FAHRERSITZ ASTRA F

Opel Astra F

ich brauch neuen Fahrersitz von california kann mir einer sagen was das bei freundlichen kostet kann ich mir auch fahrersitz bei zubehörläden besorgen komme aus NRW Stadt Essen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

das interessiert wirklich keine sau
kannst das gesetzt mal googlen und durch lesen ich habe das schon getan, du kannst aber auch ganz einfach hier mal die sufu nutzen da habe ich es auch schon verlinkt.

es geht ausschließlich um arbeiten mit sprengsätzen, munition und zündern mit der ausnahme von air-bags in fahrzeugen.

ZUDEM WO VERDAMT NOCHMAL IST DER SPRENGSATZ AM GURTSTREAFFER IM ASTRA-F, DEN MÖCHT ICH SOFORT SEHEN.
WENN DU AHNUNG HÄTTEST WÜßTEST DU DAS ES EINE BESCHEUERTE FERDER AUS METALL IST SONST GARNICHTS.
DIE ZIEHT DEN GURT ZURÜCK, DA WIRD NICHTS GESPRENGT

sollte nun geklärt sein das es keine sau interssiert, weil es nicht zutrifft.
von mir kam das zitat aus einem anderen beitrag wo auch so ein schwachsinn behauptet worden ist.
alles andere steht in der sufu

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1



Zitat:

§ 4

(2) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Absatz 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1, 2 (Feuerwerk), Kategorie T1 und – mit Ausnahme von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten – der Kategorie P1, von Anzündmitteln, pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1 sowie von Raketenmotoren für die in § 1 Absatz 4 Nummer 2 bezeichneten Modellraketen. Satz 1 findet keine Anwendung auf pyrotechnische Gegenstände nach § 20 Absatz 4 und auf Stoppinen.

(3) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 sowie das Auslösen pyrotechnischer (Tarn-)Schutzsysteme in Kernkraftwerken durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal). Das Personal hat auf Verlangen der zuständigen Behörde die eingeschränkte Fachkunde nachzuweisen. Satz 1 gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind.

(4) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.

(5) Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden.

(6) § 22 Abs. 3 des Gesetzes ist auf pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 nicht anzuwenden.

siehe absatz 2, 3 und 4 habe es extra markiert

hast du es nun geschnallt das es absoluter blödsinn ist den du erzählst, beim letzten mal warst es auch du der den mist verzapft hatte.

der wortlaut "nicht anzuwenden" was bedeutet der wohl?

das ist auch der grund warum man die bei e-bay ganz legal kaufen und verkaufen darf, weil es eben nicht verboten ist

Der Einzige, der Scheiße erzählt, bist bislang Du.

Ger Gurtstraffer im Astra F wird per Gummizug betätigt ??
PS Gurtstraffer & Airbageinheiten sind i.A. in der Klasse T1 eigruppiert.

Lese:

SprengV. § 4.3.1

Hier geht es EXPLIZIT um "gewerblich", nicht privat, zusätzlich sind Airbags / Gurtstraffer in Kategorie T1 eingeordnet, seltenst in P1.
Wer gewerblich mit solchen Dingen umgeht, hat definitiv andere Informationsquellen, als ein Laienforum.

SprengG. § 27

SprengG. §§ 7 & 8

Dann erläutere, wer hier in einem Laienforum die erforderliche Erlaubniss vorweisen kann.

Es wird auch kein Laie nur ansatzweise die Voraussetzungen für eine Erteilung solch einer Erlaubniss im PRIVATEN BEREICH erfüllen.

Danach lese § 40 SprengG.

Wenn Du sach- bzw. fachkundig wärest, wäre das bekannt.

Bezüglich Gebrauchtteilen von Eb..:
Hier wäre die Altfahrzeugverordnung lesenswert, denn Gebrauchtteile können nur aus Altfahrzeugen stammen.
Nach Altfahrzeugverordnung dürfen derartige Bauteile (Airbags / Gurtstraffer) nicht zur Ersatzteilgewinnung genutzt werden und NICHT in anderen Fahrzeugen verbaut werden.

