ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrmodus: Standgeräusch Messung der Polizei

Fahrmodus: Standgeräusch Messung der Polizei

Themenstarteram 6. Januar 2022 um 21:37

Guten Abend alle zusammen,

leider konnte ich bisher keine anständige Antwort auf meine Frage finden, daher versuche ich hier mein Glück.

Mein Fahrzeug hat eine serienmäßige Abgasanlage und hat unter U.1 im Fahrzeugschein 100db stehen.

Im Falle einer Geräuschmessung durch die Polizei:

In welchem Fahrmodus darf / muss diese Messung erfolgen?

Auf welchen Fahrmodus beziehen sich die im Schein stehenden 100db?

Ich habe im Netz gelesen dass dies abhängig von der Typengenehmigung sein kann, aber verlässliches konnte ich leider nicht finden. Falls hilfreich: In Schein unter Nummer 6 steht 20.11.2015

 

Liebe Grüße und ich freue mich auf eure Hilfe.

Ähnliche Themen
172 Antworten

Zitat:

@TWG1980 schrieb am 7. Januar 2022 um 10:06:15 Uhr:

 

Oder ist der Artikel (und alle anderen gleich lautenenden) schlecht recherchiert?

Ja, im Netz steht viel Abfall, oder du hast diese Artikel nicht richtig gelesen/verstanden.

Zitat:

@TWG1980 schrieb am 7. Januar 2022 um 10:06:15 Uhr:

 

Also darf ich im Stand 200db haben, alle werden taub, aber während der Fahrt max 75db haben?

Genau.

Zitat:

@TWG1980 schrieb am 7. Januar 2022 um 10:06:15 Uhr:

 

Wo ist denn da der Sinn?

Wo der "Sinn" liegt, hatte ich ebenfalls bereits genannt:

Zitat:

 

Es dient nur als schnell und unkompliziert zu messende Vergleichsgröße.

Sozusagen als Entscheidungshilfe für die Polizei, wenn das Standgeräusch viel höher ist als angegeben, nimmt sie das Auto mit und beauftragt beim TÜV eine Fahrgeräusch Messung.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 7. Januar 2022 um 10:09:36 Uhr:

Bestimmte Hyundai i30N haben in den technischen Daten einen Standgeräuschpegel von 111dBA (Fahrgeräusch lustigerweise 71dBA).

Was man mit Sicherheit anzweifeln kann, und eine angeordnete Messung in vielen Fällen bestätigen würde.

So viele fahren davon nicht Rum bei uns, aber wenn ich mal einen höre, frage ich mich echt, warum man sich damals über meine Gruppe A Anlage aufgeregt hat. Die war eingetragen und bis zum abändern des Endrohres von der Lautstärke sehr human, obwohl sie völlig offen war bei 2.5 Zoll Durchmesser.

am 7. Januar 2022 um 9:57

es gibt schon noch einige recht laute Modelle - auch aus Zuffenhausen, Ingolstadt, Flatrock....

Was macht man eigentlich, wenn man eine unveränderte Serien-AGA hat, die im Lauf des Betriebes lauter geworden ist und jetzt die Grenzwerte reisst ?!

Früher hat sich ja kaum einer um soetwas gekümmert, wenn Serien-AGA und nicht auffallend laut;

heute sind ja einige Polizeieinheiten darauf spezialisiert "einschlägige" Fahrzeuge auch ohne Anlass zu kontrollieren und selbst unmanipulierte Serien-AGA können als zu laut auffallen;

z.B. in Frankfurt machen die sich da einen Sport draus....

Denke das es für " Verschleiß " Toleranzen bei den Messungen gibt .

Zitat:

@remix schrieb am 7. Januar 2022 um 10:57:48 Uhr:

 

Was macht man eigentlich, wenn man eine unveränderte Serien-AGA hat, die im Lauf des Betriebes lauter geworden ist und jetzt die Grenzwerte reisst ?!

Genau das gleiche, wie mit abgefahrenen Reifen. Reparieren, in dem Fall eine neue AGA.

Zitat:

@nogel schrieb am 7. Januar 2022 um 10:19:42 Uhr:

Zitat:

@TWG1980 schrieb am 7. Januar 2022 um 10:06:15 Uhr:

 

Wo ist denn da der Sinn?

Wo der "Sinn" liegt, hatte ich ebenfalls bereits genannt:

Zitat:

@nogel schrieb am 7. Januar 2022 um 10:19:42 Uhr:

Zitat:

 

Es dient nur als schnell und unkompliziert zu messende Vergleichsgröße.

Sozusagen als Entscheidungshilfe für die Polizei, wenn das Standgeräusch viel höher ist als angegeben, nimmt sie das Auto mit und beauftragt beim TÜV eine Fahrgeräusch Messung.

Ok, nachdem Motto wenn der im Stand schon xxx DB hat lohnt es sich mal zu prüfen ob er die Grenzwerte beim Fahren einhält.

Wobei ich mich frage ob das nicht missbraucht wird das dann per umschalten auf laut & über den Grenzwert geschaltet werden kann. Ich hätte einfach EINEN Grenzwert festgesetzt. Dann gibts keine "lücke"die ausgenutzt werden kann wie in diesem Beispiel:

Zitat:

Bestimmte Hyundai i30N haben in den technischen Daten einen Standgeräuschpegel von 111dBA (Fahrgeräusch lustigerweise 71dBA).

Sowas finde ich nur hochgradig asozial.

 

Meint der Fragesteller mit Fahrmodus eventuell den eco, normal, sport und N Modus ?

