Fahrmodus: Standgeräusch Messung der Polizei
Guten Abend alle zusammen,
leider konnte ich bisher keine anständige Antwort auf meine Frage finden, daher versuche ich hier mein Glück.
Mein Fahrzeug hat eine serienmäßige Abgasanlage und hat unter U.1 im Fahrzeugschein 100db stehen.
Im Falle einer Geräuschmessung durch die Polizei:
In welchem Fahrmodus darf / muss diese Messung erfolgen?
Auf welchen Fahrmodus beziehen sich die im Schein stehenden 100db?
Ich habe im Netz gelesen dass dies abhängig von der Typengenehmigung sein kann, aber verlässliches konnte ich leider nicht finden. Falls hilfreich: In Schein unter Nummer 6 steht 20.11.2015
Liebe Grüße und ich freue mich auf eure Hilfe.
172 Antworten
Was erwartest du für eine Antwort? Wenn der Polizist einen Schaden verursacht, muß dieser ersetzt werden
Mir ging es generell darum, ob der Polizist hinters Steuer darf oder ob man ihm dies verweigern kann.
Wie soll man dem einen Schaden nachweisen? Die Polizei sagt dieser Schaden war schon vorher, die kontrollierte Person sagt es ist ein neuer Schaden - was nun?
Mir es ist nicht passiert und wie ich schon gesagt haben, finde ich diese Kontrollen sinnvoll.
Aber mich hat es einfach gewundert, dass er mit einem kompletten Gürtel im Auto sitzt.
Hat man relativ hohe Sitzwangen, dann würde das Equipment definitiv ans Leder kommen.
Ich denke er muss erstmal dir die Chance geben selber die Messung korrekt auszuführen. Wenn man sich aber weigert oder bewusst nicht korrekt ausführt wird er dich vor die Wahl stellen dass er die Messung durchführt oder das Fahrzeug zum Gutachter mitgenommen wird.
Beim Motorrad ist das ganze ja noch einfacher durchzuführen. Ich wurde bisher 3 mal angehalten mit meiner duc aber meistens reicht der Blick auf die eingetragenen 108db und den serienauspuff um den Beamten klar zu machen dass das Ding zwar Hölle laut aber legal ist. Als ich einmal gemessen wurde habe ich es selber gemacht weil der Beamte nicht sonderlich fit im Umgang mit 2 Rädern wirkte.
Zitat:
@i-B4se schrieb am 23. Sept. 2023 um 21:29:45 Uhr:
Mir ging es generell darum, ob der Polizist hinters Steuer darf oder ob man ihm dies verweigern kann.
Das ist aber in diesem Thread nicht das Thema. Du betreibst gerade Thread-Napping. Es steht dir frei, einen neuen Thread dafür zu eröffnen, wenn dir das Thema so wichtig ist.
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In der Hoffnung, dass sich ein Profi damit auskennt, stelle ich hier mal folgende Frage:
Darf ich bei einem Pkw Bj. 2023 einen Sportauspuff verbauen, der lauter ist als im Fahrzeugschein angegeben?
In diversen Foren heißt es: "Wenn die Anlage eine EG/ECE Genehmigung hat, ist das überhaupt kein Problem. Die Anlage ist legal und muss nicht eingetragen werden."
Bei der DEKRA hieß es: „Ist das Fahrzeug lauter als im Fahrzeugschein eingetragen, kann es trotz ABE sofort stillgelegt werden. Höhere Grenzwerte einzutragen, als ab Werk in der Zulassungsbescheinigung angegeben, ist nicht mehr zulässig.“
Im Fahrzeugschein sind übrigens 83 dB (U1) und 68 dB (U3) eingetragen. In der EG/ECE Genehmigung der Nachrüstanlage sollen 86 und 73 dB stehen.
Mit 113 Kw / 1.000 Kg ist das Fahrzeug in Gruppe 1. Der Grenzwert für diese Gruppe liegt aktuell bei 72 dB.
Von einem erfahrenem Tuner erhielt ich die Info: Er könne die Anlage nur in Verbindung mit einer Leistungssteigerung eintragen lassen, da es dann in Gruppe 2 (über 120 kW / 1.000 kg) aufsteigt. 73 sind in dieser Gruppe zulässig.
Kann mir jemand sagen, was tatsächlich stimmt?
Kurz und Knapp ohne lange Auschweifungen.
ECE/EG für GENAU DEIN FAHRZEUG (Baujahr,Modell,Motorisierung müssen 1:1 stimmen) = Legal auf dem Papier, völlig egal was im Schein steht.
