkeit der Gefährdung reicht NICHT aus zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, sondern stellt schlicht eine Unvorschriftsmäßigkeit dar, die natürlich zu beheben ist, und auch ein Bußgeld nach sich zieht, aber eben nicht zum Erlöschen der BE führt.
Auf dieser Argumentationsbasis hat bei einer Rückrüstung in den Serienzustand gar niemand eine Abnahme nach Par 21 zu fordern, sondern maximal einen Zweizeiler nach Par 5 FZV. Und somit auch keine Fahrgeräuschmessung.
Wer das o.g. nachlesen will (und viel Zeit hat):
Danke
Zitat:
@masprof schrieb am 23. Juli 2023 um 21:02:40 Uhr:
Mit Herrn Schm*** von der Bündelungsbehörde habe ich gesprochen. Sehr ruhig und höflich.
Er sagt aber: Es ist egal, welchen Auspuff Sie dran haben. Es muss eine Fahrgeräuschprüfung gemacht werden, weil ihr Fahrzeug ist eine Lärmbelästigung und Sie schaden damit der Gesundheit anderer Menschen.
(Was bei einem Serien ESD vom 325i, welches bei 4825 Umdrehungen 84 db hat sicherlich nicht möglich)Ich habe ihn gefragt: Was sagen Sie dann zu den ganzen ekelhaft lauten AMG Fahrzeugen oder andere Supersportwagen? Die sind doch von Werk aus erlaubt.
Seine Antwort: Die würde ich auch alle stilllegen lassen. Sie müssen das mit dem Kraftfahrtbundesamt klären, wie die ihre Zulassungen durchboxen....
Das klingt so, wie ich es beschrieben habe. Es Leuten mit "lauten Fahrzeugen" möglichst schwer zu machen. Egal wie der Wagen später auf die Straße kommt, er hat sein Ziel jetzt schon erreicht.
Da merkt man mal, was die paar Poser bewirken, dass Teile der Bevölkerung (nicht nur ein paar Mitarbeiter der Ämter) einen Hass gegen Sound-Tuning hat. Selbst wenn dies bei einigen Fahreugherstellern legale Serie ist, weil leistungsstarke Fahrzeuge lauter sein dürfen.
und wenn du noch ein bischen Spass machen willst, dann wende Dich doch mal an die Presse
du siehst ja das nicht gerade wenige von uns das Agieren der Behörde für befremdlich halten.
Zitat:
@Icewall schrieb am 24. Juli 2023 um 19:13:50 Uhr:
und wenn du noch ein bischen Spass machen willst, dann wende Dich doch mal an die Pressedu siehst ja das nicht gerade wenige von uns das Agieren der Behörde für befremdlich halten.
Das mag vielleicht auf motor-talk user zutreffen aber die Mehrheit da draußen wird es wohl gut finden wenn die lauten Autos aus der Stadt raus sind und die Arbeit der Polizei unterstützen. Von daher glaube ich kaum das seitens der "normalen" Presse (also abseits der Auto Zeitschriften etc.) hier großes Interesse bestehen wird.
RB26,
es ist nicht nur die Mehrheit da draußen, es sind auch die Behörden und die Regierung. Das Auto als solches wird immer mehr zum Hassobjekt. Dazu kommt, viele Autofahrer tun immer mehr dafür dass dieser Hass wächst.
Die Bartflaunträger mit ihren furzenden Nähmaschinen-Motoren, die tollen AMG mit ihrem sowas von beschissenen "Sound". Ich weiß wovon ich rede, hier auf dem Hof ist sone Feile, grausam...
Den zart blubbernden V8 wird es bald nicht mehr geben.
Es ist kein Wunder was dem TE widerfährt. Es soll richtig Mühe machen und viel Geld kosten, die Karre wieder auf die Straße zu bekommen.
Gruß Jörg.
Es geht hier nicht mehr um laute Autos, sondern eher um Behördenwillkür.... und DAS wir auch die mehrheit der mündigen Bürger intressieren
Ich weiß nicht, ob das Willkür ist, oder vielmehr schlicht einfache Dummheit.
Von der Behörde?