Ich habe damals bei einer Kontrolle in den eco Modus geschalten und keiner hat was gesagt. Habe das Auto aber nicht mehr

Zitat:

@remix schrieb am 7. Januar 2022 um 10:57:48 Uhr:

es gibt schon noch einige recht laute Modelle - auch aus Zuffenhausen, Ingolstadt, Flatrock....

Was macht man eigentlich, wenn man eine unveränderte Serien-AGA hat, die im Lauf des Betriebes lauter geworden ist und jetzt die Grenzwerte reisst ?!

Früher hat sich ja kaum einer um soetwas gekümmert, wenn Serien-AGA und nicht auffallend laut;

heute sind ja einige Polizeieinheiten darauf spezialisiert "einschlägige" Fahrzeuge auch ohne Anlass zu kontrollieren und selbst unmanipulierte Serien-AGA können als zu laut auffallen;

z.B. in Frankfurt machen die sich da einen Sport draus....

Auspuffanlage erneuern? Ist doch quasi wie jedes andere Verschleißteil.

Bei Bremsen argumentierst du ja auch nicht mit "als der Wagen neu war hat die noch wie gewünscht funktionier", oder bei Stoßdämpfern und anderen Verschleißteilen.

Die Begrenzung des Lärms hat nen Sinn, übermäßiger Lärm ist hochgradig gesundheitsgefährdend, somit ist die Kontrolle zur Einhaltung keine Schikane oder "Sport", sondern Schutz der Allgemeinheit. TÜV ist ja auch keine Schikane (einzelne Prüfer ausgenommen :D )

Themenstarteram 7. Januar 2022 um 11:55

Zitat:

@BK30nP schrieb am 7. Januar 2022 um 12:51:35 Uhr:

Meint der Fragesteller mit Fahrmodus eventuell den eco, normal, sport und N Modus ?

Ich habe damals bei einer Kontrolle in den eco Modus geschalten und keiner hat was gesagt. Habe das Auto aber nicht mehr

Genau, mit Fahrmodus meinte ich die verschiedenen Modi wie z.B. Comfort, Sport, Sport+, Race.

Zitat:

@Boogiessundance schrieb am 7. Januar 2022 um 11:11:42 Uhr:

Denke das es für " Verschleiß " Toleranzen bei den Messungen gibt .

Warum sollte es? Hätte ich auch gerne für meine Reifen und Bremsen.

"Ja, Herr Wachmeister, ich weiß das meine Reifen abgefahren sind, aber als ich die Gekauft habe, hatten die noch Genug Profil"

Das Gesicht vom Beamten möchte ich sehen:D

Zitat:

@TWG1980 schrieb am 7. Januar 2022 um 09:51:58 Uhr:

100db ist schon an der "Unbehaglichkeitsschwelle" und das im Standmodus? Wenn das erlaubt sein sollte, gehörts verboten.

Keine Sorge, das ist natürlich nicht erlaubt.

Zwar darf das Auto bei entsprechenden Drehzahlen (und schlagartigem Loslassen des Gaspedal) einen solchen Lärm machen, aber das ist ja kein regulärer Bezriebszustand.

Dem Fahrer verbietet die StVO unnötigen Lärm zu verursachen!

Themenstarteram 7. Januar 2022 um 12:02

Zitat:

@Harig58 schrieb am 7. Januar 2022 um 10:00:29 Uhr:

Dann möchte ich meine Frage präzisieren: Um welches Fahrzeug handelt es sich denn im vorliegenden Fall? 100 db allein bereits im Stand ist schon eine ganze Menge Holz, da wird es nicht (mehr) viele ordnungsgemäße und zugelassene Fahrzeuge geben, oder?

In meinem Fall ist es ein C63s im serienmäßiger Klappenabgasanlage von 2016.

Zitat:

@TWG1980 schrieb am 7. Januar 2022 um 09:51:58 Uhr:

 

Konnte ich mir nicht vorstellen, und hab mal google befragt. Da ist in der Regel von bis zu 75db die rede, je nach fahrzeugtyp. 100db ist schon an der "Unbehaglichkeitsschwelle" und das im Standmodus? Wenn das erlaubt sein sollte, gehörts verboten.

Mal eine quelle als Beispiel:

https://www.daserste.de/.../laermmessung-100.html

Die bis zu 75db, welche du gefunden hast, beziehen sich aber auf das FAHRGERÄUSCH (U.3) von Autos mit einer gewissen EU Homologation (Bestandschutz für Fahrzeuge vor der Änderung der Grenzwerte), da dies aber nur mit einem sehr speziellen Messaufbau/Ablauf ermittelt werden kann, hat man das Standgeräusch (U.1) mit aufgenommen welches von der Polizei einfacher überprüft werden kann.

Das Standgeräusch wird auch nicht, wie so einige es verstehen, in Leerlaufdrehzahl gemessen, sondern mit der Drehzahl unter U.2, in der Regel halbe bzw. 3/4 der Nenndrehzahl (je nach Motor).

Nehmen wir z.B. mal mein Motorrad: dies hat ein Fahrgeräusch von 76db (Grenzwert für Euro4 Motorräder: 78db) damit die Polizei eine Manipulation ermitteln kann wurde dann U.1 mit 96db und U.2 7250U/min (Nenndrehzahl 145000U/min) eingetragen.

Wenn die Polizei einen nun anhält, dann kann diese mit einem relativ einfachen Messaufbau diese 96db überprüfen und sollte die Maschine zu laut sein, abzüglich einer Toleranz von 5db, einem Sachverständigem vorführen welcher dies dann überprüfen muss.

Deshalb ist die Aussage "es gibt kein Grenzwert für das Standgeräusch" schon richtig.

Ok aber in welchem Modus wird gemessen da diese Autos in verschiedenen Modus unterschiedlich laut sind

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrmodus: Standgeräusch Messung der Polizei