Das Problem ist nur es interessiert die Polizei nicht. Wenn du ne Klappenaga hast wird dir erstmal manuelle Klappensteuerung vorgeworfen, dann die Anlage sei zu laut und die Eintragung oder dein Gutachten wird angezweifelt etc. pipapo... is halt zum kotzen.
Gab Fälle da war alles 100% Serie und Legal und dann haben die Beamten dem Fahrer vorgeworfen eine verbotene Scheibentönung im Heck zu haben weil keine Nummer drauf ist ... je nachdem an wen du gerätst.
Wobei man hier sagen muss dass die Schwerpunkt Beamten inzwischen wissen welche Autos legal laut sind. Eher die zufallskontrolle beim 0815 Polizisten ist technisch oft dünner.
Meine 899 ist Hölle laut. Hat sich 108db in den Papieren. Alle Krad Spezis bei der Polizei wissen dass und kontrollieren erst gar nicht . Wenn ich mal kontrolliert wird dann eher außerhalb der Motorrad Gegenden.
Zitat:
@Rene-GT schrieb am 18. Dezember 2023 um 17:28:16 Uhr:
Im Fahrzeugschein sind übrigens 83 dB (U1) und 68 dB (U3) eingetragen. In der EG/ECE Genehmigung der Nachrüstanlage sollen 86 und 73 dB stehen.Mit 113 Kw / 1.000 Kg ist das Fahrzeug in Gruppe 1. Der Grenzwert für diese Gruppe liegt aktuell bei 72 dB.
Damit ist die Sache doch ohnehin schon klar:
Irgendwas kann bei der Geschichte nicht stimmen.
Auch mit Gutachten dürfen gesetzliche Grenzwerte nicht überschritten werden.
Da Frage ich mich aber, wie kann es ein Gutachten geben, das etwas erlaubt (Lautstärke X+Y), was der Gesetzgeber verbietet (Lautstärke >X)? Was ist das für ein Gutachter, der die Gesetzeslage nicht beachtet?
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 19. Dezember 2023 um 09:13:08 Uhr:
Da Frage ich mich aber, wie kann es ein Gutachten geben, das etwas erlaubt (Lautstärke X+Y), was der Gesetzgeber verbietet (Lautstärke >X)? Was ist das für ein Gutachter, der die Gesetzeslage nicht beachtet?
Ja das gibt es. Aber eben nur in Verb. m. einer Leistungssteigerung.
Die Gutachten beziehen sich dann explizit auf die Steigerung.
Oder wenn sich das Gutachten (auch) auf Autos bezieht, die älter sind, wo evtl. bei der Erstzulassung noch andere Grenzwerte galten
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 19. Dezember 2023 um 09:13:08 Uhr:
Da Frage ich mich aber, wie kann es ein Gutachten geben, das etwas erlaubt (Lautstärke X+Y), was der Gesetzgeber verbietet (Lautstärke >X)?
Der Sinn eines Gutachten ist nicht etwas zu erlauben, sondern zu Bescheinigen - eine Istwertfeststellung.
Da wird man sich im Kreise drehen wenn man das "Gutachten" nicht komplett vor sich hat und in unserem Fall wenn man nicht weiß für welches Auto es sein soll.
Zitat:
Was ist das für ein Gutachter, der die Gesetzeslage nicht beachtet?
mal angenommen Du brätst Dir eine eigene AGA zusammen. Da Du nun wissen willst ob Du damit am Straßenverkehr fahren darfst gehst Du zu einem *Gutachter*. Der erstellt nun das Lärmgutachten und hält fest "135dba" .... ein rein technisches Ergebnis. Damit hat er nicht bewertet ob Du die Anlage in Betrieb nehmen darfst.
Zitat:
@nogel schrieb am 19. Dezember 2023 um 11:10:30 Uhr:
Oder wenn sich das Gutachten (auch) auf Autos bezieht, die älter sind, wo evtl. bei der Erstzulassung noch andere Grenzwerte galten
Es ist tatsächlich so, dass die ab Werk eingetragenen Grenzwerte für das Fahrzeug in den letzten Jahren nach unten korrigiert worden sind. Ich kann mich bei Gelegenheit erkundigen, ob die EG/ECE Genehmigung angepasst wurde. Das Gutachten liegt mir derzeit nicht vor.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, sind die 73dB (Maximalwert Gruppe 1) in Verbindung mit der Leistungssteigerung zulässig, oder?
Sind ohne die Leistungssteigerung 72 dB (Maximalwert Gruppe 1) zulässig, sofern eine EG/ECE Genehmigung für die Anlage vorliegt?
Oder stimmt die Auskunft der Dekra und ein höherer Grenzwert, als ab Werk in der Zulassungsbescheinigung angegeben (68 dB), ist (ohne Leistungssteigerung) inzwischen nicht mehr zulässig?