Es gibt natürlich genügend Leute wie Dich, die für SONDERMÜLL Geld ausgeben und dass lauthals in öffentlichen Foren verkünden.

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Superman66


Wenn Du den Gurtstraffer ausbaust, sollte nix passieren, sofern Du vorher die Sicherung reinmachst.
Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

das interessiert wirklich keine sau

kannst das gesetzt mal googlen und durch lesen ich habe das schon getan, du kannst aber auch ganz einfach hier mal die sufu nutzen da habe ich es auch schon verlinkt.

es geht ausschließlich um arbeiten mit sprengsätzen, munition und zündern mit der ausnahme von air-bags in fahrzeugen.

ZUDEM WO VERDAMT NOCHMAL IST DER SPRENGSATZ AM GURTSTREAFFER IM ASTRA-F, DEN MÖCHT ICH SOFORT SEHEN.
WENN DU AHNUNG HÄTTEST WÜßTEST DU DAS ES EINE BESCHEUERTE FERDER AUS METALL IST SONST GARNICHTS.
DIE ZIEHT DEN GURT ZURÜCK, DA WIRD NICHTS GESPRENGT

sollte nun geklärt sein das es keine sau interssiert, weil es nicht zutrifft.
von mir kam das zitat aus einem anderen beitrag wo auch so ein schwachsinn behauptet worden ist.
alles andere steht in der sufu

Zitat:

§ 4

(2) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Absatz 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1, 2 (Feuerwerk), Kategorie T1 und – mit Ausnahme von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten – der Kategorie P1, von Anzündmitteln, pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1 sowie von Raketenmotoren für die in § 1 Absatz 4 Nummer 2 bezeichneten Modellraketen. Satz 1 findet keine Anwendung auf pyrotechnische Gegenstände nach § 20 Absatz 4 und auf Stoppinen.

(3) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 sowie das Auslösen pyrotechnischer (Tarn-)Schutzsysteme in Kernkraftwerken durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal). Das Personal hat auf Verlangen der zuständigen Behörde die eingeschränkte Fachkunde nachzuweisen. Satz 1 gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind.

(4) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.

(5) Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden.

(6) § 22 Abs. 3 des Gesetzes ist auf pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 nicht anzuwenden.

siehe absatz 2, 3 und 4 habe es extra markiert

hast du es nun geschnallt das es absoluter blödsinn ist den du erzählst, beim letzten mal warst es auch du der den mist verzapft hatte.

der wortlaut "nicht anzuwenden" was bedeutet der wohl?

das ist auch der grund warum man die bei e-bay ganz legal kaufen und verkaufen darf, weil es eben nicht verboten ist

genau siehe bild die california sitze hab ich ich was würd mich das alles kosten

Boa hör endlich auf mit deiner verdammten Schlaumeierei. 🙄 Interessiert keinen Menschen, und nimmt nur Platz weg.

@ 67Postal: Theoretisch könntest du jede Lehne verwenden, wenn du dann den Sitzbezug tauschst. Aber erfahrungsgemäß kann ich dir sagen, dass das Entfernen deines Bezugs eine ganz schöne Fummelarbeit wird. Deswegen erstmal gucken, ob nicht nur ne Schraube nicht richtig fest angezogen ist o.ä.
Ich würde an deiner Stelle alle Schrottplätze in Essen & Umgebung abklappern.

Die Kosten kann ich dir leider nicht sagen, steht aber nicht im Verhältnis mit dem Wagenwert (ist nicht böse gemeint). 🙂

@67Postal

normalen Sitz bekommste je nach Zustand beim Schrotti für 30-50€,aber erwarte halt keine Neuteile.
Falls du zu mir kommen möchtest je 1/2 Std Fahrzeit,den Sprit und halt die Zeit bei mir fürs Nachsehen.
Und wenn du die Bezüge brauchen solltest/haben möchtest wird man sich bestimmt einig.Wenn es mal wieder etwas Luft in meinem "Bunker" gibt bin ich der Letzte,der darüber traurig ist.Wer schon mal bei mir war kann das nur bestätigen.

