FAHRERSITZ ASTRA F
ich brauch neuen Fahrersitz von california kann mir einer sagen was das bei freundlichen kostet kann ich mir auch fahrersitz bei zubehörläden besorgen komme aus NRW Stadt Essen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
das interessiert wirklich keine sauZitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
kannst das gesetzt mal googlen und durch lesen ich habe das schon getan, du kannst aber auch ganz einfach hier mal die sufu nutzen da habe ich es auch schon verlinkt.es geht ausschließlich um arbeiten mit sprengsätzen, munition und zündern mit der ausnahme von air-bags in fahrzeugen.
ZUDEM WO VERDAMT NOCHMAL IST DER SPRENGSATZ AM GURTSTREAFFER IM ASTRA-F, DEN MÖCHT ICH SOFORT SEHEN.
WENN DU AHNUNG HÄTTEST WÜßTEST DU DAS ES EINE BESCHEUERTE FERDER AUS METALL IST SONST GARNICHTS.
DIE ZIEHT DEN GURT ZURÜCK, DA WIRD NICHTS GESPRENGTsollte nun geklärt sein das es keine sau interssiert, weil es nicht zutrifft.
von mir kam das zitat aus einem anderen beitrag wo auch so ein schwachsinn behauptet worden ist.
alles andere steht in der sufu
Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
hast du es nun geschnallt das es absoluter blödsinn ist den du erzählst, beim letzten mal warst es auch du der den mist verzapft hatte.Zitat:
§ 4
(2) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Absatz 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1, 2 (Feuerwerk), Kategorie T1 und – mit Ausnahme von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten – der Kategorie P1, von Anzündmitteln, pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1 sowie von Raketenmotoren für die in § 1 Absatz 4 Nummer 2 bezeichneten Modellraketen. Satz 1 findet keine Anwendung auf pyrotechnische Gegenstände nach § 20 Absatz 4 und auf Stoppinen.
(3) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 sowie das Auslösen pyrotechnischer (Tarn-)Schutzsysteme in Kernkraftwerken durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal). Das Personal hat auf Verlangen der zuständigen Behörde die eingeschränkte Fachkunde nachzuweisen. Satz 1 gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind.
(4) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.
(5) Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden.
(6) § 22 Abs. 3 des Gesetzes ist auf pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 nicht anzuwenden.
siehe absatz 2, 3 und 4 habe es extra markiert
der wortlaut "nicht anzuwenden" was bedeutet der wohl?
das ist auch der grund warum man die bei e-bay ganz legal kaufen und verkaufen darf, weil es eben nicht verboten ist
Der Einzige, der Scheiße erzählt, bist bislang Du.
Ger Gurtstraffer im Astra F wird per Gummizug betätigt ??
PS Gurtstraffer & Airbageinheiten sind i.A. in der Klasse T1 eigruppiert.
Lese:
Hier geht es EXPLIZIT um "gewerblich", nicht privat, zusätzlich sind Airbags / Gurtstraffer in Kategorie T1 eingeordnet, seltenst in P1.
Wer gewerblich mit solchen Dingen umgeht, hat definitiv andere Informationsquellen, als ein Laienforum.
Dann erläutere, wer hier in einem Laienforum die erforderliche Erlaubniss vorweisen kann.
Es wird auch kein Laie nur ansatzweise die Voraussetzungen für eine Erteilung solch einer Erlaubniss im PRIVATEN BEREICH erfüllen.
Wenn Du sach- bzw. fachkundig wärest, wäre das bekannt.
Bezüglich Gebrauchtteilen von Eb..:
Hier wäre die Altfahrzeugverordnung lesenswert, denn Gebrauchtteile können nur aus Altfahrzeugen stammen.
Nach Altfahrzeugverordnung dürfen derartige Bauteile (Airbags / Gurtstraffer) nicht zur Ersatzteilgewinnung genutzt werden und NICHT in anderen Fahrzeugen verbaut werden.
Es gibt natürlich genügend Leute wie Dich, die für SONDERMÜLL Geld ausgeben und dass lauthals in öffentlichen Foren verkünden.
28 Antworten
Für den Wagen wirst du beim freundlichen keinen Sitz mehr bekommen, zumindest nicht ohne einen wirtschaftlichen Totalschaden draus zu machen.
Ich würde einen vom Schrottplatz empfehlen. Wo da in Essen der nächste ist, wirst du ja wohl noch selber ergooglen können...
