Fahrmodus: Standgeräusch Messung der Polizei
Guten Abend alle zusammen,
leider konnte ich bisher keine anständige Antwort auf meine Frage finden, daher versuche ich hier mein Glück.
Mein Fahrzeug hat eine serienmäßige Abgasanlage und hat unter U.1 im Fahrzeugschein 100db stehen.
Im Falle einer Geräuschmessung durch die Polizei:
In welchem Fahrmodus darf / muss diese Messung erfolgen?
Auf welchen Fahrmodus beziehen sich die im Schein stehenden 100db?
Ich habe im Netz gelesen dass dies abhängig von der Typengenehmigung sein kann, aber verlässliches konnte ich leider nicht finden. Falls hilfreich: In Schein unter Nummer 6 steht 20.11.2015
Liebe Grüße und ich freue mich auf eure Hilfe.
172 Antworten
Die BE ist nur wegen den Distanzscheiben erloschen. Nicht wegen Auspuff.
TÜV Gutachten bestätigt den Rückbau auf Serie. Und die Mängel beseitigt. Dass es keine Distanzscheiben mehr gibt und dass nach Standgeräuschmessung 84 db gemessen wurden.
Wortwörtlich: Es wird bescheinigt, dass die vorstehend aufgeführten Angaben zuur Fahrzeugbeschreibung zutreffen und das Fahrzeug den gelten Vorschriften entspricht.
Erlangung der BE gemäß §21 StVZO soll erteilt werden.
Liefer die Mängelbesitigung bei der bei derZulassungsstelle melden, dann zur Polizei und die Verfügung ist gegessen.
Mängelanzeige ganz lesen und dann weisst du auch wo die Verfügung herkommt
Ich wünschte es wäre so. Da steht aber nach Abnahme durch die BÜB Fulda.
Wenn die STVZO in ganz DE gilt, frage ich mich wieso da ein Bundesland seine eigenen Regeln macht.
und die BÜB spielt nicht mit ? Ich geh einfach mal davon aus, daß Du ALLE Mängel besietig hast und das vom TÜV bestätigt bekommen hast ?
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Die wollen eine Fahrgeräuschmessung, obwohl alle 4 aufgeführten Mängel beseitigt sind und bestätigt vom TÜV mit Gutachten. Immerhin 365 Euro dafür bezahlt .
Das ist der Grund warum ich mich lieber mit ner 1000€ Export anlage stilllegen lassen würde und noch Spaß bis dahin habe, als mit ner 5000€ Anlage mit ABE die dann auch angezweifelt wird und du auch nicht weniger Strafe und Gebühren zahlst weil wenn zu laut dann zu laut ... Ist ja kein offenes Geheimnis dass die Capristos/Akras usw. nach paar tausend KM das Fahrgeräusch nicht mehr einhalten und die Zulassung bzw. ABE sich auf die Anlage im Neuzustand mit geschlossenen Klappen bezieht.
Kann jeder gerne machen wie er möchte, Zubehöranlagen oder Eintragungen kann man sich schenken, entweder Serie lassen oder wenn dann schon richtig ... armes Deutschland, ich lass mir sowas erst gar nicht bieten und zahle die Strafe mit Stilllegung und Rückrüstung tausend mal lieber als ne zugeschnürte Anlage fahren zu müssen bei der ich genau so viel Kopfschmerzen habe und im endeffekt beim Einkauf drei mal so viel hinblättern müsste wie bei einer Zugelassenen. Dafür kann ich mich 3x Stilllegen lassen 😁😁😁
Da hast du vollkommen Recht. Die Hersteller prügeln die Anlagen irgendwie durch das Kraftfahrtbundesamt durch.
Dann fährt man ein legales Teil ein paar Tausend Kilometer und die Werte sind in der Praxis nicht einhaltbar.
Und ich schwöre auf alles, es war nur der ESD ohne Manipulation und es waren einfach 10 db mehr als erlaubt.
84 dB sind es laut Eintragung für den M-ESD, wie laut darf der Serien-ESD sein? Laut meiner Erinnerung früher mit meinem BMW ist der Serien-ESD unter 84 dB. Daher könnte es auch sein, dass der Serien-ESD mit 84 dB immer noch zu laut ist. Und 10 dB sind schon eine ganze Menge, da die Skala nicht linear ist, ist das doppelt so laut.