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Darf ich mal fragen, was genau du alles von diesen Sitzen noch da hast? 🙂

wo wir grad dabei sind mir ist ne aufhängung unterm Sitz weggebrochen und das ding ist auf beiden seiten geschweißt wol für die Höhenregulierung, hab da erst mal 08/15 Holz block gepackt lag aber nicht an meinem Gewicht ist schon seit kauf.

Und ich hab mich immer gewundert warum der sitz so schief hängt.

Zitat:

Original geschrieben von GTI-Holdi


Darf ich mal fragen, was genau du alles von diesen Sitzen noch da hast? 🙂

die Bezüge für vorne und hinten (bis auf einen alle neu) und die Kokosmatten (neu).Kann sein,daß sich auch noch Schaumstoffe finden,aber danach suche ich erst,wenn es akut wird.

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

das interessiert wirklich keine sau
kannst das gesetzt mal googlen und durch lesen ich habe das schon getan, du kannst aber auch ganz einfach hier mal die sufu nutzen da habe ich es auch schon verlinkt.

es geht ausschließlich um arbeiten mit sprengsätzen, munition und zündern mit der ausnahme von air-bags in fahrzeugen.

ZUDEM WO VERDAMT NOCHMAL IST DER SPRENGSATZ AM GURTSTREAFFER IM ASTRA-F, DEN MÖCHT ICH SOFORT SEHEN.
WENN DU AHNUNG HÄTTEST WÜßTEST DU DAS ES EINE BESCHEUERTE FERDER AUS METALL IST SONST GARNICHTS.
DIE ZIEHT DEN GURT ZURÜCK, DA WIRD NICHTS GESPRENGT

sollte nun geklärt sein das es keine sau interssiert, weil es nicht zutrifft.
von mir kam das zitat aus einem anderen beitrag wo auch so ein schwachsinn behauptet worden ist.
alles andere steht in der sufu

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1



Zitat:

§ 4

(2) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Absatz 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1, 2 (Feuerwerk), Kategorie T1 und – mit Ausnahme von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten – der Kategorie P1, von Anzündmitteln, pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1 sowie von Raketenmotoren für die in § 1 Absatz 4 Nummer 2 bezeichneten Modellraketen. Satz 1 findet keine Anwendung auf pyrotechnische Gegenstände nach § 20 Absatz 4 und auf Stoppinen.

(3) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 sowie das Auslösen pyrotechnischer (Tarn-)Schutzsysteme in Kernkraftwerken durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal). Das Personal hat auf Verlangen der zuständigen Behörde die eingeschränkte Fachkunde nachzuweisen. Satz 1 gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind.

(4) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.

(5) Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden.

(6) § 22 Abs. 3 des Gesetzes ist auf pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 nicht anzuwenden.

siehe absatz 2, 3 und 4 habe es extra markiert

hast du es nun geschnallt das es absoluter blödsinn ist den du erzählst, beim letzten mal warst es auch du der den mist verzapft hatte.

der wortlaut "nicht anzuwenden" was bedeutet der wohl?

das ist auch der grund warum man die bei e-bay ganz legal kaufen und verkaufen darf, weil es eben nicht verboten ist

Der Einzige, der Scheiße erzählt, bist bislang Du.

Ger Gurtstraffer im Astra F wird per Gummizug betätigt ??
PS Gurtstraffer & Airbageinheiten sind i.A. in der Klasse T1 eigruppiert.

Lese:

SprengV. § 4.3.1

Hier geht es EXPLIZIT um "gewerblich", nicht privat, zusätzlich sind Airbags / Gurtstraffer in Kategorie T1 eingeordnet, seltenst in P1.
Wer gewerblich mit solchen Dingen umgeht, hat definitiv andere Informationsquellen, als ein Laienforum.