Beim FOH wirst du dich dumm und dusselig bezahlen, geschweige denn, dass du dort noch einen bekommst. Geh zum Schrotti, da steht genug rum.... Keinen Plan was die da kosten.
Edit: Sorry, hab den ersten Post übersehen....
du bekomst 100% einen sitz bei opel nur warum einen ganzen sitz kaufen wenn nur ein teil defekt ist?
es lassen sich auch die komponenten einzelnt tauschen:
konsole
gurtstraffer
bezug lehne
bezug sitz
sitzfläche
rückenlehne
kopfstütze
sitzheizung sitz
sitzheizung lehne
wenn nur eins kaputt ist brauchst du nicht den ganzen sitz tauschen
Sag uns doch einfach was kaputt is 😁
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rückenlehne ist kaputt der wackelt mir wenn ich so scharfe kurven fahre
wechseln kann ich das nicht selber wegen gurtstraffer dann löst sich der airbag ja
Wenn Du den Gurtstraffer ausbaust, sollte nix passieren, sofern Du vorher die Sicherung reinmachst. Hab ich zwar nicht gemacht, aber passiert ist auch net. Könnte auch höchstens der Gurtstraffer auslösen, aber nicht der Airbag. Das passiert nur wenn man das Airbagsteuergerät mal kippt, oder wenn man aufgeladen an die Metallplatte fasst, die hinten am Lenkradairbag befestigt ist.
noch dazu,daß der F keine Sitzairbags hat.Wenn deine Lehne wackelt,kann es aber auch sein,daß du nur den Rückenlehnenroller ersetzen/drehen mußt.
Kannst gerne bei mir vorbeikommen da der FOH von diesen Dingen nicht wirklich Plan hat.Und wenn du wirklich nen Bezug oder sowas brauchst,habe ich noch hier liegen (neu,aber nicht meht in Folie).
Hallo,
komme auch aus Essen. Habe mehrere Adressen für Sitze. Schick mir mal Fotos von deinem Sitz wegen der Farbkombination. Kann dann ab Dienstag mal nachfragen. Einbau ist auch kein Problem.
Grüße
Jörg
Diese California Sitze sind leider sehr sehr selten geworden. Habe dieselben drinne, und musste echt lange danach suchen, bis ich einen gefunden hab, aber leider in Magdeburg...
Und Bezüge wird es neu nicht mehr geben, habe mich damals erkundigt, den California Bezug konnten die nicht mehr liefern.
Kann aber sein, dass es von FOH zu FOH variiert.
Beim Schrott haben die Karren meistens >200 Tkm runter, dementsprechend sehen dann auch die Sitze aus...
Diese Sitze hast du, richtig?
und davon habe ich incl der Kokosmatten alles Neuteile,bis auf einen Bezug,aber selbst der ist Top.Und die Montage ist auch ruckzuck erledigt.
Wo hast du die denn her? Also war mal bei einem FOH, weil ich den Sitzbezug an sich neu haben wollte (hat nicht mehr die richtige Spannung), und die meinten, dass die Bezüge nur noch von den letzten Modellen kaufbar sind.
Aber wie schon gesagt, die FOH`s sagen eh alle was anderes...
Zitat:
Original geschrieben von Superman66
Wenn Du den Gurtstraffer ausbaust, sollte nix passieren, sofern Du vorher die Sicherung reinmachst. Hab ich zwar nicht gemacht, aber passiert ist auch net. Könnte auch höchstens der Gurtstraffer auslösen, aber nicht der Airbag. Das passiert nur wenn man das Airbagsteuergerät mal kippt, oder wenn man aufgeladen an die Metallplatte fasst, die hinten am Lenkradairbag befestigt ist.
die sicherung hängt hinten am gurtstarffer ist ein rotes platigteil.
selbst wenn man das air-bag stg ausbaut , dreht und kippt lößt der air-bag nicht aus.
in dem stg befindet sich ein g-sensor der nur in fahrtrichtung auslößt, darum auch ein großer pfeil auf dem stg der nach vorne zeigt😰
Ja kann sein, dass bei dem Steuergerät noch kein Neigungsensor verbaut ist.
Die neueren Airbagsteuergeräte haben dies um einen Überschlag zu erfassen. Ich kenne einen, der hatte das Teil mal ausgebaut und gekippt und peng, da waren beide Airbags ausgelöst. War aber ein E46.
Zitat:
Original geschrieben von Superman66
Wenn Du den Gurtstraffer ausbaust, sollte nix passieren, sofern Du vorher die Sicherung reinmachst.
Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.