Meine Nachfrage wurde eben beantwortet. Für mich klingt das stimmig. Anbei der anonymisierte Text:
"Ihr Fahrzeug ist ab Werk leiser angegeben als der VFL 83 DB anstelle von 85 DB.
Wie bereist geschrieben haben wir seinerzeit mit der Prüfstelle, dem TUV SÜD, der die Gutachten zur Erlangung einer ECE Genehmigung erstellt, geprüft.
Hier wurde festgestellt das ihr FL die exakt gleiche Abgasanlage nach OPF hat wie der VFL, die Änderung der DB Zahl ist daher vermutlich SW Bedingt bzw. durch den Werksseitig neuen OPF gegeben. Von daher ist muss unsere Abgasanlage demnach auch leiser sein, denn das was vorne in die AGA hineingeht sollte ja bereits leiser sein.
Zu Ihrer weiteren Erklärung, bei einer ECE AGA darf im Test das Standgeräusch um maximal 2 DB höher sein als im Vergleich zur Serie und das Fahrgeräusch maximal 1 DB.
Dies wird durch das Gutachten des TUV bestätigt , anhand dessen dann die ECE Genehmigung beantragt wird und in diesem Fall auch erteilt wurde.
Eine ECE Genehmigung ist NICHT eintragungspflichtig .
Weiterhin hat die Polizei oder die Prüfstellen zu dem in Fahrzeugschein genannten Wert von ( in Ihrem Fall 83 DB ) eine Toleranz von +5 DB max bei einer Kontrolle oder vor Ort Messung.
Es ist also grundsätzlich davon auszugehen das eine ECE Abgas Anlage das Fahrzeug im Stand maximal um 2 DB lauter macht, im Verlaufe Ihres Lebens wird die Anlage degradieren, so wie auch eine Serien Anlage, bedingt durch Hitze, Druck, Aggressive Säuren ( Kondenswasser / Abgase ).
Es ist also davon auszugehen das Ihr Fahrzeug nach der Montage einer ECE Anlage die Werte erfüllt die gefordert sind.
Eine DB Erhöhung ist auch nur in Verbindung mit einer entsprechenden Leistungssteigerung, die ebenfalls geprüft und zulässig sein muss, möglich. Hier muss dann Stand und Fahrgeräusch ebenfalls gemessen werden und wenn diese im Rahmen der Toleranz liegen kann das eingetragen werden, das eine hat aber nichts mit dem anderen zu tun."
Dass Standgeräusch dürfte also relativ unproblematisch sein. Hier im Thread wurde aber klar gesagt, dass lediglich das Fahrgeräusch rechtlich relevant ist. Wenn 73 dB im Gutachten stehen, aber maximal 68 dB (lt. Fahrzeugschein) + 1 dB (maximal erlaubtes höheres Fahrgeräusch einer ECE AGA) erlaubt sind, könnte das problematisch werden. Oder wird das grundsätzlich nicht überprüft, wenn das Standgeräusch in der Toleranz liegt? 😕