SprengG. § 27

SprengG. §§ 7 & 8

Dann erläutere, wer hier in einem Laienforum die erforderliche Erlaubniss vorweisen kann.

Es wird auch kein Laie nur ansatzweise die Voraussetzungen für eine Erteilung solch einer Erlaubniss im PRIVATEN BEREICH erfüllen.

Danach lese § 40 SprengG.

Wenn Du sach- bzw. fachkundig wärest, wäre das bekannt.

Bezüglich Gebrauchtteilen von Eb..:
Hier wäre die Altfahrzeugverordnung lesenswert, denn Gebrauchtteile können nur aus Altfahrzeugen stammen.
Nach Altfahrzeugverordnung dürfen derartige Bauteile (Airbags / Gurtstraffer) nicht zur Ersatzteilgewinnung genutzt werden und NICHT in anderen Fahrzeugen verbaut werden.

Es gibt natürlich genügend Leute wie Dich, die für SONDERMÜLL Geld ausgeben und dass lauthals in öffentlichen Foren verkünden.

Darf ich mich hier einmal dranhängen? An meinem Fahrersitz hat sich eine Metallfeder den Weg durch den Schaumstoff und Sitzbezug gesucht und der freundliche TÜV-Beamte war darüber not amused. Ich habe jetzt mal in der Bucht ausschau gehalten, da werden aber überwiegend nur Beifahrersitze angeboten. Ich habe einen Caravan und wollte mal wissen, ob das Sitzunterteil (also ohne Lehne) identisch ist und verwendet werden kann.

Danke
lalelu2008

Zitat:

Original geschrieben von lalelu2008


Darf ich mich hier einmal dranhängen? An meinem Fahrersitz hat sich eine Metallfeder den Weg durch den Schaumstoff und Sitzbezug gesucht und der freundliche TÜV-Beamte war darüber not amused. Ich habe jetzt mal in der Bucht ausschau gehalten, da werden aber überwiegend nur Beifahrersitze angeboten. Ich habe einen Caravan und wollte mal wissen, ob das Sitzunterteil (also ohne Lehne) identisch ist und verwendet werden kann.

Danke
lalelu2008

Moin!

Wenn bei mir aus der Ecke kommst kannst dir nen Sitz abholen, dann brauch ich den nicht in die Tonne kloppen, oder auch gleich einmal komplett Bestuhlung für nen Caravan. Verschicken werd ich den aber nicht, dat nervt.

Mfg Ulf

P.S. Warum hast nicht einfach nen 0815 Schonbezug drüber gemacht?

@uller8

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und das Angebot. Ich komme leider nicht aus deiner schönen Ecke, um mal eben schnell nen Sitz abzuholen.
Ein Schonbezug war auch mein erster Gedanke, aber einen Beifahrersitz gibt es schon für weniger als ein neuer Schonbezug kostet und hält garantiert länger. Wenn sich da innerhalb der nächsten vier Wochen keine Möglichkeit ergibt, fahre ich halt mit einem dicken Lammfellbezug zur Untersuchung.

Gruß
lalelu2008

Das Unterteil kannst du so nehmen.Konsole ab,Lehne ab,2Schrauben gewechselt (je nach Modell),in umgekehrter Reihenfolge zusammengebaut ,einbauen,fertig.

Zitat:

Original geschrieben von schnuffistoffel


Das Unterteil kannst du so nehmen.Konsole ab,Lehne ab,2Schrauben gewechselt (je nach Modell),in umgekehrter Reihenfolge zusammengebaut ,einbauen,fertig.

Dies ist die Antwort, die ich mir erhofft hatte.

THX
lalelu2008

Moin!
@Hurz100, du schreibst Murks!
Der Gurtstraffer ist eine gespannte Feder, alles rein mechanisch, das ist nun mal so beim ASTRA F.
Mfg Ulf

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