Zitat:
@hydrou schrieb am 22. Juli 2023 um 06:40:15 Uhr:
84 dB sind es laut Eintragung für den M-ESD, wie laut darf der Serien-ESD sein? Laut meiner Erinnerung früher mit meinem BMW ist der Serien-ESD unter 84 dB. Daher könnte es auch sein, dass der Serien-ESD mit 84 dB immer noch zu laut ist. Und 10 dB sind schon eine ganze Menge, da die Skala nicht linear ist, ist das doppelt so laut.
Der Schalldämpfer darf ein beliebig hohes Standgeräusch haben. Nur das Fahrgeräusch ist gesetzlich legitimiert. Kann man auf der ersten Seite dieses Threads ausführlich nachlesen.
Leider existieren dazu jede Menge Stammtisch-Halbwahrheiten, die dann auch im Netz täglich wiederholt werden (ähnlich wie beim Thema "Erlöschen der Betriebserlaubnis"😉
Zum Thema Bündelungsbehörde: diese elende Einrichtung führt tatsächlich dazu, daß Kunden zu den Prüfstellen im benachbarten Bayern fahren; nicht für eine simple Rädereintragung, aber sehr wohl für umfangreichere Umbauten/Eigenbauten etc. Die Betriebserlaubnis wird in Bayern erteilt und erst danach das Fzg. nach Hessen umgemeldet.
Und die Mitarbeiter sparen nicht an Arroganz, einzig ein gewisser Herr S. ist umgänglich und nett und sogar für ein Späßchen aufgelegt.
Rat an den TE: laß dir nichts gefallen, m.M.n. ist mit dem Rückbau auf Serienstand alles erledigt, die BE ist wieder wirksam. Hier in Bayern wäre nicht mal eine 19(2) Abnahme erforderlich gewesen. Ein Zweizeilernach Gutachten nach §5 FZV hätte genügt.
Zur Not tatsächlich das Auto in ein anderes Bundesland ummelden und wieder zulassen.
Zitat:
84 dB sind es laut Eintragung für den M-ESD, wie laut darf der Serien-ESD sein? Laut meiner Erinnerung früher mit meinem BMW ist der Serien-ESD unter 84 dB. Daher könnte es auch sein, dass der Serien-ESD mit 84 dB immer noch zu laut ist. Und 10 dB sind schon eine ganze Menge, da die Skala nicht linear ist, ist das doppelt so laut.
84 stand im Schein für den Serien ESD.
Der M Performance ESD hatte aufgrund der e13 Nummer keine Eintragung oder Änderung der Papiere nötig. So wurde es mir seitens BMW und damals TÜV Hessen erklärt.
... Bis ich rausgezogen wurde und dieser mit 94 gemessen wurde.
Deswegen das Ding abgemacht und wieder auf Serie und jetzt sind es wieder 84 db. Sogar etwas drunter, aber der aaS vom TÜV hat trotzdem die 84 genommen.
Zitat:
@nogel schrieb am 22. Juli 2023 um 09:27:01 Uhr:
Zitat:
@hydrou schrieb am 22. Juli 2023 um 06:40:15 Uhr:
84 dB sind es laut Eintragung für den M-ESD, wie laut darf der Serien-ESD sein? Laut meiner Erinnerung früher mit meinem BMW ist der Serien-ESD unter 84 dB. Daher könnte es auch sein, dass der Serien-ESD mit 84 dB immer noch zu laut ist. Und 10 dB sind schon eine ganze Menge, da die Skala nicht linear ist, ist das doppelt so laut.Der Schalldämpfer darf ein beliebig hohes Standgeräusch haben. Nur das Fahrgeräusch ist gesetzlich legitimiert. Kann man auf der ersten Seite dieses Threads ausführlich nachlesen.
Leider existieren dazu jede Menge Stammtisch-Halbwahrheiten, die dann auch im Netz täglich wiederholt werden (ähnlich wie beim Thema "Erlöschen der Betriebserlaubnis"😉
Zum Thema Bündelungsbehörde: diese elende Einrichtung führt tatsächlich dazu, daß Kunden zu den Prüfstellen im benachbarten Bayern fahren; nicht für eine simple Rädereintragung, aber sehr wohl für umfangreichere Umbauten/Eigenbauten etc. Die Betriebserlaubnis wird in Bayern erteilt und erst danach das Fzg. nach Hessen umgemeldet.
Und die Mitarbeiter sparen nicht an Arroganz, einzig ein gewisser Herr S. ist umgänglich und nett und sogar für ein Späßchen aufgelegt.
Rat an den TE: laß dir nichts gefallen, m.M.n. ist mit dem Rückbau auf Serienstand alles erledigt, die BE ist wieder wirksam. Hier in Bayern wäre nicht mal eine 19(2) Abnahme erforderlich gewesen. Ein Zweizeilernach Gutachten nach §5 FZV hätte genügt.
Zur Not tatsächlich das Auto in ein anderes Bundesland ummelden und wieder zulassen.
Vielen Dank. Das werde ich machen. Bin gerade nur am Herausfinden, ob ein Fahrzeug mit erloschener BE in Rheinland Pfalz oder woanders mit §21 Gutachten wieder zugelassen werden darf.
Oder ob das Bundesland nochmal das TÜV Gutachten des jeweiligen Bundesland fordert.
Ich habe 20x in verschiedenen Prüfdienststellen gefragt wieso ein Rückbau auf Serie eine 21 er Abnahme braucht.
Es ist NICHTS an dem Fahrzeug. Vollkommen Serie, außer 18 Zoll Zubehörräder für E92 mit KBA.
Ich finde das Willkür. Ich würde es verstehen, wenn das Auto tatsächlich Umbauten HÄTTE.
Diese Behörde bringt Menschen zur Verzweiflung und möglicherweise den ein oder anderen dazu sein Fahrzeug zu verkaufen.
mit welcher rechtlichen begründung wollen die eine Geräuschmessung ?
Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür meines Wissens nach.
TÜV bestätigt Rückbau auf Serie und dass alles vorschriftgemäß ist. Bei jeder anderen Zulassungsstelle würde das Auto durch kommen.
Nur in Hessen erst nach Erteilung der BE durch die Bündelungsbehörde Fulda.
Das ist Schikane. Und ich befürchte, dass die Herren danach auf andere lustige Ideen kommen.
Hier nochmal das Gutachten. Das Fahrzeug ist ein Standard E92 mit Zubehörfelgen für genau dieses Model mit KBA Nummer.
Ich kriege es einfach nicht angemeldet. Das kann man sich nicht ausdenken.
Aber ich werde das jetzt über halterwechsel und Anmeldung in Rheinland Pfalz probieren.
Rechtsgrundlage dürfte §5(3) Nr.1 FZV sein. Danach kann die Zulassungsbehörde einen von ihr bestimmten Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit verlangen. Das war in diesem Fall offensichtlich das Gutachten nach §21 StVZO.
Da man in Hessen offensichtlich der Ansicht ist, dass dabei dann die bisherige BE nicht wieder auflebt sondern eine neue BE erteilt wird, ist dafür nach §13(2) StVRZustV HE eben die Bündelungsbehörde zuständig, und das ist nach §30 Satz 1 Nr.1 b) für Antragsteller aus dem Main-Kinzig-Kreis eben das Landratsamt Fulda.
Die Geschichte hat ja noch einen weitere Pferdefuß:
Obwohl das Gutachten bestätigt, dass das Fahrzeug mit Ausnahme der Sonderräder (für die eine ABE vorliegt) der ursprünglichen Typgenehmigung entspricht soll es jetzt offensichtlich als einzelgenehmigtes Fahrzeug zugelassen werden. Damit braucht der TE (und etwaige spätere Halter) formal für jede zukünftige Änderung wieder eine Einzelabnahme, weil bei Teilen mit ABE oder TGA der Verwendungsbereich nicht mehr passt. Es sei denn, er gerät (in einem anderen Bundesland?) an jemanden, der es trotzdem noch als typgenehmigtes Fahrzeug akzeptiert.
(Nebenfrage: Wurde die Typgenehmigungsnummer auf dem Typschild entfernt?)
Interessant finde ich, daß im Gutachten auf Par 14 FZV verwiesen wird, und der Hinweistext "auf Kundenwunsch wurde keine Fahrgeräusch Messung durchgeführt"